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Vorlage

Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: Kapitaleinlage

0154/2026/2 11.02.2026 Beteiligungsmanagement

🟢 Beschlossen 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, eine Kapitaleinlage in Höhe von 75 Millionen Euro an die Kapitalrücklage der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) zuzuführen. Die Maßnahme ist notwendig, um den Kapitalbedarf für zukünftige Projekte sowie für Verpflichtungen gegenüber Tochterunternehmen, insbesondere der Ruhrbahn GmbH, zu decken. Da die Mittel aus Beteiligungen wie der Stadtwerke Essen AG und der Stromnetz Essen GmbH & Co. KG nicht ausreichen und im Haushaltsjahr 2026 keine Verlustausgleichszahlungen vorgesehen sind, ist diese Einlage beabsichtigt.

Die Auszahlung der 75 Millionen Euro soll in drei Tranchen zu jeweils 25 Millionen Euro im Februar, Mai und September 2026 erfolgen. Die Kapitaleinlage dient der Sicherstellung der langfristigen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft, indem sie die notwendige Liquidität für finanzielle Verpflichtungen und geplante Projekte bereitstellt. Neben der Einzahlung sind kalkulatorische Zinsen in Höhe von etwa 2,775 Millionen Euro vorgesehen. In der städtischen Bilanz führt die Maßnahme nicht zu einem Verbrauch des Eigenkapitals, da vorhandene stille Reserven im Beteiligungsbuchwert der Finanzanlage genutzt werden.

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