Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung sachverständiger und sachkundiger Bürgerinnen und BürgerZur Vorlage · 1984/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bau steht die förmliche Einführung von sachverständigen sowie sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern bevor. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1984/2025/7 regelt den Prozess der Verpflichtung für jene Mitglieder, die bereits bestellt oder gewählt wurden, jedoch noch nicht offiziell vereidigt sind.
Der Vorgang ist für die Sitzung am 5. Februar 2026 vorgesehen. Dabei wird der Ausschussvorsitzende die betroffenen Personen nach einer festgelegten Formel in ihr Amt einführen. Die Verpflichtung beinhaltet das Versprechen, die übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die geltenden Gesetze zu beachten. Zudem verpflichten sich die Mitglieder dazu, ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung zu erfüllen.
Die Vorlage wurde vom Geschäftsbereich 7 unter Mitwirkung von Beigeordnetem Harter erstellt. Der Ausschuss wird über diesen Vorgang zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — entffällt
Ergebnis: entffällt - 2.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 04.12.2025
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 4.Bilanzielle Übertragung einer Grundstücksfläche an der Stankeitstr von der Stadt Essen an die SBEZur Vorlage · 0981/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Grundstücksfläche an der Stankeitstraße von ihrem Grundvermögen auf die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) zu übertragen. Betroffen ist ein 1.829 Quadratmeter großes Teilstück des Geländes des Kaiser-Wilhelm-Parks in Altenessen, dessen Verkehrswert mit 358.484 Euro bewertet wird. Die Übertragung soll zum 1. Januar 2026 erfolgen.
Grundlage für diesen Schritt ist das geplante Erweiterungsprojekt des Leibniz-Gymnasiums an der Stankeitstraße 22. Im Rahmen der Neugestaltung sollen ein Erweiterungsbau sowie zwei Sporthallen errichtet werden. Da hierfür bestehende Funktionsgebäude, darunter eine Freilufthalle und Umkleideräume, abgerissen werden müssen, ist eine Neuzuordnung der Grundstücksverhältnisse vorgesehen. Durch die Übertragung auf die SBE soll die Durchführung und zukünftige Bewirtschaftung der Baumaßnahmen für das Umkleidegebäude und die Freilufthalle in der Verantwortung der Sport- und Bäderbetriebe liegen.
Die bilanzielle Übertragung erfolgt als Sacheinlage zum Verkehrswert, um den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes zu entsprechen. Während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V die Vorlage zur Kenntnis nimmt, haben die zuständigen Fachausschüsse bereits Empfehlungen für eine Entscheidung abgegeben. Der endgültige Beschluss über die Grundstücksübertragung liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Plangebiet Norbertstraße / Beckmannsbusch (ehemalige Polizeischule) Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Bredeney Information über das Ergebnis einer städtebaulich-freiraumplanerischen Mehrfachbeauftragung und das weitere VorgehenZur Vorlage · 1937/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das rund neun Hektar große Gelände der ehemaligen Polizeischule im Essener Stadtteil Bredeney soll zu einem gemischten, urbanen Quartier entwickelt werden. Da die bautechnischen Anforderungen an den denkmalgeschützten Gebäudekomplex nicht mehr erfüllt werden können, wurde ein Abriss sowie die Aufhebung des Denkmalschutzes beschlossen. Das Grundstück, das seit 2020 ungenutzt ist, befindet sich im Eigentum der ENO Capital GmbH & Co. KG.
Im Rahmen eines städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens wurde ein Siegerentwurf ermittelt. An dem Wettbewerb nahmen fünf interdisziplinäre Planungsteams teil. Die Fachjury unter dem Vorsitz von Professor Christa Reicher hat im Juli 2025 einen Entwurf ausgewählt, der als Grundlage für die weitere Planung dient. Ziel der Entwicklung ist die Schaffung eines klimaresilienten Quartiers mit hoher Aufenthaltsqualität und innovativen Mobilitätsangeboten, wobei sowohl das Kerngebiet der ehemaligen Polizeischule als auch angrenzende Flächen einbezogen werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat den Bericht über das Ergebnis des Verfahrens zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den überarbeiteten Siegerentwurf als Basis für ein Bebauungsplanverfahren zu nutzen. Parallel dazu soll eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans erfolgen, um die aktuelle gewerbliche Nutzung der Fläche anzupassen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird für das zweite Quartal 2026 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 19.03.2026
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Die BV II nimmt den Bericht mit den vorgetragenen Anmerkungen zur Kenntnis und erhebt mehrheitlich keine Bedenken.
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 6.Bebauungsplan Nummer 1/23 "Holteyer Straße / Im Heimberge" Stadtbezirk: VIII, Stadtteil: Burgaltendorf Information über das bisherige Verfahren sowie Aufstellungs- und VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1929/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 1/23 „Holteyer Straße / Im Heimberge“ im Essener Stadtteil Burgaltendorf beschließen. Das etwa 1,7 Hektar große Plangebiet umfasst eine bisher brachliegende Fläche eines ehemaligen Tennisplatzes im Stadtbezirk VIII. Die Planung sieht vor, die Fläche durch den Projektentwickler Arsatec GmbH für Wohnzwecke zu nutzen und dabei Doppel-, Reihen- sowie Mehrfamilienhäuser zu errichten.
Insgesamt sollen etwa 50 bis 55 Wohneinheiten entstehen. Dabei ist vorgesehen, dass 30 Prozent der Wohnfläche im Geschosswohnungsbau als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden. Die städtebauliche Entwicklung umfasst zudem die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche sowie eines Spielplatzes mit rund 600 Quadratmetern. Zur Verbesserung der Infrastruktur ist eine Aufweitung des Gehwegs an der Holteyer Straße sowie die Einrichtung einer Querungshilfe geplant.
Da Teile des Gebiets rechtlich als Wald einzustufen sind, sieht das Verfahren eine Ersatzaufforstung über den Flächenpool der Stadt Essen vor. Der Bebauungsplan soll inklusive Begründung und Umweltbericht öffentlich ausgelegt werden. Die Bezirksvertretung VIII hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.Bebauungsplan Nummer 4/85 "Innenstadt, südlicher Teil" 3. Änderung, Bereich Willly-Brandt-Platz / An der Reichsbank Stadtbezirk: I, Stadtteil: Stadtkern Information über das bisherige Verfahren sowie VeröffentlichungsbeschlussZur Vorlage · 1946/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 4/85 „Innenstadt, südlicher Teil“ soll im Bereich Willy-Brandt-Platz / An der Reichsbank um eine dritte Änderung ergänzt werden. Das etwa 0,76 Hektar große Plangebiet im Essener Stadtkern umfasst die Flächen zwischen dem Königshof, dem Willy-Brandt-Platz, der Hachestraße und der Straße An der Reichsbank.
Hintergrund der Planung ist die Veränderung der Nutzung im Bereich der ehemaligen Hauptpost. Da die Deutsche Bundespost ihre Dienste dort nicht mehr erbringt und Teile der Fläche an medizinische Praxen vermietet wurden, besteht für die bisher festgesetzte Gemeinbedarfsfläche kein Bedarf mehr. Die Änderung soll neue Nutzungsmöglichkeiten ermöglichen, um die Innenstadt durch eine Mischung aus Einzelhandel, Gastronomie, Büros, Dienstleistungen und kulturellen Angeboten zu ergänzen.
Um einer einseitigen Konzentration bestimmter sozialer oder gesundheitlicher Nutzungen entgegenzuwirken sowie aufgrund von Lärmemissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr, sieht die Planung den Ausschluss spezifischer Nutzungen vor. Auch Wohnnutzungen sollen im Bereich der Änderung künftig ausgeschlossen werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll beschließen, die Begründung zur Änderung sowie den Plan im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Bezirksvertretung I hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Satzung zur Aufhebung der Ortssatzung über die Baugestaltung im Bebauungsgebiet Kemmannsweg, verlängerter Thiemannstraße und Schmachenbergstraße Stadtbezirk: IX, Stadtteil: KettwigZur Vorlage · 1947/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Aufhebung der Ortssatzung über die Baugestaltung im Bebauungsgebiet zwischen dem Kemmannsweg, der verlängerten Thiemannstraße und der Schmachtenbergstraße im Stadtteil Kettwig. Die entsprechende Satzung wurde ursprünglich im Jahr 1954 beschlossen und trat 1955 rechtsverbindlich in Kraft.
Eine juristische Prüfung im Jahr 2020 ergab, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen der Satzung aufgrund fehlender Überleitungsvorschriften nicht mehr wirksam sind. Die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen bleiben jedoch weiterhin anwendbar. Die Verwaltung führt aus, dass die veralteten gestalterischen Vorgaben angesichts moderner Anforderungen an Wohnraum und Sanierungen häufig Abweichungsanträge erforderlich machen. Da nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen oder Erweiterungen von Bestandsgebäuden Abweichungen zwingend zuzulassen sind, führt die Fortführung der Satzung zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand durch notwendige Einzelentscheidungen.
Ziel der Aufhebung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine bürgerfreundlichere Verwaltung zu ermöglichen, da die städtebauliche Entwicklung im betreffenden Gebiet bereits auf Basis des Baugesetzbuches erfolgt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Aufhebung der Satzung beschließt. Die Bezirksvertretung IX hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen - 9.Wohnungsmarkt in Essen 2025 Essener Wohnungsmarktbarometer 2025Zur Vorlage · 1718/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen setzt sich im Rahmen der kommenden Sitzungstermine mit dem „Essener Wohnungsmarktbarometer 2025“ auseinander. Die Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung dient der formellen Kenntnisnahme der Ergebnisse dieser Untersuchung.
Die Datengrundlage bildet eine im Juni 2025 durch das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement durchgeführte Umfrage unter Experten des Essener Wohnungsmarktes. An der Befragung nahmen 176 Fachkräfte teil, wobei die Antworten von 43 Personen online und anonym eingingen. Die Gruppe der Teilnehmenden umfasst Vertreter von Wohnungsunternehmen und Genossenschaften sowie Akteure aus der Bauwirtschaft, Projektentwicklung und Architektur.
Die Untersuchung behandelte verschiedene Themenkomplexe des lokalen Marktes. Dazu gehören die aktuelle sowie die zu erwartende Marktlage in den unterschiedlichen Marktsegmenten, das Investitionsklima und der damit verbundene Investitionsbedarf. Zudem wurden Hemmnisse für den Wohnungsbau sowie Maßnahmen zur Erhaltung von nachfragegerechtem Wohnraum thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Befragung lag auf dem Thema Wohnungsleerstand. Die Ergebnisse des Barometers werden nach der Kenntnisnahme im Ausschuss auf der städtischen Webseite unter www.essen.de/wohnen veröffentlicht.
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- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Verfahren zur Information des Ausschusses über die öffentliche Wohnraumförderung in EssenZur Vorlage · 0087/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll künftig über Standorte informiert werden, an denen die Errichtung von mehr als 40 öffentlich geförderten Mietwohnungen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Diese Information dient der Kenntnahme durch den Ausschuss sowie die betroffenen Bezirksvertretungen.
Die Neuregelung ersetzt ein bisheriges Verfahren, bei dem Standorte zur Entscheidung vorgelegt werden mussten, um eine einseitige soziale Prägung von Stadtteilen zu verhindern. Da die landesrechtlichen Förderrichtlinien für das „Öffentliche Wohnen NRW“ sowie die kommunalen Instrumente der Stadt Essen – etwa durch städtebauliche Verträge oder Grundstückskaufverträge – bereits Vorgaben zur Sicherung einer heterogenen Bewohnerstruktur enthalten, wird das Verfahren auf eine reine Informationspflicht umgestellt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der Bauvorhaben ist in den betreffenden Fällen bereits gesichert. Mit dieser Anpassung entfällt die entsprechende Regelung in der Ausschusszuständigkeitsordnung (AZO), während die jährliche Zusammenfassung des Fördergeschehens durch die Verwaltung weiterhin vorgelegt wird.
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- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Errichtung eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-SchuleZur Vorlage · 0026/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-Schule beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer Containeranlage mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Die Umsetzung des Vorhabens soll durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) erfolgen.
Ursprünglich war ein Interimsbau auf dem Gelände der Schule geplant, um den Platzbedarf infolge der Rückkehr zum G9-System und der Erhöhung der Schulzüge zu decken. Da jedoch ein Mischwasserkanal im ursprünglichen Baufeld eine Überbauung verhindert, wurde ein Ersatzstandort in der Kerckhoffstraße identifiziert. Das Grundstück wird derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt. Bei der Errichtung des Interimsgebäudes sollen bestehende Wege, Parkplätze sowie der Baumbestand weitgehend erhalten bleiben. Nach Abschluss des Erweiterungsneubaus ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Grünfläche vorgesehen.
Aufgrund von Arbeiten an der Kanalerneuerung durch die Stadtwerke Essen AG wird eine Standzeit der Containeranlage von mindestens drei Jahren erwartet. Da die Nutzung über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgehen kann, ist die Ausführung in einer technisch hochwertigen „Energy-Variante“ mit Wärmepumpentechnik erforderlich, um den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu entsprechen. Die Verwaltung empfiehlt den Kauf der Anlage gegenüber einer Mietlösung, da dies Vorteile bei der Kostenstruktur und der späteren Wiederverwendbarkeit bietet. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung innerhalb des Schulbau-Haushalts.
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- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Generalsanierung des Eisenhammerensembles im Deilbachtal (Deilbachhammer) hier: Kostenanpassung im Rahmen des ProjektabschlussesZur Vorlage · 1942/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektabschlusses der Generalsanierung des Eisenhammerensembles im Deilbachtal wird eine Anpassung der Gesamtkosten beantragt. Die Kosten für das Projekt „Kulturlandschaft Deilbachtal“ sollen von bisher 4.548.000 Euro brutto um 485.000 Euro brutto auf insgesamt 5.033.000 Euro brutto steigen. Für das Haushaltsjahr 2026 ist zudem eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 235.000 Euro brutto vorgesehen, um die noch ausstehenden Restarbeiten zu finanzieren.
Die Sanierung steht kurz vor dem Abschluss, wobei die offizielle Wiedereröffnung für den 21. März 2026 geplant ist. Während Teile der Gebäude und des Hofes bereits weitgehend fertiggestellt sind, stehen Arbeiten an der Elektro- und Sanitärinstallation sowie Trockenbauarbeiten noch aus. Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch einen erhöhten manuellen Arbeitsaufwand aufgrund des baulichen Zustands des Meistergebäudes sowie durch die Anforderungen des Denkmalschutzes, des Brandschutzes und der Bauphysik. Zudem führten zusätzliche Bedarfe bei der IT-Anbindung und dem Flutschutz zu einer Erhöhung der Planungsleistungen. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Wiederherstellung der Gartenflächen auf rund 4.800 Quadratmetern, die bisher nicht in der Kalkulation enthalten war. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel für 2026 soll durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 103 - Kostenanpassung der GeneralsanierungZur Vorlage · 2007/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Kostenanpassung für die Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes in der Altendorfer Straße 103. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen sich die Gesamtkosten des Projekts von bisher 32.070.000 Euro brutto um 4.750.000 Euro auf insgesamt 36.820.000 Euro erhöhen. Zur Finanzierung dieser Mehrkosten ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in gleicher Höhe für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen soll.
Die Kostensteigerung begründet sich durch einen erweiterten Bauumfang sowie umfangreichere Arbeiten an den Außenanlagen. Im Zuge der Rückbauarbeiten wurden bauliche Mängel wie instabile Innenwände und die Notwendigkeit eines neuen Estrichs festgestellt. Zudem muss die gesamte Heizungsanlage aufgrund von Leckagen und veralteter Technik erneuert werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Modernisierung der IT- und Elektroinstallationen, den Ausbau von Sanitäranlagen sowie Malerarbeiten.
Im Außenbereich ist eine Neugestaltung des Vorplatzes zur Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen. Dies beinhaltet auch den Rückbau von Garagen mit asbesthaltigen Dachplatten sowie die Schaffung eines Zugangs zwischen den Grundstücken 101 und 103. Aufgrund von Einbrüchen am Objekt wurde zudem die Installation eines Sicherheitsdienstes notwendig. Die Fertigstellung der Sanierung ist für Juli 2026 geplant, um anschließend das Amt für Soziales und Wohnen an diesem Standort unterzubringen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Anträge und Anfragen
- 14.1Optimierungspotentiale bei der BauaufsichtZur Vorlage · 1312/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag mit der Nummer 1312/2025/CDU eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis spätestens Ende des Jahres 2025 Vorschläge zur Optimierung der Bauaufsicht zu erarbeiten. Ziel der Initiative ist es, die Prüf- und Bearbeitungsverfahren so zu gestalten, dass eine ressourcenschonende sowie zügige Erledigung der Aufgaben ermöglicht wird.
Der Antrag sieht verschiedene Ansätze für organisatorische Verfahrensoptimierungen vor. Dazu gehören der Ausbau von Standards für einzelne Arbeitsschritte sowie die Reduzierung von Prozessen auf das rechtlich erforderliche Mindestmaß. Zudem sollen alle rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa Genehmigungsfiktionen oder die Einbeziehung von Fachgutachten auf Kosten der Antragstellenden, ausgeschöpft werden. Auch die Einbindung allgemeiner Verwaltungskräfte in bestimmte Arbeitsschritte wird als Option angeführt.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Entwicklung von Strukturen für regelmäßige Beratungsgespräche für Bauherren, Architekten und Investoren. Hierbei sollen mehrstufige Vorschläge unterbreitet werden, die sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen als auch zukunftsorientierte Lösungen wie digitale Terminvergaben, Video-Beratungen oder KI-gestützte Prozesse beinhalten.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antragsrücknahme)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt (Antragsrücknahme) - 14.2Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung - Datenanalyse und NeubewertungZur Vorlage · 0998/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse und Neubewertung der Notwendigkeit einer Zweckentfremdungssatzung für Kurzzeitvermietungen zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung der Registrierungen von Beherbergungsbetrieben, die bis zum 1. September 2025 bei der Stadt Essen eingegangen sind. Diese sollen mit den bisherigen Zahlen zu Kurzzeitvermietungen im Stadtgebiet verglichen werden.
Auf Grundlage dieser aktualisierten Datenlage soll geprüft werden, ob die Einführung einer Zweckentfremdungssatzung gemäß dem Wohnraumstärkungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit bestehenden Abweichungen zwischen den amtlichen Daten der Stadtverwaltung und den online verfügbaren Angeboten. Als mögliche Gründe für die unvollständige Datenlage werden die Umwandlung von Wohnraum in Beherbergungsstätten sowie Unkenntnis über lokale Regelungen angeführt.
Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, dem Rat der Stadt Essen in der Sitzung im Dezember 2025 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen. Dieser soll auch den benötigten Personal- und Ressourceneinsatz enthalten. Die Grundlage für die Neubewertung bildet die seit dem 1. August 2025 geltende Registrierungspflicht für Beherbergungsbetriebe, die eine aktuellere Datenbasis ermöglichen soll.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Antrag wurde seitens der Fraktion zurückgezogen.
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Enscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt (Antrag zurückgenommen) - 14.3Bebauungsplan Nr. 5/18 "ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße" Stadtbezirk: I, III, IV, Stadtteil: Nordviertel, Altendorf, Bochold Hier: Steigerung der Quote öffentlich geförderter WohnungenZur Vorlage · 1060/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1060/2025/SPD einen Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen gestellt. Gegenstand des Antrags ist der Bebauungsplan Nummer 5/18 „ESSEN 51: Zollstraße/Pferdebahnstraße“, welcher die Stadtteile Nordviertel, Altendorf und Bochold umfasst.
Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung in Gesprächen mit der Thelen-Gruppe auf eine Erhöhung der Quote für öffentlich geförderten Wohnraum hinarbeitet, wobei ein Zielwert von 50 Prozent angestrebt werden soll. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Bezirksvertretung IV des Stadtbezirks IV diesen Vorgang zur Kenntnis nimmt.
In der Begründung führt die Fraktion aus, dass jährlich eine hohe Anzahl an Wohnungen aus der Preisbindung fällt und neue Projekte im Bereich des geförderten Wohnraums nicht in ausreichendem Maße entstehen, um diesen Rückgang auszugleichen. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten sei die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen erforderlich. Bei einem städtebaulichen Projekt dieser Größenordnung solle daher eine Quote von mindestens 50 Prozent angestrebt werden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
Ergebnis: abgesetzt (Antrag zurückgenommen) - 14.4Zwischennutzung Gesamtimmobilie Rathenaustraße 2-4Zur Vorlage · 1294/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Prüfung einer Zwischennutzung der leerstehenden Flächen in der Immobilie Rathenaustraße 2-4 gestellt. Die Stadtverwaltung soll untersuchen, ob die Räumlichkeiten als Ausstellungsflächen für Kunst und Kultur, als Probenräume für Tanz-, Theater- und Musikformationen – insbesondere in den ehemaligen Räumen der Spielstätte „Casa“ – sowie als Atelierräume genutzt werden können.
Zusätzlich wird eine Gegenüberstellung der Kosten für den Leerstand und die Kosten einer Nutzungsüberlassung sowie eine Darstellung möglicher Förderoptionen gefordert. Mit der Prüfung soll laut Antrag dem Verfall, Vandalismus und einem möglichen Wertverlust des Gebäudes vorgebeugt werden. Eine Zwischennutzung soll zudem die soziale Kontrolle und die Belebung des Platzes in der Innenstadt fördern und dem Bedarf an kulturellen Flächen entgegenwirken.
Der Antrag wird im Kulturausschuss beraten und soll anschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen entschieden werden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — Antrag zurück gezogen
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: abgesetzt (Antrag zurückgenommen) - 14.5Einsatz von Wisch- und Saugrobotern in städtischen TurnhallenZur Vorlage · 1305/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Einführung von Wisch- und Saugrobotern in städtischen Turnhallen untersucht. Die Vorlage mit der Nummer 1305/2025/GRÜNE sieht vor, dass die Stadtverwaltung bis zum Ende des Jahres 2025 ein Konzept erstellt. Dieses soll aufzeigen, wie durch automatisierte Reinigungsroboter die Sauberkeit der Hallenböden sowie die Reinigungskosten beeinflusst werden können.
Im Rahmen dieses Konzepts sollen verschiedene Aspekte geprüft werden. Dazu gehören die Anschaffungs-, Betriebs- und Personalkosten im Vergleich zur bisherigen Reinigungsmethode sowie die erwartete Nutzungsdauer der Geräte. Zudem soll die Flächenleistung der Roboter analysiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Sicherheitsaspekten für das Reinigungspersonal, die Nutzer der Hallen und die Roboter selbst. Auch notwendige organisatorische Anpassungen, wie etwa die Bereitstellung von Lagerflächen für Sportgeräte und Bänke zur besseren Befahrbarkeit der Böden, sollen im Konzept dargestellt werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit einer Reinigung nach der Nutzung durch Sportvereine am Abend oder Wochenende. Der Einsatz moderner Technologie soll laut Vorlage dazu beitragen, die Hygiene zu verbessern und die Lebensdauer der Bodenbeläge zu verlängern. Zudem wird auf die Förderung von Digitalisierung und Automatisierung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 14.6Einrichtung eines GestaltungsbeiratesZur Vorlage · 1306/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates vorgelegt. Mit diesem Vorhaben wird der Rat der Stadt Essen gebeten, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Verwaltung soll daraufhin eine Geschäftsordnung für einen fachlich besetzten Beirat erarbeiten und diese in Abstimmung mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Der geplante Beirat soll politische Gremien, die Verwaltung sowie Planer, Bauherren und Investoren bei städtebaulichen Projekten beraten. Die Beratung soll sich auf Aspekte der architektonischen Gestaltung, des Denkmalschutzes sowie der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes konzentrieren. Betroffen sein sollen insbesondere größere Vorhaben wie Hochbauten, Bebauungspläne, Verkehrsbauten sowie die Gestaltung von Plätzen und Freiflächen.
Der Antrag sieht vor, dass der Beirat bereits in frühen Planungs- und Konzeptionsstadien einbezogen wird, beispielsweise bei der Durchführung von Wettbewerben oder der Ausschreibung von Grundstücken. Durch öffentliche Veranstaltungen sollen zudem die Ergebnisse des Beirates präsentiert werden, um Transparenz im öffentlichen Diskurs über wichtige Bauvorhaben zu schaffen. Ziel ist es, Qualitätsmaßstäbe für Neubauten zu definieren und die städtebauliche Entwicklung sowie die Baukultur in der Stadt zu fördern.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt (Antrag zurückgenommen) - 14.7Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1314/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat den Antrag 1314/2025/GRÜNE eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Allbau GmbH ein Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem sowie barrierefreiem Wohnraum zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Warmmiete für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen dauerhaft auf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens zu begrenzen, auch in gehobeneren Wohnlagen.
Die Begründung des Antrags verweist auf steigende Kosten für Mieten und Nebenkosten sowie die Notwendigkeit von Investitionen in die Klimaneutralität von Gebäuden. Zudem wird der Rückgang von Mietbindungen bei öffentlich gefördertem Wohnraum angeführt. Das geplante Konzept soll verschiedene Ansätze umfassen, darunter eine Reduzierung von Baustandards ohne Qualitätsverlust, die verstärkte Nutzung von Erbbaurechten sowie die Konzeptvergabe städtischer Grundstücke. Auch serielles Bauen und Sanieren sollen Bestandteil der Überlegungen sein. Als Referenz für die Entwicklung des Konzepts werden erfolgreiche Modelle aus anderen Städten wie Hamburg, Potsdam oder Bremen genannt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 14.8Ergänzungsantrag zu TOP: Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1346/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Linke hat einen Ergänzungsantrag zum Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Essen eingebracht. Der Antrag fordert, dass die Verwaltung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in städtebaulichen Verträgen eine verbindliche Quote von mindestens 50 Prozent für den mietpreisgebundenen, öffentlich geförderten Wohnungsbau festlegt. Zudem sollen Maßnahmen vorgeschlagen werden, um sicherzustellen, dass die Warmmieten für untere und mittlere Einkommen 30 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Zur Begründung führt der Antrag, dass der Bestand an geförderten Wohnungen in Essen mit 17.760 Einheiten auf einem Tiefstand liege und bis zum Jahr 2035 voraussichtlich um die Hälfte sinken werde. Die Zahlen für Neubauten und Modernisierungen im Bereich des geförderten Wohnraums lägen deutlich unter dem Niveau von 2022. Da fast die Hälfte der Essener Bevölkerung eine Berechtigung für geförderten Wohnraum besitze, seien verbindliche Vorgaben notwendig, um den Fokus privater Investoren zu beeinflussen. Zudem wird auf einen Anstieg der Neuvertragsmieten in Essen um 8,2 Prozent im Jahr 2024 verwiesen. Die Linke fordert eine Orientierung an einer Mietbelastung von maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens, statt der im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen 40 Prozent.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — hat sich erledigt, durch Ablehnung Antrag 1314/2025/GRÜNE
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 14.9TOP 14.7 - Ergänzungsantrag zum Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum hier: Prüfantrag gem. "Hamburger Standard"Zur Vorlage · 0223/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat mit dem Antrag 0223/2026/VOLT-PARTEI eine Prüfung von Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Essen angeregt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung untersucht, inwieweit Elemente des sogenannten „Hamburger Standards“ auf das Essener Stadtgebiet übertragbar sind. Ziel ist es, durch vereinfachte Baustandards und serielle Bauweisen die Baukosten im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu senken.
Zudem soll geprüft werden, unter welchen rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen die Quote für den geförderten Wohnungsbau bei Neubauvorhaben von derzeit 30 % auf mindestens 40 % angehoben werden kann, sofern eine festgelegte Mindestgröße an Wohneinheiten erreicht wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen zur weiteren Beratung vorgelegt werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Notwendigkeit, den Wohnungsmarkt zu entlasten und die Wirtschaftlichkeit geförderter Projekte zu verbessern. Durch eine Reduzierung der Baukosten pro Quadratmeter und eine angepasste Quote sollen die Mittel der Wohnraumförderung NRW optimiert werden.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Verschiedenes
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 17.1Öffentlich geförderter Wohnungsbau in Essen-KupferdrehErgebnis: Kenntnis genommen
- 18.Grundstücksangelegenheiten in Essen-FrillendorfErgebnis: einstimmig empfohlen
- 19.Zustimmungen der Gemeinde nach § 36a BauGB
- 19.1Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung von Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB für ein Bauvorhaben in Essen-KettwigErgebnis: einstimmig beschlossen
- 19.2Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Abs. 1 BauGB - hier: Erteilen einer Abweichung gemäß § 34 Abs. 3b BauGB für ein Bauvorhaben in Essen-KupferdrehErgebnis: einstimmig beschlossen
- 19.3Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Erteilung von Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB für ein Bauvorhaben in Essen-BocholdErgebnis: einstimmig beschlossen
- 19.4Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB - hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 GO NRWErgebnis: einstimmig beschlossen
- 19.5TOP 19: Zustimmungen der Gemeinde nach § 36a BauGB hier: Einrichtung einer unabhängigen und überparteilichen SchlichtungsstelleErgebnis: mehrheitlich abgelehnt
- 20.V. Staffel Kita-Ausbau-Programm hier: Vertragsangelegenheiten zum Kita-Neubau Loskamp 14Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 21.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 101 - Kostenerhöhung der AusbaumaßnahmenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 22.Anträge und Anfragen
- 23.Mitteilungen der Verwaltung
- 24.Pressemitteilung