Verfahren zur Information des Ausschusses über die öffentliche Wohnraumförderung in Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll künftig über Standorte informiert werden, an denen die Errichtung von mehr als 40 öffentlich geförderten Mietwohnungen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Diese Information dient der Kenntnahme durch den Ausschuss sowie die betroffenen Bezirksvertretungen.
Die Neuregelung ersetzt ein bisheriges Verfahren, bei dem Standorte zur Entscheidung vorgelegt werden mussten, um eine einseitige soziale Prägung von Stadtteilen zu verhindern. Da die landesrechtlichen Förderrichtlinien für das „Öffentliche Wohnen NRW“ sowie die kommunalen Instrumente der Stadt Essen – etwa durch städtebauliche Verträge oder Grundstückskaufverträge – bereits Vorgaben zur Sicherung einer heterogenen Bewohnerstruktur enthalten, wird das Verfahren auf eine reine Informationspflicht umgestellt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Bauvorhaben ist in den betreffenden Fällen bereits gesichert. Mit dieser Anpassung entfällt die entsprechende Regelung in der Ausschusszuständigkeitsordnung (AZO), während die jährliche Zusammenfassung des Fördergeschehens durch die Verwaltung weiterhin vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026einstimmig beschlossen
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