Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anpassung der Gebührensätze für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht neben der Festlegung der Gebührenbedarfsberechnungen auch eine Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Gebühren vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen steigt der Gebührensatz für die Straßenreinigung von 11,40 Euro im Jahr 2025 auf 11,66 Euro im Jahr 2026 an, was einer Erhöhung von 2,28 Prozent entspricht. Die Gebühren für den Winterdienst (Typ A und B) sinken hingegen um etwa 3,28 Prozent bzw. 3,02 Prozent. Während bei der Straßenreinigung Kostensteigerungen durch Personalkosten sowie die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes maßgeblich sind, führen geringere Einsatzstunden und ein niedrigerer Salzverbrauch beim Winterdienst zu einer Kostensenkung.
Die Stadt Essen trägt einen Anteil von 20 Prozent an den Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes sowie die Kosten für spezifische Streupläne. Dieser städtische Kostenanteil erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rund 92.828 Euro auf insgesamt etwa 7,39 Millionen Euro. Zudem umfasst die Vorlage eine Aktualisierung des Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnages, um Änderungen im Essener Straßennetz sowie Anpassungen der Reinigungsfrequenzen zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025mehrheitlich empfohlen