Bebauungsplan "Breloher Steig Nord/Dahlhauser Straße" Stadtbezirk: VII, Stadtteil: Horst Allgemeiner Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Breloher Steig Nord/Dahlhauser Straße“ im Essener Stadtteil Horst vorgelegt. Das Vorhaben ist vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung VII geplant. Der Planungsbereich umfasst etwa acht Hektar im Stadtbezirk VII und wird durch die Dahlhauser Straße im Norden, den Breloher Steig im Süden sowie die S-Bahnstrecke der Linie S3 im Westen begrenzt.
Das Gebiet weist derzeit überwiegend gewerbliche Nutzungen auf, darunter ein Containerdienst sowie eine Objektgesellschaft und Immobilienverwaltung. Es finden sich dort auch Nutzungen wie Reifenlager und Kfz-Reparaturen. Die Stadtplanung beabsichtigt, die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich neu zu ordnen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Ansiedlung von Wohnnutzung sowie von Gewerbebetrieben, die mit einer Wohnbebauung vereinbar sind. Gleichzeitig sollen stark emittierende Betriebe und zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden. Zudem sieht die Planung die Schaffung von Grün- und Freiflächen sowie die notwendige Erschließung des Areals vor. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird zudem die Grundlage für die Sicherung der Bauleitplanung geschaffen, unter anderem durch die Möglichkeit zur Zurückstellung von Bauvoranfragen gemäß Baugesetzbuch.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.12.2025mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 04.12.2025einstimmig beschlossen