Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 3<0xC2>6a BauGB entscheiden. Hintergrund ist das neue Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, welches durch die Einführung neuer Regelungen den Bau von Wohnraum erleichtern soll. Da gesetzlich eine Zustimmungsfiktion vorgesehen ist, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten ablehnt, besteht die Gefahr, dass die kommunale Planungshoheit durch zu lange Entscheidungswege verloren geht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Zuständigkeit für bestimmte Fälle auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen. Dies betrifft Wohnbauvorhaben außerhalb der ausgewiesenen Wohn- oder Mischbauflächen, Projekte mit einer Gesamtfläche von mehr als einem Hektar, Vorhaben mit mehr als fünf Wohneinheiten in Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie Bebauungen auf größeren Freiflächen im Innenbereich. Für alle übrigen Fälle soll die Zuständigkeit auf die Verwaltung übergehen.
Durch diese Regelung sollen die Entscheidungswege verkürzt und eine frühzeitige Beratung von Bauherren ermöglicht werden, um Kosten durch unplanbare Ablehnungen zu vermeiden. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Leitlinien für das weitere Verfahren, deren Vorlage im ersten Quartal 2026 geplant ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.12.2025abgesetzt/vertagt
- 04.12.2025ersetzt durch Antrag Nr.1930/2025/CDU/SPD (TOP 12.1)