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Vorlage

Satzung zur Aufhebung der Ortssatzung über die Baugestaltung im Bebauungsgebiet Kemmannsweg, verlängerter Thiemannstraße und Schmachenbergstraße Stadtbezirk: IX, Stadtteil: Kettwig

1947/2025/7 11.02.2026 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

⏸ Zurückgestellt 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Aufhebung der Ortssatzung über die Baugestaltung im Bebauungsgebiet zwischen dem Kemmannsweg, der verlängerten Thiemannstraße und der Schmachtenbergstraße im Stadtteil Kettwig. Die entsprechende Satzung wurde ursprünglich im Jahr 1954 beschlossen und trat 1955 rechtsverbindlich in Kraft.

Eine juristische Prüfung im Jahr 2020 ergab, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen der Satzung aufgrund fehlender Überleitungsvorschriften nicht mehr wirksam sind. Die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen bleiben jedoch weiterhin anwendbar. Die Verwaltung führt aus, dass die veralteten gestalterischen Vorgaben angesichts moderner Anforderungen an Wohnraum und Sanierungen häufig Abweichungsanträge erforderlich machen. Da nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen oder Erweiterungen von Bestandsgebäuden Abweichungen zwingend zuzulassen sind, führt die Fortführung der Satzung zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand durch notwendige Einzelentscheidungen.

Ziel der Aufhebung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine bürgerfreundlichere Verwaltung zu ermöglichen, da die städtebauliche Entwicklung im betreffenden Gebiet bereits auf Basis des Baugesetzbuches erfolgt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Aufhebung der Satzung beschließt. Die Bezirksvertretung IX hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.

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