Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenZur Vorlage · 1631/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird im Rahmen seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 über die Bestellung der Schriftführung beraten. Laut der vorliegenden Vorlage 1631/2025/7 wird vorgeschlagen, Angelika Bordihn zur Schriftführerin des Ausschusses zu bestellen. Ergänzend sollen Jörg Bauer, Magdalena Stamm sowie Carina Liebing als stellvertretende Schriftführungen eingesetzt werden.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese schreibt vor, dass über die gefassten Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften zu erstellen sind, welche durch den bzw. die Ausschussvorsitzende sowie eine vom Ausschuss zu bestellende Schriftführung zu unterzeichnen sind. Bei den im Beschlussvorschlag genannten Personen handelt es sich um Mitarbeitende der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Einführung und Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und BürgerZur Vorlage · 1810/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen ist die formale Einführung der neu gewählten sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Die entsprechende Vorlage des Geschäftsbereichs 7 sieht vor, dass die Mitglieder im Rahmen der Sitzung am 4. Dezember 2025 in ihr Amt eingeführt werden.
Die Durchführung der Amtseinführung erfolgt durch die jeweilige Ausschussvorsitzende oder den Ausschussvorsitzenden. Dabei wird eine festgelegte Verpflichtungsformel verlesen, der die Mitglieder zustimmen. Die Formel umfasst das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die geltenden Gesetze zu beachten. Zudem verpflichten sich die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger dazu, ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung zu erfüllen.
Mit dem Verlesen der Formel und der Zustimmung der Mitglieder ist die Amtseinführung abgeschlossen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine zusätzlichen Kosten oder personellen Veränderungen im Sinne von Stellenbesetzungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — entfällt
Ergebnis: entfällt - 3.Bestellung sachverständiger Bürgerinnen und Bürger für Aufgaben nach dem DenkmalschutzgesetzZur Vorlage · 1633/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll sachverständige Bürgerinnen und Bürger für Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz bestellen. Grundlage hierfür ist der Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 4. November 2025 zur Neubildung des Ausschusses.
Gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie der Satzung über die Bestimmung eines Ausschusses für Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz ist vorgesehen, dass der Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen jeweils eine sachverständige Person benennt. Diese Personen sollen an den Beratungen des Ausschusses zu Themen der Denkmalpflege mit beratender Stimme teilnehmen.
Die Vorlage sieht vor, die bisherige Praxis beizubehalten, bei der je eine stimmberechtigte Fraktion einen Experten oder eine Expertin für die Denkmalpflege bestellt. Die Entscheidung über die Besetzung soll im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 4. Dezember 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.1Bestellung sachverständiger Bürgerinnen und Bürger für Aufgaben nach dem DenkmalschutzgesetzZur Vorlage · 1926/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen der Stadt Essen einen Antrag zur Bestellung einer sachkundigen Bürgerin eingereicht. Mit der Vorlage Nummer 1926/2025/GRÜNE wird vorgeschlagen, eine Person für die Übernahme von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz zu bestimmen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet gemäß dem Antrag die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung über die Bestimmung eines Ausschusses für die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz vom 1. Dezember 2006. Die Entscheidung über die vorgeschlagene Besetzung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist für die Sitzung des Ausschusses am 4. Dezember 2025 vorgesehen. Der Antrag wurde an den Vorsitzenden des Ausschusses, Dr. Hermann Postert, gerichtet.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — siehe TOP 3
Ergebnis: siehe TOP 3 - 4.Sitzungstermine des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen für das Jahr 2026Zur Vorlage · 1634/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Jahr 2026 wurden die Sitzungstermine des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgeschlagen. Die Planung der Termine erfolgte unter Berücksichtigung der Sitzungszeiten des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses sowie des Rates. Zudem wurden bei der Terminfindung die Schulferien und Feiertage in Nordrhein-Westfalen einbezogen.
Der Vorschlag umfasst insgesamt zwölf Termine, die jeweils um 15:00 Uhr beginnen sollen. Die Sitzungen sind über das gesamte Jahr verteilt, wobei für den 19. November 2026 eine optionale Sitzung vorgesehen ist. Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Ausschuss die vorgeschlagenen Termine zur Kenntnis nimmt. Die Festlegung dient der organisatorischen Planung des Ausschussbetriebs im kommenden Kalenderjahr unter Berücksichtigung der bestehenden institutionellen Vorgaben und Ferienzeiten.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnisnahme mit einem weiteren Terminvorschlag am 23.04.2026
Ergebnis: Kenntnisnahme mit einem weiteren Terminvorschlag am 23.04.2026 - 5.Niederschrift Nr. 43 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 21.03.2024
- 6.Niederschrift Nr. 44 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 18.04.2024
- 7.Niederschrift Nr. 47 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 20.06.2024
- 8.Niederschrift Nr. 49 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 05.09.2024
- 9.Niederschrift Nr. 62 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 18.09.2025
- 10.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 11.Essener Quartiermanagement: Strategische Planung und systematische Ausweitung von integrierten StadtteilentwicklungsprozessenZur Vorlage · 1132/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur strategischen Planung des Essener Quartiermanagements befasst sich mit der systematischen Ausweitung von Stadtteilentwicklungsprozessen. Das Modell, welches seit 1997 in Essen etabliert ist, wurde im Jahr 2024 um den Stadtteil Borbeck erweitert. Damit umfasst die Quartiersarbeit nun neben Kray, Frohnhausen, Horst/Freisenbruch und Karnap auch einen weiteren Bereich mit professioneller Stadtteilarbeit und Moderation.
Die Vorlage gibt einen Rückblick auf die Arbeitsschwerpunkte in den genannten Quartieren und prüft die Umsetzung eines Ratsauftrages zur möglichen Übertragung des Konzepts auf weitere Stadtteile. In Kray liegt der Schwerpunkt auf der Netzwerkarbeit zwischen Institutionen, Vereinen und der Bewohnerschaft sowie der Koordination von Veranstaltungen durch die Stadtteilmoderation. Im Bereich Horst/Freisenbruch steht die Kriminalprävention im Fokus. Durch das Gremium „Perspektive Oststadt“, in dem unter anderem Vertreter der Polizei, des Ordnungsamtes und sozialer Dienste zusammenkommen, werden Themen wie Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit bearbeitet.
Zudem enthält der Bericht einen Vorschlag zur Ausweitung des Modells in den nächsten Jahren. Den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen wird die Kenntnisnahme des Berichts vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.10.2025 · Seniorenrat (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.AÄnderungen zum Planbeschluss Umgestaltung BarbarossaplatzZur Vorlage · 1811/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat Änderungen zum Planbeschluss für die Umgestaltung des Barbarossaplatzes in Essen-Stoppenberg vorgelegt. Nachdem der Rat der Stadt im September 2025 den ursprünglichen Plan beschlossen hatte, ergaben sich neue Rahmenbedingungen durch den Bestandskiosk am Platz. Da der bestehende Pachtvertrag eine Verlegung des Kiosks nicht zulässt, sind die Platzverhältnisse an der Bushaltestelle Ernestinenstraße begrenzt. Ein Fahrversuch der Ruhrbahn zeigte, dass die ursprünglich geplante Anordnung für die Linien 160 und 161 zu betrieblichen Schwierigkeiten führen würde.
Um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten, sollen die Bussteige nun an die nordöstliche Platzkante verlegt werden. Die neue Planung sieht zwei parallel angeordnete Steige vor, die durch eine Insel getrennt sind. In diesem Bereich wird zudem eine Mobilstation in einem Modulbau sowie eine neue Toilettenanlage für das Personal der Ruhrbahn errichtet. Für diese Maßnahmen müssen zwei Bestandsbäume versetzt werden, deren Umpflanzbarkeit bereits bestätigt wurde.
An der grundsätzlichen Nutzung des Platzes, wie dem Wochenmarkt oder den Fußgängerzonen, ändert sich das Konzept nicht. Die Grünfläche des Barbarossagartens verringert sich durch die neue Anordnung der Bussteige jedoch um etwa 250 Quadratmeter. Der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahmen bleibt unverändert. Die zuständigen Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung VI sollen die Ausführungen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.BUmgestaltung WeberplatzZur Vorlage · 1448/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung sowie die Beauftragung von Planungsleistungen für die Umgestaltung des Weberplatzes beschließen. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 659.136,17 Euro. Das Projekt ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST und basiert auf dem Entwurf „Das blau-grüne Wohnzimmer am Weberplatz“ des Büros GREENBOX Landschaftsarchitekten, der aus einem Wettbewerb im Jahr 2023 hervorging.
Die geplante Neugestaltung umfasst eine Fläche von etwa 7.100 Quadratmetern und beinhaltet den Weberplatz sowie angrenzende Bereiche der I.Weberstraße und der Kastanienallee. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Verbesserung der Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie die Stärkung der Klimaanpassung. Geplant sind unter anderem ein Fontänenfeld zur Verbesserung des Mikroklimas, verkehrsberuhigte Bereiche und neue Sitzmöglichkeiten durch Treppen- und Rampenanlagen. Im Rahmen der Umsetzung sollen acht Gehölze entfernt und stattdessen 16 Neupflanzungen vorgenommen werden. Zudem soll die Barrierefreiheit im Bereich der Wegeverbindungen erhöht werden. Die weitere technische Ausarbeitung, einschließlich der Prüfung von Baugrund und Ver- und Entsorgungsleitungen, erfolgt in den kommenden Leistungsphasen.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmung gemäß § 36a BauGB vom Rat auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und die VerwaltungZur Vorlage · 1842/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 3<0xC2>6a BauGB entscheiden. Hintergrund ist das neue Bundesgesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, welches durch die Einführung neuer Regelungen den Bau von Wohnraum erleichtern soll. Da gesetzlich eine Zustimmungsfiktion vorgesehen ist, wenn die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten ablehnt, besteht die Gefahr, dass die kommunale Planungshoheit durch zu lange Entscheidungswege verloren geht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Zuständigkeit für bestimmte Fälle auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zu übertragen. Dies betrifft Wohnbauvorhaben außerhalb der ausgewiesenen Wohn- oder Mischbauflächen, Projekte mit einer Gesamtfläche von mehr als einem Hektar, Vorhaben mit mehr als fünf Wohneinheiten in Landschafts- oder Naturschutzgebieten sowie Bebauungen auf größeren Freiflächen im Innenbereich. Für alle übrigen Fälle soll die Zuständigkeit auf die Verwaltung übergehen.
Durch diese Regelung sollen die Entscheidungswege verkürzt und eine frühzeitige Beratung von Bauherren ermöglicht werden, um Kosten durch unplanbare Ablehnungen zu vermeiden. Die Verwaltung arbeitet derzeit an Leitlinien für das weitere Verfahren, deren Vorlage im ersten Quartal 2026 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — ersetzt durch Antrag Nr.1930/2025/CDU/SPD (TOP 12.1)
Ergebnis: ersetzt durch Antrag Nr.1930/2025/CDU/SPD (TOP 12.1) - 12.1TOP: Grundsatzbeschluss zur Übertragung der Zuständigkeit für die Zustimmungen gemäß § 36 BauGB (DS 1842/2025/7); hier: ÄnderungsantragZur Vorlage · 1930/2025/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Änderung eines bestehenden Beschlussvorschlags eingereicht. Gegenstand des Antrags Nr. 1930/2025/CDU/SPD ist die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung von Zustimmungen gemäß § 36a BauGB.
Der vorliegende Änderungsantrag sieht vor, dass die Kompetenz für die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB ohne Einschränkungen auf den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen übertragen wird. In diesem Zusammenhang wird zudem gefordert, dass hierfür umgehend ein geeignetes Verfahren implementiert wird.
Der weitere parlamentarische Ablauf ist festgelegt: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll am 4. Dezember 2025 eine Empfehlung zu dem Vorhaben abgeben. Die endgültige Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 10. Dezember 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 13.Bebauungsplan "Breloher Steig Nord/Dahlhauser Straße" Stadtbezirk: VII, Stadtteil: Horst Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines BebauungsplanesZur Vorlage · 1770/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Breloher Steig Nord/Dahlhauser Straße“ im Essener Stadtteil Horst vorgelegt. Das Vorhaben ist vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung VII geplant. Der Planungsbereich umfasst etwa acht Hektar im Stadtbezirk VII und wird durch die Dahlhauser Straße im Norden, den Breloher Steig im Süden sowie die S-Bahnstrecke der Linie S3 im Westen begrenzt.
Das Gebiet weist derzeit überwiegend gewerbliche Nutzungen auf, darunter ein Containerdienst sowie eine Objektgesellschaft und Immobilienverwaltung. Es finden sich dort auch Nutzungen wie Reifenlager und Kfz-Reparaturen. Die Stadtplanung beabsichtigt, die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich neu zu ordnen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ansiedlung von Wohnnutzung sowie von Gewerbebetrieben, die mit einer Wohnbebauung vereinbar sind. Gleichzeitig sollen stark emittierende Betriebe und zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden. Zudem sieht die Planung die Schaffung von Grün- und Freiflächen sowie die notwendige Erschließung des Areals vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird zudem die Grundlage für die Sicherung der Bauleitplanung geschaffen, unter anderem durch die Möglichkeit zur Zurückstellung von Bauvoranfragen gemäß Baugesetzbuch.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Satzungsbeschluss über das gesetzliche Vorkaufsrecht der Stadt Essen im Bereich "Breloher Steig Nord/ Dahlhauser Straße"Zur Vorlage · 1788/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, für das Gebiet „Breloher Steig Nord/Dahlhauser Straße“ eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu erlassen. Grundlage hierfür ist § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches. Mit dieser Regelung soll die städtebauliche Entwicklung im betreffenden Bereich abgesichert und der Stadt Essen bei Grundstücksverkäufen ein Zugriff ermöglicht werden. Die Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Gebiet.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist durch spezifische Grenzen definiert. Im Norden bildet die Dahlhauser Straße sowie die südlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Dahlhauser Straße 130 bis 144 die Grenze. Östlich wird das Areal durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Gebäude an der Dahluster Straße 144a und 144b sowie durch die Straße Hangwimpel (Grundstücksgrenzen Nr. 1 bis 19) begrenzt. Die südliche Abgrenzung erfolgt durch den Breloher Steig, während im Westen die Bahnflächen der S-Bahnstrecke S3 den Bereich markieren.
Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen eine Empfehlung ausspricht. Nach einer Anhörung der Bezirksvertretung VII soll der Rat der Stadt Essen über den Beschluss entscheiden. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für Anfang Dezember 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Wohnungsmarkt in Essen 2025 Essener Wohnungsmarktbarometer 2025Zur Vorlage · 1718/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen setzt sich im Rahmen der kommenden Sitzungstermine mit dem „Essener Wohnungsmarktbarometer 2025“ auseinander. Die Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung dient der formellen Kenntnisnahme der Ergebnisse dieser Untersuchung.
Die Datengrundlage bildet eine im Juni 2025 durch das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement durchgeführte Umfrage unter Experten des Essener Wohnungsmarktes. An der Befragung nahmen 176 Fachkräfte teil, wobei die Antworten von 43 Personen online und anonym eingingen. Die Gruppe der Teilnehmenden umfasst Vertreter von Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sowie Akteure aus der Bauwirtschaft, Projektentwicklung und Architektur.
Die Untersuchung behandelte verschiedene Themenkomplexe des lokalen Marktes. Dazu gehören die aktuelle sowie die zu erwartende Marktlage in den unterschiedlichen Marktsegmenten, das Investitionsklima und der damit verbundene Investitionsbedarf. Zudem wurden Hemmnisse für den Wohnungsbau sowie Maßnahmen zur Erhaltung von nachfragegerechtem Wohnraum thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Befragung lag auf dem Thema Wohnungsleerstand. Die Ergebnisse des Barometers werden nach der Kenntnisnahme im Ausschuss auf der städtischen Webseite unter www.essen.de/wohnen veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Herrichtung und Sicherstellung der Nutzbarkeit der Tiefgarage Saalbau sowie des Parkplatzes an der Admiral-Scheer-StraßeZur Vorlage · 1406/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Bewirtschaftung der Tiefgarage Saalbau sowie des Parkplatzes an der Admiral-Scheer-Straße zum 1. Januar 2026 von der ContiPark GmbH auf die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu übertragen. Für die bauliche Herrichtung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft wird ein Gesamtvolumen von 479.000 Euro brutto veranschlagt.
Die Maßnahmen umfassen den Ankauf von Anlagevermögen der ContiPark GmbH, darunter LED-Außenleuchten und Parkscheinautomaten, für rund 19.000 Euro. Zudem wird eine neue Parkieranlage mit Kennzeichenerkennung durch die GVE implementiert, deren Kosten sich auf etwa 275.000 Euro belaufen. Ein weiterer Bestandteil ist die Modernisierung der technischen Infrastruktur und Verkabelung, die mit rund 185.000 Euro veranschlagt ist. Die jährlichen Mietkosten für das Parksystem werden auf circa 5.800 Euro geschätzt.
Die Finanzierung soll durch außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erfolgen, wobei 300.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 179.000 Euro im Jahr 2026 vorgesehen sind. Ein Teil der Mittel wurde bereits vor der Beschlussfassung bereitgestellt. Ergänzend wird eine separate Maßnahme zur Sanierung von Baumscheiben am Parkplatz Admiral-Scheer-Straße für das Jahr 2026 vorbereitet, welche die Anzahl der Stellplätze von 190 auf 150 reduzieren wird.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Ardeyschule, Oberstraße 51, 45134 Essen hier: Mehrkosten für den Erweiterungsbau aufgrund der Erhöhung des LeistungsumfangsZur Vorlage · 1393/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Erweiterungsbau der Ardeyschule in Essen wird eine Erhöhung der veranschlagten Kosten beantragt. Der bisher mit 5,5 Millionen Euro brutto veranschlagte Kostenrahmen für das Projekt soll um 1 Million Euro auf insgesamt 6,5 Millionen Euro brutto angepasst werden. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen diese Kostenanpassung beschließt.
Die Mehrkosten ergeben sich aus einer detaillierten Kostenschätzung und einem erweiterten Leistungsumfang. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören die Sanierung von Grundleitungen, die durch Wurzelwerk beschädigt wurden, sowie die Erweiterung der Strom- und Telekommunikationskapazitäten. Zudem sind Arbeiten an der Anbindung an das Bestandsgebäude, die Erneuerung der Schulhofdecke sowie die Entsorgung belasteter Asphaltflächen vorgesehen. Im Zuge des Rückbaus der Toilettenanlage wird für den Zeitraum der Baumaßnahme ein Toiletteninterim auf dem Schulhof bereitgestellt.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Grundleitungssanierung für Oktober 2025 vor. Die Fällung von Bäumen sowie der Rückbau der Toilettenanlage sind für das Jahr 2026 geplant. Der eigentliche Baubeginn des Erweiterungsbaus wird für Ende 2026 oder Anfang 2027 erwartet, wobei eine Bauzeit von etwa einem Jahr kalkuliert wird. Die Finanzierung der angepassten Kosten erfolgt über die entsprechenden Haushaltsjahre sowie das Neubauprogramm Schulerweiterung.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (1. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Sternschule, Brigittastraße 34; hier: Kostenanpassung beim Projekt Umbau und Erweiterung SternschuleZur Vorlage · 1404/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Beim Projekt zur Erweiterung der Sternschule in Essen-Rüttenscheid ist eine Kostenanpassung vorgesehen. Für das Bauvorhaben 5.600913, welches den Neubau und die Erweiterung umfasst, sollen die Gesamtkosten von bisher 15,7 Millionen Euro auf 16,3 Millionen Euro (jeweils brutto) steigen. Dies entspricht einer Erhöhung um 600.000 Euro. Grund für diese Anpassung sind Verzögerungen und Unterbrechungen im Bauablauf, insbesondere beim neuen Treppenhaus an der Klarastraße. Als Ursachen werden erschwerte Bodenverhältnisse sowie die Kündigung von Auftragnehmern und daraus resultierende Neuausschreibungen angeführt. Während der Erweiterungsbau bereits seit Ostern 2025 genutzt wird, soll das Treppenhaus voraussichtlich Ende 2025 fertiggestellt werden. Die Kosten für die Sanierung des Bestandsgebäudes (Projekt 5.600360) bleiben mit 6,1 Millionen Euro unverändert.
Da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beendet ist, erfolgt die Finanzierung nun über den Haushalt der Stadt Essen. Im Jahr 2025 wurden bereits 250.000 Euro bereitgestellt. Um die verbleibende Differenz von 362.000 Euro für das Jahr 2026 zu decken, ist eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Der Beschlussvorschlag durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule und Bildung, bevor er im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148, 45219 Essen hier: Mehrkosten für den Erweiterungsbau aufgrund der Erhöhung des LeistungsumfangsZur Vorlage · 1395/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Erweiterungsneubau des Theodor-Heuss-Gymnasium in Essen wird eine Anpassung der veranschlagten Kosten beantragt. Die ursprüngliche Budgetplanung von 8,5 Millionen Euro brutto soll um 2,17 Millionen Euro brutto auf insgesamt 10,67 Millionen Euro brutto erhöht werden.
Die Kostensteigerung resultiert aus einem erweiterten Leistungsumfang, der im Rahmen der Vorentwurfsplanung ermittelt wurde. Durch die Integration von zwei naturwissenschaftlichen Räumen sowie eines Kunst- und Werkraums hat sich die Bruttogrundfläche des Neubaus um 153 Quadratmeter auf insgesamt 1.498 Quadratmeter vergrößert. Neben höheren Anforderungen an die Gebäudetechnik und die Ausstattung der Fachräume sind weitere Faktoren für die Kostenentwicklung verantwortlich. Dazu gehören notwendige Sanierungsarbeiten an den Grundleitungen, der Rückbau eines alten Bunker-Entwässerungssystems sowie die Neugestaltung der Schulhofflächen, was auch die Entsorgung belasteter Asphaltflächen umfasst.
Der Zeitplan sieht vor, dass der Rückbau zweier Pavillons in den Sommerferien 2026 erfolgt und die Arbeiten an den Grundleitungen im dritten Quartal 2026 beginnen sollen. Die Finanzierung des Projekts wird für die Jahre 2025 bis 2028 neu strukturiert, wobei die größten Mittelabflüsse für die Jahre 2027 und 2028 vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (1. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148, 45219 Essen; hier: Errichtung einer notwendigen Fluchttreppe und BrandschutzsanierungZur Vorlage · 1253/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Theodor-Heuss-Gymnasium in Essen-Kettwig wird die Errichtung eines zweiten baulichen Rettungsweges sowie eine Brandschutzsanierung beantragt. Das Vorhaben umfasst Gesamtkosten in Höhe von 1,35 Millionen Euro brutto. Die Maßnahme ist notwendig, da bei einer wiederkehrenden Prüfung im Hauptgebäude festgestellt wurde, dass für den alten Gebäudetrakt und den naturwissenschaftlichen Bereich ein baulich unabhängiger zweiter Rettungsweg fehlt. Um die Anforderungen der Feuerwehr zu erfüllen und den Schulbetrieb weiterhin sicherzustellen, soll eine Außentreppe aus Stahl errichtet werden. Hierfür ist der Austausch von Fensterelementen gegen Fenstertüren sowie bauliche Anpassungen an Flurabtrennungen vorgesehen.
Zusätzlich umfasst das Projekt die Installation einer neuen Sicherheitsbeleuchtungsanlage, wofür ein neuer Technikraum im Kellergeschoss geschaffen wird. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant, wobei die Arbeiten aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung größtenteils während der Schulferien stattfinden sollen. Die Fertigstellung des Projekts wird für September 2027 angestrebt. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung in Höhe von einer Million Euro im Jahr 2026 sowie durch eine Bereitstellung von 350.000 Euro aus dem Haushalt 2027. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss entscheiden.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (1. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Turnhallensanierungsprogramm hier: Fortsetzung Sachstandsbericht III.Quartal 2025Zur Vorlage · 1542/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat in einer Vorlage über den Stand des Turnhallensanierungsprogramms zum Ende des dritten Quartals 2025 berichtet. Von insgesamt 143 Turn- und Sporhallen befinden sich 53 Maßnahmen in der Umsetzung, Planung oder sind bereits abgeschlossen. Während die Sanierung der Turnhalle der Pestalozzi-Schule seit August 2025 wieder genutzt werden kann, wurde die Turnhalle der Grundschule Gerschede aufgrund einer Unterspülung des Bodens vorübergehend außer Betrieb genommen.
Bei weiteren laufenden Projekten ist die Fertigstellung an der Jakob-Muth-Schule für November 2025 vorgesehen. Am Theodor-Heuss-Gymnasium sind Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Türen erforderlich, weshalb die Nutzung als Versammlungsstätte mit einer begrenzten Zuschauerkapazität bis Januar 2026 eingeschränkt bleibt. An der Gesamtschule Nord verzögert sich die Fertigstellung aufgrund von Mängeln an der Lüftungsanlage um zwei Monate auf Ende 2025.
Die Gesamtkosten für das Sanierungsprogramm belaufen sich aktuell auf rund 236,3 Millionen Euro. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Fördermitteln sowie Mitteln aus dem städtischen Haushalt zusammen. Für zukünftige Schulneubauten, wie etwa am Alfred-Krupp-Gymnasium oder der Grundschule Moltkeviertel, sind neue Turnhallen fest eingeplant. Das Sanierungsprogramm ist als langfristige Maßnahme für die nächsten 15 bis 20 Jahre angelegt, um den Schulsport und Vereinssport sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.ASanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 2. und 3. Quartal 2025Zur Vorlage · 1666/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das zweite und dritte Quartal 2025 vorgelegt. Im Berichtszeitraum wurden 14 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 9,23 Millionen Euro brutto abgeschlossen. Damit verringert sich die Anzahl der Standorte mit Sanierungsbedarf von zuvor 66 auf aktuell 52 Anlagen.
Die Umsetzung der verbleibenden Projekte verteilt sich auf verschiedene Zuständigkeiten. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) verantwortet 28 Maßnahmen, wobei 17 Projekte bereits in der Bauausführung sind. Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) betreut 12 Maßnahmen, von denen zehn im Bau befinden. Der Fachbereich Immobilienwirtschaft führt weitere Projekte durch, wobei sich sieben Maßnahmen in der Bauphase und vier in der Grundlagenermittlung befinden. Bis zum Jahresende sollen insgesamt 13 weitere Abschlüsse erfolgen.
Hinsichtlich der Kosten weist die Vorlage darauf hin, dass Anpassungen durch detailliertere Planungen, neue technische Standards wie Lüftungsanlagen sowie notwendige Dach- oder Leitungssanierungen entstehen. Zur Deckung des Sanierungsbedarfs wurden die Instandhaltungsrückstellungen für das Jahr 2024 auf rund 44 Millionen Euro erhöht. Für das Haushaltsjahr 2025 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 1,2 Millionen Euro aus dem allgemeinen Haushalt bereitgestellt, um die bestehenden Rücklagen zu ergänzen. Die zuständigen Ausschüsse und der Rat der Stadt Essen nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur NRW (Gute Schule 2020); hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1303/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Immobilienwirtschaft zum ersten Halbjahr 2025 gibt Auskunft über den aktuellen Stand und die Budgetentwicklung verschiedener Förderprogramme in Essen. Im Rahmen des Programms KInFöG Kapitel 2 sind von insgesamt 25 Maßnahmen bereits 11 abgeschlossen und abgerechnet, während sich weitere 12 Projekte in der Bauausführungsphase befinden. Die Finanzierung der verbleibenden Maßnahmen ist durch originäre Haushaltsmittel sichergestellt. Für die Zukunft wird eine verstärkte Fokussierung auf die Akquise von Fördermitteln angestrebt, wobei das geplante Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG) eine Rolle spielen wird.
Im Bereich der Ganztagesbetreuung (OGS) wurde für den Ausbau der Infrastruktur ein Förderbescheid über rund 26,2 Millionen Euro erteilt, wobei erste Mittelabrufe bereits erfolgt sind. Für die energetische Sanierung und den Neubau von Schulgebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konnten bereits über acht Millionen Euro akquiriert werden. Zudem werden Investitionen in Sportstätten, wie etwa am Helmholtz-Gymnasium, sowie Förderanträge für die Sicherheitstechnik des Museums Folkwang in Höhe von fünf Millionen Euro im Bericht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Anträge und Anfragen
- 23.1Generalsanierung Schloß Borbeck (DS 1152/2024/7) Hier: Fortgang der PlanungenZur Vorlage · 1302/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung Essen zu detaillierten Informationen bezüglich der Generalsanierung von Schloss Borbeck auffordert. Der Antrag umfasst verschiedene Aspekte des laufenden Planungsprozesses und richtet sich an den Kulturausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Berichterstattung zum aktuellen Sachstand der Sanierungsplanung. Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage ist die Vorlage einer Übersicht zur Kostenprognose sowie der Planungen für eine fristgerechte Bewerbung um das Förderprogramm für Baudenkmäler des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025.
Des Weiteren fordert der Antrag Informationen darüber an, wann ein Bauzeitenplan vorgelegt werden kann und wie die verbindliche Einbeziehung lokaler Akteure sichergestellt werden soll, um eine Abstimmung mit deren jeweiligen Vorhaben zu ermöglichen. Ergänzend wird die Stadtverwaltung gebeten, die künftige Ausgestaltung des Veranstaltungsmanagements auf dem Gelände von Schloss Borbeck zusammenzufassen.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.2Optimierungspotentiale bei der BauaufsichtZur Vorlage · 1312/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag mit der Nummer 1312/2025/CDU eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis spätestens Ende des Jahres 2025 Vorschläge zur Optimierung der Bauaufsicht zu erarbeiten. Ziel der Initiative ist es, die Prüf- und Bearbeitungsverfahren so zu gestalten, dass eine ressourcenschonende sowie zügige Erledigung der Aufgaben ermöglicht wird.
Der Antrag sieht verschiedene Ansätze für organisatorische Verfahrensoptimierungen vor. Dazu gehören der Ausbau von Standards für einzelne Arbeitsschritte sowie die Reduzierung von Prozessen auf das rechtlich erforderliche Mindestmaß. Zudem sollen alle rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa Genehmigungsfiktionen oder die Einbeziehung von Fachgutachten auf Kosten der Antragstellenden, ausgeschöpft werden. Auch die Einbindung allgemeiner Verwaltungskräfte in bestimmte Arbeitsschritte wird als Option angeführt.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Entwicklung von Strukturen für regelmäßige Beratungsgespräche für Bauherren, Architekten und Investoren. Hierbei sollen mehrstufige Vorschläge unterbreitet werden, die sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen als auch zukunftsorientierte Lösungen wie digitale Terminvergaben, Video-Beratungen oder KI-gestützte Prozesse beinhalten.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antragsrücknahme)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 23.3Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (DS 0750/2024/2) hier: Erster ZwischenberichtZur Vorlage · 1313/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1313/2025/CDU einen Antrag an die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus gestellt. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung bis Ende 2025 einen Zwischenbericht zu den bisherigen Unternehmensaktivitäten der Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH vorlegt.
Der Bericht soll detaillierte Informationen zu den Planungen der Gewerbe- und Industrieentwicklung für das Areal des Stadthafens sowie darüber hinausgehende Bereiche enthalten. Darüber hinaus werden Strategien zum Umgang mit Flächen im Erbbaurecht nach Ablauf der Zeit sowie die Dokumentation von Erfahrungswerten und etwaigen Optimierungspotenzialen hinsichtlich einer beschleunigten Flächenentwicklung und der Ansiedlung von Unternehmen gefordert.
Hintergrund des Antrags ist die Gründung der Entwicklungsgesellschaft durch den Rat der Stadt Essen am 29. Mai 2024, um die Entwicklung des Hafengeländes und die wirtschaftliche Entwicklung im Essener Norden voranzutreiben. Da in der Stadt Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen besteht, wird das Areal des Stadthafens aufgrund seiner verkehrlichen Anbindung über Straße, Schiene und Wasser als geeigneter Standort hervorgehoben.
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Beratungsfolge
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.4Ergänzungsoptionen für Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr Hier: Spielmöglichkeiten für KinderZur Vorlage · 1334/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1334/2025/CDU einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Prüfung von Optionen für Spielmöglichkeiten im Außenbereich neuer Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehr auffordert. Die geplanten Spielangebote sollen einen thematischen Bezug zum Feuerwehrwesen aufweisen, beispielsweise durch entsprechende Spielgeräte, und barrierefrei gestaltet sein.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Einrichtung eines Patenschaftsmodells. Demnach sollen die Pflege und Unterhaltung der Spielanlagen durch die Freiwillige Feuerwehr erfolgen. Die Begründung führt aus, dass die Nutzung von Flächen auf den Außengeländen der Feuerwachen je nach Lage und Verfügbarkeit möglich sei. Durch die Platzierung auf dem Gelände der Feuerwachen soll zudem ein Schutz vor Vandalismus sowie eine erhöhte Sicherheit gewährleistet werden. Die Übernahme der Instandhaltung durch die Feuerwehr dient laut Antrag der Sicherstellung einer dauerhaften Qualität der Spielangebote.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 02.12.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — seitens des Antragstellers zuückgezogen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 23.5Bebauungsplan Nr. 5/18 "ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße" Stadtbezirk: I, III, IV, Stadtteil: Nordviertel, Altendorf, Bochold Hier: Steigerung der Quote öffentlich geförderter WohnungenZur Vorlage · 1060/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1060/2025/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Bebauungsplan Nummer 5/18 „ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße“, welcher die Stadtteile Nordviertel, Altendorf und Bochold umfasst.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung in Gesprächen mit der Thelen-Gruppe auf eine Erhöhung der Quote für öffentlich geförderten Wohnraum hinarbeitet, wobei ein Zielwert von 50 Prozent angestrebt werden soll. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks IV diesen Vorgang zur Kenntnis nimmt.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass jährlich eine hohe Anzahl an Wohnungen aus der Preisbindung fällt und neue Projekte im Bereich des geförderten Wohnraums nicht in ausreichendem Maße entstehen, um diesen Rückgang auszugleichen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten sei die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erforderlich. Bei einem städtebaulichen Projekt dieser Größenordnung solle daher eine Quote von mindestens 50 Prozent angestrebt werden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 23.6Zwischennutzung Gesamtimmobilie Rathenaustraße 2-4Zur Vorlage · 1294/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Prüfung einer Zwischennutzung der leerstehenden Flächen in der Immobilie Rathenaustraße 2-4 gestellt. Die Stadtverwaltung soll untersuchen, ob die Räumlichkeiten als Ausstellungsflächen für Kunst und Kultur, als Probenräume für Tanz-, Theater- und Musikformationen – insbesondere in den ehemaligen Räumen der Spielstätte „Casa“ – sowie als Atelierräume genutzt werden können.
Zusätzlich wird eine Gegenüberstellung der Kosten für den Leerstand und die Kosten einer Nutzungsüberlassung sowie eine Darstellung möglicher Förderoptionen gefordert. Mit der Prüfung soll laut Antrag dem Verfall, Vandalismus und einem möglichen Wertverlust des Gebäudes vorgebeugt werden. Eine Zwischennutzung soll zudem die soziale Kontrolle und die Belebung des Platzes in der Innenstadt fördern und dem Bedarf an kulturellen Flächen entgegenwirken.
Der Antrag wird im Kulturausschuss beraten und soll anschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — Antrag zurück gezogen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 24.Verschiedenes
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 26.1Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Essen-KupferdrehErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 26.AAktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5/6Ergebnis: Kenntnis genommen
- 27.Grundstücksangelegenheiten im Stadtteil NordviertelErgebnis: kein Beschluss gefasst
- 28.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BorbeckErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 29.Verkauf eines Erbbaugrundstücks in Altenessen-Süd sowie Verlängerung der Laufzeiten verschiedener Erbbaurechte in Altenessen-NordErgebnis: einstimmig beschlossen
- 30.Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstücks in Essen-HeidhausenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 31.Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstücks in Essen-SteeleErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 32.Grundstücksangelegenheiten in Essen LeitheErgebnis: einstimmig beschlossen
- 33.Anträge und Anfragen
- 34.Mitteilungen der Verwaltung
- 35.Pressemitteilung