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Vorlage

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Splitterschutzzelle Weg am Berge

1651/2025/7 09.12.2025 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII befasst sich in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 mit der Eintragung eines neuen Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Essen. Konkret geht es um die Splitterschutzzelle am „Weg am Berge“.

Der Fund des Objekts, bei dem es sich um einen Einmannbunker handelt, wurde im September 2021 im Rahmen von Bauarbeiten an einem Bahnübergang gemeldet. Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen wurde ein Denkmalwert festgestellt. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde im Rahmen des Verfahrens angehört und schloss sich der fachlichen Auffassung der Behörde an.

Im Zuge des gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahrens wurde auch der Eigentümer des Objektes beteiligt, welcher keine Einwände gegen die Unterschutzstellung erhoben hat. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Eintragung der Splitterschutzzelle in die Denkmalliste beschließt. Die Entscheidung über die Eintragung obliegt aufgrund der bezirklichen Bedeutung des Objektes der zuständigen Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII.

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