Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 4.1Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Theater und Philharmonie Essen GmbHZur Vorlage · 1900/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entsendet für die Wahlperiode 2025 bis 2030 Mitglieder in den Aufsichtsrat der Theater und Philharmonie Essen GmbH. Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zudem kann jede Ratsfraktion, die nicht bereits im Aufsichtsrat vertreten ist, ein stimmrechtsloses Mitglied benennen, das vom Rat entsandt wird.
Ein Teil der Besetzung erfolgt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Thomas Kufen. Für die Arbeitnehmervertretung sieht der Beschlussvorschlag die Entsendung von zwei Personen aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft erstellten Vorschlagsliste vor. Die Wahl dieser Liste fand im November 2025 statt. Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ende der aktuellen Ratswahlperiode.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.2Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Immobilienmanagement Essen GmbHZur Vorlage · 1901/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Immobilienmanagement Essen GmbH (IME) für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder nach dem Prinzip der Verhältniswahl bestimmt werden. Zudem können Ratsfraktionen, die nicht im Aufsichtsrat vertreten sind, jeweils ein stimmrechtsloses Mitglied benennen.
Der Aufsichtsrat umfasst insgesamt zwanzig Mitglieder. Davon werden sechzehn durch die Stadt Essen benannt. Da die Sparkasse Essen ihr Recht auf Entsendung eines Mitglieds zugunsten des Rates niedergelegt hat, erhöht sich die Anzahl der stadtseitigen Mitglieder um eine Person. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters Kufen soll zudem Stadtkämmerer Gerhard Grabenkamp entsandt werden.
Drei weitere Plätze im Aufsichtsrat sind für Arbeitnehmervertreter vorgesehen, die auf Basis einer Liste der Beschäftigten bestimmt werden. Da der Rat die bisherige Vorschlagsliste der Beschäftigten zurückgewiesen und eine Neuwahl verlangt hat, steht die Besetzung dieser Mandate noch aus. Die entsprechende Wahl wird voraussichtlich vor der Sitzung am 11. Februar 2026 stattfinden, während die Entsendung der politischen Vertreter vorab erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.3Entsendung der Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung ZollvereinZur Vorlage · 1902/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Entsendung von zwei Mitgliedern in das Kuratorium der Stiftung Zollverein für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2027. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage einer einstimmigen Empfehlung des Kulturausschusses.
Das Kuratorium der Stiftung Zollverein besteht aus 15 bis 20 Mitgliedern, wobei das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Essen und der Landschaftsverband Rheinland jeweils fünf Vertreter entsenden. Die darüber hinausgehenden Mitglieder werden im Einvernehmen zwischen den Stiftern bestellt. Gemäß der etablierten Praxis werden zwei der von der Stadt Essen entsandten Mitglieder auf Vorschlag aus dem Kulturausschuss bestimmt.
Die Mandate der bisherigen Vertreter des Kulturausschusses endeten mit dem Ablauf der Wahlperiode am 31. Oktober 2025. Die Wahl der Nachfolger richtet sich nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Rat kann die Entsendung entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.4Entsendung der Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Ruhr MuseumZur Vorlage · 1903/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 10. Dezember 2025 über die Entsendung von zwei Mitgliedern in das Kuratorium der Stiftung Ruhr Museum für den verbleibenden Zeitraum der Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2027. Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen, entweder durch die einstmimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder durch eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Die Satzung der Stiftung Ruhr Museum sieht vor, dass das Kuratorium aus Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung Zollverein besteht, wobei die Stadt Essen zwei Vertreter entsendet. Da die Mandate der bisherigen Vertreter mit dem Ablauf der kommunalen Wahlperiode am 31. Oktober 2025 endeten, ist eine Neubesetzung erforderlich. Der Kulturausschuss hat bereits empfohlen, zwei Ratsmitglieder für diesen Zeitraum zu entsenden.
Das Verfahren zur Benennung richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Bei der Aufstellung von Listen für Wahlgremien soll zudem gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz ein Anteil von mindestens 40 Prozent an Frauen berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die Nachfolge der ausgeschiedenen Mitglieder wird im Rahmen der kommenden Ratssitzung getroffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.5Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Stiftungsrat der Stiftung ZollvereinZur Vorlage · 1904/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Nachbesetzung eines Sitzes im Stiftungsrat der Stiftung Zollverein entscheiden. Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird beantragt, Bernd Tönjes anstelle von Peter Schrimpf zu bestellen. Die Neubesetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Hintergrund der Vorlage ist die Ankündigung von Peter Schrimpf, sein Mandat im Stiftungsrat mit Ablauf des Jahres 2025 niederzulegen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat Bernd Tönjes, den Vorsitzenden des Vorstandes der RAG-Stiftung, als Nachfolger vorgeschlagen. Die Bestellung soll die restliche Amtszeit des Stiftungsrates bis zum 31. Dezember 2027 abdecken.
Das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Landschaftsausschuss des LVR haben der Bestellung von Bernd Tönjes bereits zugestimmt, unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlusslage durch den Rat der Stadt Essen. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung am 10. Dezember 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.6Benennung eines Mitgliedes für die Wahl in den Genossenschaftsrat der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 1716/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung eines Mitglieds für die Wahl in den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode 2026 bis 2031. Es wird vorgeschlagen, einen Beigeordneten als Wahlvorschlag zu benennen.
Die Neuwahl des Genossenschaftsrates obliegt der Genossenschaftsversammlung. Da sich die Termine der Kommunalwahlen im September 2025 und der Genossenschaftsversammlung überschneiden, ist die konstituierende Sitzung der neuen Versammlung erst für den 11. März 2026 angesetzt. Die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder endet somit erst mit der Durchführung der Neuwahl. Der Genossenschaftsrat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern und 15 stellvertretenden Mitgliedern, wobei die Gruppe der Städte und Gemeinden sechs Sitze besetzen kann.
Die Emschergenossenschaft hat die Stadt Essen um die Einreichung eines Wahlvorschlags gebeten. Bisher ist die Stadt Essen mit einem Mitglied in diesem Gremium vertreten. Das Verfahren zur Wahl einer Vertretung für die Gemeinde in Organen juristischer Personen erfordert gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einen einfachen Mehrheitsbeschluss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.7Entsendung der Mitglieder in den Beirat der Kreispolizeibehörde EssenZur Vorlage · 1915/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern in den Beirat der Kreispolizeibehörde Essen für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Hintergrund der Vorlage ist eine Anpassung der Sitzverteilung im Polizeibeirat aufgrund aktueller Bevölkerungszahlen.
Nach einer Mitteilung des Polizeipräsidenten vom 27. November 2025 reduziert sich die Anzahl der für Essen vorgesehenen Mitglieder von bisher neun auf acht Personen. Im Gegenzug erhöht sich der Anteil für Mülheim an der Ruhr auf drei Mitglieder. Diese Verteilung ergibt sich aus dem Verhältnis der Einwohnerzahlen beider Städte zum Gesamteinwohnerstand des Polizeibezirks, basierend auf den Daten des statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 2025.
Der Beirat fungiert gemäß dem Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen als Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Selbstverwaltung und der Polizei. Er hat die Aufgabe, das Vertrauensverhältnis zu fördern sowie Anregungen und Wünsche der Bürger an die Polizei heranzutragen. Die Besetzung der Listen erfolgt im Wege der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Dabei ist gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz ein Frauenanteil von mindestens 40 Prozent bei den Aufstellungen einzuhalten. Der Beschlussvorschlag sieht die Entsendung von acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.8Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH und Ruhrbahn GmbH – hier: Beratende Mitglieder in obligatorischen AufsichtsrätenZur Vorlage · 1917/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschlüsse vom 19. November 2025 aufheben, nach denen Fraktionen, die in den Aufsichtsräten der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) sowie der Ruhrbahn GmbH nicht vertreten sind, beratende Mitglieder entsenden können. Die Vorlage bezieht sich auf die Drucksachen 1853/2025/EBB-FDP und 1854/2025/EBB-FDP.
Eine nachträgliche rechtliche Prüfung der Anträge durch die Verwaltung hat ergeben, dass die Entsendung beratender Mitglieder in diese Aufsichtsgremien rechtlich unzulässig ist. Im Fall der EVV würde ein solcher Beschluss gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2012 verstoßen.
Die Stadt hatte bereits im November 2009 beschlossen, die Voraussetzungen für eine solche beratende Mitgliedschaft zu schaffen, was auch zu Änderungen der Gesellschaftsverträge führte. Das zuständige Handelsregistergericht lehnte die Eintragung dieser Änderungen für die obligatorischen Aufsichtsräte jedoch ab, da gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Mitglieder nicht vorsehen. Da bisherige Rechtsmittel bis zum Bundesgerichtshof erfolglos blieben, bewertet die Verwaltung eine erneute Entsendung als rechtlich nicht umsetzbar.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.9Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Umbesetzung Genossenschaftsversammlung der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 1923/2025/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Neubesetzung eines Sitzes in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft eingebracht. Mit der Vorlage Nummer 1923/2025/EBB-FDP wird die Änderung der Zusammensetzung dieses Gremiums beantragt.
Der Antrag sieht vor, ein neues Mitglied für die Genossenschaftsversammlung zu bestimmen, welches das bisherige Mitglied ersetzt. Die entsprechende Entscheidung über diese personelle Umbesetzung ist für die Sitzung des Rates am 10. Dezember 2025 vorgesehen. Der Vorgang betrifft die Wahlen bzw. Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen innerhalb der kommunalen Struktur. Die Federführung für das entsprechende Verfahren liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.10Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung Ausschuss für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 1924/2025/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Umbesetzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 1924/2025/EBB-FDP wird eine Änderung in der Zusammensetzung der stellvertretenden Mitglieder dieses Gremiums beantragt.
Im Rahmen des Antrags wird vorgeschlagen, Dr. Magret Schrader als neues stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss zu benennen. Damit soll die bisherige Position von Johannes Tünnesen neu besetzt werden. Die Entscheidung über diesen personellen Wechsel steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 10. Dezember 2025 unter dem Tagesordnungspunkt Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen. Federführend für die Bearbeitung des Antrags ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.11Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz & RechnungsprüfungsausschussZur Vorlage · 1940/2025/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Umbesetzung von Mitgliedschaften in zwei Ausschüssen gestellt. Mit der Vorlage Nummer 1940/2025/EBB-FDP, die am 8. Dezember 2025 eingereicht wurde, wird eine Änderung der stellvertretenden Mandate beantragt, welche in der Ratssitzung am 10. Dezember 2025 zur Entscheidung ansteht.
Im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sieht der Antrag vor, Boris Vorholt als neues stellvertretendes Mitglied zu benennen, wodurch Frederik Globisch ersetzt werden soll. Im Rechnungsprüfungsausschuss ist eine entsprechende Umbesetzung vorgesehen: Hier soll Frederik Globisch das Amt eines stellvertretenden Mitglieds übernehmen, welches bisher von Boris Vorholt ausgeübt wurde. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen die personelle Neubesetzung der stellvertretenden Positionen in den genannten Gremien.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.12Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1943/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1943/2025 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der personelle Veränderungen in mehreren Gremien vorsieht. Der Antrag umfasst Umbesetzungen in verschiedenen Aufsichts- und Verwaltungsräten der Stadt Essen.
Im Aufsichtsrat der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH soll ein ordentliches Mitglied durch eine neue Person ersetzt werden. Für den Verwaltungsrat der Sparkasse Essen sieht die Vorlage ebenfalls personelle Änderungen vor: Hier wird die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds sowie die Änderung eines stellvertretenden Mitglieds beantragt. Dabei rückt ein bisheriges stellvertretendes Mitglied in das Amt eines ordentlichen Mitglieds auf, während ein neues stellvertretendes Mitglied berufen werden soll.
Des Weiteren umfasst der Antrag eine Änderung im Stiftungsrat der Krupp-Jubiläums-Stiftung für Kunst- und Museumszwecke. Dort soll ein ordentliches Mitglied durch eine neue Person ersetzt werden. Die vorgeschlagenen personellen Veränderungen sind zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.13Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Umbesetzung Verwaltungsrat Sparkasse EssenZur Vorlage · 1945/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1945/2025/AFD einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der Sparkasse Essen vorsieht. Der Antrag betrifft die Wahlen beziehungsweise Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen sowie anderer Institutionen.
Mit diesem Vorhaben beabsichtigt die Fraktion, die personelle Zusammensetzung des genannten Gremiums zu verändern. Konkret sieht der Vorschlag vor, Dieter Hüschen als Mitglied durch Andrea Schildan zu ersetzen. Des Weiteren wird beantragt, die Stellvertretung im Verwaltungsrat neu zu besetzen, indem Ulrike Wilmshöver anstelle von Gabriele Graf in dieses Amt berufen werden soll. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 10. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.14Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1951/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Kenntnisnahme für den Rat der Stadt Essen vorgelegt, der personelle Veränderungen in zwei Ausschüssen zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und betrifft die Neubesetzung von stellvertretenden Mitgliedern in den entsprechenden Gremien.
Im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe soll ein neues stellvertretendes Mitglied bestimmt werden, welches das bisherige Mitglied ersetzt. Parallel dazu sieht der Vorgang eine Änderung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vor. In diesem Ausschuss sollen die Positionen der bisherigen und der neuen stellvertretenden Mitglieder untereinander getauscht werden. Die entsprechende Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Rates am 10. Dezember 2025 eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.15Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Essen Marketing GmbH (EMG) und GSE gGmbH hier: Entsendung von zusätzlichen beratenden AufsichtsratsmitgliedernZur Vorlage · 1952/2025/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1952/2025/EBB-FDP vorgelegt. Gegenstand des Vorhabens ist die Entsendung zusätzlicher beratender Mitglieder in die Aufsichtsräte der Essen Marketing GmbH sowie der GSE gGmbH.
Die Fraktion beantragt, die Gesellschaftsverträge beider Unternehmen so zu ändern, dass jede Ratsfraktion, die aktuell nicht im Aufsichtsrat der jeweiligen Gesellschaft vertreten ist, ein zusätzliches, stimmrechtsloses Mitglied entsenden kann. Die vorgeschlagene Ergänzung sieht vor, dass diese beratenden Mitglieder denselben Rechten und Pflichten wie die stimmberechtigten Aufsichtsratsmitglieder unterliegen, mit Ausnahme des Stimmrechts.
Darüber hinaus sollen die Vertreter der Stadt Essen in den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften ermächtigt werden, die entsprechenden Beschlüsse zur Anpassung der Verträge zu fassen. Formulierungsänderungen sind zulässig, sofern sie dem Ziel des Antrags nicht widersprechen. Der Antrag wurde am 9. Dezember 2025 eingereicht und steht zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.16Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Umbesetzung bei der Genossenschaftsversammlung der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 1954/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, der eine personelle Änderung in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage Nummer 1954/2025/LINKE wird die Umbesetzung eines Sitzes in diesem Gremium beantragt.
Der Antrag sieht vor, dass ein bisheriges Mitglied der Genossenschaftsversammlung durch ein neues Mitglied ersetzt wird. Die entsprechende Entscheidung über diesen personellen Wechsel ist für die Ratssitzung am 10. Dezember 2025 vorgesehen. Das Anliegen der Fraktion betrifft die Wahlen und Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen sowie anderer Institutionen. Federführend für die Bearbeitung dieses Vorgangs im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.17Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und VerbraucherschutzZur Vorlage · 1955/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz an den Rat der Stadt Essen gestellt. In der Vorlage 1955/2025/LINKE wird vorgeschlagen, die Positionen zweier Ausschussmitglieder zu tauschen.
Konkret sieht der Antrag vor, dass Liesa Schulz von ihrem bisherigen Status als Mitglied in die Funktion der ersten Stellvertretung wechselt. Im Gegenzug soll Lorenza Kaib, die bislang die erste Stellvertretung innehatte, als ordentliches Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Der Antrag wurde von Liesa Schulz und Eliseo Maugeri unterbreitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.18Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1958/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur personellen Neubesetzung im Aufsichtsrat der Messe Essen GmbH vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 1958/2025/LINKE befasst sich das Gremium mit einer Umbesetzung innerhalb der Organe verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und Institutionen der Stadt.
Der von Liesa Schulz und Eliseo Maugeri eingereichte Antrag sieht vor, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Messe Essen GmbH zu verändern. Dabei soll Daniele Falcone aus dem Gremium ausscheiden und durch Stefan Hochstadt ersetzt werden. Die entsprechende Entscheidung über diese personelle Änderung war für die Ratssitzung am 10. Dezember 2025 vorgesehen. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.19Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Sparkasse EssenZur Vorlage · 1960/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht, der eine personelle Veränderung im Verwaltungsrat der Sparkasse Essen vorsieht. Der Antrag betrifft die Ersatzwahlen zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen innerhalb der Stadtverwaltung.
Im Zentrum des Vorhabens steht die Neubesetzung eines stellvertretenden Mandats im Verwaltungsrat der Sparkasse Essen. Es wird vorgeschlagen, ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch eine neue Stellvertreterin zu ersetzen. Durch diesen personellen Wechsel übernimmt die neue Person zudem die Funktion des vorherigen Vertreters sowie die Übernahme der Stellvertretung für ein Mitglied des Landtags.
Die Entscheidung über den vorliegend eingereichten Antrag obliegt dem Rat der Stadt Essen. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.20Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Gremien der Jugendhilfe Essen gGmbH und Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 1965/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Neubesetzung von Mitgliedern in den Aufsichtsräten der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH vorgelegt. Der Antrag regelt die personellen Veränderungen in diesen Gremien infolge von Wahlen und Funktionsänderungen.
Für den Aufsichtsrat der Jugendhilfe Essen gGmbH wird die Nachfolge von Jan Flügel beantragt. Da Flügel am 9. Dezember 2025 zum Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt wurde, ist er als geborenes Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten. Durch diese neue Funktion entfällt seine bisherige Entsendung durch den Rat, weshalb sein Platz mit Klaus Hagen neu besetzt werden soll.
Zudem sieht die Vorlage eine personelle Änderung im Aufsichtsrat der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH vor. In diesem Gremium soll Manuela Rieckhof das bisherige Mitglied Klaus Hagen ersetzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.21Wahlen/Ersatzwahlen zur Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Mitglied der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e.V.Zur Vorlage · 1966/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Neubesetzung eines Sitzes in der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk Essen e.V. vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Wahl eines neuen Mitglieds für dieses Gremium.
Grundlage für das Verfahren ist das Ausscheiden eines bisherigen Ratsmitglieds aus dem Rat der Stadt Essen. Aufgrund dieser personellen Veränderung im Rat tritt gemäß § 64 Abs. 3 des Landesmediengesetzes NRW auch die Beendigung der Mitgliedschaft in der genannten Veranstaltergemeinschaft ein. Um die Vertretung in der Institution weiterhin zu gewährleisten, wurde die Entsendung einer neuen Person beantragt. Der Antrag zielt darauf ab, die durch den Wegfall entstandene Vakanz in der Gemeinschaft zu schließen. Die Entscheidung über die Neubesetzung liegt zur Beratung und Beschlussfassung im Rat vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.22Wahlen zu den Ausschüssen und zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1967/2025/BSW-TS · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe BSW/Tierschutz hat mit der Vorlage 1967/2025/BSW-TS einen Antrag auf personelle Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen des Essener Rates gestellt. Der Antrag umfasst Änderungen in der Zusammensetzung mehrerer Gremien und liegt zur Entscheidung im Rat vor.
Im Ausschuss für Sport und Bäderbetriebe soll Jörg Makowski als stellvertretendes Mitglied die Position von Simone Trauten Malek übernehmen. Für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird vorgeschlagen, Marco Trauten als stellvertretendes Mitglied anstelle von Karlheinz Endruschat zu wählen.
Im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung sieht der Antrag vor, dass Jörg Makowski als ordentliches Mitglied Karlheinz Endruschat ersetzt, während Karlheinz Endruschat die Position des stellvertretenden Mitglieds übernimmt, nachdem Simone Trauten-Malek aus diesem Amt ausscheidet.
Weitere personelle Veränderungen betreffen den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität. In beiden Gremien soll Tobias Vitt als ordentliches Mitglied Karlheinz Endruschat ersetzen. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wird zudem vorgeschlagen, Manfred Gunkel als stellvertretendes Mitglied anstelle von Simone Trauten-Malek zu besetzen.
Im Kulturausschuss soll Karlheinz Endruschat die Stellvertretung von Marco Trauten übernehmen. Schließlich sieht der Antrag für den Rechnungsprüfungsausschuss vor, dass Manfred Gunkel das ordentliche Mitglied Karlheinz Endruschat ersetzt und Marco Trauten die Position des stellvertretenden Mitglieds übernimmt, die zuvor von Simone Trauten-Malek besetzt war.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.23Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1971/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1971/2025/GRÜNE eine Neubesetzung verschiedener Ausschussmandate beantragt. Der Antrag sieht vor, dass der Rat die vorgeschlagenen personellen Änderungen zur Kenntnis nimmt.
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden soll Rolf Fliß als stellvertretendes Mitglied das Amt von Ulrich Pabst übernehmen. Für den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen wird Ludger Hicking-Göbels als neues stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen, der Sascha Berger ersetzt. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sind Änderungen bei ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern vorgesehen: Marina Mirau soll Silas Haake als ordentliches Mitglied ablösen, während Andrea Spitzer die Stellvertretung von Tabea Buddeberg übernimmt.
Des Weiteren beantragt die Fraktion, Anette Junker als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz einzusetzen, um Tabea Buddeberg zu ersetzen. Im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen Burkhard Dedy und Claudia Harfst als neue stellvertretende Mitglieder die Positionen von Tabea Buddeberg und Sascha Berger übernehmen. Zudem wird Friederich Pütz als neues stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss anstelle von Sandra Schumacher vorgeschlagen. Im Kulturausschuss soll Inga Sponheuer Markus Spitzer-Pachel als ordentliches Mitglied ersetzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.24Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1972/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 1972/2025/GRÜNE einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine personelle Änderung in einem Gremium betrifft. Der Antrag ist unter dem Tagesordnungspunkt Wahlen bzw. Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen eingeordnet.
Die Ratsfraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Kuratorium der Kinderstiftung Essen zur Kenntnis nimmt. Im Rahmen dieser Änderung soll ein neues ordentliches Mitglied das bisherige Mitglied in diesem Gremium ersetzen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Die entsprechende Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 10. Dezember 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.25Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1974/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 1974/2025/GRÜNE einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine personelle Änderung in einem Ausschuss vorsieht. Der Antrag betrifft die Zusammensetzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden und wurde über das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation zur Behandlung vorgelegt.
Gegenstand des Antrags ist die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds innerhalb des genannten Gremiums. Die Fraktion beantragt, dass der Rat die Änderung der Ausschussbesetzung zur Kenntnis nimmt. Dabei soll ein neues stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden berufen werden, welches das bisherige Mitglied ersetzt. Der Vorgang ist als Antrag zur Kenntnisnahme im Rat der Stadt Essen vorgesehen. Die entsprechende Mitteilung über die geplante Änderung der Besetzungsstruktur erfolgte zum 10. Dezember 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Bestellung der Mitglieder des Kulturbeirates der Stadt EssenZur Vorlage · 1789/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Mitglieder des Kulturbeirates für die Wahlperiode bis zum Jahr 2030 bestellen. Die Besetzung umfasst stimmberechtigte, stellvertretende sowie beratende Mitglieder aus den Bereichen Kunst und Kultur, Politik und Verwaltung. Der Kulturausschuss empfiehlt, die bereits vorliegenden Benennungen zu übernehmen.
Die Nominierungsprozesse durch die zuständigen Institutionen, Initiativen und Fraktionen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. Während für einen Teil der Positionen Vorschläge eingegangen sind, stehen Rückmeldungen einiger Vereine und Institutionen noch aus. Die im Beschlussvorschlag enthaltenen Personen sollen zunächst bestellt werden. Fehlende Benennungen sollen bis zur Ratssitzung am 10. Dezember 2025 ergänzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand einer Entscheidung sein.
Die Beratung im Kulturausschuss ist für den 3. Dezember 2025 vorgesehen, damit der Rat der Stadt Essen am 10. Dezember 2025 über die Vorlage entscheiden kann. Der Kulturbeirat wird das Ergebnis im Januar 2026 zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Kulturbeirat (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkung
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Benennung der Vertreter*innen der Ratsfraktionen für den InklusionsbeiratZur Vorlage · 1864/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich im Rahmen einer Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen mit der Benennung von Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen für den Inklusionsbeirat. Gemäß der Satzung des Inklusionsbeirates setzt sich die Beiratsbesetzung unter anderem aus je einem Mitglied der Ratsfraktionen sowie einer entsprechenden Stellvertretung zusammen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, Die Linke und FDP/EBB jeweils Personen für diese Positionen benennen. Dabei wird klargestellt, dass diese Mitglieder und ihre Stellvertretungen nicht unter die Vorgaben zur Anzahl der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen der Stadt Essen fallen. Der entsprechende Beschlussvorschlag zur Benennung der Fraktionsvertreter ist für die Ratssitzung am 10. Dezember 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Wahl einer/eines Beigeordneten für den Geschäftsbereich Stadtplanung und BauenZur Vorlage · 1875/2025/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Neubesetzung des Geschäftsbereichs Stadtplanung und Bauen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl von Dr.-Ing. Ecevit Agu zum hauptamtlichen Beigeordneten für diesen Bereich vor. Die Amtszeit ist auf acht Jahre festgesetzt, wobei die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Zeit sowie die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 7 LBesO vorgesehen sind.
Die Planstelle wird zum 1. Januar 2026 vakant. Im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung gingen insgesamt 35 Bewerbungen ein. Eine Findungskommission, die sich aus Mitgliedern der Fraktionen und dem Oberbürgermeister zusammensetzt, prüfte die eingegangenen Unterlagen. Von zehn Bewerbenden, welche die formalen Anforderungen erfüllten, wurden fünf in die engere Wahl gezogen. Nach den Vorstellungsgesprächen vor der Kommission und einer anschließenden Vorstellung der verbleibenden zwei Kandidaten gegenüber den Vertretern des Rates wurde Dr.-Ing. Ecevit Agu als geeigneter Bewerber identifiziert.
Die Wahl erfolgt in einer öffentlichen Sitzung des Rates durch eine offene Abstimmung, sofern kein gegenteiliger Antrag gestellt wird. Voraussetzung für die Wahl ist das Erreichen einer Mehrheit der gültigen Stimmen. Die Besetzung der Stelle ist zur Sicherstellung notwendiger Arbeiten als unaufschiebbar eingestuft. Die damit verbundenen Personalkosten belaufen sich auf 150.472 Euro.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Wiederwahl des Beigeordneten (GBV 4) Muchtar Al GhusainZur Vorlage · 1883/2025/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Wiederwahl von Muchtar Al Ghusain als Beigeordneter für den Geschäftsbereich 4, zuständig für Jugend, Soziales, Bildung und Kultur, beraten. Die aktuelle Amtszeit des Beigeordneten endet am 5. März 2026. Der Beschlussvorschlag sieht eine erneute Wahl für die Dauer von acht Jahren vor.
Im Zuge der Wiederwahl ist zudem die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 8 LBesO NRW vorgesehen. Dies entspricht der nach der Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zulässigen Höchstbesoldungsgruppe für kommunale Wahlbeamte auf Zeit. Durch den Wechsel von der bisherigen Gruppe B 7 in die neue Besoldungsgruppe entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 6.963,48 Euro. Die monatliche Differenz im Grundgehalt beläuft sich auf rund 580,29 Euro. Diese zusätzlichen Personalkosten sollen im Rahmen der bestehenden Personalausgaben gedeckt werden.
Die Vorlage begründet die Wiederbesetzung der Planstelle mit der Notwendigkeit, die Aufgaben des Verwaltungsvorstandes gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen weiterhin zu gewährleisten. Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll den Beschluss nachträglich zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1845/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen angestrebt. Die vorliegende Vorlage umfasst verschiedene inhaltliche sowie formale Neuregelungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte für den Inklusionsbeirat und den Seniorenrat. Diese Gremien sollen künftig Beratungspunkte zu ihren jeweiligen Belangen auf die Tagesordnung des Rates aufnehmen lassen können. Zudem wird das Fragerecht der Ratsmitglieder um eine Regelung für Fragen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzungen ergänzt. Auch die Vorschriften zu Ordnungsmaßnahmen werden an die neuen Vorgaben des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sieht die Vorlage redaktionelle Korrekturen vor, wie etwa die Aktualisierung von Ausschussnamen und die Bereinigung veralteter Verweise auf die Gemeindeordnung. Die Nummerierung der einzelnen Paragrafen wird ebenfalls angepasst.
Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 angesetzt. Nach Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie einer Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 4. Februar 2026 soll der Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 über die Änderung entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 10.Änderung der Satzung des SeniorenratesZur Vorlage · 1906/2025/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Satzung des Seniorenrates vorgelegt. Ziel der geplanten Neuregelung ist es, die Bestellung der politisch benannten Mitglieder transparenter sowie rechtssicherer zu gestalten und die politische Zusammensetzung des Gremiums an die Mehrheitsverhältnisse im Rat der Stadt Essen anzupassen.
Der Antrag sieht vor, dass jede im Rat vertretene Fraktion mindestens einen Vertreter im Seniorenrat erhält. Zur Umsetzung soll ein konkretes Verteilungsverfahren nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren angewandt werden, was eine Angleichung an die Vorgaben der Gemeindeordnung NRW darstellt. Dabei ist vorgesehen, dass Fraktionen, die bei der ersten Berechnung keine Berücksichtigung finden, zunächst einen Sitz erhalten, bevor die verbleibenden Plätze proportional verteilt werden. Durch diesen Mechanismus soll der Minderheitenschutz gewahrt und die politische Vielfalt im Seniorenrat sichergestellt werden.
An der Gesamtzahl der Mitglieder des Seniorenrates ändert sich durch die Neufassung nichts. Die Antragsteller gehen davon aus, dass die Anpassung die Legitimation des beratenden Gremiums stärkt und die Anschlussfähigkeit seiner Empfehlungen durch die Einbindung aller im Rat vertretenen politischen Strömungen verbessert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Seniorenrat (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele der Region Rhein-Ruhr für das Jahr 2036, 2040 oder 2044 hier: Durchführung eines RatsbürgerentscheidesZur Vorlage · 1882/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zur Bewerbung der Region Rhein-Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele für die Jahre 2036, 2040 oder 2044 entscheiden. Die geplante Fragestellung an die Bürgerinnen und Bürger lautet, ob sie einer Beteiligung der Stadt Essen an dieser gemeinsamen Bewerbung zustimmen.
Der Abstimmungstermin ist für den 19. April 2026 vorgesehen. Der Prozess soll ausschließlich über Briefwahl mittels Abstimmungsscheinen erfolgen, wobei die Unterlagen allen Wahlberechtigten automatisch ohne vorherigen Antrag zugestellt werden. Die Kosten für die Durchführung des Ratsbürgerentscheids werden auf 1.200.000 Euro geschätzt. Davon übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen einen Anteil von 85 Prozent, sodass für Essen ein Eigenanteil von 180.000 Euro verbleibt.
Das Bewerbungskonzept der Region Rhein-Ruhr umfasst 17 Kommunen und sieht die Nutzung bestehender oder temporär errichteter Sportstätten vor. In Essen sind unter anderem die Grugahalle, die Messe Essen sowie das UNESCO-Welterbe Zollverein als Austragungsorte für verschiedene Disziplinen wie Boxen, Schießen, Gewichtheben und BMX vorgesehen. Der Deutsche Olympische Sportbund hat bestätigt, dass das Konzept die sportfachlichen Anforderungen erfüllt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Entsendung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Essen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und GiroverbandesZur Vorlage · 1905/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Essen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Da der Oberbürgermeister zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt wurde, sieht die Satzung des Verbandes vor, dass anstelle des Vorsitzenden ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates entsandt wird.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Benennung einer Vertretung sowie einer Ersatzvertretung aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates. Die Auswahl der Vertreter erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen und unterliegt den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für die Vertretung der Gemeinde in Organen juristischer Personen. In diesem Zusammenhang findet das Landesgleichstellungsgesetz Anwendung, welches bei der Aufstellung von Kandidaturen einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent vorsieht. Die derzeitige Besetzung der Verbandsversammlung durch Vertreter des Rates der Stadt Essen setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Fraktionen zusammen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Aktueller Sachstand zur Teilnahme der Stadt Essen an der Altschuldenentlastung durch das Land NRWZur Vorlage · 1849/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat einen Sachstandsbericht zur Teilnahme der Stadt Essen am Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) vorgelegt. Nachdem der Rat der Stadt Essen am 2. Juli 2025 die freiwillige Teilnahme an dem Programm beschlossen hatte, wird nun der aktuelle Stand des Verfahrens sowie der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH zur Kenntnis gebracht.
Der Prüfbericht vom 20. November 2025 untersucht den Bestand an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2023. Die Gesamtsumme dieser Verbindlichkeiten beläuft sich auf rund 1,57 Milliarden Euro. Nach Abzug der liquiden Mittel in Höhe von etwa 28,4 Millionen Euro ergibt sich ein anmeldefähiger Betrag von 1.546.155.502,16 Euro. Bezogen auf die Einwohnerzahl von 574.082 Personen zum genannten Stichtag entspricht dies einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.693,27 Euro.
Die Antragsstellung an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgte über das Portal der NRW.Bank. Nach der Prüfung der Unterlagen durch die Landesbehörden erfolgt die Festsetzung der Entlastungshöhe sowie die finale Abstimmung des zu übertragenden Kreditportfolios. Eine Schuldübernahme durch das Land wird für das erste Quartal 2026 oder spätestens bis zum 31. Dezember 2026 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Verwendung des Jahresüberschusses 2024Zur Vorlage · 1649/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2024 informiert. Der bilanziell ausgewiesene Überschuss für die Produktbereiche 1 bis 16 beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 73.619.928,43 Euro. In der Ergebnisrechnung wird zudem ein Überschuss von 190.728,26 Euro aus dem Produktbereich 17 ausgewiesen, der jedoch zweckgebunden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen verwendet werden muss und nicht der freien Verfügung der Stadt zur Verfügung steht.
Gemäß dem Beschlussvorschlag soll dieser Überschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Diese Zuweisung erfolgt aufgrund der geltenden Regelungen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen automatisch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern der Rat keine Umbuchung in die allgemeine Rücklage beschließt. Durch die Verrechnung dieses Überschusses erhöht sich der Bestand der Ausgleichsrücklage auf voraussichtlich 86.303.982,48 Euro. Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2024Zur Vorlage · 1719/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen den Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2024 zur Kenntnis nehmen. Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine Überweisung des Entwurfs an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vor. Ein ergänzender Beteiligungsbericht wird in einer separaten Ratsvorlage vorgelegt.
Der Gesamtabschluss umfasst die Kernverwaltung sowie verschiedene verselbständigte Aufgabenbereiche und Unternehmen. Für das Haushaltsjahr 2024 weist der Konzern einen Gesamtüberschuss von 156,6 Millionen Euro aus. Dies entspricht einer Steigerung um 142,8 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahresergebnis von 13,8 Millionen Euro. Maßgeblich für diese Entwicklung waren ein Anstieg der ordentlichen Gesamterträge sowie eine Verbesserung des Finanzergebnisses.
Die Bilanzsumme des Konzerns erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 256 Millionen Euro auf rund 9.386,6 Millionen Euro. Während das Sachanlagevermögen zunahm, verringerten sich die Finanzanlagen um etwa 239,8 Millionen Euro. Trotz des positiven Jahresergebnisses weist der Konzern weiterhin einen Fehlbetrag in Höhe von 464,2 Millionen Euro aus, der nicht durch Eigenkapital gedeckt ist. In der Folge bleibt der Konzern Stadt Essen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen überschuldet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Beteiligungsbericht 2025Zur Vorlage · 0009/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Beteiligungsbericht 2025 vorgelegt, der die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung städtischer Unternehmen dokumentiert. Der Bericht dient der Transparenz sowie der Wahrung der Berichtskontinuität und entspricht den Anforderungen der Kommunalverfassung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung der Lage der einzelnen Beteiligungen.
Die finanzwirtschaftlichen Daten basieren auf den geprüften Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2024. Zum Stichtag war die Stadt Essen an 63 Unternehmen beteiligt, darunter 48 GmbHs, drei AGs, zehn GmbH & Co. KGs sowie zwei Genossenschaften. Der Bericht umfasst zudem Informationen zu den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Essener Systemhaus und Sport- und Bäderbetriebe Essen.
Für die Mehrheitsbeteiligungen und die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen werden 9.563 Vollzeitäquivalente als Beschäftigte ausgewiesen. Der Personalaufwand belief sich auf 645.977 TEUR, während das Umsatzvolumen 1.383.787 TEUR erreichte. Der Jahresfehlbetrag lag bei 16.193 TEUR. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt Essen werden den Bericht im Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1720/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Hebesatzsatzung zur Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2026 zu verabschieden. Die Vorlage umfasst die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A sowie für die Grundsteuer B (Wohnen und Nichtwohnen). Eine Entscheidung durch den Rat ist für den 10. Dezember 2025 vorgesehen.
Die Anpassung der Hebesätze begründet sich durch die Einkommensentwicklung im Jahr 2025. Bei der Grundsteuer B wurde ein struktureller Minderertrag von rund 8,7 Millionen Euro festgestellt, was primär auf einen Rückgang der Messbeträge bei Nichtwohngrundstücken zurückzuführen ist. Um das erforderliche Gesamtaufkommen für die Grundkomponente der Grundsteuer B im Jahr 2026 in Höhe von 146,8 Millionen Euro zu sichern, sieht die Vorlage eine Differenzierung der Hebesätze vor. Für Wohngebäude (B1) wird ein Satz von 736 Prozent und für Nichtwohngebäude (B2) ein Satz von 1472 Prozent vorgeschlagen.
Zudem soll der Hebesatz der Grundsteuer A von bisher 390 Prozent auf 505 Prozent angehoben werden, um einen geringfügigen Minderertrag aus dem Vorjahr auszugleichen und die Einnahmenstabilität zu gewährleisten. Für Wohnimmobilien wird für das Jahr 2026 ein Anstieg der Belastung um etwa 12,4 Prozent prognostiziert, wobei wesentliche Veränderungen bereits durch die bundesrechtliche Neubewertung im Vorjahr erfolgt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1721/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen schlägt vor, den Hebesatz der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2026 anzupassen. In der Vorlage 1721/2025/2 wird empfohlen, den Hebesatz von bisher 480 Prozent im Jahr 2025 auf 479 Prozent im Jahr 2026 zu senken. Dieser Schritt ist Teil eines Plans, den Gewerbesteuerhebesatz über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils um einen Prozentpunkt zu reduzieren.
Durch die Senkung um einen Prozentpunkt werden Mindererträge in Höhe von schätzungsweise 884.000 Euro erwartet. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 beraten und eine entsprechende Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgeben. Der Rat soll über den Erlass der Hebesatzsatzung I für das Jahr 2026 entscheiden, wobei die Entscheidung in der Sitzung am 10. Dezember 2025 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Erlass der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung)Zur Vorlage · 1722/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen schlägt eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Im Zentrum der Überarbeitung steht die Digitalisierung des Nachweisverfahrens. Anstelle der bisherigen physischen Hundemarke aus Metall soll künftig ein QR-Code auf dem Steuerbescheid dienen. Dieser digitale Nachweis kann per Smartphone vorgezeigt werden, wobei die Mitführung des Steuerbescheids in Papierform weiterhin möglich bleibt.
Mit der Neufassung entfällt zudem die sogenannte Zwingersteuer. Eine weitere Änderung betrifft die Steuerermäßigung für neu angeschaffte oder übernommene Hunde: Für Tiere, die ab dem 1. Januar 2026 in den Haushalt aufgenommen werden, wird die bisherige Ermäßigung aufgehoben. Für Hunde, die bereits vor diesem Datum gehalten werden, gilt ein Bestandsschutz, sodass bestehende Vergünstigungen fortbestehen.
Die Satzung wird zudem sprachlich auf eine geschlechtergerechte Form umgestellt und an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst. Administrative Prozesse wie die An- und Abmeldung von Hunden sollen künftig primär elektronisch über das Serviceportal der Stadt Essen abgewickelt werden, wobei für Personen, denen eine digitale Antragstellung nicht zumutbar ist, Härtefallregelungen vorgesehen sind. Die Neufassung umfasst darüber hinaus Anpassungen bei den Ordnungswidrigkeiten sowie die Regelung zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Hundehalterdaten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen in geänderter Form
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen in geänderter Form
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen in geänderter Form - 19.1Erlass der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), DS 1722/2025/2 hier: ÄnderungsantragZur Vorlage · 1948/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung eingebracht. Das Vorhaben mit der Nummer 1948/2025/CDU/SPD befasst sich mit dem Erlass einer Satzung zur Erhebung der Hundesteuer sowie einem entsprechenden Änderungsantrag.
Im Zentrum des Antrags steht die Forderung, dass die Steuerermäßigung gemäß § 6 Absatz 2 der bisherigen Hundesteuersatzung weiterhin bestehen bleibt. Alle weiteren im Rahmen des Änderungsantrags vorgesehenen Anpassungen sollen hingegen zugestimmt werden. Damit wird eine Beibehaltung der bestehenden Vergünstigungen bei gleichzeitiger Umsetzung der restlichen Änderungen angestrebt.
Der parlamentarische Ablauf ist für den Dezember 2025 angesetzt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss soll am 10. Dezember 2025 eine Empfehlung zu dem Antrag abgeben, woraufhin am selben Tag die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen soll. Für den Januar 2026 ist zudem die Kenntnisnahme im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfwS) vom 13.11.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 29.11.2024Zur Vorlage · 1791/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfwS). Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Abfallwirtschaft vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen.
Im Bereich der Bioabfälle sollen biologisch abbaubare Kunststoffbeutel sowie kompostierbare Kaffeekapseln künftig von der Sammlung ausgeschlossen werden. Grund hierfür ist die Begrenzung des Fremdstoffanteils auf maximal drei Prozent, da die Abbauzeiten in den lokalen Anlagen für diese Materialien nicht ausreichen. Parallel dazu soll die Satzung präzisieren, welche Textilien für die Alttextil-Sammlung als verwertbar gelten, um die Einwürfe von verschmutzten oder unbrauchbaren Stoffen zu begrenzen.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Einführung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes. Nach einer dreijährigen Übergangsphase soll die Nichteinhaltung des Gebots zur Verwendung von Mehrwegbehältnissen bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen rechtlich geahndet werden können. Zudem wird die Liste der abfallwirtschaftlichen Einrichtungen um die neue Recyclingstation an der Eisenbahnstraße 18 ergänzt, welche die ehemalige Stelle in der Schnabelstraße ersetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossenin geänderter Form
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen in geänderter Form
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossenin geänderter Form - 20.1Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfwS), DS 1791/2025/2 hier: ÄnderungsantragZur Vorlage · 1949/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen Änderungsantrag zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfwS) vorgelegt. Der Antrag mit der Nummer 1949/2025/CDU/SPD, unterzeichnet von Fabian Schrumpf MdL und Philipp Rosenau, sieht vor, die aktuellen Regelungen des § 4 Absatz 3 und 4 der genannten Satzung, welche Mehrwegbehälter und Mehrwegbesteck betreffen, von einer beabsichtigten Satzungsänderung auszunehmen.
Damit soll ein Zuwiderhandeln in diesem Bereich auch künftig keine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Antrag sieht zudem die Zustimmung zu allen übrigen Änderungen der AbfwS vor. Die Vorlage ist zur Empfehlung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen der Stadt Essen (AwiE BenO) vom 17.11.2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 04.12.2023Zur Vorlage · 1793/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen (AwiE BenO). Hintergrund ist die Inbetriebnahme der Recyclingstation an der Eisenbahnstraße 18, welche die Grünannahmestelle in der Schnabelstraße 17 ersetzt hat. Im Gegensatz zur bisherigen Einrichtung bietet die neue Station an der Eisenbahnstraße neben Grünschnitt auch die Entsorgung von Papier, Pappe, Kartonagen, Alttextilien sowie Hartplastik an.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, die Liste der Abfallwirtschaftseinrichtungen sowie die Tabelle der Abgabemöglichkeiten in der bestehenden Ordnung zu aktualisieren. Damit sollen die neuen Kapazitäten und Entsorgungsangebote formell berücksichtigt werden. Die Änderungssatzung umfasst zudem die Aktualisierung der entsprechenden Anlagen gemäß den geltenden Bestimmungen.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird im Rahmen seiner Sitzung am 3. Dezember 2025 eine Empfehlung für den Rat der Stadt Essen abgeben. Der Rat soll die Änderung der Benutzungsordnung anschließend in seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 beschließen. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1796/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Die Vorlage umfasst die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2026 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2024.
Grundlage der Anpassung sind gestiegene Kosten bei den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE). Ein Kostenanstieg von rund 1,18 Millionen Euro resultiert aus vertraglich vereinbarten Preisgleitungen sowie Umsätzen. Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz ab 2026 mit einer Erhöhung um etwa 1,01 Millionen Euro auf die Entsorgungskosten aus.
Um die Quersubventionierung der Biotonne zur Förderung der Abfalltrennung und -verwertung beizubehalten, bleibt der Gebührensatz für Bioabfall unverändert bei 0,45 Euro pro Liter. Aufgrund der Kostenveränderungen und eines gestiegenen Restabfallvolumens sieht die Vorlage jedoch eine Anpassung der Restabfallgebühr auf 3,41 Euro pro Liter vor. Die entsprechende Satzungsänderung dient als Grundlage für die Festlegung der neuen Gebührensätze pro Behälter.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1794/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2026 sowie der Ergebnisrechnung für das Jahr 2024. Damit einher geht eine Änderung der Entwässerungsabgabensatzung.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt erhöhen sich die jährlichen Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser von 966,00 Euro auf 1.020,00 Euro, was einer Steigerung von 5,59 Prozent entspricht. Die Kostenentwicklung resultiert aus steigenden Aufwendungen im Bereich der Entwässerung, darunter höhere Pachtkosten für das Kanalnetz, gestiegene Personal- und Fremdleistungsaufwendungen sowie erhöhte Beiträge zum Ruhrverband und zur Emschergenossenschaft. Ein Rückgang der Schmutzwassermengen führt zudem zu einer veränderten Verteilung der Kosten auf die einzelnen Merkmale. Als ausgleichende Faktoren werden die Nutzung von Vorjahresüberschüssen sowie eine erwartete Abwassergebührenhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 1,13 Millionen Euro berücksichtigt.
Die geplante Satzungsänderung präzisiert zudem die Regelungen zur Erhebung der Schmutzwassergebühren nach dem Frischwassermasstab. Zukünftig ist für Anträge auf Abweichungen eine jährliche Einreichung vorgesehen, wobei die digitale Antragstellung als Standard festgelegt wird, sofern dies den Antragstellern zumutbar ist. Die Vorlage muss künftig eine Fotodatei der Zählerstandsdokumentation enthalten. Zudem werden Anforderungen an die Wasserzähler konkretisiert; nur noch Geräte mit dauerhafter, nicht löschbarer Anzeige sind langfristig zulässig, wobei Bestandszähler bis Ende 2027 anerkannt bleiben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 24.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebührenZur Vorlage · 1797/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anpassung der Gebührensätze für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst für das Jahr 2026. Die Vorlage sieht neben der Festlegung der Gebührenbedarfsberechnungen auch eine Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Gebühren vor.
Nach den vorliegenden Berechnungen steigt der Gebührensatz für die Straßenreinigung von 11,40 Euro im Jahr 2025 auf 11,66 Euro im Jahr 2026 an, was einer Erhöhung von 2,28 Prozent entspricht. Die Gebühren für den Winterdienst (Typ A und B) sinken hingegen um etwa 3,28 Prozent bzw. 3,02 Prozent. Während bei der Straßenreinigung Kostensteigerungen durch Personalkosten sowie die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes maßgeblich sind, führen geringere Einsatzstunden und ein niedrigerer Salzverbrauch beim Winterdienst zu einer Kostensenkung.
Die Stadt Essen trägt einen Anteil von 20 Prozent an den Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes sowie die Kosten für spezifische Streupläne. Dieser städtische Kostenanteil erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um rund 92.828 Euro auf insgesamt etwa 7,39 Millionen Euro. Zudem umfasst die Vorlage eine Aktualisierung des Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnages, um Änderungen im Essener Straßennetz sowie Anpassungen der Reinigungsfrequenzen zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: ErgebnisverwendungZur Vorlage · 1861/2025/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, eine Ausschüttung der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) in Höhe von 109,8 Millionen Euro zu beschließen. Die Auszahlung an die Stadt soll im Dezember 2025 erfolgen. Damit verbunden ist die Anweisung an die Ratsvertreter in der Gesellschafterversammlung der EVV, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Die Mittel stammen aus dem Verkauf der STEAG-Beteiligung und wurden bisher zweckgebunden für die kommunale Wärme- und Energiewende bei der Sparkasse Essen angelegt. Da die entsprechenden Projekte im Bereich Energie, Wärme und Mobilität jedoch erst später entscheidungsreif sind, wird eine Ausschüttung an die Stadt als wirtschaftlich zweckmäßig erachtet. Durch den Transfer der Mittel soll die Verschuldung reduziert und ein positiver Zinseffekt für den städtischen Haushalt erzielt werden. Der Auszahlungsbetrag berücksichtigt dabei geringere Zinseinnahmen durch die vorzeitige Entnahme.
Die Ausschüttung erfolgt aus Gewinnrücklagen, dem Bilanzgewinn sowie der Kapitalrücklage. Dies wirkt sich ergebniswirksam auf das Jahresergebnis der Stadt Essen aus und stärkt das Eigenkapital. Die Verwaltung beabsichtigt, die Mittel flexibel nach strategischen Zielen einzusetzen, während für die Haushaltsjahre ab 2027 entsprechende investive Mittel zur Förderung der Projekte vorgesehen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 26.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.02.01.01 "Statistik und Wahlen"Zur Vorlage · 1859/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Essen wird über die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe „Statistik und Wahlen“ beraten. Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters sieht eine Mittelbereitstellung in Höhe von 1.417.500 Euro vor, die nach einer Empfehlung durch den Ausschuss dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt werden soll.
Die zusätzlichen Mittel sind für die Durchführung der Bundestagswahl und der Kommunalwahl im Jahr 2025 vorgesehen. Nachdem die Mittel für den zuständigen Fachbereich bereits durch vorherige Anpassungen auf rund 2,2 Millionen Euro erhöht worden waren, ist aufgrund gestiegener Kosten für Wahlhelferentschädigungen, einer höheren Briefwahlbeteiligung sowie der Durchführung einer Stichwahl eine weitere Erhöhung um 420.000 Euro auf insgesamt 2,62 Millionen Euro erforderlich. Zu den wesentlichen Kostenpositionen gehören Portokosten, Drucksachen sowie Material und Logistik.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Mehrerträge aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Essen sowie durch einen geminderten Verlustausgleich an die Messe Essen GmbH. Die Maßnahme stützt sich auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und die Haushaltssatzung der Stadt Essen für das Jahr 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2025 in der Produktgruppe 1.05.21.01 „Eingliederungshilfe nach SGB IX“Zur Vorlage · 1866/2025/5 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 6,4 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2025 entscheiden. Die beantragte Summe ist für die Produktgruppe „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“ vorgesehen. Hintergrund der Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen ist eine voraussichtliche Überschreitung der geplanten Transferaufwendungen im laufenden Jahr.
Nach den ersten zehn Monaten des Jahres 2025 zeichnet sich ein Bedarf ab, der über dem ursprünglichen Ansatz liegt. Die Zahl der Leistungsempfänger im Bereich der Eingliederungshilfe hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. So stieg die Anzahl der Empfänger von 524 im ersten Halbjahr 2020 auf 1.087 im ersten Halbjahr 2025 an. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind dabei die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere Integrationshilfen in Schulen.
Die Sozialtransferaufwendungen weisen seit Jahren einen Aufwärtstrend auf. Während die Ausgaben im Jahr 2020 bei rund 11,4 Millionen Euro lagen, stiegen sie bis zum Jahr 2024 auf etwa 25,3 Millionen Euro an. Für das Jahr 2025 wird ein Gesamtaufwand von circa 26,66 Millionen Euro prognostiziert. Sollten keine weiteren Deckungsmittel innerhalb des Geschäftsbereichs gefunden werden können, würde der ungedeckte Mehrbedarf zu Lasten des Jahresergebnisses gehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt Essen für die Jahre 2026 – 2027Zur Vorlage · 1627/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung für die Jahre 2026 und 2027 beraten. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat hierzu eine Empfehlung zum Beschluss abgegeben. Die Vorlage beinhaltet zudem die Kenntnisnahme einer Umstellung des Abrechnungsverfahrens für die Rettungsdienstgebühren.
Die Anpassung der Gebührensatzung erfolgt aufgrund der aktuellen Kosten- und Einsatzzahlenentwicklung. Zwar verzeichnete der Rettungsdienst nach 2022 einen Rückgang der Einsatzzahlen, jedoch stiegen die Vorhaltekosten gleichzeitig an. Als Ursachen für die Kostensteigerungen werden Preissteigerungen am Markt, gestiegene Anforderungen an die Patientensicherheit sowie der notwendige Ausbau von Rettungsmitteln zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung genannt.
Die finanzielle Entwicklung zeigt eine Volatilität: Während im Jahr 2021 eine Kostenüberdeckung erreicht wurde, ergab sich für das Jahr 2023 eine Kostenunterdeckung in Höhe von rund 14 Millionen Euro. Die neue Gebührenkalkulation basiert auf den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Prognosen für die Jahre 2026 und 2027, die eine Steigerung der Einsatzzahlen auf etwa 153.672 vorsehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 28.1Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt Essen für die Jahre 2026-2027, DS 1627/2025/3 hier: ErgänzungsantragZur Vorlage · 1970/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Änderung der Rettungsdienstgebührensatzung für die Jahre 2026 bis 2027 gestellt. Mit dem vorliegenden Ergänzungsantrag wird die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept für Härtefallregelungen zu erarbeiten. Dieses soll Möglichkeiten aufzeigen, wie in besonderen Ausnahmefällen eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Übernahme von Eigenanteilen an den Rettungsdienstgebühren realisiert werden kann.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Bevölkerung über die neue Gebührenstruktur sowie das Abrechnungsverfahren mit den Krankenkassen hinsichtlich möglicher Eigenanteile zu informieren. Ein Teil dieser Information soll zudem die etwaigen Härtefallregelungen umfassen. Der Antrag wurde von Fabian Schrumpf und Philipp Rosenau unterzeichnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe RettungsdienstZur Vorlage · 1927/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 6,1 Millionen Euro für die Produktgruppe Rettungsdienst der Feuerwehr. Die Vorlage sieht vor, dass diese Mittel zulasten des Jahresergebnisses 2025 bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Maßnahme nachträglich zur Kenntnis nehmen.
Die zusätzlichen Mittel dienen der Deckung verschiedener Kostenpositionen. Dazu gehören eine Abschlagszahlung an die Hilfsorganisationen in Höhe von 2,29 Millionen Euro für Dezember 2025 sowie voraussichtliche Nachzahlungen für Betriebskosten im Jahr 2025 in Höhe von etwa 1,62 Millionen Euro. Des Weiteren sind 720.000 Euro für den laufenden Betrieb und Verbrauchsmaterial sowie 1,47 Millionen Euro für eine Lieferung von Rettungsdienstkleidung aus einem bereits bestehenden Liefervertrag vorgesehen.
Die Notwendigkeit der Mittelbereitstellung begründet sich laut Dokument unter anderem durch inflationsbedingte Preissteigerungen bei den Betriebskosten. Da die Einnahmen aus den Rettungsdienstgebühren im Jahr 2025 nicht zur Deckung des Bedarfs ausreichen, wird die entstandene Kostenunterdeckung in die nächste Gebührenkalkulation einfließen. Die Stadt Essen ist als Trägerin des Rettungsdienstes gesetzlich zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport verpflichtet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Rahmenvertrag Rollcontainer - Beauftragung und KostenerhöhungZur Vorlage · 1670/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll einen Rahmenvertrag zur Lieferung von Rollcontainern inklusive Beladung beschließen. Das beantragte Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 4,53 Millionen Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2028. Damit unterscheidet sich die Vorlage von einem Beschluss aus dem Dezember 2024, der ein Volumen von etwa 3,5 Millionen Euro für 800 Container vorsah.
Auf Basis einer Bedarfsanalyse und einer europaweiten Ausschreibung wurde der Bedarf auf etwa 450 Rollcontainer samt Bestückung festgesetzt. Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Schätzung wird mit marktbedingten Preisentwicklungen bei den Beladungskomponenten sowie einer erhöhten Nachfrage im Bereich des Katastrophenschutzes begründet. Zudem erschwerten neue Konstruktionen bei den Containerarten eine präzise Kalkulation im Vorfeld.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Projekt „Erwerb von Sachanlagevermögen Gefahrenabwehr“. Der Mittelbedarf verteilt sich auf die Jahre 2025 (1,5 Millionen Euro), 2026 (1,73 Millionen Euro), 2027 (700.000 Euro) und 2028 (600.000 Euro). Da der zuständige Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Jahr 2025 nicht mehr tagt, wird die Beauftragung dem Rat zur Entscheidung und dem Ausschuss nachträglich zur Kenntnis vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Beschaffung eines Systems zur standardisierten Notrufabfrage in der Leitstelle der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1617/2025/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung und Einführung eines Systems zur standardisierten Notrufabfrage in der Leitstelle der Feuerwehr Essen beschließen. Das Vorhaben ist mit Gesamtkosten von rund 274.000 Euro über einen Zeitraum von vier Jahren veranschlagt. Die Kosten umfassen im Jahr 2026 Investitionen für Lizenzen und die Inbetriebnahme sowie laufende Wartungsverträge, die bis zum Jahr 2029 laufen sollen.
Die Einführung der neuen Software soll die Rechtssicherheit und die Qualität der Notrufannahme verbessern. Bisher basiert die Disposition auf einem Indikationskatalog und der individuellen Erfahrung der Disponentinnen und Disponenten, was zu nicht reproduzierbaren Abfrageergebnissen führen kann. Durch den Einsatz von softwaregestützten Abfragebäumen soll ein einheitlicher Standard etabliert werden, der unabhängig von der jeweiligen Person ein gleichbleibendes Ergebnis liefert. Dies dient auch dazu, das Risiko für Klage- und Beschwerdeverfahren zu minimieren und die Prozesse in der Leitstelle an künftige gesetzliche Regelungen des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen anzupassen.
Die Finanzierung der Investitionskosten erfolgt aus dem Projekt zur Erneuerung der Medientechnik in der Leitstelle. Da der zuständige Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Jahr 2025 nicht mehr tagt, wird die Entscheidung über die Beschaffung direkt dem Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Quartier der Generationen - Teilprojekt 4: Errichtung einer 2-fach-Sporthalle inkl. ParkplatzZur Vorlage · 1327/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn für das Teilprojekt 4 des „Quartiers der Generationen“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer zweifachen Sporthalle sowie eines Parkplatzes im Bereich Jahnstraße/Germaniastraße. Zudem wird die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen beauftragt, die Planungen gemäß den Leistungsphasen 4 bis 9 der HOAI fortzuführen.
Die geplante Sporthalle ist multifunktional konzipiert und soll tagsüber für den Schulsport sowie in den Abendstunden für lokale Sportvereine genutzt werden. Das Gebäude soll energieeffizient gestaltet sein, unter anderem durch ein Gründach, eine Photovoltaikanlage und einen Anschluss an das Fernwärmenetz. Die Gesamtherstellungskosten werden auf rund 7,16 Millionen Euro brutto geschätzt, wobei dieser Betrag auch die Planungs- und Projektsteuerungskosten sowie einen Sicherheitszuschlag von 20 Prozent beinhaltet.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Planungsleistungen für Dezember 2025 vor. Nach der Einreichung des Bauantrags im Februar 2026 ist ein Baubeginn im Oktober 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung der Sporthalle wird für Oktober 2027 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“Zur Vorlage · 1820/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilzunehmen. Das Programm sieht vor, Mittel aus der sogenannten Sportmilliarde des Bundes für die Modernisierung von Sportstätten bereitzustellen, um barrierefreie und zukunftsfähige Orte zu schaffen.
Für den Förderantrag, der bis zum 15. Januar 2026 eingereicht werden soll, stehen zwei Projekte der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) im Fokus. Die erste Maßnahme umfasst die Sanierung des Freibades Bad und Sport Oststadt. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf circa 29,5 Millionen Euro brutto, wobei ein Fördermittelanteil von bis zu 8 Millionen Euro angestrebt wird. Das Projekt befindet sich in einem fortgeschrittenen Planungsstand.
Die zweite Maßnahme beinhaltet die Umgestaltung der Außenanlagen der Jedermannsportanlage Schillerwiese. Die Kostenschätzung für dieses Vorhaben liegt bei etwa 6,5 Millionen Euro, wobei Förderbeträge von bis zu 2,9 Millionen Euro möglich sind.
Der Bund übernimmt im Rahmen des Programms bis zu 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, während die Kommune einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbringen muss. Weitere Projekte der SBE werden für diesen Aufruf nicht angemeldet, da die zeitliche Frist für die Einreichung der Unterlagen als sehr kurz einzustufen ist und bereits begonnene Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe für das Jahr 2026Zur Vorlage · 1823/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für das Jahr 2026 liegt zur Entscheidung durch den Rat der Stadt vor. Die Vorlage umfasst einen Finanz-, Erfolgs- und Vermögensplan sowie eine Stellenübersicht. Für das Wirtschaftsjahr 2026 werden Einnahmen und Ausgaben mit jeweils rund 91,3 Millionen Euro veranschlagt, was zu einem ausgeglichenen Finanzplan führt.
Die Stadt Essen sieht für 2026 einen konsumtiven Zuschuss von etwa 30,5 Millionen Euro vor, der auch Mittel zur Förderung des Jugendspitzensports und des Kinderschwimmens beinhaltet. Ein geplanter Jahresfehlbetrag von rund 1,0 Millionen Euro resultiert aus der spezifischen Buchungspraxis bezüglich Abschreibungen und Sonderposten.
Ein zentraler Aspekt der Planung sind die anstehenden Sanierungen der Bäder. Das Sportbad Thurmfeld soll von Mai bis Oktober 2026 saniert werden, das Bad Oststadt von Ende 2026 bis 2029 und das Grugabad ab dem Saisonende 2028. Diese Maßnahmen sind mit zeitweisen Schließungen sowie Veränderungen bei den kalkulierten Einnahmen und Betriebskosten verbunden.
Die Investitionsplanung berücksichtigt zudem die Bereitstellung von Mitteln für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“. Die Personalaufwendungen werden auf dem Niveau des Vorjahres geplant, wobei eine jährliche Steigerung von etwa drei Prozent vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan vorgelegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zu beauftragen, das die Zielnetzentwürfe und Maßnahmenvorschläge der Gutachter berücksichtigt und den Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) entspricht.
Der Erarbeitungsprozess umfasst 57 Maßnahmensteckbriefe, deren Umsetzungshorizonte von kurzfristigen Projekten bis hin zu langfristigen Vorhaben über das Jahr 2035 hinausreichen. Zu den angestrebten Zielen gehören die Steigerung des Verkehrsanteils des Umweltverbundes auf 75 % sowie die Reduzierung von Lärm- und Luftschadstoffemissionen. Da der bestehende Masterplan aus dem Jahr 2018 die SUMP-Kriterien nur teilweise erfüllt, strebt die Verwaltung eine Anpassung an die europäischen Vorgaben an.
Zusätzlich sind im Rahmen des bestehenden Gutachterauftrags Vertiefungsprojekte vorgesehen, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen. Dazu gehören eine Machbarkeitsstudie zum automatisierten Fahren im ÖPNV, mit einem möglichen Pilotprojekt im Bereich Zollverein, sowie Analysen zur Beschleunigung des ÖPNV-Vorrangnetzes in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn. Zudem ist eine vertiefende Betrachtung verkehrsbezogener Maßnahmen für die Essener Innenstadt geplant, um Synergien mit dem Integrierten Entwicklungskonzept zu nutzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 36.Evaluation und mögliche Weiterentwicklung des On-Demand-Systems "Bussi"Zur Vorlage · 1732/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Essen plant die Weiterentwicklung des On-Demand-Systems „Bussi“. Gemäß der Vorlage 1732/2025/6 wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die vorliegende Evaluation der Ruhrbahn zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Einreichung eines Förderantrags gemäß dem vorgestellten Konzept sowie der Beauftragung der Ruhrbahn mit der Umsetzung zu betrauen. Sollte der Förderantrag nicht bewilligt werden, ist vorgesehen, das System gemäß der sogenannten Variante 2 fortzuführen.
Die Auswertung der Nutzungsdaten zeigt, dass sich die durchschnittliche Anzahl monatlicher Fahrten seit der Erweiterung des Bediengebiets im Juli 2024 von rund 947 auf etwa 1.955 Fahrten erhöht hat. Eine im Frühjahr 2025 durchgeführte Umfrage unter 1.351 Personen ergab, dass das Angebot primär für Freizeitwege (94 %) genutzt wird und häufig mit dem regulären Linienverkehr kombiniert wird. Als wesentliche Nutzungsmotive wurden das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie der einfache Bestellvorgang genannt. Trotz einer gestiegenen durchschnittlichen Fahrtlänge von 4,4 km auf 6,3 km blieb die durchschnittliche Wartezeit zwischen Buchung und Abholung mit etwa 11 Minuten konstant. Das System verzeichnet seit seinem Start im Jahr 2021 insgesamt über 24.400 Registrierungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 37.Beauftragung von Bus-Shuttle-Verkehren zum Stadion an der Hafenstraße und Aufnahme des Leistungsangebots in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA)Zur Vorlage · 1815/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Erbringung von Bus-Shuttle-Verkehren zum Stadion an der Hafenstraße ab dem 1. Januar 2026 offiziell zu beauftragen und dieses Angebot in den öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) aufzunehmen. Hintergrund ist die derzeit unzureichende Anbindung des Stadions an den schienengebundenen Personennahverkehr. Da der nächstgelegene S-Bahnhof Bergeborbeck keine direkte Verbindung zum Essener Hauptbahnhof bietet und Kapazitätsengpässe im Straßenbahnnetz eine Erhöhung der Beförderungsmengen bis zur Inbetriebnahme der Citybahn verhindern, ist ein ergänzendes Busangebot vorgesehen.
Die Beauftragung soll an die Ruhrbahn GmbH erfolgen, welche auch das Service- und Sicherheitspersonal zur Zuschauerführung bereitstellt. Die jährlichen Kosten für den Einsatz von bis zu 28 Bussen belaufen sich nach aktuellen Berechnungen auf etwa 270.000 Euro. Diese Kosten sollen über den Verlustausgleich an die Ruhrbahn GmbH finanziert werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag durchläuft die Beratungssequenz über den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, bevor er im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 38.Aufwertung der Schnellbuslinie 19 zum XBusZur Vorlage · 1776/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Aufwertung der Schnellbuslinie SB19 zum XBus, vorläufig unter dem Arbeitstitel X15. Voraussetzung für den Beschluss ist, dass die entstehenden Mehrkosten einen Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die Maßnahme sieht eine Änderung des Nahverkehrsplans vor, um das Angebot zwischen Essen, Velbert und Heiligenhaus zu verbessern.
Das XBus-Konzept des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) beinhaltet eine Ausweitung der Betriebszeiten bis 23:00 Uhr sowie die Einführung eines 30-Minuten-Taktes zwischen dem Essener Hauptbahnhof und Heiligenhaus, auch an Sonn- und Feiertagen. Zudem sollen höhere Qualitätsstandards durch ein spezielles Fahrzeugdesign, komfortablere Sitze und kostenfreies WLAN umgesetzt werden.
Die Stadt Essen trägt die Kosten für die Ausweitung der Betriebszeiten auf ihrem Stadtgebiet. Die Verwaltung beziffert diesen Aufwand auf eine Spanne zwischen 77.000 und 200.000 Euro. Zur Finanzierung wird ein Teil der jährlichen Einsparungen aus der Einstellung der Linie E93 vorgeschlagen, die rund 280.000 Euro pro Jahr beträgt. Damit soll ab dem Haushaltsjahr 2027 eine Nettoverbesserung des Gesamthaushalates von mindestens 80.000 Euro erreicht werden. Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 geplant, um Förderungen durch den VRR nutzen zu können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Führung der Linien 154/155 über die Gerlingstraße und Einstellung der Linie E93Zur Vorlage · 1777/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 sind Änderungen im Essener Busnetz geplant, die mit der Erweiterung der Citybahn im östlichen Abschnitt einhergehen. Da die neue Linie 108 künftig den Bereich bis zur Hans-Böckler-Straße bedient und damit Haltestellen wie den Betriebshof Stadtmitte übernimmt, wird eine neue Linienführung für die Linien 154 und 155 vorgeschlagen. Diese sollen ab der Haltestelle Viehofer Platz über die Gerlingstraße und das EVONIK Tor 3 verkehren, bevor sie über die Eiserne Hand wieder auf den bisherigen Streckenverlauf einschwenken. In diesem Zuge entfallen für die Linien 154/155 die Haltestellen Gerlingstraße sowie Betriebshof Stadtmitte.
Durch die neue Führung der Linien 154 und 155 sollen verstärkt umsteigefreie Verbindungen zum EVONIK-Standort ermöglicht werden, weshalb die Linie E93 eingestellt werden soll. Die Kosten für die Umleitung der Linien 154/155 sind laut Vorlage für die Ruhrbahn kostenneutral. Die jährlichen Kosten der Linie E93 in Höhe von rund 280.000 Euro sollen nach Vorschlag der Verwaltung mit 80.000 Euro zur Einhaltung der Haushaltsvorgaben der Ruhrbahn und mit bis zu 200.000 Euro zur Finanzierung der geplanten XBus-Linie 15 zwischen Essen, Velbert und Heiligenhaus verwendet werden.
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Vorlage dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorlegen. Die Sitzung des Rates ist für den 10. Dezember 2025 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Einstellung der Linie E33 und Wiedereinführung der MarktbusfahrtenZur Vorlage · 1731/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt die Einstellung der Buslinie E33 sowie die Wiedereinführung der Marktbusfahrten. Der Vorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das Angebot der Linie E33 nach dem Ende der aktuellen Laufzeit am 6. Januar 2026 beendet und stattdessen den Marktbus E64 wieder beauftragt.
Die Linie E33 wurde 2023 als Ergänzung zur S3 eingeführt, um personelle Engpässe und Unzuverlässigkeiten im Schienenverkehr auszugleichen. Aktuelle Erhebungen der Ruhrbahn zeigen jedoch geringe Fahrgastzahlen auf dieser Strecke, wobei im Durchschnitt etwa 3,5 Personen pro Fahrt genutzt werden. Da sich die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Linie S3 laut Qualitätsmonitor wieder verbessert hat, regt die Verwaltung die Einstellung der E33 an.
Im Gegenzug soll durch den Marktbus E64 die Erreichbarkeit des Wochenmarktes im Steeler Zentrum an Markttagen in den Vormittagsstunden sichergestellt werden. Finanziell wird durch diesen Wechsel eine Einsparung von rund 240.000 Euro erwartet, da die Kosten für die Linie E33 in Höhe von 270.000 Euro den Kosten für den Marktbus von etwa 30.000 Euro gegenüberstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.1TOP: Einstellung der Linie E33 und Wiedereinführung der Marktbusfahrten Hier: Stärkung des MarktbussesZur Vorlage · 1936/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Verstärkung des Marktbus-Angebots eingereicht. Der Antrag sieht vor, die Taktung des Busses an den Markttagen Dienstag, Donnerstag und Samstag zu erhöhen. Konkret wird die Stadtverwaltung gebeten, zwischen Essen-Horst S sowie Grendplatz bzw. Dreiringplatz und Essen-Horst S jeweils zwei zusätzliche Fahrten pro Richtung anzubieten.
Die Umsetzung dieser Maßnahme soll spätestens bis März 2026 erfolgen und zunächst auf einen Zeitraum von einem Jahr befristet sein. Begleitend zur Verstärkung ist die Erhebung der Fahrgastzahlen vorgesehen. Die daraus resultierenden Ergebnisse sowie die entsprechenden Rohdaten sollen den politischen Gremien rechtzeitig vorgelegt werden, um eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung des erweiterten Angebots zu ermöglichen.
Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität, die Bezirksvertretung VII sowie den Rat der Stadt Essen. Als Ziel der Maßnahme wird die Steigerung der Zuverlässigkeit und des Komforts im öffentlichen Personennahverkehr angeführt, um die Nutzung des Angebots zu fördern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Citybahn, Haus-Berge-Straße (östliche Seite)"Zur Vorlage · 1573/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Citybahn, Haus-Berge-Straße (östliche Seite)“ beschließen. Die Vorlage sieht vorbehaltlich des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Kosten in Höhe von 4.900.000 Euro vor. Dieser Betrag umfasst Maßnahmen im Bereich Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung sowie Begrünung.
Für die Umsetzung wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3.900.000 Euro für das Jahr 2026 mit Kassenwirksamkeit im Jahr 2027 benötigt. Die Mittel für die Bereitstellung im Jahr 2026 sollen aus dem Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard, 2.1 BA“ gedeckt werden, da sich der Beginn dieser Maßnahme verschiebt.
Die Maßnahme ist Teil des Nahverkehrsplans und des übergeordneten Projekts „Citybahn Essen“. Nach Abschluss der Arbeiten an der westlichen Seite der Haus-Berge-Straße soll ab Herbst 2026 der Ausbau der östlichen Seite mit Betriebsanlagen wie Rasengleisen und der barrierefreien Haltestelle „Bergmühle“ erfolgen. Ein Großteil der Kosten soll durch einen Förderantrag nach dem Personenbeförderungsgesetz gedeckt werden, wobei ein städtischer Eigenanteil von etwa 245.000 Euro erwartet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 6,1 Millionen Euro vor. Hierfür wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 2.631.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 Euro beantragt.
Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des Radhauptroutennetzes durch die Anbindung des Panoramaradweges an den Ruhrtalradweg im Stadtbezirk Kettwig. Die Planung umfasst die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf Abschnitten der Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Volckmarstraße, Arndtstraße, Landsberger Straße und Mintarder Weg. Neben der Erneuerung der Fahrbahnoberflächen sollen auch die Lichtsignalanlage im Bereich der Kreuzung Ringstraße, Volckmarstraße und Werdener Straße modernisiert sowie barrierefrei gestaltet werden. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ und „Am Strang“ vorgesehen, wobei die Kosten hierfür aus der ÖPNV-Pauschale finanziert werden sollen. Im Zuge der Arbeiten sind auch Erneuerungen der Beleuchtungsanlagen in den betroffenen Straßenbereichen geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 43.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Von-Einem-Straße, 1. BA (von Rosastra-ße bis Müller-Breslau-Straße)"Zur Vorlage · 1496/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Von-Einem-Straße soll im ersten Bauabschnitt, zwischen der Rosastraße und der Müller-Breslau-Straße, die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über den Baubeginn sowie die Durchführung der Maßnahme beraten. Hierfür ist eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 309.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen, wobei die Deckung aus dem Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgt.
Die Erneuerung der Anlage ist erforderlich, da die bestehende Beleuchtung nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten als nicht mehr standsicher eingestuft werden. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten soll eine verbesserte und gleichmäßigere Ausleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit erreicht werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ist festzuhalten, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024 für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern besteht. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der städtische Eigenanteil an den Kosten wird sich nach Eingang dieser Erstattungsbeträge entsprechend reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Deile"Zur Vorlage · 1497/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Deile beschließen. Die Maßnahme umfasst den Straßenabschnitt von der Niederweniger Straße bis zur Hausnummer 9 der Deile. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 320.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung im Jahr 2016, bei der die Asphaltfahrbahn als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 können für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, keine Beiträge von Anliegern erhoben werden. Die dadurch entgehenden Einnahmen der Stadt Essen werden jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der genaue Umfang dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Stützwand Zornige Ameise"Zur Vorlage · 1508/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Maßnahme „Stützwand Zornige Ameise“ beschließen. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung eines Geländers entlang der Wuppertaler Straße bzw. Ruhrallee sowie die Sanierung einer angrenzenden Stützwand. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen werden auf 350.000 Euro beziffert, wobei etwa 260.000 Euro für den Neubau des Geländers und rund 90.000 Euro für die Betoninstandsetzung veranschlagt sind.
Im Bereich zwischen der Konrad-Adenau-Brücke und der Einmündung Westfalenstraße soll ein etwa 260 Meter langer Abschnitt des bestehenden Geländers durch eine feuerverzinkte Konstruktion in einer Höhe von 1,30 Metern ersetzt werden. Die Sanierung der etwa 225 Meter langen Stützwand umfasst die Behebung von Betonabplatzungen, Rissen und korrodierter Bewehrung auf einer Fläche von rund 1.300 Quadratmetern.
Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Berthold-Beitz-Boulevard BA3.2 Brücke Friedrichstraße“ erfolgen, da sich dessen Baubeginn auf 2028 verschoben hat und die dort veranschlagten Mittel im Jahr 2026 nicht benötigt werden. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Kellinghausstraße"Zur Vorlage · 1512/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Kellinghausstraße im Abschnitt zwischen der Bonifaciusstraße und der Rotthauser Straße. Der Beschlussvorschlag sieht eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 534.000 Euro für das Jahr 2026 vor. Die Vorlage wird nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist erforderlich, da die aktuelle Installation nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Neben der Umstellung auf LED-Technik soll die Standsicherheit der Masten wiederhergestellt und die Verkehrssicherheit durch eine gleichmäßigere Ausleuchtung gewährleistet werden.
Finanziell ist das Vorhaben als beitragsfähig eingestuft, jedoch sieht eine Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab dem 1. Januar 2024 ein Verbot der Beitragserhebung für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen vor. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Stadt werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei die genaue Höhe der Erstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Durch die Umstellung auf LED-Leuchten wird zudem eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz durch Energieeinsparungen erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fußgänger- und Fahrradüberführung Josef-Hoeren-Straße"Zur Vorlage · 1519/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fußgänger- und Fahrradüberführung Josef-Hoeren-Straße beschließen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 9.238.000 Euro. Um die Vergabe des Auftrags im Jahr 2026 zu ermöglichen, wird zudem die Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 5.738.000 Euro beantragt.
Die bisherige Brücke wurde im ersten Quartal 2021 aufgrund mangelnder Standsicherheit zurückgebaut, wodurch die direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen Stoppenberg, Altenessen-Süd und Katernberg unterbrochen wurde. Der Neubau wird die Bahnstrecke Köln–Hamm überqueren und eine barrierefreie Querung ermöglichen. Das Bauwerk soll aus wetterfestem Cortenstahl gefertigt werden, wobei die Materialwahl einen gestalterischen Bezug zur nahegelegenen Welterbestätte Zeche Zollverein herstellt. Die Planung sieht Rampen, Zwischenpodeste sowie eine integrierte LED-Handlaufbeleuchtung vor.
Die Ausschreibung der Maßnahme ist für Dezember 2025 vorgesehen, wobei der Baubeginn für Mitte 2026 geplant ist. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt etwa 18 Monate. Die Finanzierung erfolgt durch Fremdmittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 6,9 Millionen Euro sowie einen Eigenanteil der Stadt Essen von etwa 2,3 Millionen Euro. Die zur Deckung der überplanmäßigen Mittel benötigten Haushaltsmittel werden aus dem Projekt Berthold-Beitz-Boulevard umgeschichtet, da sich dort der Baubeginn verschoben hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Erneuerung Gerschermannweg" und "Erneuerung Neuwiedweg"Zur Vorlage · 1536/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die grundlegende Erneuerung der Straßen Gerschermannweg und Neuwiedweg in der Siedlung Gimken-hof. Im Anschluss an Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen AG sollen beide Straßen im gesamten Querschnitt umgestaltet werden. Geplant ist, die bisher asphaltierten Flächen mit Bordtrennung künftig als niveaugleiche Mischverkehrsflächen in Pflasterbauweise auszubauen. Zur Stärkung des Siedlungscharakters soll dabei rotes Betonsteinpflaster verwendet werden.
Der Baubeginn für den Gerschermannweg ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen, während die Arbeiten am Neuwiedweg im vierten Quartal 2026 starten sollen. Die Bauzeit beträgt jeweils etwa sechs Monate. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 945.000 Euro für den Gerschermannweg und 972.000 Euro für den Neuwiedweg.
Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 vorgesehen waren, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 2026 beantragt. Hierbei sollen 773.000 Euro für den Gerschermannweg und 267.000 Euro für den Neuwiedweg aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ bereitgestellt werden. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, um die vollständige Beauftragung im Jahr 2026 zu ermöglichen. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen beim Kommunalabgabegesetz wird der entgangene Beitragserfolg durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme "Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke"Zur Vorlage · 1576/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Erhöhung der Gesamtkosten für die Maßnahme „Ertüchtigung Gustav-Heinemann-Brücke“ in Essen-Werden. Laut einer Vorlage des Geschäftsbereichs 6 sollen sich die Kosten von ursprünglich 1.423.000 EUR um 1.841.000 EUR auf nunmehr 3.264.000 EUR erhöhen. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung in den zuständigen Ausschüssen im Rat der Stadt Essen am 10. Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
Grundlage für die Kostensteigerung sind neue statische Berechnungen, wonach die aktuellen Anforderungen nicht erfüllt werden und eine grundlegende Sanierung notwendig ist, um die Nutzbarkeit der Brücke bis zum Jahr 2038 zu gewährleisten. Zu den wesentlichen Kostenfaktoren gehören die Verstärkung der Querkrafttragfähigkeit durch das Einbringen von Schubnadeln sowie zusätzliche Ingenieurleistungen. Da die Brücke für die Arbeiten stark abgelastet werden muss, können keine Standardgeräte verwendet werden, was den Einsatz von Gerüstkonstruktionen und einem Ponton erforderlich macht. Zudem sollen weitere Materialproben auf Spannungsrisskorrosion untersucht werden. Die Kostensteigerung resultiert zudem aus der Inflation seit dem ursprünglichen Beschluss im Jahr 2017.
Der Baustart ist für die erste Jahreshälfte 2026 vorgesehen, wobei mit einer Bauzeit von etwa einem Jahr und damit verbundenen Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus städtischen Eigenmitteln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme "Bahnhofstangente"Zur Vorlage · 1535/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Bauvorhaben „Bahnhofstangente“ wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.465.000 EUR für das Haushaltsjahr 2026 beantragt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen im Dezember 2025 zustimmen. Hintergrund der Anfrage ist der Baufortschritt des Projekts, der schneller verläuft als bei Baubeginn im Februar 2024 kalkuliert.
Da die für 2026 bereits veranschlagten Mittel vollständig für laufende Aufträge gebunden sind, werden zusätzliche Mittel benötigt, um die anstehenden Beauftragungen zu Beginn des Jahres 2026 sicherzustellen. Die Gesamtkosten der Maßnahme bleiben durch diese Anpassung unverändert. Die Finanzierung der zusätzlichen Summe erfolgt durch eine Umschichtung aus dem Projekt „FÜ Josef-Hoeren-Straße“, da dort aufgrund eines verschobenen Baubeginns Mittel frei werden.
Der städtische Eigenanteil an der überplanmäßigen Bereitstellung beläuft sich auf 123.250 EUR, da der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Fördersatz von 95 Prozent übernimmt. Die Finanzierung wird durch eine Reduzierung der Ansatzmittel im Jahr 2027 um 465.000 EUR sowie durch die Einbeziehung nicht benötigter Mittel aus dem Jahr 2028 ausgeglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die VerwaltungZur Vorlage · 1842/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 3<0xC2>6a BauGB entscheiden. Hintergrund ist das neue Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, welches durch die Einführung neuer Regelungen den Bau von Wohnraum erleichtern soll. Da gesetzlich eine Zustimmungsfiktion vorgesehen ist, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten ablehnt, besteht die Gefahr, dass die kommunale Planungshoheit durch zu lange Entscheidungswege verloren geht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Zuständigkeit für bestimmte Fälle auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen. Dies betrifft Wohnbauvorhaben außerhalb der ausgewiesenen Wohn- oder Mischbauflächen, Projekte mit einer Gesamtfläche von mehr als einem Hektar, Vorhaben mit mehr als fünf Wohneinheiten in Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie Bebauungen auf größeren Freiflächen im Innenbereich. Für alle übrigen Fälle soll die Zuständigkeit auf die Verwaltung übergehen.
Durch diese Regelung sollen die Entscheidungswege verkürzt und eine frühzeitige Beratung von Bauherren ermöglicht werden, um Kosten durch unplanbare Ablehnungen zu vermeiden. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Leitlinien für das weitere Verfahren, deren Vorlage im ersten Quartal 2026 geplant ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — ersetzt durch Antrag Nr.1930/2025/CDU/SPD (TOP 12.1)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 51.1TOP: Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmungen gemäß § 36 BauGB (DS 1842/2025/7); hier: ÄnderungsantragZur Vorlage · 1930/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Änderung eines bestehenden Beschlussvorschlags eingereicht. Gegenstand des Antrags Nr. 1930/2025/CDU/SPD ist die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB.
Der vorliegende Änderungsantrag sieht vor, dass die Kompetenz für die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB ohne Einschränkungen auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen übertragen wird. In diesem Zusammenhang wird zudem gefordert, dass hierfür umgehend ein geeignetes Verfahren implementiert wird.
Der weitere parlamentarische Ablauf ist festgelegt: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll am 4. Dezember 2025 eine Empfehlung zu dem Vorhaben abgeben. Die endgültige Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 10. Dezember 2025 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 51.2Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die VerwaltungZur Vorlage · 1842/2025/7 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie auf die Verwaltung übertragen. Dieser Grundsatzbeschluss folgt auf einen Antrag der Fraktionen CDU und SPD.
Die Grundlage bildet das Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung, welches im Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Bau von Wohnraum durch Erleichterungen bei der Umnutzung und Nachverdichtung zu fördern. Um die kommunale Planungshoheit sicherzustellen, sieht § 36a BauGB ein Zustimmungserfordernis der Gemeinde vor. Diese Zustimmung kann an Bedingungen wie Anforderungen an die Baugestaltung oder die Bereitstellung von gefördertem Wohnraum geknüpft werden. Falls die Gemeinde eine Zustimmung nicht innerhalb einer Drei-Monats-Frist verweigert, tritt eine Zustimmungsfiktion ein.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidungskompetenz dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen, da dieser bereits für die Entscheidung über Bebauungspläne zuständig ist. Der Rat behält sich das Recht vor, in Einzelfällen selbst über Zustimmungen zu entscheiden. Die betroffenen Bezirksvertretungen werden gemäß der Hauptsatzung angehört. Zur Anwendung der Regelungen entwickelt die Verwaltung derzeit Leitlinien, die sich unter anderem an den Empfehlungen des Deutschen Städtetages orientieren sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung)
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 51.3Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die VerwaltungZur Vorlage · 1957/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat mit der Vorlage 1957/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, die Zuständigkeit für die Zustimmung nach § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen. In diesem Prozess sollen zudem die fachlich zuständigen Ausschüsse zur Beratung sowie die Bezirksvertretungen zur Anhörung einbezogen werden.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, geeignete eigene Flächen für solche Zustimmungsverfahren zu benennen, insbesondere unter Berücksichtigung von § 246e BauGB. Die Erstellung von Leitlinien für die Erteilung oder Ablehnung solcher Zustimmungen soll vor der Beschlussfassung in einem interfraktionellen Arbeitskreis beraten werden.
Die vorgeschlagenen Leitlinien sollen verschiedene Kriterien festlegen. Dazu gehören unter anderem eine Quote von mindestens 50 Prozent gefördertem Wohnungsbau sowie Vorgaben zur Barrierefreiheit, wobei 15 Prozent der Wohneinheiten rollstuhlgerecht sein sollen. Der Antrag sieht zudem vor, die Nutzung bereits versiegelter Flächen zu bevorzugen und Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Hitzeresistenz sowie zur Erhaltung von Grünflächen zu definieren. Weitere Punkte umfassen die Sicherstellung einer transparenten Bürgerbeteiligung, den Schutz von Denkmälern sowie die Prüfung von Bauverpflichtungen zur Vermeidung von Bodenspekulation. Für Projekte sollen städtebauliche Verträge abgeschlossen werden, um die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 52.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Breloher Steig Nord/ Dahlhauser Straße"Zur Vorlage · 1788/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, für das Gebiet „Breloher Steig Nord/Dahlhauser Straße“ eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen. Grundlage hierfür ist § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches. Mit dieser Regelung soll die städtebauliche Entwicklung im betreffenden Bereich abgesichert und der Stadt Essen bei Grundstücksverkäufen ein Zugriff ermöglicht werden. Die Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Gebiet.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist durch spezifische Grenzen definiert. Im Norden bildet die Dahlhauser Straße sowie die südlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Dahlhauser Straße 130 bis 144 die Grenze. Östlich wird das Areal durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Gebäude an der Dahluster Straße 144a und 144b sowie durch die Straße Hangwimpel (Grundstücksgrenzen Nr. 1 bis 19) begrenzt. Die südliche Abgrenzung erfolgt durch den Breloher Steig, während im Westen die Bahnflächen der S-Bahnstrecke S3 den Bereich markieren.
Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung ausspricht. Nach einer Anhörung der Bezirksvertretung VII soll der Rat der Stadt Essen über den Beschluss entscheiden. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für Anfang Dezember 2025 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur NRW (Gute Schule 2020); hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1303/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Immobilienwirtschaft zum ersten Halbjahr 2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand und die Budgetentwicklung verschiedener Förderprogramme in Essen. Im Rahmen des Programms KInFöG Kapitel 2 sind von insgesamt 25 Maßnahmen bereits 11 abgeschlossen und abgerechnet, während sich weitere 12 Projekte in der Bauausführungsphase befinden. Die Finanzierung der verbleibenden Maßnahmen ist durch originäre Haushaltsmittel sichergestellt. Für die Zukunft wird eine verstärkte Fokussierung auf die Akquise von Fördermitteln angestrebt, wobei das geplante Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) eine Rolle spielen wird.
Im Bereich der Ganztagesbetreuung (OGS) wurde für den Ausbau der Infrastruktur ein Förderbescheid über rund 26,2 Millionen Euro erteilt, wobei erste Mittelabrufe bereits erfolgt sind. Für die energetische Sanierung und den Neubau von Schulgebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konnten bereits über acht Millionen Euro akquiriert werden. Zudem werden Investitionen in Sportstätten, wie etwa am Helmholtz-Gymnasium, sowie Förderanträge für die Sicherheitstechnik des Museums Folkwang in Höhe von fünf Millionen Euro im Bericht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 54.Turnhallensanierungsprogramm hier: Fortsetzung Sachstandsbericht III.Quartal 2025Zur Vorlage · 1542/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat in einer Vorlage über den Stand des Turnhallensanierungsprogramms zum Ende des dritten Quartals 2025 berichtet. Von insgesamt 143 Turn- und Sporhallen befinden sich 53 Maßnahmen in der Umsetzung, Planung oder sind bereits abgeschlossen. Während die Sanierung der Turnhalle der Pestalozzi-Schule seit August 2025 wieder genutzt werden kann, wurde die Turnhalle der Grundschule Gerschede aufgrund einer Unterspülung des Bodens vorübergehend außer Betrieb genommen.
Bei weiteren laufenden Projekten ist die Fertigstellung an der Jakob-Muth-Schule für November 2025 vorgesehen. Am Theodor-Heuss-Gymnasium sind Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Türen erforderlich, weshalb die Nutzung als Versammlungsstätte mit einer begrenzten Zuschauerkapazität bis Januar 2026 eingeschränkt bleibt. An der Gesamtschule Nord verzögert sich die Fertigstellung aufgrund von Mängeln an der Lüftungsanlage um zwei Monate auf Ende 2025.
Die Gesamtkosten für das Sanierungsprogramm belaufen sich aktuell auf rund 236,3 Millionen Euro. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Fördermitteln sowie Mitteln aus dem städtischen Haushalt zusammen. Für zukünftige Schulneubauten, wie etwa am Alfred-Krupp-Gymnasium oder der Grundschule Moltkeviertel, sind neue Turnhallen fest eingeplant. Das Sanierungsprogramm ist als langfristige Maßnahme für die nächsten 15 bis 20 Jahre angelegt, um den Schulsport und Vereinssport sicherzustellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 55.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 2. und 3. Quartal 2025Zur Vorlage · 1666/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das zweite und dritte Quartal 2025 vorgelegt. Im Berichtszeitraum wurden 14 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 9,23 Millionen Euro brutto abgeschlossen. Damit verringert sich die Anzahl der Standorte mit Sanierungsbedarf von zuvor 66 auf aktuell 52 Anlagen.
Die Umsetzung der verbleibenden Projekte verteilt sich auf verschiedene Zuständigkeiten. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) verantwortet 28 Maßnahmen, wobei 17 Projekte bereits in der Bauausführung sind. Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) betreut 12 Maßnahmen, von denen zehn im Bau befinden. Der Fachbereich Immobilienwirtschaft führt weitere Projekte durch, wobei sich sieben Maßnahmen in der Bauphase und vier in der Grundlagenermittlung befinden. Bis zum Jahresende sollen insgesamt 13 weitere Abschlüsse erfolgen.
Hinsichtlich der Kosten weist die Vorlage darauf hin, dass Anpassungen durch detailliertere Planungen, neue technische Standards wie Lüftungsanlagen sowie notwendige Dach- oder Leitungssanierungen entstehen. Zur Deckung des Sanierungsbedarfs wurden die Instandhaltungsrückstellungen für das Jahr 2024 auf rund 44 Millionen Euro erhöht. Für das Haushaltsjahr 2025 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro aus dem allgemeinen Haushalt bereitgestellt, um die bestehenden Rücklagen zu ergänzen. Die zuständigen Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen nehmen den Bericht zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 56.Ardeyschule, Oberstraße 51, 45134 Essen hier: Mehrkosten für den Erweiterungsbau aufgrund der Erhöhung des LeistungsumfangsZur Vorlage · 1393/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für den Erweiterungsbau der Ardeyschule in Essen wird eine Erhöhung der veranschlagten Kosten beantragt. Der bisher mit 5,5 Millionen Euro brutto veranschlagte Kostenrahmen für das Projekt soll um 1 Million Euro auf insgesamt 6,5 Millionen Euro brutto angepasst werden. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen diese Kostenanpassung beschließt.
Die Mehrkosten ergeben sich aus einer detaillierten Kostenschätzung und einem erweiterten Leistungsumfang. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören die Sanierung von Grundleitungen, die durch Wurzelwerk beschädigt wurden, sowie die Erweiterung der Strom- und Telekommunikationskapazitäten. Zudem sind Arbeiten an der Anbindung an das Bestandsgebäude, die Erneuerung der Schulhofdecke sowie die Entsorgung belasteter Asphaltflächen vorgesehen. Im Zuge des Rückbaus der Toilettenanlage wird für den Zeitraum der Baumaßnahme ein Toiletteninterim auf dem Schulhof bereitgestellt.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Grundleitungssanierung für Oktober 2025 vor. Die Fällung von Bäumen sowie der Rückbau der Toilettenanlage sind für das Jahr 2026 geplant. Der eigentliche Baubeginn des Erweiterungsbaus wird für Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet, wobei eine Bauzeit von etwa einem Jahr kalkuliert wird. Die Finanzierung der angepassten Kosten erfolgt über die entsprechenden Haushaltsjahre sowie das Neubauprogramm Schulerweiterung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (1. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 57.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148, 45219 Essen hier: Mehrkosten für den Erweiterungsbau aufgrund der Erhöhung des LeistungsumfangsZur Vorlage · 1395/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für den Erweiterungsneubau des Theodor-Heuss-Gymnasium in Essen wird eine Anpassung der veranschlagten Kosten beantragt. Die ursprüngliche Budgetplanung von 8,5 Millionen Euro brutto soll um 2,17 Millionen Euro brutto auf insgesamt 10,67 Millionen Euro brutto erhöht werden.
Die Kostensteigerung resultiert aus einem erweiterten Leistungsumfang, der im Rahmen der Vorentwurfsplanung ermittelt wurde. Durch die Integration von zwei naturwissenschaftlichen Räumen sowie eines Kunst- und Werkraums hat sich die Bruttogrundfläche des Neubaus um 153 Quadratmeter auf insgesamt 1.498 Quadratmeter vergrößert. Neben höheren Anforderungen an die Gebäudetechnik und die Ausstattung der Fachräume sind weitere Faktoren für die Kostenentwicklung verantwortlich. Dazu gehören notwendige Sanierungsarbeiten an den Grundleitungen, der Rückbau eines alten Bunker-Entwässerungssystems sowie die Neugestaltung der Schulhofflächen, was auch die Entsorgung belasteter Asphaltflächen umfasst.
Der Zeitplan sieht vor, dass der Rückbau zweier Pavillons in den Sommerferien 2026 erfolgt und die Arbeiten an den Grundleitungen im dritten Quartal 2026 beginnen sollen. Die Finanzierung des Projekts wird für die Jahre 2025 bis 2028 neu strukturiert, wobei die größten Mittelabflüsse für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (1. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 58.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148, 45219 Essen; hier: Errichtung einer notwendigen Fluchttreppe und BrandschutzsanierungZur Vorlage · 1253/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Theodor-Heuss-Gymnasium in Essen-Kettwig wird die Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges sowie eine Brandschutzsanierung beantragt. Das Vorhaben umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro brutto. Die Maßnahme ist notwendig, da bei einer wiederkehrenden Prüfung im Hauptgebäude festgestellt wurde, dass für den alten Gebäudetrakt und den naturwissenschaftlichen Bereich ein baulich unabhängiger zweiter Rettungsweg fehlt. Um die Anforderungen der Feuerwehr zu erfüllen und den Schulbetrieb weiterhin sicherzustellen, soll eine Außentreppe aus Stahl errichtet werden. Hierfür ist der Austausch von Fensterelementen gegen Fenstertüren sowie bauliche Anpassungen an Flurabtrennungen vorgesehen.
Zusätzlich umfasst das Projekt die Installation einer neuen Sicherheitsbeleuchtungsanlage, wofür ein neuer Technikraum im Kellergeschoss geschaffen wird. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant, wobei die Arbeiten aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung größtenteils während der Schulferien stattfinden sollen. Die Fertigstellung des Projekts wird für September 2027 angestrebt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung in Höhe von einer Million Euro im Jahr 2026 sowie durch eine Bereitstellung von 350.000 Euro aus dem Haushalt 2027. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (1. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 59.Herrichtung und Sicherstellung der Nutzbarkeit der Tiefgarage Saalbau sowie des Parkplatzes an der Admiral-Scheer-StraßeZur Vorlage · 1406/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Bewirtschaftung der Tiefgarage Saalbau sowie des Parkplatzes an der Admiral-Scheer-Straße zum 1. Januar 2026 von der ContiPark GmbH auf die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu übertragen. Für die bauliche Herrichtung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft wird ein Gesamtvolumen von 479.000 Euro brutto veranschlagt.
Die Maßnahmen umfassen den Ankauf von Anlagevermögen der ContiPark GmbH, darunter LED-Außenleuchten und Parkscheinautomaten, für rund 19.000 Euro. Zudem wird eine neue Parkieranlage mit Kennzeichenerkennung durch die GVE implementiert, deren Kosten sich auf etwa 275.000 Euro belaufen. Ein weiterer Bestandteil ist die Modernisierung der technischen Infrastruktur und Verkabelung, die mit rund 185.000 Euro veranschlagt ist. Die jährlichen Mietkosten für das Parksystem werden auf circa 5.800 Euro geschätzt.
Die Finanzierung soll durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erfolgen, wobei 300.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 179.000 Euro im Jahr 2026 vorgesehen sind. Ein Teil der Mittel wurde bereits vor der Beschlussfassung bereitgestellt. Ergänzend wird eine separate Maßnahme zur Sanierung von Baumscheiben am Parkplatz Admiral-Scheer-Straße für das Jahr 2026 vorbereitet, welche die Anzahl der Stellplätze von 190 auf 150 reduzieren wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 60.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 19.11.2025
- 61.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 62.Mitteilungen der Verwaltung
- 63.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 64.Verleihung der Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister"Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 65.Verleihung der Ehrenplaketten der Stadt EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 66.Ankauf eines Grundstücks durch die Entsorgungsbetriebe Essen GmbHErgebnis: einstimmig beschlossen
- 67.Grundstücksangelegenheiten im Stadtteil NordviertelErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 67.1Grundstücksangelegenheiten im Stadtteil NordviertelErgebnis: einstimmig beschlossen
- 68.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil