Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1842/2025/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung wird ein Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB angestrebt. Hintergrund ist das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung, welches eine dreimonatige Zustimmungsfiktion nach Einreichung vollständiger Bauantragsunterlagen vorsieht.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Aufteilung der Zuständigkeiten vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll für Wohnbauvorhaben zuständig sein, die außerhalb der GFNP-Darstellungen „Wohnbauflächen“ oder „Gemischte Bauflächen“ liegen, bei einer Flächeninanspruchnahme von mehr als einem Hektar, bei mehr als fünf Wohneinheiten in Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie bei Wohnbauvorhaben auf Außenbereichsinseln von mehr als einem Hektar. Für alle übrigen Fälle soll die Zuständigkeit auf die Verwaltung übertragen werden.
Die Verwaltung arbeitet derzeit an Leitlinien für die Erteilung oder Ablehnung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB. Diese sollen sich an den Empfehlungen des Deutschen Städtetages orientieren, um ein einheitliches, gesamtstädtisches Handeln sowie eine höhere Planungssicherheit für Bauherren zu gewährleisten. Die Vorlage dieser Leitlinien zur Beschlussfassung im Rat ist für das erste Quartal des Jahres 2026 geplant. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich, wobei eine positive Vor-Einschätzung der Klimarelevanz vorliegt. Spezifische Kosten für Investitionen, Personal oder Sachmittel sind in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.12.2025abgesetzt/vertagt
- 04.12.2025ersetzt durch Antrag Nr.1930/2025/CDU/SPD (TOP 12.1)
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