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Vorlage

Bestellung sachverständiger Bürgerinnen und Bürger für Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz

1633/2025/7 04.12.2025 Geschäftsbereich 7

🟢 Beschlossen 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll sachverständige Bürgerinnen und Bürger für Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz bestellen. Grundlage hierfür ist der Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 4. November 2025 zur Neubildung des Ausschusses.

Gemäß § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie der Satzung über die Bestimmung eines Ausschusses für Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz ist vorgesehen, dass der Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen jeweils eine sachverständige Person benennt. Diese Personen sollen an den Beratungen des Ausschusses zu Themen der Denkmalpflege mit beratender Stimme teilnehmen.

Die Vorlage sieht vor, die bisherige Praxis beizubehalten, bei der je eine stimmberechtigte Fraktion einen Experten oder eine Expertin für die Denkmalpflege bestellt. Die Entscheidung über die Besetzung soll im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 4. Dezember 2025 erfolgen.

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Beratungsfolge