EMG - Essen Marketing GmbH hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Die Essen Marketing GmbH (EMG) soll ihren Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ändern. Die Stadt Essen und der EMS Essen Marketing Service e. V. sind zu jeweils 50 Prozent Gesellschafter der Gesellschaft. Nach der vorliegenden Vorlage sollen neben den zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von der Stadt Essen und dem EMS entsendet werden, künftig bis zu vier stimmrechtslose Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sein können. Hierbei ist vorgesehen, dass beide Gesellschafter jeweils bis zu zwei stimmrechtslose Personen benennen können. Diese Mitglieder sollen die gleichen Rechte und Pflichten wie die stimmberechtigten Mitglieder ausüben, sofern das Stimmrecht nicht explizit ausgeschlossen ist.
Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Regelung zum Aufsichtsratsvorsitz vor. Der Vorsitz soll künftig durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete bzw. einen Bediensteten der Stadt Essen ausgeübt werden können. Damit wird eine Übereinstimmung zwischen der Zusammensetzung des Gremiums und der Sitzungsleitung angestrebt.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Anpassungen der Paragraphen 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages zu beschließen. Die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung soll zudem ermächtigt werden, die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung der Änderungen zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026mehrheitlich beschlossen
- 18.03.2026einstimmig empfohlen