Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfwS) vom 13.11.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.11.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfwS). Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Abfallwirtschaft vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen.
Im Bereich der Bioabfälle sollen biologisch abbaubare Kunststoffbeutel sowie kompostierbare Kaffeekapseln künftig von der Sammlung ausgeschlossen werden. Grund hierfür ist die Begrenzung des Fremdstoffanteils auf maximal drei Prozent, da die Abbauzeiten in den lokalen Anlagen für diese Materialien nicht ausreichen. Parallel dazu soll die Satzung präzisieren, welche Textilien für die Alttextil-Sammlung als verwertbar gelten, um die Einwürfe von verschmutzten oder unbrauchbaren Stoffen zu begrenzen.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Einführung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes. Nach einer dreijährigen Übergangsphase soll die Nichteinhaltung des Gebots zur Verwendung von Mehrwegbehältnissen bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen rechtlich geahndet werden können. Zudem wird die Liste der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen um die neue Recyclingstation an der Eisenbahnstraße 18 ergänzt, welche die ehemalige Stelle in der Schnabelstraße ersetzt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.12.2025mehrheitlich beschlossenin geänderter Form
- 10.12.2025mehrheitlich empfohlen in geänderter Form
- 03.12.2025abgesetzt/vertagt