Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2026 sowie der Ergebnisrechnung für das Jahr 2024. Damit einher geht eine Änderung der Entwässerungsabgabensatzung.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt erhöhen sich die jährlichen Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser von 966,00 Euro auf 1.020,00 Euro, was einer Steigerung von 5,59 Prozent entspricht. Die Kostenentwicklung resultiert aus steigenden Aufwendungen im Bereich der Entwässerung, darunter höhere Pachtkosten für das Kanalnetz, gestiegene Personal- und Fremdleistungsaufwendungen sowie erhöhte Beiträge zum Ruhrverband und zur Emschergenossenschaft. Ein Rückgang der Schmutzwassermengen führt zudem zu einer veränderten Verteilung der Kosten auf die einzelnen Merkmale. Als ausgleichende Faktoren werden die Nutzung von Vorjahresüberschüssen sowie eine erwartete Abwassergebührenhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 1,13 Millionen Euro berücksichtigt.
Die geplante Satzungsänderung präzisiert zudem die Regelungen zur Erhebung der Schmutzwassergebühren nach dem Frischwassermasstab. Zukünftig ist für Anträge auf Abweichungen eine jährliche Einreichung vorgesehen, wobei die digitale Antragstellung als Standard festgelegt wird, sofern dies den Antragstellern zumutbar ist. Die Vorlage muss künftig eine Fotodatei der Zählerstandsdokumentation enthalten. Zudem werden Anforderungen an die Wasserzähler konkretisiert; nur noch Geräte mit dauerhafter, nicht löschbarer Anzeige sind langfristig zulässig, wobei Bestandszähler bis Ende 2027 anerkannt bleiben.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025mehrheitlich empfohlen