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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0009/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 über die Bestellung eines beratenden Mitglieds in einem Ausschuss entscheiden. Gegenstand der Vorlage ist die Ernennung eines Ratsmitglieds zum beratenden Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 58 Absatz 1 Satz 11 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Regelung ermöglicht es jedem Ratsmitglied, einem Ausschuss seiner Wahl als beratendes Mitglied beizutreten. Ein Ratsmitglied hat bereits am 10. Dezember 2025 den offiziellen Wunsch erklärt, diese Funktion im genannten Ausschuss auszuüben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das entsprechende Ratsmitglied gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu bestellen. Damit wird die personelle Ergänzung des Gremiums durch ein beratendes Mitglied formalisiert.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Ersatzwahlen zum JugendhilfeausschussZur Vorlage · 0027/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 11. Februar 2026 ist eine personelle Neubesetzung im Jugendhilfeausschuss vorgesehen. Auf Vorschlag der Agentur für Arbeit Essen sollen die beratenden Mitglieder des Ausschusses verändert werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass Regina Pfeiffer als neues beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen wird und damit Christine Schomaker ersetzt. Im Zuge dieser Umbesetzung übernimmt Christine Schomaker die Funktion eines stellvertretenden beratenden Mitglieds. Die Neubesetzung erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 4 Abs. 3d der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen. Hintergrund der personellen Anpassungen ist ein Ersuchen der Agentur für Arbeit Essen, die um die Durchführung dieser Ersatzwahlen gebeten hat.
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- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung im Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und GleichstellungZur Vorlage · 0139/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage Nummer 0139/2026/CDU eine Mitteilung an den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Essen vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Umbesetzung innerhalb des Ausschusses für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung. Gemäß der geltenden Gemeindeordnung wird dem Rat die Änderung der personellen Zusammensetzung zur Kenntnis gebracht.
Konkret sieht die Vorlage den Wechsel eines stellvertretenden Mitglieds in diesem Ausschuss vor. Ein bisheriges stellvertretendes Mitglied wird durch ein neues stellvertretendes Mitglied ersetzt. Die entsprechende Information dient der formellen Kenntnisnahme im Rat der Stadt Essen, wobei der Termin für die Beratung auf den 11. Februar 2026 festgesetzt wurde. Der Antrag wurde von der CDU-Ratsfraktion eingereicht und unterliegt der Federführung des Amtes für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.4Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung im KulturausschussZur Vorlage · 0180/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen des Antrags mit der Nummer 0180/2026/CDU eine Umbesetzung innerhalb des Kulturausschusses der Stadt Essen angemeldet. Mit diesem Schreiben an den Oberbürgermeister wird die Neubesetzung eines stellvertretenden Mandats mitgeteilt.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW) dient das Dokument der Information des Rates der Stadt Essen. Konkret geht es um den Austausch eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds im Kulturausschuss durch ein neues stellvertretendes Mitglied. Der Rat der Stadt Essen ist dazu aufgerufen, diesen Vorgang im Rahmen der Sitzung am 11. Februar 2026 zur Kenntnis zu nehmen. Die entsprechende Vorlage wurde vom Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation als federführend eingestuft.
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- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.5Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung im Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und GleichstellungZur Vorlage · 0159/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage Nummer 0159/2026/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der eine personelle Umbesetzung im Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung zum Gegenstand hat.
Der Antrag sieht vor, dass die Rollen innerhalb des Ausschusses zwischen zwei Personen getauscht werden. Liesa Schulz, die bisher als ordentliches Mitglied im Ausschuss fungierte, soll in die Position der ersten Stellvertretung wechseln. Im Gegenzug soll Theresa Fisseler, die bislang den Posten der ersten Stellvertretung innehatte, als neues ordentliches Mitglied in den Ausschuss aufgenommen werden.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat diese personelle Änderung zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Sitzung des Rates ist für den 11. Februar 2026 angesetzt. Der Antrag wurde von Liesa Schulz und Eliseo Maugeri eingereicht.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.6Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit/Ausschuss für Anregungen und BeschwerdenZur Vorlage · 0076/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Umbesetzung von Ausschussmandaten vorgelegt. In dem Dokument mit der Nummer 0076/2026/EBB-FDP werden personelle Änderungen in zwei städtischen Gremien zur Kenntnis gebracht.
Konkret sieht die Vorlage eine Änderung der stellvertretenden Mitgliedschaften vor. Gerhard Essler wird als neues stellvertretendes Mitglied sowohl im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit als auch im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden geführt. Er tritt damit die Position von Helena Schürmann in diesen beiden Ausschüssen nach.
Die entsprechende Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 11. Februar 2026 auf der Tagesordnung vorgesehen. In dieser Sitzung soll die Änderung der Zusammensetzung zur Kenntnis genommen werden. Der Antrag wurde von der EBB/FDP-Fraktion im Januar 2026 an den Oberbürgermeister übermittelt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.7Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0297/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 11. Februar 2026 personelle Änderungen bei den stellvertretenden Mitgliedern in mehreren Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Antrag mit der Nummer 0297/2026/CDU regelt die Neubesetzung von Mandaten in verschiedenen Gremien.
Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit werden Klaus Hagen durch Jörg Thomas Thiede sowie Ralf Bockstedte durch Sven-Martin Köhler als stellvertretende Mitglieder ersetzt. Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration übernimmt Klaus Hagen die Position, die zuvor von Jörg Thomas Thiede besetzt war. Zudem sieht die Vorlage im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz einen Wechsel vor, bei dem Ralf Bockstedte die Funktion des stellvertretenden Mitglieds von Sven-Martin Köhler übernimmt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Entsendung der Mitglieder in den Aufsichtsrat der Immobilienmanagement Essen GmbHZur Vorlage · 0100/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat der Immobilienmanagement Essen GmbH (IME). Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Ramona Möllmann, Markus Koitka und Daniela Nagel für die Wahlperiode 2025 bis 2030 als Vertreter der Arbeitnehmerschaft zu entsenden.
Der Aufsichtsrat der IME setzt sich gemäß dem Gesellschaftsvertrag aus insgesamt zwanzig Mitgliedern zusammen. Davon werden sechzehn Mitglieder durch die Stadt Essen benannt, ein Mitglied durch die Sparkasse Essen und drei Mitglieder durch die Arbeitnehmervertretung gestellt. Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter konnte zuvor nicht erfolgen, da der Rat eine erste Vorschlagsliste im November 2025 zurückgewiesen hatte. Nach einer Neuwahl am 8. Januar 2026 liegt nun eine neue Liste vor, auf deren Grundlage die Besetzung der drei Mandate beantragt wird.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Aufsichtsrat der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 0206/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen setzt sich in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 mit der personellen Besetzung im Aufsichtsrat der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) auseinander. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat zur Kenntnis nimmt, dass Dr. Ecevit Agu ab dem 1. Januar 2026 als geborenes Mitglied in den Aufsichtsrat entsandt wird.
Dr. Agu übernimmt diese Funktion in seiner Rolle als Geschäftsbereichsvorstand für Stadtplanung und Bauen. Er folgt auf Martin Harter, der zum 31. Dezember 2025 aus dem Dienst der Stadt Essen ausgeschieden ist. Die Entsendung von Dr. Agu erfolgt bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates der Stadt, die den Zeitraum 2025 bis 2030 umfasst.
Der Aufsichtsrat der EWG besteht laut Gesellschaftsvertrag aus insgesamt 14 stimmberechtigten Mitgliedern. Davon werden sieben Mitglieder durch die Stadt Essen und sieben Mitglieder durch die Interessengemeinschaft Essener Wirtschaft e.V. (IEW) gestellt. Zu den geborenen Mitgliedern des Gremiums zählen neben dem Oberbürgermeister der Stadt Essen auch der für den Geschäftsbereich Stadtplanung zuständige Geschäftsbereichsvorstand.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Aufsichtsrat der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 0207/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird beantragt, ein Mitglied für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode 2025 bis 2030 zu entsenden.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH setzt sich der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern zusammen, die paritätisch durch die Gesellschafter besetzt werden. Die stimmberechtigten Mitglieder der kommunalen Gesellschafter werden durch den Rat entsandt, wobei ein Sitz durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene städtische Bedienstete bzw. einen entsprechenden städtischen Bediensteten besetzt wird.
Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus einem personellen Wechsel in der Stadtverwaltung. Der bisherige Vertreter des Rates war als Beigeordneter im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauen tätig und ist zum 31. Dezember 2025 aus dem Dienst ausgeschieden. Als Nachfolge für die Vertretung im Aufsichtsrat wird der neue Beigeordnete vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.4Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbHZur Vorlage · 0208/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Ruhr:HUB GmbH. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll ein neues Mitglied für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum Ende der Ratswahlperiode 2025 bis 2030 entsandt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus insgesamt zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, wobei die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg und Essen jeweils zwei Vertreter stellen. Die Satzung sieht vor, dass bei einer Entsendung von mehr als einem Mitglied pro Kommune mindestens eine Vertretung durch die jeweilige Bürgermeisterin oder den jeweiligen Bürgermeister bzw. eine von ihnen vorgeschlagene Person erfolgen muss.
Die Neubesetzung wird notwendig, da der bisherige Beigeordnete zum 31. Dezember 2025 aus dem Dienst der Stadt Essen ausgeschieden ist. Als Nachfolger für diesen Sitz im Aufsichtsrat wird der neue Beigeordnete vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.5Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Genossenschaftsrat der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 0209/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung eines Vertreters für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft für die Amtsperiode von 2026 bis 2031. Die vorliegende Vorlage schlägt vor, den aktuellen Beigeordneten für diese Wahl zu benennen.
Die Notwendigkeit dieser Neubenennung ergibt sich aus einem personellen Wechsel im Geschäftsbereich Stadtplanung und Bauen. In einer Sitzung im Dezember 2025 war zuvor ein Vertreter dieses Bereichs für die kommende Legislaturperiode vorgeschlagen worden. Da dieser ehemalige Beigeordnete jedoch zum 31. Dezember 2025 aus dem Dienst der Stadt Essen ausgeschieden ist, wird nun der neue Beigeordnete, der das Amt seit dem 1. Januar 2026 bekleidet, für die Wahl in den Genossenschaftsrat vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.6Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: 8. Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 0210/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Entsendung eines neuen Direktdelegierten in die 8. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll ein Vertreter für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum Ende der Amtszeit 2025 bis 2030 bestimmt werden.
Die Vorlage begründet den Bedarf für eine Neubesetzung mit einem personellen Wechsel in der Stadtverwaltung. Der bisherige Beigeordnete des Geschäftsbereichs 7, Stadtplanung und Bauen, ist zum 31. Dezember 2025 aus dem Dienst der Stadt Essen ausgeschieden. Als Nachfolger für die Vertretung in der Verbandsversammlung wird der neue Beigeordnete vorgeschlagen, welcher das Amt seit dem 1. Januar 2026 bekleidet.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.7Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH i. L.Zur Vorlage · 0211/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Nachbesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH i. L. entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, Bernd Tönjes anstelle von Peter Schrimpf zu entsenden. Diese Entsendung ist für den verbleibenden Zeitraum der Amtszeit bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen.
Der Antrag begründet sich mit dem Ausscheiden von Peter Schrimpf aus seinen Mandaten im Stiftungsrat Zollverein sowie im Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft zum 31. Dezember 2025. Da Bernd Tönjes, der Vorsitzende des Vorstandes der RAG-Stiftung, bereits als Nachfolger für den Stiftungsrat beschlossen wurde, soll er nun auch das Mandat im Aufsichtsrat in Personalunion übernehmen. Damit soll die personelle Identität der Aufsichtsgremien gewahrt bleiben.
Die Entwicklungsgesellschaft Zollverein mbH i. L. befindet sich seit dem 1. Januar 2024 in Liquidation. Obwohl der Prozess ursprünglich bis Ende 2024 befristet war, wird die Liquidation im Einvernehmen mit dem Mitgesellschafter Land Nordrhein-Westfalen fortgeführt, da die Löschung aus dem Handelsregister noch nicht erfolgt ist. Die Tätigkeit des Aufsichtsrates beschränkt sich in dieser Phase auf die Begleitung und Überwachung des Liquidationsprozesses.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.8Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Ersatzwahl zum Kuratorium "Kinderstiftung Essen"Zur Vorlage · 0136/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen des Antrags 0136/2026/CDU eine personelle Neubesetzung für das Kuratorium der Kinderstiftung Essen beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Ersatzwahl für ein Gremium, in dem die Stadt Essen vertreten ist.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen ein Ratsmitglied als Nachfolge für eine ausgeschiedene Ratsfrau entsendet. Diese Vertretung im Kuratorium soll für die Dauer der laufenden Amtsperiode gelten. Damit soll die personelle Kontinuität in der Vertretung des Rates innerhalb der Kinderstiftung sichergestellt werden.
Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 11. Februar 2026 vorgesehen. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.9Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Beirat der LVR-Klinik für Forensische Psychiatrie EssenZur Vorlage · 0269/2026/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0269/2026/CDU eine personelle Veränderung im Beirat der LVR-Klinik für Forensische Psychiatrie Essen angeregt. Mit diesem Schreiben an den Oberbürgermeister wird die Stadtverwaltung ersucht, eine Umbesetzung in dem genannten Gremium zu berücksichtigen.
Der Antrag sieht vor, dass ein bisheriges Mitglied des Beirats durch eine neue Person ersetzt wird. Die Vorlage ist als Teil der Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 11. Februar 2026 vorgesehen, wobei über die vorgeschlagene Neubesetzung entschieden werden soll. Federführend für die Bearbeitung dieses Vorgangs ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation. Damit wird eine Anpassung der personellen Zusammensetzung des Beirats angestrebt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Seniorenrates der Stadt EssenZur Vorlage · 0108/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 über die Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Seniorenrates. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht vor, die gemäß Anlage 1 aufgeführten Personen auf Grundlage der Satzung des Seniorenrates zu bestellen.
Der Seniorenrat setzt sich aus verschiedenen Gruppen zusammen: Neun Vertreterinnen und Vertreter werden von den Fraktionen im Rat der Stadt Essen entsandt. Hinzu kommen die neun in den Bezirksvertretungen gewählten Seniorenbeauftragten sowie bis zu 16 Verbandsmitglieder, die von entsprechenden Institutionen vorgeschlagen werden. Für jedes stimmberechtigte Mitglied sind zudem Stellvertretungen vorgesehen.
Die Besetzung folgt der Regelung, dass die Mitglieder zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens 60 Jahre alt sein sollten oder sich in besonderer Weise mit der Seniorenarbeit befassen. Die Vorlage weist darauf hin, dass für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, aber durch ihre besondere Tätigkeit im Bereich der Seniorenarbeit geeignet sind, Ausnahmeregelungen vorgesehen sind, über die der Rat entscheidet.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Benennung stellvertretender sachkundiger Einwohnerinnen für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 0075/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat die Bestellung von stellvertretenden sachkundigen Einwohnerinnen für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlossen. Gemäß § 58 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen werden Daniela Flötgen, die als Vertreterin der Aidshilfe Essen e.V. für „Der Paritätische NRW“ fungiert, sowie Claudia Hartmann vom Diakoniewerk Essen als stellvertretende sachkundige Einwohnerinnen in den Ausschuss berufen.
Die Besetzung dieser Positionen erfolgt mit dem Ziel, die fachliche Beteiligung in sozialen und gesundheitlichen Aufgabenbereichen zu stärken. Durch die Einbindung der Vertreterinnen der Freien Wohlfahrtspflege soll deren Expertise dauerhaft in die Beratungen des Ausschusses einfließen. Zudem wird durch diese Maßnahme der Austausch zwischen der Verwaltung, der Politik und den Trägern der Wohlfahrtspflege gefördert. Die entsprechenden Stellvertretungen für die genannten Organisationen waren zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch vakant.
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- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Bestellung der Mitglieder für den Inklusionsbeirat der Stadt EssenZur Vorlage · 1839/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird sich in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 mit der Bestellung der Mitglieder des Inklusionsbeirates befassen. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht die Ernennung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für die Wahlperiode bis zum Jahr 2030 vor.
Die Zusammensetzung des Beirats umfasst Vertreter verschiedener Funktionsbereiche, darunter Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Hörbehinderungen, Gehörlosigkeit sowie mentale oder psychische Beeinträchtigungen. Auch chronisch Kranke und junge Menschen mit Schwerbehinderungen zwischen 18 und 25 Jahren sind im Gremium vertreten. Da für die Bereiche Blindheit und Taubblindheit nicht ausreichend Bewerber zur Verfügung standen, werden diese Positionen gemäß der Satzung durch Vertreter anderer Behinderungsgruppen besetzt.
Ergänzt wird der Beirat durch Mitglieder der Ratsfraktionen oder von ihnen benannte Bürger sowie durch die Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen. Zudem sind Vertreter der organisierten Selbsthilfe und der Arbeitsgemeinschaft Wohlfahrtspflege der Stadt Essen Teil des Gremiums. Die konkrete personelle Besetzung der stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder ist in der Anlage zur Vorlage aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Neubenennung von Mitgliedern für den Fachbeirat des Fachbereiches 56 - JobCenterZur Vorlage · 2024/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Neubesetzung des Fachbeirats für den Fachbereich 56 – JobCenter entscheiden. Die Neubenennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder wird aufgrund personeller Veränderungen sowie der Folgen der Kommunalwahl notwendig. Gemäß § 18d SGB II haben diese örtlichen Fachbeiräte die Aufgabe, über die Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten und Maßnahmen zu beraten.
Der Beschlussvorschlag sieht für verschiedene Institutionen und Fraktionen neue Vertretungen vor. Für die Kreishandwerkerschaft werden Nadine Sasek und Martin Weber vorgeschlagen. Bei der Agentur für Arbeit bleibt Andrea Demler als Mitglied vertreten, ergänzt durch Christine Schomaker als Stellvertreterin. Der DGB wird durch Jan Mrosek und Lucas Rose vertreten. In den politischen Fraktionen ergeben sich ebenfalls personelle Anpassungen: Die SPD-Fraktion wird durch Michaela Heuser und Julia Jankovic besetzt, die EBB/FDP-Fraktion durch Rüdiger Wittkat und Magret Schrader sowie die Grünen-Fraktion durch Sandra Schumacher und Silas Haake. Für die Fraktion Die Linke sind Carsten Dams und Herbert Seiffert vorgesehen, während die AfD-Fraktion mit Günter Weiß und Peter Sandow vertreten sein soll. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wird die Neubenennung zunächst zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung)
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Änderung)
- 9.1Neubenennung von Mitgliedern für den Fachbeirat des Fachbereiches 56 - JobCenterZur Vorlage · 2024/2025/5 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubenennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Fachbeirat des JobCenters (Fachbereich 56). Die Bildung örtlicher Fachbeiräte ist gemäß Paragraph 18d des Sozialgesetzbuches II vorgesehen, um über die Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten sowie Maßnahmen zu beraten.
Aufgrund der Kommunalwahl und personeller Veränderungen in den beteiligten Gremien ist eine Neubesetzung der Mitglieder erforderlich. Die Vorlage sieht die Berufung neuer Vertreter aus verschiedenen Institutionen und politischen Fraktionen vor. Betroffen sind unter anderem die Kreishandwerkerschaft, die Agentur für Arbeit, der DGB sowie die Fraktionen der SPD, der EBB/FDP, der Grünen, der Linke und der AfD.
In einer Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit wurde bereits angekündigt, dass die SPD-Fraktion eine Änderung in der personellen Besetzung vornimmt. Der Rat der Stadt Essen soll die vorgeschlagenen Mitglieder und deren Stellvertreter offiziell berufen, während der zuständige Ausschuss die Neubenennung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Neuwahl des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt EssenZur Vorlage · 1983/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird sich in seiner Sitzung am 11. Februar 2026 mit der Neuwahl des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde befassen. Da die Amtszeit der aktuellen Mitglieder mit dem Ende der laufenden Ratsperiode ausläuft, ist eine Neubesetzung erforderlich. Der Beirat hat gemäß Landesnaturschutzgesetz die Aufgabe, die Belange von Natur und Landschaft zu vertreten, Vorschläge für deren Schutz und Entwicklung zu unterbreiten sowie bei Fehlentwicklungen einzugreifen. Er kann zudem bei Befreiungen von Naturschutzvorschriften oder dem Landschaftsplan der Stadt Essen als Beteiligter mit einem Widerspruchsrecht fungieren.
Der Beirat umfasst 16 Mitglieder aus verschiedenen Verbänden, darunter der NABU, der BUND, die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW sowie Vertretungen aus der Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, dem Sportbund und dem Imkerwesen. Die Verwaltung schlägt vor, zur Besetzung des Beirates erneut einen einheitlichen Wahlvorschlag anzunehmen. Dieser umfasst sowohl die regulären Mitglieder als auch deren Stellvertreter. Ein solcher gemeinsamer Vorschlag kann durch zwei getrennte Abstimmungen einstimmig beschlossen werden. Sollte keine Einigung über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, müsste die Wahl gemäß der Gemeindeordnung NRW durch Einzelabstimmungen über die einzelnen Kandidaten erfolgen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1845/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen angestrebt. Die vorliegende Vorlage umfasst verschiedene inhaltliche sowie formale Neuregelungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte für den Inklusionsbeirat und den Seniorenrat. Diese Gremien sollen künftig Beratungspunkte zu ihren jeweiligen Belangen auf die Tagesordnung des Rates aufnehmen lassen können. Zudem wird das Fragerecht der Ratsmitglieder um eine Regelung für Fragen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzungen ergänzt. Auch die Vorschriften zu Ordnungsmaßnahmen werden an die neuen Vorgaben des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sieht die Vorlage redaktionelle Korrekturen vor, wie etwa die Aktualisierung von Ausschussnamen und die Bereinigung veralteter Verweise auf die Gemeindeordnung. Die Nummerierung der einzelnen Paragrafen wird ebenfalls angepasst.
Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 angesetzt. Nach Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie einer Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 4. Februar 2026 soll der Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 über die Änderung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Anpassung der Satzung des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 0109/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates. Die Vorlage des Amtes für Soates und Wohnen sieht eine Anpassung an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung NRW sowie an die aktualisierte Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen vor.
Zusätzlich sollen die in der Praxis entwickelten Arbeitsabläufe in der Satzung verankert werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Konkretisierung des Verfahrens für Anregungen gemäß § 1 der Satzung, um die bestehende Praxis bei der Einreichung von Vorschlägen formal abzubilden und die Verfahrenswege klarer zu definieren.
Die Überarbeitung umfasst zudem redaktionelle und sprachliche Anpassungen. Dazu gehören die Einführung einer geschlechtergerechten Sprache sowie die Aktualisierung veralteter Formulierungen und die Beseitigung von Unklarheiten oder Doppelungen innerhalb des Textes. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Rates am 11. Februar 2026 vorgesehen; der Inklusionsbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit werden zur Kenntnisnahme einbezogen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2026 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW vom 9. bis 10. Juni 2026 in OberhausenZur Vorlage · 1950/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von Delegierten für die ordentliche Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 9. und 10. Juni 2026 in Oberhausen stattfindet. Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters Thomas Kufen sieht die Entsendung von stimmberechtigten Abgeordneten sowie Gastdelegierten vor.
Gemäß der Sitzverteilung im Rat schlägt die CDU-Fraktion Sven-Martin Köhler, Jan Flügel und Jessica Fuchs als stimmberechtigte Mitglieder vor, wobei Peter Tuppeck, Jörg Thiede und Klaus Hagen als Stellvertreter fungieren sollen. Die SPD-Fraktion benennt Detlef Schliffke und Daniel Behmenburg, mit Philipp Rosenau und Heinz Schnetger als Ersatzvertretern. Für die AfD-Fraktion wird Andreas Lojewski vorgeschlagen, ergänzt durch Ulrich Nieroba als Stellvertreter. Die GRÜNEN-Fraktion schlägt Dorothea Blümer vor, wobei Markus Spitzer-Pachel als stellvertretende Abgeordnete nominiert ist.
Zusätzlich sieht der Beschlussentwurf die Entsendung von Gastdelegierten vor: Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke soll Heike Kretschmer teilnehmen, mit Eliseo Maugeri als Stellvertreter. Die EBB-FDP-Fraktion schlägt Kai Hemsteeg und Heiko Müller vor. Mit dem Beschluss sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die genannten Ratsmitglieder erteilt werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung)
- 13.1Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW vom 9. bis 10. Juni 2026 in OberhausenZur Vorlage · 1950/2025/OB 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 9. und 10. Juni 2026 in Oberhausen stattfindet. Die Stadt kann insgesamt acht stimmberechtigte Abgeordnete entsenden, wobei die Hälfte der Entsandten aus ehrenamtlich tätigen Ratsmitgliedern bestehen soll. Darüber hinaus sind der Oberbürgermeister sowie weitere Beigeordnete und ein Fraktionsvorsitzender aufgrund ihrer jeweiligen Funktionen in den Gremien des Städtetages stimmberechtigt.
Die personelle Besetzung der Abgeordneten erfolgt auf Vorschlag der verschiedenen Fraktionen entsprechend der Sitzverteilung im Rat. Die CDU-Fraktion schlägt drei Personen vor, die SPD-Fraktion zwei weitere. Je ein Mitglied wird von der AfD-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion und der Fraktion Die Linke vorgeschlagen. Gemäß einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 1993 können zudem Gastdelegierte der EBB-FDP-Fraktion entsendet werden. Mit dem vorliegenden Beschlussentwurf wird gleichzeitig die Erteilung der notwendigen Dienstreisegenehmigungen für die teilnehmenden Mitglieder des Rates beantragt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Kommunalwahl und Integrationsratswahl am 14.09.2025 und Stichwahl am 28.09.2025: Feststellung der Gültigkeit der WahlenZur Vorlage · 1922/2025/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Kommunalwahl sowie die Integrationsratswahl vom September 2025 für gültig zu erklären. Dies umfasst die Wahlen zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister, zum Rat der Stadt sowie zu den neun Bezirksvertretungen und zum Integrationsrat.
Nach der Veröffentlichung der Wahlergebnisse im Amtsblatt der Stadt Essen gingen gegen die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters, des Rates und der Bezirksvertretungen zwei Einsprüche ein. Gegen die Wahl des Integrationsrates wurden keine Einwände erhoben. Die Vorprüfung durch den Ausschuss ergab, dass die von den Einspruchsführern vorgebrachten Aspekte keine Unregelmäßigkeiten darstellen, welche die Auswirkungen auf das Wahlergebnis oder die Sitzverteilung hätten. Zudem wurden keine Mängel bei der Wählbarkeit der gewählten Vertreter oder Anhaltspunkte für eine Ungültigkeit der Feststellung der Ergebnisse festgestellt. Der Ausschuss empfiehlt daher, die Wahlen gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen als gültig anzuerkennen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Anteilige Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen hier: Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23. Dezember 2025Zur Vorlage · 0090/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sollen den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 23. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen. Dieser Bescheid regelt die Teilnahme der Stadt Essen am Programm zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen, dem Altschulden-entlastungsgesetz (ASEG).
Nach der Bewilligung des Antrags durch die Bezirksregierung Düsseldorf wird das Land Nordrhein-Westfalen übermäßigen Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität in Höhe von rund 610,7 Millionen Euro übernehmen. Dieser Betrag basiert auf einer Mindestentschlagungsquote von etwa 41,1 Prozent zum Stichtag 31. Dezember 2023. Oberbürgermeister Kufen hat die erforderliche Rechtsbehelfsverzichtserklärung bereits am 9. Januar 2026 unterzeichnet und an das zuständige Landesministerium übermittelt.
Das zu übertragende Kreditportfolio wurde mit dem Finanzministerium des Landes abgestimmt. Die Ablösung der Darlehensverträge durch das Land NRW ist für den 28. Januar 2026 vorgesehen. Im Anschluss verbleibt ein Liquiditätskreditbestand von etwa 971,7 Millionen Euro bei der Stadt Essen. Für das Jahr 2026 wird eine Zinsersparnis in Höhe von rund 11,1 Millionen Euro erwartet.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Haushaltswirtschaftsverfügung 2026 und Visaverfügung 2026Zur Vorlage · 0068/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung von Essen setzt für das Haushaltsjahr 2026 die bestehenden restriktiven Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung fort und ergänzt diese um neue Maßnahmen. Grundlage der Vorlage der Stadtkämmerei ist eine im Finanzcontrollingbericht zum 30. September 2025 prognostizierte strukturelle Unterdeckung von über 120 Millionen Euro für das Jahr 2025.
Auf Basis des § 25 Absatz 2 KomHVO NRW werden die bereits im Vorjahr erlassenen Bewirtschaftungsregelungen zur Haushaltssperre im Jahr 2026 fortgeführt. Für sämtliche konsumtiven Geschäftsvorfälle ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro ist eine Visakontrolle durch das Rechnungsprüfungsamt vorgesehen, um die sachliche und zeitliche Unabwendbarkeit der Aufwendungen zu prüfen.
Für ausgewählte freiwillige Leistungen der Stadt Essen wurde ein Ausnahmekatalog festgelegt, der diese Maßnahmen von der Visaprüfung ausnimmt. Dies soll eine eigenverantwortliche Budgetverwaltung sowie eine verlässliche Jahresplanung ermöglichen. Im Gegenzug wird das konsumtive Budget dieser Produkte pauschal um 20 Prozent gekürzt, um zur Haushaltskonsolidierung beizutragen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Haushaltswirtschaftsverfügung und die Visaverfügung 2026 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Haushaltsplanaufstellung 2027/2028Zur Vorlage · 0085/2026/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 die Aufstellung eines Doppelhaushalts. Auf Grundlage einer Vorlage der Stadtkämmerei wird dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfohlen, dem Rat der Stadt die Verabschiedung einer Haushaltssatzung für diesen Zeitraum vorzuschlagen. Die rechtliche Basis hierfür bildet § 78 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Anwendung eines Doppelhaushalts soll laut Sachverhaltsdarstellung verschiedene Vorteile mit sich bringen. Dazu gehören die Vermeidung einer vorläufigen Haushaltsführung im zweiten Haushaltsjahr sowie die Reduzierung des administrativen Aufwands in der Verwaltung und den politischen Gremien. Zudem wird eine höhere Planungssicherheit für kreditfinanzierte Investitionen im Jahr 2028 angestrebt, da Kredit- und Verpflichtungsermächtigungen nach der Satzungsbekanntgabe auch für das zweite Jahr gelten. Ein weiteres Merkmal ist der Wegfall des Anzeige- und Bekanntmachungserfordernisses für die Haushaltssatzung des zweiten Jahres. Die Transparenz gegenüber dem Vertretungsorgan soll durch bestehende Unterrichtungspflichten bei Planabweichungen gewahrt bleiben.
Der weitere Prozess sieht vor, dass der Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 am 16. September 2026 in den Rat eingebracht wird. Die Beratung und der abschließende Beschluss im Rat der Stadt Essen sind für den 18. November 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.RGE Servicegesellschaft Essen mbH hier: Wirtschaftsplan 2026Zur Vorlage · 1827/2025/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Wirtschaftsplan 2026 der RGE Servicegesellschaft Essen mbH festzustellen. Dieser sieht ein Jahresergebnis in Höhe von 841.000 Euro vor. Gleichzeitig soll die mittelfristige Planung zur Kenntnis genommen und die Vertreter in der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung ermächtigt werden.
Die RGE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Essen, die Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Sicherheit und Catering erbringt. Der vorliegende Wirtschaftsplan weist ein Ergebnis aus, das unter der Schüttungsvorgabe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr liegt. In den Vorjahren waren bereits Entnahmen aus der Gewinnrücklage erforderlich, um diese Vorgaben zu erfüllen. Für das Jahr 2026 werden sinkende Umsatzerlöse in den Bereichen Sicherheit und Gastronomie erwartet, was unter anderem auf ein geringeres Auftragsvolumen bei Bewachungsleistungen sowie das Ende der Versorgung von Übergangsheimen zurückzuführen ist.
Zusätzlich beeinflussen Kostenveränderungen die Planung, etwa durch Anpassungen bei den Preisen für Schulessen oder Reinigungsdienstleistungen sowie die umsatzsteuerliche Organschaft mit der Stadt Essen. Die mittelfristige Planung bis zum Jahr 2030 prognostiziert zwar steigende Umsatzerlöse, das Jahresergebnis wird jedoch voraussichtlich zwischen 854.000 Euro und 906.000 Euro liegen. Für den Haushaltsansatz der Stadt Essen bedeutet dies, dass ab dem Jahr 2027 mit geringeren Erträgen aus der Gewinnverteilung zu rechnen ist, da die bisher angesetzten 1,5 Millionen Euro voraussichtlich nicht erreicht werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 0154/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, eine Kapitaleinlage in Höhe von 75 Millionen Euro an die Kapitalrücklage der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) zuzuführen. Die Maßnahme ist notwendig, um den Kapitalbedarf für zukünftige Projekte sowie für Verpflichtungen gegenüber Tochterunternehmen, insbesondere der Ruhrbahn GmbH, zu decken. Da die Mittel aus Beteiligungen wie der Stadtwerke Essen AG und der Stromnetz Essen GmbH & Co. KG nicht ausreichen und im Haushaltsjahr 2026 keine Verlustausgleichszahlungen vorgesehen sind, ist diese Einlage beabsichtigt.
Die Auszahlung der 75 Millionen Euro soll in drei Tranchen zu jeweils 25 Millionen Euro im Februar, Mai und September 2026 erfolgen. Die Kapitaleinlage dient der Sicherstellung der langfristigen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft, indem sie die notwendige Liquidität für finanzielle Verpflichtungen und geplante Projekte bereitstellt. Neben der Einzahlung sind kalkulatorische Zinsen in Höhe von etwa 2,775 Millionen Euro vorgesehen. In der städtischen Bilanz führt die Maßnahme nicht zu einem Verbrauch des Eigenkapitals, da vorhandene stille Reserven im Beteiligungsbuchwert der Finanzanlage genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Theater und Philharmonie Essen GmbH hier: Anpassung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 0185/2026/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Gesellschaftsvertrag der Theater und Philharmonie Essen GmbH anzupassen. Die Vorlage sieht Änderungen in zwei Kernbereichen vor: die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Fristen für die Wirtschaftsplanung.
In Bezug auf den Aufsichtsrat soll die fachliche Expertise der kulturpolitisch zuständigen Beigeordneten dauerhaft sichergestellt werden. Falls der Oberbürgermeister oder dessen Vertreter nicht die für Kultur zuständige Person entsendet, soll diese als festes Mitglied in den Aufsichtsrat aufgenommen werden, wodurch sich die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder auf 14 erhöhen kann.
Zudem sollen die Fristen für die Wirtschaftsplanung angepasst werden. Die Vorlage des Wirtschaftsplans beim Aufsichtsrat soll künftig bis zum 31. Mai erfolgen, während die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bis zum 30. Juni stattfinden soll. Durch diese Verschiebung der Termine sollen wirtschaftliche Erkenntnisse aus der laufenden Spielzeit besser in die Planung der darauffolgenden Spielzeit einfließen können. Die Verwaltung wurde zudem ermächtigt, geringfügige Korrekturen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt des Ratsbeschlusses unberührt bleibt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1222/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1222/2025/CDU einen Antrag gestellt, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen organisatorisch und inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, Empfehlungen für eine Verfahrensoptimierung auszuarbeiten, die insbesondere schnellere und einfachere Antrags- und Bewilligungsprozesse vorsieht.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Verbesserung der fachlichen Verknüpfung zwischen den BuT-Leistungen und außerschulischen Fördermöglichkeiten sowie Bildungspartnern. Zudem sollen verbindliche und fortlaufende Prüfungen zur weiteren Optimierung des Verfahrens etabliert werden. In die Erarbeitung dieser Empfehlungen sollen neben der internen Expertise auch aktuelle praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. Die Verwaltung soll die Umsetzungsempfehlungen spätestens bis zum kommenden Frühjahr vorlegen.
Laut Begründung der Fraktion sollen die Verfahren stärker auf die Alltagsprobleme der anspruchsberechtigten Eltern sowie auf die Lebensrealität der Familien ausgerichtet werden. Ziel ist es, durch den Ausbau von Kooperationen – etwa mit der Schulsozialarbeit oder der kulturellen Bildung – die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten zu stärken.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.1Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Ganzheitliche, digitale und sozial gerechte Weiterentwicklung der Antrags-, Bewilligungs- und TeilhabeverfahrenZur Vorlage · 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und EBB/FDP haben einen Antrag zur Weiterentwicklung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung die Antrags-, Bewilligungs- und Teilhabeverfahren so gestaltet, dass sie niedrigschwelliger, transparenter und verwaltungsökonomischer werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung digitaler Zugangs- und Abrechnungssysteme. Dies umfasst Konzepte für personalisierte Chipkarten, digitale Gutschein- oder Wallet-Systeme sowie App-basierte Lösungen. Dabei sollen auch die technische Ausstattung von Leistungserbringern wie Schulen, Kitas und Vereinen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen untersucht werden.
Zudem sieht der Antrag eine verbesserte Information der betroffenen Familien vor. Bei der Erteilung von Leistungsbescheiden, beispielsweise zum Bürgergeld oder Wohngeld, soll eine mehrsprachige und barrierefreie Information über BuT-Leistungen erfolgen. Ergänzend sollen digitale Serviceportale und der BuT-Rechner der Stadt Essen stärker miteinander verknüpft werden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, wie BuT-Leistungen stärker mit bestehenden Angeboten im Sozialraum, etwa in den Bereichen Sport, Musik oder Kultur, verknüpft werden können. Ziel des Antrags ist es, durch die Reduzierung von Zugangshürden die Inanspruchnahme der Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien zu fördern und gleichzeitig die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.2TOP: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Bündelung in einer „Youcard“-LösungZur Vorlage · 0305/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0305/2026/LINKE einen Antrag gestellt, der eine Bündelung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in einer sogenannten „Youcard“-Lösung vorsieht. Das Modell soll sich an der Umsetzung in der Stadt Hamm orientieren, wobei die Erfahrungen aus Hamm sowie lokale Expertise einbezogen werden sollen.
Bis zur vollständigen Einführung dieser Lösung sieht der Antrag verschiedene Maßnahmen vor, um die Inanspruchnahme der Leistungen zu fördern. Dazu gehört eine verstärkte und zielgruppenorientierte Information über das BuT-Angebot. Zudem wird eine schnellere Bearbeitung der Anträge sowie die Einhaltung von Bearbeitungsfristen angestrebt. Ein Bestandteil des Antrags ist zudem die direkte Abrechnung zwischen den Leistungsträgern und den Anbietern, wie beispielsweise Vereinen, Musikschulen oder Nachhilfeinstituten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Vorleistung der Eltern zu vermeiden.
Der Antrag wurde zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss sowie an weitere zuständige Ausschüsse des Rates, darunter den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, den Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, gerichtet. Auch der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlagentext entscheiden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.Kulturpass an Essener Schulen (DS 0414/2010/5) Hier: Optionen zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der RuhrbahnZur Vorlage · 0173/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der Ruhrbahn im Rahmen des Kulturpasses an Essener Schulen eingebracht. Mit der Vorlage 0173/2026/CDU/SPD wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zeitnah verschiedene Optionen für eine Weiterführung des Angebots zu präsentieren.
Im Fokus der Untersuchung sollen verlässliche Finanzierungsalternativen stehen. Hierbei werden unter anderem das Startchancen-Programm, das Bildungs- und Teilhabepaket sowie private Patenschaften oder Partnerschaften als mögliche Quellen angeführt. Zudem soll die Stadtverwaltung Möglichkeiten für unbürokratische Beantragungs- und Bewilligungsverfahren prüfen, wobei eine perspektivische digitale Umsetzung berücksichtigt werden soll.
Um eine reibungslose Fortführung sicherzustellen, können die vorgeschlagenen Optionen bei Bedarf schrittweise zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Der parlamentarische Prozess sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Vorlage berät und eine Empfehlung ausspricht, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Ausschüsse für Kultur sowie für Schule und Bildung sollen im Anschluss Kenntnis von den Ergebnissen erhalten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.1Dauerhafte Finanzierung des KulturpassesZur Vorlage · 0304/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, um die dauerhafte Finanzierung der kostenlosen Fahrten mit der Ruhrbahn im Rahmen des Kulturpasses ab dem Jahr 2027 zu sichern. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hierzu ein Konzept vorzulegen, das verschiedene Aspekte der langfristigen Umsetzung berücksichtigt.
Das beantragte Konzept soll eine Bedarfsermittlung beinhalten, die gemeinsam mit Schulen, Jugendverbänden und Trägern außerschulischer Bildung durchgeführt werden soll. Zur Sicherung der Finanzierung sieht die Vorlage die Prüfung unterschiedlicher Modelle vor. Dazu zählen die Integration in das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), Kooperationen mit privaten Partnern oder Unternehmen durch Sponsoring sowie eine Deckung aus dem Haushalt der Stadt Essen.
Zudem fordert die Fraktion die Entwicklung vereinfachter, unbürokratischer Antragsverfahren, die perspektivisch digitalisiert werden können, etwa über ein Online-Portal oder eine App. Um den Fortbestand des Angebots ab 2027 zu gewährleisten, soll das Konzept in Teilschritten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden können. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Februar 2026 sowie für den Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 23.Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1314/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat den Antrag 1314/2025/GRÜNE eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Allbau GmbH ein Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem sowie barrierefreiem Wohnraum zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, Maßnahmen vorzuschlagen, um die Warmmiete für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen dauerhaft auf maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens zu begrenzen, auch in gehobeneren Wohnlagen.
Die Begründung des Antrags verweist auf steigende Kosten für Mieten und Nebenkosten sowie die Notwendigkeit von Investitionen in die Klimaneutralität von Gebäuden. Zudem wird der Rückgang von Mietbindungen bei öffentlich gefördertem Wohnraum angeführt. Das geplante Konzept soll verschiedene Ansätze umfassen, darunter eine Reduzierung von Baustandards ohne Qualitätsverlust, die verstärkte Nutzung von Erbbaurechten sowie die Konzeptvergabe städtischer Grundstücke. Auch serielles Bauen und Sanieren sollen Bestandteil der Überlegungen sein. Als Referenz für die Entwicklung des Konzepts werden erfolgreiche Modelle aus anderen Städten wie Hamburg, Potsdam oder Bremen genannt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 23.1Ergänzungsantrag zu TOP: Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem WohnraumZur Vorlage · 1346/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Linke hat einen Ergänzungsantrag zum Konzept zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum in Essen eingebracht. Der Antrag fordert, dass die Verwaltung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in städtebaulichen Verträgen eine verbindliche Quote von mindestens 50 Prozent für den mietpreisgebundenen, öffentlich geförderten Wohnungsbau festlegt. Zudem sollen Maßnahmen vorgeschlagen werden, um sicherzustellen, dass die Warmmieten für untere und mittlere Einkommen 30 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Zur Begründung führt der Antrag, dass der Bestand an geförderten Wohnungen in Essen mit 17.760 Einheiten auf einem Tiefstand liege und bis zum Jahr 2035 voraussichtlich um die Hälfte sinken werde. Die Zahlen für Neubauten und Modernisierungen im Bereich des geförderten Wohnraums lägen deutlich unter dem Niveau von 2022. Da fast die Hälfte der Essener Bevölkerung eine Berechtigung für geförderten Wohnraum besitze, seien verbindliche Vorgaben notwendig, um den Fokus privater Investoren zu beeinflussen. Zudem wird auf einen Anstieg der Neuvertragsmieten in Essen um 8,2 Prozent im Jahr 2024 verwiesen. Die Linke fordert eine Orientierung an einer Mietbelastung von maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens, statt der im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vorgesehenen 40 Prozent.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — hat sich erledigt, durch Ablehnung Antrag 1314/2025/GRÜNE
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: hat sich erledigt, durch Ablehnung Antrag 1314/2025/GRÜNE - 24.Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1126/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1126/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu unterlassen. Der Antrag sieht vor, dass der Rat von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch macht. Damit sollen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall weiterhin nicht über eine Bezahlkarte erbracht werden, entsprechend einer Empfehlung des Integrationsrates der Stadt Essen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Umstellung auf eine Bezahlkarte keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Praxis darstelle, aber einen finanziellen sowie personellen Mehraufwand für die Verwaltung verursachen würde. Zudem wird argumentiert, dass die Bezahlkarte die finanzielle Selbstbestimmung und die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten einschränke und somit die Integration erschwere. Die Fraktion bezieht sich zudem auf Studien, um Argumente bezüglich der Überweisung von Geldern ins Ausland zu entkräften.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 24.1Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 1342/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag mit der Nummer 1342/2025/EBB an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie an den Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag fordert, von der Opt-Out-Regelung des § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW keinen Gebrauch zu machen, sodass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Regelfall über eine Bezahlkarte erbracht werden sollen. Parallel dazu soll die Verwaltung aktiv nach Missbrauch suchen, missbräuchlich weitergeleitete Geldmittel zurückfordern und Möglichkeiten zur Kürzung von Zuweisungen prüfen.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass sich Bezahlkarten in bestehende digitale Infrastrukturen integrieren lassen und dadurch die Verwaltung entlastet werden könne. Die Nutzung von Karten verringere zudem das Risiko von Verlust oder Diebstahl im Vergleich zu Bargeld und ermögliche eine bessere Nachvollziehbarkeit der Ausgaben durch die Behörden. Es wird angeführt, dass Mittel so gezielt für Zwecke wie Lebensmittel oder medizinische Versorgung bereitgestellt werden könnten. Des Weiteren sieht die Fraktion in der Bezahlkarte ein Instrument, um die Sichtbarkeit von Sozialleistungen zu steuern und potenzielle Anreizstrukturen zu beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — hat sich erledigt durch Antrag 1126/2025/GRÜNE und Antrag 0178/2026/AFD
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: hat sich erledigt durch Antrag 1126/2025/GRÜNE und Antrag 0178/2026/AFD - 24.2Bezahlkarte für FlüchtlingeZur Vorlage · 0178/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0178/2026/AFD einen Antrag an den Oberbürgermeister sowie an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Julia Jankovic, gestellt. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat der Stadt Essen ein Konzept entwickelt und vorstellt, um die Nutzung der Bezahlkarte auf den Personenkreis der Ukraineflüchtlinge auszuweiten.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Einführung der Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen wurde, um Zuwanderungsanreize und Missbrauchsmöglichkeiten zu reduzieren. Mit Verweis auf die Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine wird auf die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Essen hingewiesen. Die Fraktion fordert zudem eine Ausweitung der Karte im Sinne der Chancengerechtigkeit und Gleichbehandlung aller Geflüchteten, unabhängig von deren Herkunftsland.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 25.Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Drogenszene in EssenZur Vorlage · 1296/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne hat mit der Vorlage 1296/2025/GRÜNE einen Antrag gestellt, der Maßnahmen zur Veränderung der Situation der Drogenszene in Essen vorsieht. Die Vorlage fordert die Verwaltung dazu auf, in Zusammenarbeit mit Suchthilfe-Trägern und Vertretern der Szene mögliche Standorte für Toleranz- und Aufenthaltsräume in der Innenstadt zu prüfen. Hierbei sollen sowohl bestehende als auch neue Räumlichkeiten sowie ein mobiler Drogenkonsumraum untersucht werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, die Voraussetzungen für eine Öffnung des bestehenden Essener Drogenkonsumraums für Personen auswärtiger Herkunft zu schaffen, etwa als zeitlich begrenztes Modellprojekt. Zudem soll das Angebot an Notunterkünften überprüft werden. Dabei sollen Erkenntnisse aus der „Studie zur Offenen Drogenszene in Nordrhein-Westfalen 2024“ sowie eine mögliche Befragung von wohnungslosen Menschen mit Suchterkrankungen genutzt werden, um Bedarfe und Barrieren zu identifizieren.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, das sogenannte „Zürcher Modell“ im zuständigen Ausschuss vorzustellen. Abschließend soll die Verwaltung eine Übersicht über potenzielle Kosten, Fördermittel von Land, Bund oder EU sowie Möglichkeiten der Kooperation mit freien Trägern erstellen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 26.Ausweitung des Open Sunday-ProjektesZur Vorlage · 1300/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausweitung des Projektes „Open Sunday“ eingebracht. Mit der Vorlage 1300/2025 wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Erweiterung des Programms auf weitere Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf zu prüfen. Dabei sollen mindestens vier zusätzliche Standorte identifiziert werden.
Der Antrag umfasst zudem die Entwicklung eines Konzepts zur Anwerbung und Qualifizierung von zusätzlichen sportpädagogischen Coaches. Hierbei sollen Kooperationen mit lokalen Sportvereinen, der Universität Duisburg-Essen sowie Berufskollegen mit sportpädagogischen Ausbildungsgängen angestrebt werden. Des Weiteren sollen die Öffnungszeiten des Angebots bedarfsgerecht erweitert werden, um eine Teilnahme von mehr Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Der Entscheidungsprozess sieht Beratungen in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Jugendhilfe sowie Schule, Bildung und Wissenschaft und Sport- und Bäderbetriebe vor. Der Integrationsrat und der Inklusionsbeirat sollen das Vorhaben zur Kenntnis nehmen, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Keine Abstimmung vorgenommen, da Ergebnis aus dem Rat bereits vorliegt.
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 27.Einsatz von Wisch- und Saugrobotern in städtischen TurnhallenZur Vorlage · 1305/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, der die Einführung von Wisch- und Saugrobotern in städtischen Turnhallen untersucht. Die Vorlage mit der Nummer 1305/2025/GRÜNE sieht vor, dass die Stadtverwaltung bis zum Ende des Jahres 2025 ein Konzept erstellt. Dieses soll aufzeigen, wie durch automatisierte Reinigungsroboter die Sauberkeit der Hallenböden sowie die Reinigungskosten beeinflusst werden können.
Im Rahmen dieses Konzepts sollen verschiedene Aspekte geprüft werden. Dazu gehören die Anschaffungs-, Betriebs- und Personalkosten im Vergleich zur bisherigen Reinigungsmethode sowie die erwartete Nutzungsdauer der Geräte. Zudem soll die Flächenleistung der Roboter analysiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Sicherheitsaspekten für das Reinigungspersonal, die Nutzer der Hallen und die Roboter selbst. Auch notwendige organisatorische Anpassungen, wie etwa die Bereitstellung von Lagerflächen für Sportgeräte und Bänke zur besseren Befahrbarkeit der Böden, sollen im Konzept dargestellt werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit einer Reinigung nach der Nutzung durch Sportvereine am Abend oder Wochenende. Der Einsatz moderner Technologie soll laut Vorlage dazu beitragen, die Hygiene zu verbessern und die Lebensdauer der Bodenbeläge zu verlängern. Zudem wird auf die Förderung von Digitalisierung und Automatisierung verwiesen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 28.Einrichtung eines GestaltungsbeiratesZur Vorlage · 1306/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates vorgelegt. Mit diesem Vorhaben wird der Rat der Stadt Essen gebeten, einen Grundsatzbeschluss zu fassen. Die Verwaltung soll daraufhin eine Geschäftsordnung für einen fachlich besetzten Beirat erarbeiten und diese in Abstimmung mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dem Rat zur Entscheidung vorlegen.
Der geplante Beirat soll politische Gremien, die Verwaltung sowie Planer, Bauherren und Investoren bei städtebaulichen Projekten beraten. Die Beratung soll sich auf Aspekte der architektonischen Gestaltung, des Denkmalschutzes sowie der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes konzentrieren. Betroffen sein sollen insbesondere größere Vorhaben wie Hochbauten, Bebauungspläne, Verkehrsbauten sowie die Gestaltung von Plätzen und Freiflächen.
Der Antrag sieht vor, dass der Beirat bereits in frühen Planungs- und Konzeptionsstadien einbezogen wird, beispielsweise bei der Durchführung von Wettbewerben oder der Ausschreibung von Grundstücken. Durch öffentliche Veranstaltungen sollen zudem die Ergebnisse des Beirates präsentiert werden, um Transparenz im öffentlichen Diskurs über wichtige Bauvorhaben zu schaffen. Ziel ist es, Qualitätsmaßstäbe für Neubauten zu definieren und die städtebauliche Entwicklung sowie die Baukultur in der Stadt zu fördern.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — abgesetzt (Antrag zurückgenommen)
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 29.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Vorläufige Aussetzung der Bescheidung von Bürgerinnen und Bürgern auf Grundlage der geänderten RettungsdienstgebührensatzungZur Vorlage · 2033/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Dringlichkeitsentscheidung zur vorläufigen Aussetzung der Bescheidung von Bürgerinnen und Bürgern auf Grundlage der geänderten Rettungsdienstgebührensatzung getroffen. Die Neuregelung, die vom Rat am 10. Dezember 2025 beschlossen wurde, sieht ein neues Abrechnungsverfahren vor. Nach diesem Verfahren erfolgt die unmittelbare Abrechnung mit den Krankenkassen in einer festgelegten Summe, während der Differenzbetrag zur satzungsgemäßen Gebühr direkt von den Gebührenschuldnern eingefordert wird.
Die Verwaltung strebt eine Lösung mit den Krankenkassen an, insbesondere im Hinblick auf Einsätze, die nicht in einem Transport münden. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, eine Härtefallregelung zur Teilübernahme der Gebührenschuld zu entwickeln, damit die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes nicht von finanziellen Erwägungen beeinflusst wird. Da im ersten Halbjahr mit einer Überarbeitung der Gebührensatzung zu rechnen ist und aufgrund der Betriebsferien keine zeitnahe Sitzung der zuständigen Ausschüsse oder des Rates möglich war, wurde die Aussetzung der Bescheidung zur Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand als sachgerecht eingestuft. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde durch den Oberbürgermeister sowie ein Ratsmitglied unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 29.1Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Vorläufige Aussetzung der Bescheidung von Bürgerinnen und Bürgern auf Grundlage der geänderten RettungsdienstgebührensatzungZur Vorlage · 0307/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/DieGrünen hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0307/2026/GRÜNE eingebracht. Damit befasst sich die politische Vertretung mit der Finanzierung von Rettungsdiensten für den Fall, dass eine Einigung zwischen der Stadt und den Krankenkassen nicht zustande kommt. Die Fraktion fordert, dass die Stadtverwaltung bis zur nächsten Ratssitzung am 25. März verschiedene Finanzierungsszenarien vorlegt. Ziel dieser Szenarien ist es, eine finanzielle Selbstbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Rettungseinsätzen zu verhindern.
Dabei sollen unterschiedliche Modelle zur Kostenberechnung geprüft werden, wie etwa alternative Mischkalkulationen nach dem Beispiel der Stadt Köln. Zusätzlich beantragt die Fraktion die Bildung eines interfraktionellen Arbeitskreises. In diesem Gremium sollen der aktuelle Stand der Verhandlungen sowie mögliche Alternativszenarien für die Rettungsdienstgebühren erörtert werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 30.Verkaufsoffene Sonntage 01.01.2026 bis 31.07.2026Zur Vorlage · 1928/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Erlassung von ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen erlassen werden. Der Entscheidungsprozess umfasst Beratungen und Empfehlungen der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Ausschusses für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zeitraum von Dezember 2025 bis Februar 2026.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind die Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW zu berücksichtigen, welches die Anforderungen an die Begründung eines öffentlichen Interesses verschärft hat. Eine Ladenöffnung an Sonntagen erfordert nach aktueller Rechtsprechung eine hinreichende Gewichtung von Sachgründen, wie etwa den Zusammenhang mit örtlichen Festen oder die Stärkung des Einzelhandels, wobei das Prinzip der Wettbewerbsneutralität und der Schutz der Arbeitsruhe zu wahren sind. Die Stadtverwaltung betont, dass die Prüfung der Sachgründe und die Dokumentation der öffentlichen Interessen im Einzelfall erfolgen müssen.
Trotz dieser verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen wurden der Verwaltung durch den Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. und die Essen Marketing GmbH Terminvorschläge für das Jahr 2026 vorgelegt. Diese Vorschläge stützen sich auf die gesetzlich vorgesehenen Sachgründe im Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + Bündnis 90/Die Grünen BV 5
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Beschaffung eines Nachfolgeverfahrens zum Verfahren "Migewa" (Gewerbeverwaltung)Zur Vorlage · 1851/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gewerbemeldestelle der Stadt Essen plant die Beschaffung eines neuen Fachverfahrens für gewerberechtliche Verwaltungsaufgaben. Da der Support für das derzeit genutzte System „Migewa“ zum Ende des Jahres 2025 eingestellt wird, ist eine Ablösung vorgesehen, um die Abwicklung von jährlich über 12.000 Vorgängen in Bereichen wie Gaststätten, Glücksspiel oder Reisegewerbe weiterhin zu gewährleisten. Eine im Jahr 2025 durchgeführte Ausschreibung konnte aufgrund einer zu geringen Kostenschätzung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, weshalb eine neue Beschaffung mit angepassten Mitteln beantragt wird.
Die einmaligen Investitionskosten für Lizenzen sowie die Inbetriebnahme und Schulung belaufen sich auf voraussichtlich rund 330.000 Euro. Da im Haushalt 2026 kein ausreichender Planansatz vorhanden ist, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung vorgeschlagen. Die Finanzierung soll durch die Umwidmung von 300.000 Euro aus dem Projekt zur Fahrzeugbeschaffung der Gefahrenabwehr sowie durch 30.000 Euro aus einem Sammelansatz für Sachanlagen erfolgen. Die jährlichen Kosten für den Betrieb und die Wartung werden auf etwa 51.600 Euro geschätzt und sollen aus dem bestehenden Planansatz der Produktgruppe „Allgemeine Sicherheit und Ordnung“ gedeckt werden. Der Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Beschaffung beschließen und die Entscheidung dem Rat der Stadt Essen empfehlen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII - Berichtszeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Oktober 2025Zur Vorlage · 2022/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober 2025 liegt zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien der Stadt Essen vor. Die Aufgabe dieser Koordinierungsstelle nach § 10b SGB VIII besteht darin, die Schnittstellen zwischen verschiedenen Leistungsträgern wie dem Jugendamt, dem Amt für Soziales und Wohnen sowie dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu moderieren. Ziel ist es, den Zugang zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen bei unterschiedlichen Zuständigkeiten zu unterstützen.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 308 Beratungsanfragen bearbeitet. Die Zeitspanne zwischen dem Erstkontakt und einem Beratungstermin betrug maximal 14 Tage. Das Team umfasst drei Vollzeitäquivalente, wobei die vollständige personelle Ausstattung im vierten Quartal 2024 erreicht wurde. Die Beratung richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie deren Sorgeberechtigte und Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen wie Schulen oder medizinischen Einrichtungen.
Die Verfahrenslotsen sind zudem in die strukturelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden, um die gesetzlich vorgesehene Zusammenführung der Leistungssysteme bis spätestens 2028 zu begleiten. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Rat der Stadt Essen sowie weiteren Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 33.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan vorgelegt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zu beauftragen, das die Zielnetzentwürfe und Maßnahmenvorschläge der Gutachter berücksichtigt und den Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP) entspricht.
Der Erarbeitungsprozess umfasst 57 Maßnahmensteckbriefe, deren Umsetzungshorizonte von kurzfristigen Projekten bis hin zu langfristigen Vorhaben über das Jahr 2035 hinausreichen. Zu den angestrebten Zielen gehören die Steigerung des Verkehrsanteils des Umweltverbundes auf 75 % sowie die Reduzierung von Lärm- und Luftschadstoffemissionen. Da der bestehende Masterplan aus dem Jahr 2018 die SUMP-Kriterien nur teilweise erfüllt, strebt die Verwaltung eine Anpassung an die europäischen Vorgaben an.
Zusätzlich sind im Rahmen des bestehenden Gutachterauftrags Vertiefungsprojekte vorgesehen, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen. Dazu gehören eine Machbarkeitsstudie zum automatisierten Fahren im ÖPNV, mit einem möglichen Pilotprojekt im Bereich Zollverein, sowie Analysen zur Beschleunigung des ÖPNV-Vorrangnetzes in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn. Zudem ist eine vertiefende Betrachtung verkehrsbezogener Maßnahmen für die Essener Innenstadt geplant, um Synergien mit dem Integrierten Entwicklungskonzept zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 34.Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung – Leitfaden zur Vermeidung von LichtverschmutzungZur Vorlage · 0599/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Leitfaden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erstellt, der unter dem Titel „Nachhaltige und naturschonende Außenbeleuchtung“ veröffentlicht werden soll. Die Entwicklung des Dokuments geht auf den Antrag 0992/2021/CDU/GRÜNE zurück. Ziel ist es, eine Grundlage für die Bauberatung, die Bauleitplanung sowie die Wirtschaftsförderung zu schaffen und als Orientierungshilfe für die Beleuchtung städtischer Liegenschaften zu dienen.
Die Broschüre, die in einem quadratischen Format mit Abbildungen und Fotos gestaltet ist, richtet sich vorrangig an externe Akteure wie Bauherren und Betreiber von Beleuchtungsanlagen. Sie enthält Informationen über die Folgen von Lichtimmissionen auf den Naturhaushalt, allgemeine Grundsätze für Beleuchtungssysteme sowie Hinweise zu konkreten Anwendungsfällen. Da rechtliche Beschränkungen aufgrund einer noch ausstehenden Rechtsverordnung im Bundesnaturschutzgesetz derzeit nur für Naturschutzgebiete bestehen, sind die Empfehlungen im Leitfaden als Soll-Formulierungen verfasst. Durch Verweise auf die jeweils geltende Gesetzeslage soll die Aktualität des Leitfadens auch bei künftigen rechtlichen Änderungen gewahrt bleiben.
Die Umsetzung der Broschüre erfolgt über die städtische Druckerei. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Befolgung der Empfehlungen zu Energieeinsparungen und einer Reduktion von CO2-Emissionen führen kann, wobei eine genaue Quantifizierung derzeit nicht möglich ist. Der Entwurf wird in den kommenden Monaten verschiedenen Gremien sowie den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor im Rat der Stadt Essen eine Entscheidung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 04.09.2025
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2025 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 35.„Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ GestaltungsräumeZur Vorlage · 0003/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Gebiete Messe-Gruga, Neues Bernetal sowie Katernberg/Zollverein als Gestaltungsräume für das Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) festzulegen. Ziel des Programms ist die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen nach dem Schwammstadtprinzip. Voraussetzung für die Festlegung dieser Räume ist unter anderem die Entkoppelung von mindestens 25 Prozent der befestigten Flächen sowie eine Steigerung der Verdunstungsrate um zehn Prozent.
Die Entscheidung basiert auf einer Machbarkeitsstudie des Büros Björnsen Beratende Ingenieure GmbH. Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Gebiete geprüft. Für Messe-Gruga wird die Festlegung aufgrund der Eignung zur Reduzierung von Überflutungsrisiken, etwa für das Universitätsklinikum Essen, empfohlen. Das Gebiet Neues Bernetal bietet laut Studie Potenzial für eine klimatische Aufwertung im Bereich nördlich der Innenstadt. Im Bereich Katernberg/Zollverein sollen durch die Festlegung Maßnahmen um den Katernberger Markt ermöglicht werden, wobei Teile des Zollvereins bereits die Anforderungen erfüllen.
Der untersuchte Bereich Seumannstraße wurde nicht zur Festlegung empfohlen, da die räumliche Ausdehnung zu gering ist. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird die Stadt Essen ein Konzept an den Projektträger Jülich und die Bezirksregierung übermitteln. Die formale Bewilligung der Gestaltungsräume ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Klimaresiliente Umgestaltung Marktplatz Überruhr"Zur Vorlage · 0017/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Klimaresiliente Umgestaltung Marktplatz Überruhr“ beschließen. Die Vorlage sieht Gesamtkosten in Höhe von 1.097.000 Euro vor, wobei für das Jahr 202<0xC2>6 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 1.080.600 Euro beantragt wird.
Das Vorhaben ist Teil des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Ziel der Maßnahme ist es, die Folgen von Hitzeperioden und Starkregenereignissen durch eine klimagerechte Neugestaltung des Platzes zu reduzieren. Der derzeit vollständig versiegelte Asphaltplatz in Überruhr-Hinsel soll durch Entsiegelung, mehr Grünstrukturen sowie ein Regenwassermanagement mittels Röglen umgestaltet werden. Zudem sollen Verschattungen und eine flexible Nutzbarkeit die Aufenthaltsqualität erhöhen. Ein Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant, wobei die Fertigstellung bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen muss, um die Förderfähigkeit der Bundesmittel zu gewährleisten.
Die Kosten setzen sich aus etwa 1.050.000 Euro für die Baumaßnahme und rund 47.000 Euro für Planungsleistungen zusammen. Während ein Zuschuss aus Bundesmitteln in Höhe von 600.000 Euro bereitgestellt wird, beläuft sich der städtische Eigenanteil auf 497.000 Euro. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel erfolgt durch die Bereitstellung von Mitteln aus anderen Projekten des Haushalts.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 37.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Klimaresiliente Umgestaltung Giebelplatz"Zur Vorlage · 0019/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Klimaresiliente Umgestaltung Giebelplatz“. Die Vorlage sieht vor, die Gesamtkosten des Vorhabens in Höhe von 948.000 Euro zu decken, wobei für das Jahr 2026 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 934.000 Euro beantragt wird.
Das Projekt im Essener Stadtteil Margarethenhöhe zielt darauf ab, die Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden und Starkregenereignisse zu reduzieren. Im Fokus stehen dabei der Erhalt sowie die Ergänzung von Bäumen zur Hitzeprävention sowie eine gestalterische Aufwertung der bisher weitgehend versiegelten Asphaltfläche. Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 geplant. Um die Förderfähigkeit im Rahmen des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zu gewährleisten, muss die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch eine Kombination aus Bundeszuwendung und städtischen Mitteln. Von den Gesamtkosten entfallen 600.000 Euro auf einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm, während der städtische Eigenanteil 348.000 Euro beträgt. Die Baukosten werden auf rund 910.000 Euro geschätzt, ergänzt durch etwa 38.000 Euro für Planungs- und Vorbereitungskosten.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 38.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 6,1 Millionen Euro vor. Hierfür wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für das Jahr 2026 in Höhe von 2.631.000 Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 Euro beantragt.
Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des Radhauptroutennetzes durch die Anbindung des Panoramaradweges an den Ruhrtalradweg im Stadtbezirk Kettwig. Die Planung umfasst die Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf Abschnitten der Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Volckmarstraße, Arndtstraße, Landsberger Straße und Mintarder Weg. Neben der Erneuerung der Fahrbahnoberflächen sollen auch die Lichtsignalanlage im Bereich der Kreuzung Ringstraße, Volckmarstraße und Werdener Straße modernisiert sowie barrierefrei gestaltet werden. Zudem ist der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ und „Am Strang“ vorgesehen, wobei die Kosten hierfür aus der ÖPNV-Pauschale finanziert werden sollen. Im Zuge der Arbeiten sind auch Erneuerungen der Beleuchtungsanlagen in den betroffenen Straßenbereichen geplant.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 39.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Brandschutz U-Bahnhof Bamlerstraße"Zur Vorlage · 1975/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Brandschutzmaßnahmen am U-Bahnhof Bamlerstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 13,3 Millionen Euro geschätzt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird zudem eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,4 Millionen Euro beantragt, die aus dem Projekt zur Erneuerung der Zugsicherungsanlagen gedeckt werden soll.
Die Maßnahmen dienen der Gewährleistung einer sicheren Entfluchtung im Brandfall. Geplant sind bauliche Änderungen wie die Errichtung eines Tunnelquerschlags zwischen den Bahnsteigen sowie die Schaffung von Schutzeinhausungen. Zudem wird die technische Gebäudeausstattung angepasst, unter anderem durch neue Beleuchtungsanlagen und Kommunikationstechnik. Der bestehende Bodenbelag soll durch eine Epoxidharzbeschichtung ersetzt und ein taktiles Leitsystem integriert werden. Für die Feuerwehr werden zudem Abschalteinrichtungen für die Fahrleitung sowie Entnahmestellen für Trockenlöschleitungen installiert.
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt federführend durch die Ruhrbahn GmbH. Der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten beläuft sich auf rund 6,86 Millionen Euro, wobei ein erheblicher Teil der förderfähigen Kosten über das Landesförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Auf´m Kirchenland"Zur Vorlage · 1979/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Straße „Auf’m Kirchenland“. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 hatte ergeben, dass die Asphaltfahrbahn in diesem Bereich erneuerungsbedürftig ist. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 480.000 EUR geschätzt.
Da das Vorhaben im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 480.000 EUR für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für diese Maßnahme ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, wobei die genaue Höhe der Erstattung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht. Der städtische Eigenanteil wird sich nach Eingang der Erstattungsbeträge entsprechend verringern.
Der Entscheidungsprozess umfasst eine Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 29. Januar 2026, die anschließende Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie die finale Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026. Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Böcklinstraße Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 2029/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Böcklinstraße entscheiden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 350.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Notwendigkeit der Erneuerung der Asphaltfahrbahn wurde im Rahmen einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 festgestellt. Das Amt für Straßen und Verkehr ist als Straßenbaulastträger für die Durchführung verantwortlich, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Kosten trägt die Stadt Essen einen Teil der Ausgaben selbst, wobei eine Erstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehen ist. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei Anliegern. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, jedoch wird sich der städtische Eigenanteil nach Eingang der Beträge entsprechend reduzieren.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wildpferdehut Erneuerung"Zur Vorlage · 2030/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und den Baubeginn der Maßnahme „Wildpferdehut Erneuerung“. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Straße Wildpferdehut. Hintergrund ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016, welche die Notwendigkeit einer Sanierung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit aufzeigte.
Für die Durchführung des Bauvorhabens werden Gesamtkosten in Höhe von 350.000 EUR veranschlagt. Da diese Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 350.000 EUR für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG), die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen und empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Bilanzielle Übertragung einer Grundstücksfläche an der Stankeitstr von der Stadt Essen an die SBEZur Vorlage · 0981/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, eine Grundstücksfläche an der Stankeitstraße von ihrem Grundvermögen auf die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) zu übertragen. Betroffen ist ein 1.829 Quadratmeter großes Teilstück des Geländes des Kaiser-Wilhelm-Parks in Altenessen, dessen Verkehrswert mit 358.484 Euro bewertet wird. Die Übertragung soll zum 1. Januar 2026 erfolgen.
Grundlage für diesen Schritt ist das geplante Erweiterungsprojekt des Leibniz-Gymnasiums an der Stankeitstraße 22. Im Rahmen der Neugestaltung sollen ein Erweiterungsbau sowie zwei Sporthallen errichtet werden. Da hierfür bestehende Funktionsgebäude, darunter eine Freilufthalle und Umkleideräume, abgerissen werden müssen, ist eine Neuzuordnung der Grundstücksverhältnisse vorgesehen. Durch die Übertragung auf die SBE soll die Durchführung und zukünftige Bewirtschaftung der Baumaßnahmen für das Umkleidegebäude und die Freilufthalle in der Verantwortung der Sport- und Bäderbetriebe liegen.
Die bilanzielle Übertragung erfolgt als Sacheinlage zum Verkehrswert, um den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes zu entsprechen. Während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V die Vorlage zur Kenntnis nimmt, haben die zuständigen Fachausschüsse bereits Empfehlungen für eine Entscheidung abgegeben. Der endgültige Beschluss über die Grundstücksübertragung liegt beim Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Wirtschaftsplan für das Essener Systemhaus 2026Zur Vorlage · 1554/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2026 für das Essener Systemhaus (ESH). Ein zentraler Bestandteil der Planung ist die Fortführung der SAP S/4 HANA-Migration, deren Projektlaufzeit bis 2026 verlängert wurde. Zudem plant das ESH den Aufbau eines KI-Kompetenzteams, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Stadtverwaltung und bei Beteiligungsunternehmen zu fördern.
Im Bereich Personal sieht der Plan für das Jahr 2026 die Besetzung von 17,5 neuen Stellen sowie eine Personalreserve von 30 Planstellen vor. Zur Finanzierung von Vorhaben sind Kreditermächtigungen vorgesehen: Eine Million Euro sollen für IT-Projekte der Fachbereiche bereitgestellt werden, zwei Millionen Euro dienen dem Ausbau der IT-Infrastruktur und vier Millionen Euro sind für den Erwerb von SAP-Lizenzen veranschlagt.
Die geplanten Erlöse für 2026 belaufen sich auf 68,62 Millionen Euro, was einer Steigerung von 5,18 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der größte Anteil der Erlöse entfällt auf die Stadtverwaltung. Während die Einnahmen aus dem Bereich der Schulen nach Abschluss des Digitalpakts rückläufig sind, werden bei den Leistungen für Fachbereiche und Beteiligungsunternehmen Zuwächse erwartet. Die Materialaufwendungen steigen voraussichtlich um 0,63 Millionen Euro, primär bedingt durch höhere Kosten für Software-Abonnements, Wartung und Fremdarbeiten.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Anpassung der Betriebssatzung des Essener Systemhauses (ESH)Zur Vorlage · 1963/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Anpassung der Betriebssatzung des Essener Systemhauses (ESH) steht zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen an. Der vorliegende Entwurf sieht eine Änderung des Paragrafen 4 der Satzung vor, welcher die Zuständigkeit des Betriebsausschusses regelt.
Bisher ist in der aktuellen Betriebssatzung namentlich ein spezifischer Ausschuss als Betriebsausschuss für das ESH festgeschrieben. Aufgrund der Neukonstitution der Gremien nach der Kommunalwahl 2025 wurde nun der Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung als zuständiger Betriebsausschuss benannt. Um künftige Satzungsänderungen bei wechselnden Ausschussstrukturen zu vermeiden, soll die Satzung nicht mehr auf einen namentlich genannten Ausschuss verweisen, sondern auf die jeweils geltende Ausschusszuständigkeitsordnung der Stadt Essen.
Die Neufassung des Paragrafen 4 Abs. 1 legt zudem fest, dass Fraktionen anstelle eines Ratsmitglieds auch sachkundige Bürger oder sachkundige Bürgerinnen benennen können. Zudem ist die Teilnahme von sachkundigen Einwohnern mit beratender Stimme möglich. Weitere inhaltliche Änderungen an der Betriebssatzung sind mit diesem Antrag nicht verbunden. Die Empfehlung des zuständigen Ausschusses wird für den 27. Januar 2026 erwartet, während die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Errichtung eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-SchuleZur Vorlage · 0026/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn eines Interimsgebäudes für die Alfred-Krupp-Schule beschließen. Das Projekt umfasst die Errichtung einer Containeranlage mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Die Umsetzung des Vorhabens soll durch die Immobilien Management Essen GmbH (IME) erfolgen.
Ursprünglich war ein Interimsbau auf dem Gelände der Schule geplant, um den Platzbedarf infolge der Rückkehr zum G9-System und der Erhöhung der Schulzüge zu decken. Da jedoch ein Mischwasserkanal im ursprünglichen Baufeld eine Überbauung verhindert, wurde ein Ersatzstandort in der Kerckhoffstraße identifiziert. Das Grundstück wird derzeit als öffentliche Grünfläche genutzt. Bei der Errichtung des Interimsgebäudes sollen bestehende Wege, Parkplätze sowie der Baumbestand weitgehend erhalten bleiben. Nach Abschluss des Erweiterungsneubaus ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Grünfläche vorgesehen.
Aufgrund von Arbeiten an der Kanalerneuerung durch die Stadtwerke Essen AG wird eine Standzeit der Containeranlage von mindestens drei Jahren erwartet. Da die Nutzung über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgehen kann, ist die Ausführung in einer technisch hochwertigen „Energy-Variante“ mit Wärmepumpentechnik erforderlich, um den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu entsprechen. Die Verwaltung empfiehlt den Kauf der Anlage gegenüber einer Mietlösung, da dies Vorteile bei der Kostenstruktur und der späteren Wiederverwendbarkeit bietet. Die Finanzierung erfolgt durch eine Mittelumschichtung innerhalb des Schulbau-Haushalts.
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- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Generalsanierung des Eisenhammerensembles im Deilbachtal (Deilbachhammer) hier: Kostenanpassung im Rahmen des ProjektabschlussesZur Vorlage · 1942/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektabschlusses der Generalsanierung des Eisenhammerensembles im Deilbachtal wird eine Anpassung der Gesamtkosten beantragt. Die Kosten für das Projekt „Kulturlandschaft Deilbachtal“ sollen von bisher 4.548.000 Euro brutto um 485.000 Euro brutto auf insgesamt 5.033.000 Euro brutto steigen. Für das Haushaltsjahr 2026 ist zudem eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 235.000 Euro brutto vorgesehen, um die noch ausstehenden Restarbeiten zu finanzieren.
Die Sanierung steht kurz vor dem Abschluss, wobei die offizielle Wiedereröffnung für den 21. März 2026 geplant ist. Während Teile der Gebäude und des Hofes bereits weitgehend fertiggestellt sind, stehen Arbeiten an der Elektro- und Sanitärinstallation sowie Trockenbauarbeiten noch aus. Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch einen erhöhten manuellen Arbeitsaufwand aufgrund des baulichen Zustands des Meistergebäudes sowie durch die Anforderungen des Denkmalschutzes, des Brandschutzes und der Bauphysik. Zudem führten zusätzliche Bedarfe bei der IT-Anbindung und dem Flutschutz zu einer Erhöhung der Planungsleistungen. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Wiederherstellung der Gartenflächen auf rund 4.800 Quadratmetern, die bisher nicht in der Kalkulation enthalten war. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel für 2026 soll durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 103 - Kostenanpassung der GeneralsanierungZur Vorlage · 2007/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Kostenanpassung für die Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes in der Altendorfer Straße 103. Laut dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen sich die Gesamtkosten des Projekts von bisher 32.070.000 Euro brutto um 4.750.000 Euro auf insgesamt 36.820.000 Euro erhöhen. Zur Finanzierung dieser Mehrkosten ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in gleicher Höhe für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen, wobei die Deckung durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen soll.
Die Kostensteigerung begründet sich durch einen erweiterten Bauumfang sowie umfangreichere Arbeiten an den Außenanlagen. Im Zuge der Rückbauarbeiten wurden bauliche Mängel wie instabile Innenwände und die Notwendigkeit eines neuen Estrichs festgestellt. Zudem muss die gesamte Heizungsanlage aufgrund von Leckagen und veralteter Technik erneuert werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Modernisierung der IT- und Elektroinstallationen, den Ausbau von Sanitäranlagen sowie Malerarbeiten.
Im Außenbereich ist eine Neugestaltung des Vorplatzes zur Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen. Dies beinhaltet auch den Rückbau von Garagen mit asbesthaltigen Dachplatten sowie die Schaffung eines Zugangs zwischen den Grundstücken 101 und 103. Aufgrund von Einbrüchen am Objekt wurde zudem die Installation eines Sicherheitsdienstes notwendig. Die Fertigstellung der Sanierung ist für Juli 2026 geplant, um anschließend das Amt für Soziales und Wohnen an diesem Standort unterzubringen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 49.Satzung zur Aufhebung der Ortssatzung über die Baugestaltung im Bebauungsgebiet Kemmannsweg, verlängerter Thiemannstraße und Schmachenbergstraße Stadtbezirk: IX, Stadtteil: KettwigZur Vorlage · 1947/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beantragt die Aufhebung der Ortssatzung über die Baugestaltung im Bebauungsgebiet zwischen dem Kemmannsweg, der verlängerten Thiemannstraße und der Schmachtenbergstraße im Stadtteil Kettwig. Die entsprechende Satzung wurde ursprünglich im Jahr 1954 beschlossen und trat 1955 rechtsverbindlich in Kraft.
Eine juristische Prüfung im Jahr 2020 ergab, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen der Satzung aufgrund fehlender Überleitungsvorschriften nicht mehr wirksam sind. Die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen bleiben jedoch weiterhin anwendbar. Die Verwaltung führt aus, dass die veralteten gestalterischen Vorgaben angesichts moderner Anforderungen an Wohnraum und Sanierungen häufig Abweichungsanträge erforderlich machen. Da nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen oder Erweiterungen von Bestandsgebäuden Abweichungen zwingend zuzulassen sind, führt die Fortführung der Satzung zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand durch notwendige Einzelentscheidungen.
Ziel der Aufhebung ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und eine bürgerfreundlichere Verwaltung zu ermöglichen, da die städtebauliche Entwicklung im betreffenden Gebiet bereits auf Basis des Baugesetzbuches erfolgt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Aufhebung der Satzung beschließt. Die Bezirksvertretung IX hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 50.Niederschrift Nr. 3 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 10.12.2025
- 51.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 52.Mitteilungen der Verwaltung
- 53.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 54.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hier: Konzeptionierung eines RechenzentrumsErgebnis: Antrag 0301/2026/CDU/SPD ersetzt den Beschlusstext der Vorlage
- 54.1Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hier: Konzeptionierung eines RechenzentrumsErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 55.Ruhrbahn GmbH hier: Beschaffung von BussenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 56.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 57.Grundstücksangelegenheiten in Essen-FrillendorfErgebnis: einstimmig beschlossen
- 58.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 101 - Kostenerhöhung der AusbaumaßnahmenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 59.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil