Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Breloher Steig Nord/ Dahlhauser Straße"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, für das Gebiet „Breloher Steig Nord/Dahlhauser Straße“ eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen. Grundlage hierfür ist § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches. Mit dieser Regelung soll die städtebauliche Entwicklung im betreffenden Bereich abgesichert und der Stadt Essen bei Grundstücksverkäufen ein Zugriff ermöglicht werden. Die Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Gebiet.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist durch spezifische Grenzen definiert. Im Norden bildet die Dahlhauser Straße sowie die südlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Dahlhauser Straße 130 bis 144 die Grenze. Östlich wird das Areal durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Gebäude an der Dahluster Straße 144a und 144b sowie durch die Straße Hangwimpel (Grundstücksgrenzen Nr. 1 bis 19) begrenzt. Die südliche Abgrenzung erfolgt durch den Breloher Steig, während im Westen die Bahnflächen der S-Bahnstrecke S3 den Bereich markieren.
Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung ausspricht. Nach einer Anhörung der Bezirksvertretung VII soll der Rat der Stadt Essen über den Beschluss entscheiden. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für Anfang Dezember 2025 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 10.12.2025einstimmig beschlossen
- 09.12.2025einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.12.2025einstimmig empfohlen