Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und persönlichen Vertreter/-innen des interkommunalen verfahrensbegleitenden Ausschusses "Gemeinsamer Flächennutzungsplan" (vbA GFNP)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder und der persönlichen Vertreter für den interkommunalen Ausschuss „Gemeinsamer Flächennutzungsplan“ (GFNP). Das Gremium ist Teil der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, der die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen angehören. Der Ausschuss dient als Koordinierungs- und Vermittlungsstelle für regionale Angelegenheiten, die über die kommunale Ebene hinausgehen, und begleitet das Aufstellungsverfahren des gemeinsamen Flächennutzungsplans.
Die Vorlage sieht vor, dass Essen fünf stimmberechtigte Ratsmitglieder sowie deren persönliche Vertreter wählt. Ergänzt wird der Ausschuss durch die fachlich zuständigen Beigeordneten und Dezernenten der sechs beteiligten Städte als nicht stimmberechtigte Mitglieder. Die Wahl erfolgt gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da sich die Struktur des Regionalplans nach dem Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung geändert hat, ist eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich.
Die Geschäftsstelle des Ausschusses verbleibt bei der Stadt Essen und übernimmt Aufgaben wie die Vorbereitung der Sitzungen sowie die Schriftführung. Die erste konstituierende Sitzung des neu besetzten Gremiums soll im ersten Quartal 2026 stattfinden. Die Häufigkeit der künftigen Sitzungen sowie die Ausrichtung des Ausschusses sollen nach der Neubesetzung überprüft werden.
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Beratungsfolge
- 19.11.2025einstimmig beschlossen
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