Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Splitterschutzzelle Gleisabzweig BW Bo-Dahlhausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII befasst sich mit der Eintragung der Splitterschutzzelle am Gleisabzweig des Bahnbetriebswerks Bo-Dahlhausen in die Denkmalliste der Stadt Essen. Das Objekt wurde im Sommer 2024 im Zuge von Bauarbeiten westlich der Strecke Essen–Bochum durch die Stadtarchäologie entdeckt. Nach einer Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen sowie unter Einbeziehung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland wurde ein Denkmalwert festgestellt.
Im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Anhörungsverfahrens hat der Eigentümer Einwände gegen die Unterschutzstellung erhoben. Diese begründen sich nach Angaben der Verwaltung mit einer möglichen Einschränkung des Eisenbahnverkehrs sowie Beeinträchtigungen notwendiger Bauarbeiten an der angrenzenden Bahnstrecke. Die Untere Denkmalbehörde führt jedoch aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Denkmaleigenschaft vorliegen und die Entscheidung über die Eintragung aufgrund der Rechtslage gebunden ist.
Zukünftige Anträge auf Veränderung des Baudenkmals nach § 9 DSchG sollen die vorgebrachten Bedenken berücksichtigen. Insbesondere bei einem öffentlichen Interesse, wie der Sicherstellung des Personenverkehrs, sind entsprechende Maßnahmen zu genehmigen, sodass laut Verwaltung keine Gefährdung des Bahnbetriebs besteht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und die Eintragung des Baudenkmals zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025einstimmig beschlossen
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