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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung Ausschuss für Umwelt, Klima- und VerbraucherschutzZur Vorlage · 0529/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vorgelegt. Mit diesem Schreiben wird der Oberbürgermeister der Stadt Essen über eine personelle Veränderung in der Zusammensetzung des genannten Gremiums informiert.
Der Antrag bezieht sich auf die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz. Dabei wird das bisherige stellvertretende Mitglied durch ein neues stellvertretendes Mitglied ersetzt. Die Mitteilung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Rat der Stadt Essen diese Umbesetzung zur Kenntnis nimmt.
Die entsprechende Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 25. März 2026 vorgesehen, wobei dort die Kenntnisnahme der Änderung auf der Tagesordnung steht.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung Ausschuss für Schule und Bildung sowie Ausschuss für Anregungen und BeschwerdenZur Vorlage · 0542/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis90/DieGrünen hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Umbesetzung von Mitgliedschaften in zwei städtischen Ausschüssen vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 0542/2026/GRÜNE informiert die Fraktion den Rat über personelle Veränderungen, die für die Sitzung am 25. März 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen sind.
Im Ausschuss für Schule und Bildung wird eine Änderung der Zusammensetzung vorgenommen. Jonathan Heuer tritt dem Gremium als neues Mitglied bei, wodurch der Sitz von Elke Zeeb neu besetzt wird. Gleichzeitig erfolgt eine personelle Anpassung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. In diesem Ausschuss übernimmt Lisa Mews die Position, die zuvor durch Jonathan Heuer ausgeübt wurde. Die Umbesetzungen erfolgen gemäß den Bestimmungen der Fraktion unter Bezugnahme auf die Gemeindeordnung NRW.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umsetzung Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung und Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 0573/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat mit der Vorlage 0573/2026/VOLT-PARTEI eine Umbesetzung von Mitgliedern in zwei Ausschüssen des Essener Stadtrats zur Kenntnisnahme beantragt. Der Antrag betrifft personelle Veränderungen im Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Im Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll Moritz Brühl als ordentliches Mitglied die Position von Mandy Hindenburg übernehmen. Im Gegenzug wird Mandy Hindenburg das stellvertretende Mitglied in diesem Gremium, womit sie den bisherigen Stellvertreter Moritz Brühl ersetzt.
Parallel dazu sind personelle Wechsel im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgesehen. Hier tritt Mandy Hindenburg als ordentliches Mitglied an die Stelle von Moritz Brühl. Ebenso findet ein Wechsel in der Stellvertretung statt, wobei Moritz Brühl das stellvertretende Mitglied wird und damit die bisherige Position von Mandy Hindenburg übernimmt. Der Antrag wurde von Matthias Stadtmann unter Berufung auf die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gestellt.
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- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.4Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Besetzung im Ausschuss für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 0587/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage 0587/2026/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, eine Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis zu nehmen. Der entsprechende Antrag wurde am 18. März 2026 eingereicht.
Gegenstand des Antrags ist die Neubesetzung eines Stellvertreterpostens innerhalb des genannten Ausschusses. Die Fraktion beantragt, Vanessa Röder als zweite Stellvertretung zu benennen, da diese Position bisher nicht besetzt war. Das Schreiben wurde von Liesa Schulz und Eliseo Maugeri unterzeichnet.
Die parlamentarische Behandlung der Vorlage zur Kenntnisnahme ist für die Ratssitzung am 25. März 2026 vorgesehen. Damit befasst sich das Gremium mit der personellen Anpassung in der Ausschussstruktur des Bereichs Soziales, Arbeit und Gesundheit.
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- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.5Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Besetzung im KulturausschussZur Vorlage · 0588/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage Nummer 0588/2026/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, der eine personelle Änderung in der Besetzung des Kulturausschusses zum Gegenstand hat. Im Zentrum des Antrags steht die Neuregelung der zweiten Stellvertretung innerhalb dieses Ausschusses.
Bisher war die Position der zweiten Stellvertretung im Kulturausschuss nicht besetzt. Die Fraktion beantragt nun, dass der Rat die neue Besetzung dieser Position durch Lorenza Kaib zur Kenntnis nimmt. Damit soll die bisher vakante zweite Stellvertretung neu geregelt werden. Der Antrag wurde von Liesa Schulz und Eliseo Maugeri eingereicht. Eine entsprechende Beratung im Rat der Stadt Essen ist für die Sitzung am 25. März 2026 vorgesehen, wobei das Gremium die Änderung zur Kenntnis nehmen soll.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.6Wahlen zu den Ausschüssen und Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0599/2026/BSW-TS · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe BSW/Tierschutz hat dem Rat der Stadt Essen Änderungen bei den Besetzungen von Ausschüssen und Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen sowie anderer Institutionen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die personellen Umbesetzungen erfolgen auf Grundlage der Bestimmungen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Im Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung tritt Jörg Makowski an die Stelle von Martina Endruschat. Ebenso findet im Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung ein Wechsel statt, wobei Tina Endruschat das bisherige Mitglied Jörg Makowski ersetzt. Der Rat der Stadt Essen wird diese personellen Veränderungen in seiner Sitzung am 25. März 2026 förmlich zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.7Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0603/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dem Rat der Stadt Essen eine Mitteilung über personelle Veränderungen in verschiedenen Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Ausschuss für Schule und Bildung tritt Iris Sarholz die Nachfolge von Tabea Buddeberg an. Eine weitere Umbesetzung betrifft den Rechnungsprüfungsausschuss, in dem Yilmaz Günes als neues Mitglied nachfolgend für Sandra Schumacher benannt wurde.
Im Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung übernimmt Travis Oswald den Sitz von Silas Haake. Zudem wurde eine Veränderung im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mitgeteilt, bei der Marina Mirau und Andrea Spitzer ihre Positionen als stellvertretendes bzw. stimmberechtigtes Mitglied tauschen. Die Vorlage dient der formellen Bestätigung dieser personellen Anpassungen innerhalb der Fraktionsbesetzung.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.8Vorschläge des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen für die Ausschüsse des Rates der Stadt EssenZur Vorlage · 0612/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 25. März 202<0xE2><0x80><0xAF>026 über die Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Fachausschüsse des Rates. Grundlage hierfür ist ein Beschlussvorschlag, der auf den Empfehlungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration basiert.
In seiner Sitzung vom 18. März 2026 hat dieser Ausschuss Personen vorgeschlagen, die als sachkundige Mitglieder in die jeweiligen Fachausschüsse berufen werden sollen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach Ratsausschüssen Einwohner angehören können, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und dem Rat der Stadt angehören könnten. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen ist der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befugt, Vorschläge aus der Mitte seiner gewählten Migrantenvertretenden für die Ausschüsse des Rates zu unterbreiten.
Von dieser Regelung ausgenommen ist der Hauptausschuss. Für den Wahlprüfungsausschuss sieht die Vorlage keine Beteiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vor, da dieser lediglich zu Anlässen politischer Wahlen zusammenkommt und keine beratenden Mitglieder vorsieht. Die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen sollen durch den Rat als sachkundige Mitglieder gewählt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Benennung der Mitglieder für die Wahl in den Aufsichtsrat der Triple Z AGZur Vorlage · 0333/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Triple Z AG zur Förderung von Existenzgründungen für die Amtszeit von 2026 bis 2031. Die Stadt Essen verfügt gemäß den Satzungsbestimmungen der Gesellschaft über ein Vorschlagsrecht für drei Mandate gegenüber der Hauptversammlung.
Für die kommende Periode stehen auf Vorschlag der Fraktionen und Gruppen zwei Personen zur Auswahl. Zusätzlich wird durch den Oberbürgermeister ein weiterer Kandidat vorgeschlagen, welcher die Leitung der Abteilung für gesamtstädtische Stadtentwicklung innehat. Die endgültige Wahl der Mitglieder erfolgt im Rahmen der Hauptversammlung der Triple Z AG, die für den 10. Juli 2026 terminiert ist.
Die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates endet mit der Beschlussfassung über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025. Um die aktienrechtlichen Einberufungsfristen zu gewährleisten, müssen die Wahlvorschläge der Stadt bis zum 30. April 2026 übermittelt werden. Der Rat kann die Benennungen entweder durch die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder mittels Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vornehmen. Dabei ist das Landesgleichstellungsgesetz zu berücksichtigen, welches einen Frauenanteil von mindestens 40 Prozent bei der Aufstellung von Listen vorsieht.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Interessenbekundung für die drei Ausschüsse und für den Arbeitskreis Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (AK JUMA) der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 0462/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung von Mandaten in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Aufgrund der Neukonstituierung des Rates im November 2025 sind die bisherigen Entsendungen ausgelaufen, weshalb für den Zeitraum bis zum Frühjahr 2028 neue Personen für die Gremien benannt werden sollen.
Die Vorlage sieht die Bestellung von Vertretern für den Deutsch-Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss, den Ausschuss für Kommunale Entwicklungszusammenarbeit sowie für den Arbeitskreis Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (AK JUMA) vor. Die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen erfolgt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren.
Zudem wird die Erteilung notwendiger Dienstreisegenehmigungen für die vorgeschlagenen Personen beantragt. Da die bilateralen Ausschüsse auch Sitzungen im Ausland, konkret in Frankreich und Polen, abhalten, sind damit Reisekosten verbunden. Die voraussichtlichen Kosten für die Wahrnehmung der Mandate werden auf 250 bis 1.700 Euro geschätzt und sind im Haushalt unter dem Produkt zur Betreuung des Rates veranschlagt. Ziel der Mitwirkung ist es, die Interessen der lokalen Ebene bereits in frühen Stadien des EU-Gesetzgebungsprozesses zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Neubenennung von Delegierten für die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 0463/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubenennung von Delegierten für die Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Aufgrund der Neukonstituierung des Rates im November 2025 ist eine Neubesetzung der Mandate erforderlich, da die bisherigen Entsendungen endeten. Die Stadt Essen ist seit 2010 Mitglied in diesem europäischen Kommunalverband und kann aufgrund ihrer Bevölkerungsgröße sechs stimmberechtigte Delegierte entsenden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Fraktionen CDU, SPD, AfD und GRÜNE jeweils Personen als stimmberechtigte Delegierte sowie als stellvertretende Delegierte vorschlagen. Die Verteilung der Mandate erfolgt dabei nach dem d’Hondtschen Verfahren. Eine notwendige Voraussetzung für die Benennung ist das Vorliegen eines kommunalen Wahlmandates durch die vorgeschlagenen Personen. Die Amtszeit der neuen Delegierten erstreckt die sich bis zur regulären Neuwahl im RGRE im Frühjahr 2028.
Mit dem Beschluss soll zudem die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die Ratsmitglieder erfolgen. Die zu erwartenden Kosten für Reisekosten und Entschädigungen werden auf einen Betrag zwischen 4.000 und 5.000 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.(Ersatz-)benennungen für den Kulturbeirat der Stadt EssenZur Vorlage · 0227/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss hat dem Rat der Stadt Essen neue Besetzungen für den Kulturbeirat der Stadt Essen empfohlen. Die Vorlage sieht verschiedene Ersatzbenennungen für stimmberechtigte und stellvertretende Mitglieder vor.
Für das Kunsthaus Essen e.V. soll Hanne Köster als stimmberechtigtes Mitglied anstelle von Katharina Bruns nachrücken, die von ihrer Funktion zurückgetreten ist. Sven Dirkmann übernimmt den Posten des stellvertretenden Mitglieds für das Kunsthaus Essen e.V. in der Nachfolge von Hanne Köster.
Im Bereich der Schulformsprecherinnen und -sprecher wird Petra Eickhoff als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen, um die Position von Felix Busch zu besetzen. Diese personelle Änderung basiert auf einem Beschluss des entsprechenden Arbeitskreises vom Januar 2026.
Auch für die Hochschule der bildenden Künste Essen (HBK) sind Änderungen vorgesehen. Prof. Dr. Daniel Lorberg soll das stimmberechtigte Mitglied Prof. Dr. Viglialoro ersetzen, welcher von seinem Amt zurückgetreten ist. Als neues stellvertretendes Mitglied für die HBK wird Bernd Fesel vorgeschlagen, der die Funktion von Prof. Dr. Daniel Lorberg übernimmt. Der Kulturbeirat wird über diese personellen Veränderungen in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2026 · Kulturbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Bestellung eines stellvertretenden Mitgliedes des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 0401/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 25. März 2026 über die Bestellung eines stellvertretenden Mitglieds des Inklusionsbeirates. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Gorden Bringemeier als stellvertretendes Mitglied für die aktuelle Wahlperiode bis zum Jahr 2030 zu bestellen.
Die Grundlage für diese Personalentscheidung bildet die Satzung des Inklusionsbeirates. Diese regelt, dass die Mitglieder des Beirats durch den Rat der Stadt Essen bestellt werden. Der Inklusionsbeirat setzt sich unter anderem aus den Inklusionsbeauftragten der Bezirksvertretungen zusammen, wobei für jedes stimmberechtigte Mitglied eine Vertretung benannt wird. Da Gorden Bringemeier als stellvertretender Inklusionsbeauftragter der Bezirksvertretung IX bestellt wurde, ist er gemäß der Satzung für die Position als stellvertretendes Mitglied im Inklusionsbeirat vorgesehen.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird der Inklusionsbeirat die Personalie in seiner Sitzung am 23. April 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Bildung des Kommunalwahlausschusses für die Wahlperiode 2025 bis 2030Zur Vorlage · 0266/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 25. März 2026 über die Bildung des Kommunalwahlausschusses für die Wahlperiode 2025 bis 2030. Das Gremium ist unter anderem für den Ratsbürgerentscheid „Olympiabewerbung“ am 19. April 2026 zuständig. Die Aufgaben des Ausschusses umfassen die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Wahlleiters, die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung der Wahlergebnisse.
Der Vorsitz des Ausschusses obliegt dem Wahlleiter als Oberbürgermeister. Die Besetzung der acht Beisitzenden erfolgt nach dem Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion werden Jörg Uhlenbruch, Jessica Fuchs und Sven-Martin Köhler als Beisitzer sowie Julia Jacob, Peter Tuppeck und Luca Ducrée als Stellvertreter vorgeschlagen. Die SPD-Fraktion schlägt Detlef Schliffke und Jutta Pentoch mit den Stellvertretungen Christian Kaiser und Alae Eddine Sanaa vor.
Die AfD-Fraktion nominierte Dr. Hermann Postert und die Stellvertreterin Andrea Schildan. Für die GRÜNE-Fraktion sind Elke Zeeb als Beisitzerin und Ulrich Pabst als Stellvertreter vorgesehen, während die Die Linke-Fraktion Nik Klefisch und den Stellvertreter Eliseo Maugeri vorschlägt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl im Frühjahr 2027Zur Vorlage · 0300/2026/OB · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 25. März 2026 über die Bildung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl im Frühjahr 2027. Der Ausschuss, dessen Vorsitz dem Kreiswahlleiter obliegt, umfasst sechs Beisitzer sowie deren Stellvertreter. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören die Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen des Kreiswahlleiters, die Beschlussfassung zur Zulassung von Wahlvorschlägen und die Feststellung der Wahlergebnisse in den Essener Wahlkreisen 65 bis 68.
Die Zusammensetzung der Beisitzer erfolgt auf Basis der aktuellen Sitzverteilung im Rat. Die CDU-Fraktion schlägt Dirk Kalweit und Sven-Martin Köhler vor, wobei Peter Tuppeck und Jörg Uhlenbruch als Stellvertreter nominiert sind. Die SPD-Fraktion hat Detlef Schliffke und Jutta Pentoch sowie die Stellvertreter Christian Kaiser und Philipp Rosenau vorgeschlagen. Für die AfD-Fraktion werden Dr. Hermann Postert und die Stellvertreterin Andrea Schildan zur Wahl gestellt. Die GRÜNE-Fraktion schlägt Ulrich Pabst mit Hannah Berg als Stellvertreterin vor.
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- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters für das Jahr 2025Zur Vorlage · 0486/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen setzt sich in seiner Sitzung am 25. März 2026 mit den Nebeneinkünften des Oberbürgermeisters Thomas Kufen für das Jahr 2025 auseinander. Die Vorlage basiert auf § 8 Absatz 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, welcher die Offenlegung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten durch den Hauptverwaltungsbeamten im vergangenen Rechnungsjahr vorschreibt.
Die Unterlagen enthalten eine Aufstellung der Mandate in Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Beiräten in verschiedenen Gesellschaften sowie Institutionen, für die der Oberbürgermeister im Jahr 2025 Einkünfte erzielt hat. Darüber hinaus werden die Beträge ausgewiesen, die an die Stadt Essen abzuführen sind. Der Rat der Stadt Essen soll diese Aufstellung gemäß dem Beschlussvorschlag zur Kenntnis nehmen.
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- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen - nach dem Grundsatz „Schnell wirksam. Sicherheitsorientiert. Wirtschaftlich.“Zur Vorlage · 0404/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien eingebracht. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0404/2026/CDU/SPD sieht vor, die bestehenden Ratsbeschlüsse aus dem Jahr 2020 durch neue Leitlinien zu ersetzen, die sich am Grundsatz „Schnell wirksam. Sicherheitsorientiert. Wirtschaftlich.“ orientieren sollen. Im Fokus stehen dabei die Modernisierung, der Erhalt sowie der Lückenschluss bestehender Wege sowie die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes für die Wirtschaft und Einsatzkräfte.
Der Antrag umfasst zudem konkrete verkehrspolitische Anpassungen im Stadtgebiet. Für den Radverkehr wird eine pragmatische Weiterentwicklung unter Nutzung bestehender Tempo-30-Zonen angestrebt, wobei die Radverkehrsführung parallel zur Rüttenscheider Straße als Teil der Nord-Süd-Fahrstellung entwickelt werden soll. Für die Innenstadt ist eine Neubewertung der südlichen Rad-Achse sowie des Bernetunnels vorgesehen. Im Bereich des ÖPNV sollen punktuelle Beschleunigung und Barrierefreiheit die Stärkung des Verkehrsangebots unterstützen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 einen Anteil von 75 % für den Umweltverbund zu erreichen.
Weitere geplante Maßnahmen betreffen die Erschließung von Freiheit Emscher, eine Ortsumgehung in Vogelheim sowie die Anbindung des Stadions an die Hafenstraße. Die Ressourcen des Amtes für Straßen und Verkehr sollen dabei zugunsten kurzfristig wirksamer und sicherheitsrelevanter Maßnahmen neu priorisiert werden. Die Beratung des Antrags findet im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 12.03.2026 statt, die Entscheidung im Rat ist für den 25.03.2026 vorgesehen.
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- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.1Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen hier: Sofortiger Ausstieg aus dem Radentscheid und Abkehr vom Modal SplitZur Vorlage · 0543/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit der Vorlagennummer 0543/2026/AFD eingebracht, der den sofortigen Ausstieg aus dem Radentscheid sowie die Abkehr vom Modal Split vorsieht. Der Antrag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität eine entsprechende Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen über das Vorhaben entscheidet.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass der Rat der Stadt Essen dem Radentscheid im August 2020 beigetreten ist. Die Fraktion stellt die bisherige Entwicklung des Radverkehrsanteils infrage und gibt an, dass dieser hinter den Erwartungen zurückbleibt. Nach einer Hochrechnung der Fraktion würde das angestrebte Ziel eines 25-prozentigen Anteils am Gesamtverkehr erst im Jahr 2053 erreicht werden. Zudem wird auf eine mögliche Kostensteigerung hingewiesen, die über der ursprünglichen Schätzung von 232,5 Millionen Euro liegen könnte. Die Fraktion fordert daher eine Neuausrichtung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen und eine Abkehr von den bisherigen Zielsetzungen des Modal Split.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.2TOP 5: „Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen – nach dem Grundsatz ‚Schnell wirksam. Sicherheitsorientiert. Wirtschaftlich". Hier: ErgänzungsantragZur Vorlage · 0530/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Ergänzungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD um spezifische Prüfkriterien für die künftige Verkehrsplanung zu erweitern.
Die vorgeschlagenen Leitlinien legen fest, dass die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes sowie die Erreichbarkeit der Innenstadt und Hauptverkehrsachsen dauerhaft gesichert werden sollen. Maßnahmen, die zu strukturellen Kapazitätsverlusten führen, wie etwa Fahrstreifenreduzierungen oder bauliche Einengungen, sollen vermieden werden. Im Bereich des Radverkehrs sollen vorrangig Nebenstraßen und bestehende Wege genutzt werden; neue Radfahrstreifen auf Hauptverkehrsstraßen seien nur in begründeten Ausnahmefällen unter Einhaltung der Sicherheit und ohne erhebliche Kapazitätsverluste umzusetzen. Zudem fordert der Antrag, Mobilität durch Angebote wie einen leistungsfähigen ÖPNV oder Park-and-Ride-Angebote zu fördern, statt den motorisierten Verkehr durch Kapazitätsabbau oder Parkraumverknappung zu verdrängen. Auch die wirtschaftliche Effizienz von Maßnahmen sowie eine verbesserte digitale Koordination von Baustellen unter Einbeziehung der Stadtgesellschaften werden als Kriterien angeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb von zwölf Wochen einen Monitor zur Verkehrsleistung und Erreichbarkeit vorzulegen, der unter anderem Reisezeiten, Stauereignisse und die Pünktlichkeit des ÖPNV umfasst. Für relevante Verkehrsprojekte sollen künftig standardisierte Leistungsfähigkeitsprüfungen durchgeführt und den politischen Gremien vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.3Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien der Stadt Essen - nach dem Grundsatz "Schnell wirksam. Sicherheitsorientiert. Wirtschaftlich." hier: ÄnderungsantragZur Vorlage · 0597/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat im Essener Rat einen Änderungsantrag zur Weiterentwicklung der verkehrspolitischen Leitlinien vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes ganzheitlich unter Einbeziehung aller Verkehrsarten zu sichern. Dabei sollen Anpassungen der Flächenverteilung zwischen dem motorisierten Individualverkehr sowie dem Fuß-, Rad- und ÖPNV möglich sein, sofern diese zur Erreichung der verkehrspolitischen Ziele beitragen.
Ein Bestandteil des Antrags ist die Festlegung eines verbindlichen Ziels für den Modal Split: Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil des Umweltverbundes – bestehend aus dem öffentlichen Personennahverkehr, dem Fuß- und dem Radverkehr – auf mindestens 75 Prozent gesteigert werden. Zur Umsetzung fordert die Fraktion die prioritäre Prüfung und Realisierung eigener Trassen für U-Bahnen, Straßenbahnen sowie wichtige Busverbindungen, um die Zuverlässigkeit des ÖPNV zu erhöhen.
Hinsichtlich der Rüttenscheider Straße soll der bestehende Ratsbeschluss vom November 2023 als Grundlage bestehen bleiben. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss spätestens 18 Monate nach deren Umsetzung zu evaluieren. Zudem soll die Verkehrsplanung künftig soziale Aspekte stärker berücksichtigen. Ziel ist eine Mobilität, die tägliche Wegeketten wie Einkäufe oder Pflege einbezieht und die Teilhabe aller Menschen unabhängig von Alter, Einkommen oder Behinderung sicherstellt. Die Verwaltung soll zudem regelmäßig Monitoringberichte zur Entwicklung des Modal Splits vorlegen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.Außenbeleuchtung für Wege, Plätze und städt. Einrichtungen – Sichtbarkeit schafft SicherheitZur Vorlage · 0399/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0399/2026 eingebracht. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, konkrete Umsetzungsmöglichkeiten für eine verbesserte Außenbeleuchtung an städtischen Gebäuden sowie im öffentlichen Raum auszuarbeiten.
Ein Kernpunkt des Antrags ist die Durchführung von Pilotprojekten. Hierfür sollen zwei städtische Gebäudeeinheiten, etwa Schulen, und zwei öffentliche Wege oder Plätze ausgewählt werden. Die Auswahl der Projekte soll nach Kriterien erfolgen, die das subjektive Sicherheitsempfinden in sogenannten Angsträumen verbessern, die Verkehrssicherheit erhöhen und den Schutz städtischer Gebäude vor Vandalismus gewährleisten.
Bei der technischen Planung sollen zudem energieeffiziente Beleuchtung und eine zielgerichtete Lichtführung berücksichtigt werden. Die Stadtverwaltung wird gebeten, bis spätestens zur zweiten Jahreshälfte 2026 eine erste Einschätzung sowie konkrete Vorschläge für die Pilotierungsphase vorzulegen. Diese Vorlagen sollen auch Kostenschätzungen und Vorschläge zur Finanzierung enthalten. Das Vorhaben ist in die Erstellung eines integrierten Konzepts eingebettet.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.1Ergänzungsantrag zu Antrag Nr. 0399/2026/CDU/SPD: Außenbeleuchtung für Wege, Plätze und städt. Einrichtungen - Sichtbarkeit schafft SicherheitZur Vorlage · 0570/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0570/2026/GRÜNE einen Ergänzungsantrag zum Thema Außenbeleuchtung für Wege, Plätze und städtische Einrichtungen vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage 0399/2026/CDU/SPD und sieht vor, im Rahmen von Pilotprojekten an zwei Gebäudeeinheiten sowie zwei öffentlichen Wegstrecken oder Plätzen den Einsatz einer digital steuerbaren Beleuchtungsinfrastruktur zu prüfen. Dabei sollen Helligkeit, Lichtfarbe und Schaltzeiten situationsabhängig angepasst werden können, beispielsweise bei Einsätzen der Feuerwehr oder Rettungskräfte sowie bei größeren Veranstaltungen. Zudem sollen Erfahrungen anderer Kommunen ausgewertet werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Berücksichtigung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Die Umsetzung soll unter Einhaltung der städtischen Leitfäden zur Vermeidung von Lichtverschmutzung erfolgen. Vorgesehen sind vorrangig energieeffiziente, insektenfreundliche Leuchten sowie eine gezielte Lichtführung und – sofern mit den Sicherheitszielen vereinbar – angepasste Betriebszeiten durch Dimmung oder Abschaltung in verkehrsarmen Nachtstunden.
Die Ergebnisse aus der Prüfung der smarten Steuerung und des Artenschutzes sollen in einem integrierten Konzept zusammengeführt werden, das Sicherheit mit Klima- und Ressourcenschutz verbindet. Die Verwaltung soll dem Rat in der zweiten Jahreshälfte 2026 konkrete Handlungsempfehlungen sowie Optionen zur Übertragung auf weitere Liegenschaften und öffentliche Räume vorlegen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.2Außenbeleuchtung für Wege, Plätze und städt. Einrichtungen - Sichtbarkeit schafft SicherheitZur Vorlage · 0600/2026/BSW-TS · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe BSW/Tierschutz hat mit der Vorlage 0600/2026/BSW-TS einen Ergänzungsantrag zum Antrag 0399/2026/CDU/SPD eingebracht. Der Antrag sieht die Konkretisierung von Maßnahmen zur Außenbeleuchtung im öffentlichen Wegebereich durch ein Pilotprojekt vor.
Der geplante Abschnitt umfasst eine etwa einen Kilometer lange Strecke, die an der Kreuzung Kolpingstraße in der Altenessener Straße beginnt und entlang der Gladbecker Straße bis zur Johanniskirchstraße verläuft. Die Ratsgruppe führt an, dass die Verbesserung der Lichtverhältnisse dazu beitragen soll, dem Unsicherheitsgefühl im Essener Norden entgegenzuwirken, da dunkle Wege und Plätze als unsicher wahrgenommen werden.
Zudem wird auf die Bedeutung des Weges für den Rad- und Fußverkehr hingewiesen. Eine verbesserte Beleuchtung soll Gefahren durch Hindernisse wie Astabbrüche oder Verunreinigungen verringern. Die Maßnahme soll zudem eine bessere Anbindung an das Projekt „Freiheit Emscher“ ermöglichen, indem die Erschließung der alten Industriebrücke über die Gladbecker Straße für den Rad- und Fußverkehr gestärkt wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Strategische Neuaufstellung zur Sanierung der kommunalen Straßen- und BrückeninfrastrukturZur Vorlage · 0451/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur strategischen Neuaufstellung bei der Sanierung der kommunalen Straßen- und Brückeninfrastruktur eingebracht. Mit der Vorlage Nummer 0451/2026 wird die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, die Einrichtung einer neuen organisatorischen und rechtlichen Struktur zu prüfen.
Diese Struktur soll außerhalb der Kernverwaltung angesiedelt sein und eine inhouse-fähige Kapazität zur Unterstützung sowie zur operativen Umsetzung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau bieten. Die Untersuchung soll dabei auch die mögliche Einbeziehung bestehender Konzerngesellschaften der Stadt Essen umfassen. Neben der organisatorischen Gestaltung ist zu klären, ob ein solches Modell wirtschaftlich und strukturell zweckmäßig ist.
Der Antrag sieht einen mehrstufigen Beratungsprozess vor. Die Empfehlungen sollen durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bauen erfolgen, bevor der Rat der Stadt Essen über das Anliegen entscheidet. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Vorgang im Anschluss zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0507/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0507/2026/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der den Verzicht auf Strafanzeigen bei Beförderungserschleichung im öffentlichen Personennahverkehr vorsieht. Die Fraktionsvorsitzenden Sandra Schumacher und Stephan Neumann beantragen, dass die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Ruhrbahn GmbH sowie in den Aufsichtsräten der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) angewiesen wird, keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB im Essener Tarifgebiet mehr zu stellen.
Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts soll von dieser Regelung unberührt bleiben. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung der vergangenen Jahre darzustellen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass durch den Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung eine Entkriminalisierung erreicht werden könne, um insbesondere Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen vor Ersatzfreiheitsstrafen zu schützen. Der Antrag weist darauf hin, dass die zivilrechtlichen Ansprüche der Verkehrsunternehmen bestehen bleiben und ein wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen nicht entstehe. Zudem wird angeführt, dass vergleichbare Praktiken bereits in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Münster angewendet werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.1Ergänzungsantrag: Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0508/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat im Rahmen des Antrags 0508/2026/VOLT-PARTEI einen Ergänzungsantrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Erhebung von Daten bezüglich eines Verzichts auf Strafverfolgung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn GmbH eine systematische Datenerhebung durchzuführen.
Der Antrag sieht vor, für den Zeitraum von drei Jahren vor Einführung einer entsprechenden Regelung eine Vergleichsbasis zu schaffen. Hierzu sollen die Anzahl der Strafanzeigen gemäß § 265a StGB, die Anzahl der erhobenen erhöhten Beförderungsentgelte sowie die Quote der Fahrten ohne gültigen Fahrschein dokumentiert werden.
Zudem soll zwei Jahre nach Inkrafttreten einer solchen Regelung ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Dieser soll die Entwicklung der Quote der Fahrten ohne Fahrschein und der erhöhten Beförderungsentgelte sowie die finanziellen Auswirkungen des Verzichts auf Strafanzeigen für die Ruhrbahn GmbH aufzeigen. Ziel der Datenerhebung ist laut Antrag eine sachliche Bewertung der Maßnahme, um dem Rat bei Bedarf eine Grundlage für mögliche Nachsteuerungen zu bieten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 17.Streichung der Parkzone 4Zur Vorlage · 0540/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FPC-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0540/2026 einen Antrag gestellt, die in der Gebührenordnung vorgesehene Parkzone 4 ersatzlos zu streichen. Damit soll die entsprechende Regelung aus der Parkgebührenordnung der Stadt Essen entfernt werden.
Die Fraktion begründet den Antrag damit, dass die geplante Parkzone 4 im Bereich des Baldeneysees politisch nicht mehr zeitgemäß sei. Sie bezieht sich dabei auf die Ankündigung der neuen Ratsmehrheit aus CDU und SPD, in den Außenbezirken der Stadt keine weiteren Parkzonen einzuführen. Eine Beschränkung der Zone auf das Gebiet rund um den Baldeneysee würde eine Sonderregelung ohne stadtweite Systematik oder verkehrspolitische Begründung darstellen.
Zudem führt die EBB/FDP-Fraktion an, dass bei der Einführung der Parkzone 4 sowohl vonseiten der Verwaltung als auch der Politik betont wurde, dass eine Ausweitung auf weitere Gebiete nicht vorgesehen und künftig ausgeschlossen sei. Vor diesem Hintergrund hält die Fraktion die Zone für entbehrlich und fordert deren zeitnahe Abschaffung. Der Antrag ist zur Entscheidung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie an den Rat der Stadt Essen gerichtet.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 18.EMG - Essen Marketing GmbH hier: Anpassung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 0246/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Essen Marketing GmbH (EMG) soll ihren Gesellschaftsvertrag hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ändern. Die Stadt Essen und der EMS Essen Marketing Service e. V. sind zu jeweils 50 Prozent Gesellschafter der Gesellschaft. Nach der vorliegenden Vorlage sollen neben den zwölf stimmberechtigten Mitgliedern, die zu gleichen Teilen von der Stadt Essen und dem EMS entsendet werden, künftig bis zu vier stimmrechtslose Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten sein können. Hierbei ist vorgesehen, dass beide Gesellschafter jeweils bis zu zwei stimmrechtslose Personen benennen können. Diese Mitglieder sollen die gleichen Rechte und Pflichten wie die stimmberechtigten Mitglieder ausüben, sofern das Stimmrecht nicht explizit ausgeschlossen ist.
Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Regelung zum Aufsichtsratsvorsitz vor. Der Vorsitz soll künftig durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Bedienstete bzw. einen Bediensteten der Stadt Essen ausgeübt werden können. Damit wird eine Übereinstimmung zwischen der Zusammensetzung des Gremiums und der Sitzungsleitung angestrebt.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Anpassungen der Paragraphen 8 und 9 des Gesellschaftsvertrages zu beschließen. Die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung soll zudem ermächtigt werden, die notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung der Änderungen zu fassen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hier: Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum städtebaulichen VertragZur Vorlage · 0470/2026/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gesellschafterversammlung der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gemäß § 11 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 01/16 zugestimmt. Das Vorhaben betrifft die Entwicklung des Gewerbegebiets „Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher“ im Bereich der Gladbecker Straße und Daniel-Eckhardt-Straße.
Der Vertrag zwischen der Stadt Essen und der Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH regelt die Planungs-, Erschließungs- und Ausgleichsverpflichtungen sowie die Verteilung von Kosten und Lasten zwischen den beteiligten Parteien. Die rechtliche Wirksamkeit des städtebaulichen Vertrags ist an die aufschiebende Bedingung geknüpft, dass der Bebauungsplan Nr. 01/16 durch einen entsprechenden Satzungsbeschluss sowie die ordnungsgemäße Bekanntmachung rechtskräftig wird.
Die vorab erfolgte gesellschaftsrechtliche Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung diente der Verfahrenssicherung und der Synchronisierung von Bauleitplanung und vertraglicher Absicherung. Eine Vorwegnahme der Entscheidungskompetenz des Rates ist damit nicht verbunden. Die vorliegende Vorlage wird dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Abschluss der Parkpflegevereinbarung für die Betriebsstätte NienhausenZur Vorlage · 0428/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen den Abschluss einer Parkpflegevereinbarung zwischen dem Regionalverband Ruhr und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH für die Betriebsstätte Nienhausen. Mit der Vorlage soll zudem die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft ermächtigt werden, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten.
Die Vereinbarung regelt die Pflege und Instandhaltung der etwa 30 Hektar großen Parkanlage, zu der der Gesundheitspark Nienhausen sowie das angrenzende Freibad gehören. Die Maßnahmen umfassen die Pflege der Flora, der Wege und der Beleuchtungsanlagen sowie der Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Diese Verpflichtungen sind mit Zuwendungsbescheiden der Bezirksregierung Münster verknüpft und sollen bis zum 30. Juni 2048 bestehen.
Finanziell sieht die Wirtschaftsplanung der Betriebsstätte einen jährlichen Parkpflegezuschuss von 180.000 Euro vor, wovon die Stadt Essen einen Anteil von 25 Prozent, also 45.000 Euro, übernimmt. Diese Mittel dienen der Sicherstellung der laufenden Pflege und der ordnungsgemäßen Instandsetzung der Parkanlage. Die Gesellschaft geht davon aus, dass dieser Zuschuss voraussichtlich bis mindestens zum Jahr 2030 zur Deckung der anfallenden Kosten aus der Vereinbarung ausreichen wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.ecce – european centre for creative economy GmbH hier: Verkauf von GeschäftsanteilenZur Vorlage · 0334/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Verkauf ihrer Geschäftsanteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH. Die Beteiligung der Stadt umfasst 10 % des Stammkapitals mit einem Nennwert von 2.500 Euro. Gemäß dem vorliegenden Beschlussvorschlag sollen diese Anteile an die Stadt Dortmund zum Kaufpreis von 2.500 Euro veräußert werden.
Hintergrund der Veräußerung ist das Ende der Landesförderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft zum 31. Dezember 2025. In diesem Zusammenhang wurden zentrale Förderprogramme wie die Kreativ.Quartiere Ruhr bereits an neue Träger übergeben. Da die Stadt Essen sowie weitere Gesellschafter, darunter die Städte Bochum und Gelsenkirchen, keine weiteren Aufgaben innerhalb der Gesellschaft mehr wahrnehmen, wurde die Absicht zum Ausstieg bekundet. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Anteile der übrigen Gesellschafter zu übernehmen, um die Gesellschaft neu auszurichten.
Der Rat der Stadt Essen soll am 25. März 2026 über den Verkauf entscheiden. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Tätigkeitsbericht des Seniorenrates 2021 bis 2026Zur Vorlage · 0439/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich in seiner Sitzung am 25. März 2026 mit dem Tätigkeitsbericht des Seniorenrates für die Sitzungsperiode 2021 bis 2026. Die entsprechende Vorlage, die vom Amt für Soziales und Wohnen eingebracht wurde, dient der Information über die Aktivitäten des Gremiums im genannten Zeitraum.
Die Grundlage für die Vorlage bildet § 9 der Satzung des Seniorenrates. Dieser regelt, dass der Seniorenrat seinen Tätigkeitsbericht sowohl dem Rat der Stadt als auch der Öffentlichkeit vorlegen muss. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Inhalte des Berichts für den Zeitraum von 2021 bis 2026 zur Kenntnis nimmt. Damit wird die Dokumentation der Arbeit des Seniorenrates im Rahmen der entsprechenden Sitzungsperiode formal behandelt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Beitritt der Stadt Essen zur Fast-Track-Cities-InitiativeZur Vorlage · 0324/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt den Beitritt der Stadt Essen zur internationalen Fast-Track-Cities-Initiative. Der Rat der Stadt Essen soll das entsprechende Konzept zur Kenntnis nehmen, den Beitritt beschließen und den Oberbürgermeister mit der Unterzeichnung der Pariser Deklaration beauftragen. Die Initiative ist Teil der Global AIDS Strategy der Vereinten Nationen und verfolgt das Ziel, HIV/Aids bis 2030 zu beenden sowie Hepatitis B und C, andere sexuell übertragbare Infektionen und Tuberkulose wirksam zu bekämpfen.
Das Vorhaben sieht vor, bestehende lokale Strukturen zur Weiterentwicklung von Prävention, Früherkennung und Versorgung zu nutzen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem verbesserten Zugang zu Angeboten für vulnerable und schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen sowie dem Abbau von Stigmatisierung und Diskriminierung im Gesundheitswesen und im städtischen Zusammenleben. Die Umsetzung soll durch einen strategischen Rahmen mit lokalen Zielen und die Einbindung verschiedener Akteure aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales erfolgen. Dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit Migrantinnen- und Migranten-Communities sowie LSBTIQ*-Vertreter*innen.
Der geplante Prozess beinhaltet eine Bestandsaufnahme der lokalen Lage, die Einrichtung eines Arbeitskreises sowie die Definition von Indikatoren zur Fortschrittsmessung. Durch systematische Datenerhebung und internationalen Wissensaustausch sollen die Effizienz und Reichweite der Essener Versorgungsstrukturen gesteigert werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG)Zur Vorlage · 1991/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Endbericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Essen legt die Strategie für eine schrittweise Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und Abwärme bis spätestens 2045 fest. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Gebiete gemäß den gesetzlichen Vorgaben in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete einzuteilen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen. Für das Jahr 2025 beläuft sich der Wärmebedarf auf 5.177,8 GWh, wobei Gas mit 61,7 % der Endenergie den größten Anteil ausmacht.
Die Potenzialanalyse identifiziert theoretische Möglichkeiten für erneuerbare Energien von rund 66 TWh/a, unter anderem durch Aufdach-Solarthermie, oberflächennahe Geothermie und industrielle Abwärme. Die Stadtwerke Essen haben 13 Gebiete für dezentrale Wärmenetze identifiziert, wobei für sechs Gebiete bereits Planungen vorliegen. Ein Zielszenario sieht vor, die CO2-Emissionen von aktuell 1.335 kT CO2-Äquivalenten pro Jahr bis 2045 auf 3 kT CO2 zu senken.
Die Transformation umfasst den Ausbau der Fernwärme sowie die Umstellung des Gasnetzes in den Gebieten Karnap, Hafen und Westviertel auf Wasserstoff ab 2037. Bis 2045 sollen 42 % der Gebäude durch Wärmenetze oder Wasserstoff und 58 % durch dezentrale Lösungen versorgt werden. Durch Sanierungsmaßnahmen und klimatische Effekte wird eine Reduktion des Wärmebedarfs um 16,5 % angestrebt. Die Verwaltung soll die Planung in die nächste Phase überführen, Beteiligungsprozesse koordinieren und über Fortschritte an den Rat der Stadt Essen berichten. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 25. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Erstellung eines Realisierungskonzeptes für Freiflächen-SolarenergieanlagenZur Vorlage · 0152/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Abschlussbericht zur Umsetzung des Realisierungskonzepts für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Essen basiert auf einem Beschluss des Rates vom 22. März 2023. Im Rahmen einer Analyse wurden von ursprünglich 9.514 Eignungsflächen 29.840 geeignete Teilflächen identifiziert. Davon wurden 3.130 Flächen mit einer Bewertung von mindestens 25 Punkten als gut geeignet eingestuft. Diese umfassen eine Gesamtfläche von etwa 5,38 km², wobei 2.617 Flächen der Stadt Essen und 513 Flächen einer Konzerntochter zugeordnet sind. Die theoretische Installationskapazität auf diesen Flächen beläuft sich auf 538 MW.
Die Untersuchung zeigt eine Verteilung der Teilflächen über die Stadtteile, wobei Bergeborbeck mit 232 Teilflächen den höchsten Wert aufweist. Zu den untersuchten Flächenarten gehören unter anderem Parkplatzflächen, Gewerbe- und Industrieflächen. Zudem wurden durch die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Essen und Westnetz elf weitere Potenzialflächen ergänzt, deren Netzanschlusskapazität rund 9 MW beträgt. Für den Messeparkplatz P 10 ist die Errichtung eines Solar-Carports mit einer Leistung von etwa 11 MWp vorgesehen.
Der Bericht führt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten auf, darunter die EEG-Förderung, Zuschüsse des Programms „Klimaschutztechnik“ von progres.nrw sowie EU-Förderungen über „Horizont Europa“. Zudem werden Kreditangebote der KfW und der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie Darlehen der NRW.Bank für Agri-PV-Anlagen genannt. Die Verwaltung begleitet die Einzelmaßnahmen und informiert den Rat über die Planungsstände.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Aufstellung des MobilitätsplansZur Vorlage · 0759/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0759/2025/6 befasst sich mit dem Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen für den Essener Mobilitätsplan. Dieser Bericht basiert auf einem seit 2022 laufenden Prozess eines Gutachterkonsortiums. Er enthält 57 Maßnahmensteckbriefe mit Umsetzungshorizonten, die über das Jahr 2035 hinausreichen, sowie Zielnetze für sämtliche Verkehrsarten. Ein angestrebtes Ziel des Plans ist die Steigerung des Umweltverbundes auf 75 Prozent. Zudem sollen Vertiefungsprojekte, unter anderem zum automatisierten Fahren und zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs, bis zum Ende des vierten Quartals 2025 innerhalb des bestehenden Gutachterauftrags abgeschlossen werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Rat der Stadt Essen die Empfehlungen zur Kenntnis nehmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Dieses soll die Zielnetze, die Maßnahmenvorschläge sowie die Anforderungen der Europäischen Kommission an Sustainable Urban Mobility Plans berücksichtigen. Die Beratung und Entscheidungsprozesse in den Gremien sind für den Zeitraum von September 2025 bis März 2026 vorgesehen.
Für die weitere Vorgehensweise wird vorgeschlagen, die wesentlichen Beteiligten im ersten Quartal 2026 erneut einzubinden, wobei die genaue Form, etwa als Workshop oder Beirat, noch abzustimmen ist. Ziel dieser Einbindung ist die Vorbereitung einer abschließenden Beschlussfassung. Die Vorlage enthält keine Angaben zu konkreten Kosten oder Investitionen, da hierauf in den Anlagen verwiesen wird. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wird vorab eingeschätzt. Federführend ist der Geschäftsbereich 6.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 26.1TOP: Essener Mobilitätsplan: Abschlussbericht zu den gutachterlichen Empfehlungen zur Auf-stellung des Mobilitätsplans Hier: Neuausrichtung des Mobilitätsplans auf Grundlage der verkehrspolitischen Leitlinien (DS 0404/2026/CDU/SPD)Zur Vorlage · 0537/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein gemeinsamer Antrag der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen sieht eine Neuausrichtung des Essener Mobilitätsplans vor. Die Vorlage mit der Nummer 0537/2026 fordert, dass die Verwaltung einen Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) gemäß der Verordnung (EU) 2024/1679 erarbeitet und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorlegt.
Als verbindliche Grundlage für diesen Plan sollen die erweiterten verkehrspolitischen Leitlinien dienen. Vorhandene Konzepte und Gutachten sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit diesen neuen Leitlinien im Einklang stehen. Bei der Datengrundlage soll die Verwaltung primär auf bereits vorhandene Datenquellen von Bund, Land oder dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zurückgreifen; neue Erhebungen sind auf das gesetzlich erforderliche Maß zu beschränken.
Der Entwurf des SUMP muss zudem eine öffentliche Beteiligung der relevanten Akteure vorsehen, wobei der Entwurf für Stellungnahmen zugänglich gemacht werden soll. Der Fokus des Plans liegt laut Antrag auf der strategischen Bestandsaufnahme und der Koordinierung bestehender Maßnahmen. Der Mobilitätsplan soll keine neuen Zielvorgaben oder Priorisierungen für einzelne Verkehrsträger begründen, die über die vom Rat beschlossenen Leitlinien hinausgehen, und entfaltet keine eigenständige planerische Wirkung gegenüber politischen Beschlüssen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 27.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0511/2025/6 zum Abschlussbericht der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) für die Stadt Essen legt die Ergebnisse eines Planungsprozesses dar, der die Analyse der Sportsituation, die Bewertung von Handlungsfeldern, die Festlegung von Maßnahmen sowie die Optimierung von Strukturen umfasst. Als zentrales Leitziel wurde „Sportstadt Essen für ALLE Menschen“ definiert. Die Planung konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: sozialräumliche Unterschiede, Bewegungsräume, Schulsport sowie die Optimierung der Arbeit der Sport- und Bäderbetriebe. Ein Bestandteil der Planung war zudem die Entscheidung des Rates der Stadt Essen für die Variante 1 der Modellplanung für die Schillerwiese.
Der Bericht wurde in einem Beratungszyklus zwischen Juni 2025 und März 2026 in verschiedenen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen I bis IX, diverse Ausschüsse sowie der Integrationsrat, der Seniorenrat und der Inklusionsbeirat, behandelt. Es wird vorgeschlagen, dass der Rat der Stadt Essen den Bericht zur Kenntnis nimmt und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe beauftragt, die enthaltenen Empfehlungen zu prüfen und Maßnahmen zu konkretisieren. Zudem soll die Betriebsleitung regelmäßig über den Umsetzungsstand informieren und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen unter ihrer Federführung einrichten. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 27.1TOP:Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0197/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Integrierten Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf den Abschlussbericht der genannten Planung.
Mit dem Antrag wird die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe ersucht, die Empfehlungen sowie Maßnahmenvorschläge aus dem Abschlussbericht zu prüfen und aufzubereiten. Voraussetzung für diese Prüfung ist eine Priorisierung bzw. Auswahl der Maßnahmen durch Beschlüsse der zuständigen Ausschüsse. Der Antrag präzisiert zudem, dass eine Umsetzung der Inhalte nicht automatisch erfolgt. Eine Realisierung der Maßnahmen bedarf einer gesonderten politischen Beratung sowie einer entsprechenden Beschlussfassung in den jeweils zuständigen Fachausschüssen und im Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 04.03.2026 · Seniorenrat (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Sportbad Thurmfeld - Erneuerung der schwimmbadtechnischen AnlagenZur Vorlage · 0270/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Bäderbetriebe haben im Rahmen der Vorlage 0270/2026/6 den Austausch der Schwimmbadtechnik im Sportbad Thurmfeld beantragt. Ziel der Maßnahme ist es, die bestehende Ultrafiltrationsanlage durch eine konventionelle Sandfilteranlage zu ersetzen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Fortführung der Planungsleistungen in den Leistungsphasen 4 bis 9 sowie mit der Durchführung der Bauarbeiten zu beauftragen.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf etwa 1,85 Millionen Euro brutto beziffert, wobei die tatsächliche Finanzbelastung aufgrund des anteiligen Vorsteuerabzugs auf rund 1,62 Millionen Euro geschätzt wird. Der Mittelabfluss ist auf das Jahr 2026 mit etwa 10 Prozent und auf das Jahr 2027 mit etwa 90 Prozent verteilt. Aufgrund von Planungsverzögerungen verschiebt sich der Baubeginn von ursprünglich Mai 2026 auf Januar 2027. Die Bauphase ist auf sechs Monate angesetzt und soll parallel zur geplanten Fliesensanierung stattfinden, um Synergieeffekte zu nutzen.
Für die Finanzierung ergibt sich im Wirtschaftsplan 2026 ein nicht veranschlagter Bedarf von etwa 0,3 Millionen Euro, da bereits 1,32 Millionen Euro bereitgestellt sind. Eine Sicherstellung der Mittelverfügbarkeit ist durch eine Neuveranschlagung im Wirtschaftsplan 2027 sowie im Haushaltsplan 2027/2028 vorgesehen. Die Maßnahme dient der Sicherstellung des schulischen Schwimmunterrichts. Die Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Grugapark: Baubeschluss für die Sanierung des Grugaturms (1. BA) : hier Elektrolyse und Umnutzung ToilettenZur Vorlage · 0377/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0377/2026/6 behandelt den ersten Bauabschnitt zur Sanierung des Grugaturms. Die geplanten Maßnahmen umfassen die Verlegung einer Elektrolyseanlage sowie die Sanierung und Umnutzung von Toilettenräumen. Ziel dieser Arbeiten ist es, Schäden an der Baukonstruktion durch chlorhaltige Emissionen zu verhindern und die Vorbereitung für eine umfassende Grundinstandsetzung zu leisten.
Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 251.000 Euro netto, was einem Bruttobetrag von 299.000 Euro entspricht. Die Kosten für die neue Elektrolyseanlage in Höhe von 85.000 Euro netto werden von der Kurhaus im Grugapark gGmbH getragen. Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 251.000 Euro erforderlich, die aus dem Projekt „Grugapark: Orangerie“ finanziert werden soll.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die Verlegung und Umnutzung beschließen und dem Rat der Stadt Essen die Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel empfehlen. Die Beratung der Vorlage ist für März 2026 vorgesehen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 durchgeführt und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Die Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung NRW werden als gegeben ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte"Zur Vorlage · 0132/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fahrtreppen U-Bahnhof Altenessen-Mitte“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 3.664.000 Euro. Die Entscheidung erfolgt nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses.
Die Stadt Essen ist Eigentümerin der U-Stadtbahn Nordstrecke, die an die Ruhrbahn GmbH verpachtet ist. Laut Stadtbahnpachtvertrag trägt die Stadt die Kosten für Instandsetzung und Erneuerung. Die bestehenden Anlagen am Bahnhof Altenessen-Mitte stammen aus den Jahren 1996 bzw. 2000 und erfüllen nicht mehr die aktuellen Sicherheitsstandards der DIN EN115. Zudem führen technische Mängel und veraltete mechanische Komponenten zu einem erhöhten Wartungsaufwand. Durch die Erneuerung von insgesamt acht Fahrtreppen sollen die Instandhaltungskosten langfristig gesenkt werden. Die neuen Anlagen werden mit modernen technischen Standards wie Sockelbürsten zur Vermeidung von Verletzungen sowie einer verbesserten Signalisierung für sehbehinderte Personen ausgestattet.
Die Finanzierung des Projekts setzt sich aus einem städtischen Eigenanteil von 1.758.000 Euro und Landesfördermitteln in Höhe von 1.906.000 Euro zusammen, was einer Förderquote von 60 Prozent entspricht. Der Austausch der acht Fahrtreppen ist für den Zeitraum von 2026 bis 2028 geplant. Dabei sollen zwei Anlagen im Jahr 2026, vier im Jahr 2027 und die restlichen zwei im Jahr 2028 erneuert werden.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Frauenstein Erneuerung Beleuchtung"Zur Vorlage · 0163/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird um die Entscheidung gebeten, den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Frauenstein Erneuerung Beleuchtung“ zu beschließen. Das Vorhaben sieht Gesamtkosten in Höhe von 682.000 EUR vor, wofür eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt wird. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen. Der Beschlussvorschlag durchläuft nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Straße „Frauenstein“ ist erforderlich, da die vorhandenen Leuchten aufgrund von EU-weiten Produktions- und Importverboten nicht mehr verfügbar sind und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme dient der Anpassung an aktuelle DIN-Normen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Obwohl das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) grundsätzlich beitragsfähig ist, sieht eine Neuregelung vor, dass die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil reduzieren. Hinsichtlich des Klimaschutzes wird die Maßnahme aufgrund der erwarteten Energieeinsparungen als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Karnaper Straße von Hattramstraße bis Arenbergstraße"Zur Vorlage · 0196/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Karnaper Straße im Abschnitt zwischen Hattramstraße und Arenbergstraße. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 770.000 Euro geschätzt. Zur Umsetzung wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung von 765.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt, die aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ finanziert werden soll.
Die Maßnahme umfasst einen etwa 600 Meter langen Abschnitt. Neben den Asphaltarbeiten sind eine Bordsteinregulierung, die Erneuerung einer zweizeiligen Rinne sowie Pflasterarbeiten an einem Parkstreifen vorgesehen. Zudem müssen marode Zulaufleitungen saniert werden. Im Zuge der Arbeiten werden die Radfahrstreifen mit Sicherheitstrennstreifen zu den Parkbuchten neu markiert. An Bushaltestellen soll hochstandfester Asphalt eingebaut werden.
Der Baubeginn ist für den Sommer 2026 vorgesehen. Die Arbeiten sollen parallel zur Gleisbaumaßnahme der Ruhrbahn GmbH durchgeführt werden, um Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren und Kosten bei den Verkehrseinrichtungen einzusparen. Etwa 5.000 Euro wurden bereits für Voruntersuchungen aufgewendet.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 33.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Hummelshagen"Zur Vorlage · 0243/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Straße Hummelshagen beschließen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in zwei Abschnitten, konkret zwischen den Hausnummern 32 bis 42 sowie 48 bis 78. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 425.000 Euro vorgesehen. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erschließungsanlagen Thurmfeld“ erfolgen, da dort aufgrund von Verzögerungen bei einer anderen Erschließungsmaßnahme Mittel frei werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltdecke ergab. Die Stadt Essen handelt hierbei in ihrer Funktion als Straßenbaulastträger, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung bei den Anliegern. Die dadurch entgangenen Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Reineke-Fuchs-Str. v. Grimbartweg - Ende"Zur Vorlage · 0303/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Reineke-Fuchs-Straße von Grimbartweg bis Ende“ entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, deren Sanierungsbedarf im Rahmen einer Zustandsbefahrung festgestellt wurde. Für die Umsetzung sind Gesamtkosten in Höhe von 350.000 Euro veranschlagt.
Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Hinsichtlich der Kostenverteilung ist festzuhalten, dass die Stadt Essen aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§8 KAG) keine Beiträge von Anliegern mehr erheben kann. Die dadurch entgehenden Einnahmen werden jedoch durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe der Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wird aber den städtischen Eigenanteil reduzieren.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgt. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 35.Bau und Beginn der Maßnahme "Erneuerung Beleuchtung Jahnstraße von Germaniastraße bis Bocholder Straße"Zur Vorlage · 0315/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Jahnstraße, im Abschnitt zwischen Germaniastraße und Bochholder Straße. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 301.000 Euro für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist notwendig, da die bestehende Installation nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht und die Masten keine ausreichende Standsicherheit mehr aufweisen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Neubau des Schwimmbads Germaniastraße und dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Bezüglich der Finanzierung wird angeführt, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab Januar 2024 ein Beitragserhebungsverbot für solche Maßnahmen besteht. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme Kellerwald und außerplanmäßige MittelbereitstellungZur Vorlage · 0325/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Kellerbergwäldchen im Essener Stadtteil Werden sollen Maßnahmen zur Felshangsicherung durchgeführt werden. Ein geotechnisches Gutachten hat ergeben, dass entlang eines Gehwegs ein bis zu sieben Meter hoher Böschungsbereich mit Felsaufschlüssen und Stützmauern instabil ist. Aufgrund von Stein- und Blockschlägen sowie baulichen Mängeln an den vorhandenen Mauern, wie etwa Rissen oder Durchwurzelungen, wurden bereits Teile des Gehwegs gesperrt.
Zur Behebung der Situation sieht die vorliegende Vorlage eine abschnittsweise Sicherung vor. Geplant ist unter anderem die Übernetzung gefährdeter Bereiche mit hochfestem Stahldrahtgeflecht, das mittels Mikropfählen verankert wird. In exponierten Abschnitten sollen Schutzwälle oder doppelte Schutzplanken errichtet werden. Zudem ist der Rückbau eines stark geschädigten Mauerabschnitts sowie notwendige Vegetationsrückschnitte vorgesehen.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 372.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im aktuellen Haushalt veranschlagt ist, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll durch eine Umwidmung aus dem Projekt „Forstwirtschaft: Felshangsicherung“ erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau sowie die Mittelbereitstellung beschließen, woraufhin die Entscheidung über den Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg"Zur Vorlage · 0572/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau sowie den Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ beschließen. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 6.100.000 EUR. Für das Jahr 2026 ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.631.000 EUR sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.969.000 EUR vorgesehen.
Die Kostenstruktur der Maßnahme gliedert sich in die Bereiche Radverkehr mit 3.670.000 EUR, Straßenbau mit 1.050.000 EUR, Beleuchtung mit 570.000 EUR, Signalisierung mit 310.000 EUR sowie die barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen mit rund 400.000 EUR. Letztere werden aus der ÖPNV-Pauschale finanziert. Im Rahmen des Projekts ist zudem die Erneuerung der Lichtsignalanlage am Knoten Ringstraße/Volckarmstraße/Werdener Straße sowie der Beleuchtungsanlage geplant.
Das Vorhaben dient der Erhöhung des Radverkehrsanteils im Modal-Split von derzeit 7 % auf 25 % bis zum Jahr 2035, wie im Maßnahmenpaket des RadEntscheids festgelegt. Die Vorlage führt aus, dass die durch die Verkehrsverlagerung erzielten CO2-Einsparungen die Emissionen der Baumaßnahme kompensieren. Eine Verlagerung von 1 Prozentpunkt vom Kraftfahrzeugverkehr auf den Radverkehr wird mit einer Reduktion des CO2-Ausstoßes um etwa 9.300 Tonnen pro Jahr veranschlagt. Die Bezirksvertretung IX hat den Vorgang zur Kenntnis genommen. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum zwischen September 2025 und März 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 37.1TOP: Bau und Baubeginn der Maßnahme "Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg" Hier: Durchführung eines Verkehrsversuchs zur Erprobung der Auswirkungen einer GeschwindigkeitsreduzierungZur Vorlage · 0544/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Essener Rat einen Antrag gestellt, der die Durchführung eines zwölfmonatigen Verkehrsversuchs auf der Heiligenhauser Straße und der Ringstraße (L 441) vorsieht. Im Abschnitt zwischen August-Thyssen-Straße und Werdener Straße soll eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erprobt werden. Ziel des Versuchs ist die Untersuchung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, die Lärmbelastung, den Verkehrsfluss sowie den Radverkehr. Die Durchführung soll in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und dem Polizeipräsidium Essen/Mülheim erfolgen und wissenschaftlich begleitet werden.
Vor Beginn des Versuchs sollen Daten zur Verkehrsbelastung, zum Geschwindigkeitsniveau, zur Unfalllage und zur Lärmbelastung erhoben werden. Während der zwölfmonatigen Testphase ist eine fortlaufende Dokumentation von Unfallentwicklungen, Verkehrsverlagerungen, Änderungen des Geschwindigkeitsniveaus sowie Auswirkungen auf den öffentlichen Personennahverkehr und die Lärmminderung vorgesehen. Erst nach Vorliegen einer Evaluation der Ergebnisse soll über den Baubeginn der Maßnahme „Heiligenhauser Straße, Ringstraße, Verbindung Panoramaradweg“ entschieden werden.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, die Bushaltestellen „Kettwig vor der Brücke“ barrierefrei auszubauen. Zudem sollen die Auswirkungen des Neubaugebiets „Berschener Weg“ auf die Verkehrssituation und die Parkplatzkapazitäten im Bereich der Ringstraße und Heiligenhauser Straße beobachtet werden. Die Stadtverwaltung wird zudem gebeten, Möglichkeiten zur Schaffung oder effizienteren Nutzung von Parkflächen in diesem Umfeld zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 38.Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten der Maßnahme "Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße"Zur Vorlage · 0397/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung der Planungs- und Bauvorbereitungskosten für das Bauvorhaben „Berthold-Beitz-Boulevard, BA 3.2 Brücke Friedrichstraße“ beschließen. Die Kosten sollen von bisher 3.936.000 Euro um 2.511.000 Euro auf insgesamt 6.447.000 Euro angehoben werden. Zudem wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.958.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt.
Der Neubau der Schwanenkampbrücke an der Friedrichstraße ist aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens durch den dritten Bauabschnitt des Berthold-Beitz-Boulevards sowie des baulichen Zustands der Brücke vorgesehen. Um die von der Deutschen Bahn bewilligten Sperrpausen im September 20<0xC2>6 für geotechnische Untersuchungen, bergbauliche Arbeiten und Kampfmittelsondierungen nutzen zu können, müssen zeitnah Ingenieurleistungen beauftragt werden. Die Kostensteigerung resultiert aus zusätzlichen Anforderungen an die Baugrunduntersuchungen sowie aus gestiegenen Arbeitspreisen durch Inflation und Materialkosten.
Die überplanmäßigen Mittel für das Jahr 2026 sollen durch Umwidmungen aus anderen Projekten, wie etwa der Erneuerung der Fürstäbtissinstraße oder der Baumrigolen im Berthold-Beitz-Boulevard, gedeckt werden. Da sich die Baubeginne dieser Projekte verschoben haben, stehen dort Mittel zur Verfügung. Die Finanzierung der Planungsleistungen soll zuschussunschädlich erfolgen, wobei mit dem Eingang von Fördermitteln ab dem Jahr 2029 gerechnet wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38 a.Gesamtkostenerhöhung der Maßnahme „Fußgängerüberführung Kupferdreh - Heisingen"Zur Vorlage · 0579/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Gesamtkosten für die Erneuerung der Fußgängerüberführung zwischen Kupferdreh und Heisingen von 774.000 Euro auf 1.680.300 Euro zu erhöhen. Die Differenz von 906.300 Euro resultiert aus dem Ergebnis der Ausschreibung vom März 2026, bei der das wirtschaftlichste Angebot die städtische Kalkulation überstieg. Als Ursachen für die Kostensteigerung werden umfangreichere Arbeitsschritte sowie höhere Materialpreise im Vergleich zur ursprünglichen Planung angeführt.
Zusätzlich wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 934.000 Euro für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll durch Mittelumschichtungen aus anderen Projekten erfolgen, darunter Maßnahmen an der Heisinger Straße sowie am U-Bahnhof Altenessen-Mitte und der Alfredstraße, da sich deren Baubeginn verschiebt. Da die Bieter den geplanten Fertigstellungstermin im Sommer 2026 derzeit nicht garantieren können, führt die Verwaltung weitere Gespräche zur Sicherstellung des Bauzeitenplans. Die Erneuerung des Brückenbauwerks ist aufgrund von Schäden an der Tragsicherheit erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Dauerhafte Führung der Linie SB16 über die HindenburgstraßeZur Vorlage · 0322/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Linienführung der Linie SB16 dauerhaft anzupassen und den Nahverkehrsplan entsprechend zu ändern. Die geplante Maßnahme sieht vor, die Strecke zwischen dem Berliner Platz und dem Essener Hauptbahnhof zu begradigen, indem die Haltestellen Rathaus Essen und Hollestraße nicht mehr angefahren werden. Damit wird die während der Citybahn-Baumaßnahmen eingerichtete Umleitung in eine dauerhafte Führung über die Hindenburgstraße überführt.
Die Anpassung erfolgt mit dem Ziel, den Fahrplan zu stabilisieren und die Anforderungen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr an Schnellbuslinien zu erfüllen, die direkte Verbindungen zwischen wichtigen Knotenpunkten vorsehen. Auswertungen der Vestischen Straßenbahn GmbH belegen, dass die Haltestellen Rathaus Essen und Hollestraße zusammen etwa 15 bis 20 Prozent der Fahrgäste nutzen, während die Haltestellen Berliner Platz und Hauptbahnhof deutlich stärker frequentiert sind. Eine Verbindung zum Rathaus bleibt über die Linien 166 und 196 bestehen.
Finanziell führt die Verkürzung des Linienwegs zu einer jährlichen Senkung der Betriebskosten um etwa 55.000 Euro. Für die notwendige Anpassung der Ampelanlagen zur Beschleunigung des ÖPNV sowie zur Ermöglichung des Abbiegevorgangs in die Hachestraße sind einmalige Kosten von rund 40.000 Euro veranschlagt, welche durch die Einsparungen kompensiert werden sollen. Die Umsetzung erfolgt vorab des nächsten Nahverkehrsplans, um häufige Änderungen im Liniennetz zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Aufstellung der Skulptur „Rufer“ von Gerhard Marcks auf der Treppenanlage am Burgplatz in der InnenstadtZur Vorlage · 0261/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Schenkung der Bronzeskulptur „Rufer“ von Gerhard Marcks anzunehmen und diese auf der Treppenanlage zwischen Kettwiger Straße und Burgplatz aufzustellen. Die Skulptur befindet sich derzeit in Privatbesitz. Während der Stifter die Kosten für den Abbau am bisherigen Standort sowie den Transport übernimmt, trägt die Stadt Essen die Kosten für die Aufrichtung und die Beschriftung. Diese belaufen sich auf etwa 10.000 Euro und werden aus dem Budget für Kunst im öffentlichen Raum des Kulturamtes finanziert.
Das Vorhaben wurde in Zusammenarbeit mit der Kommission Kunst im öffentlichen Raum konzipiert. Prüfungen durch die Fachbereiche Grün und Gruga, das Amt für Bodenmanagement sowie die Essen Marketing GmbH ergaben keine Einwände gegen die Aufstellung am vorgesehenen Ort. Die Skulptur aus den Jahren 1966/67 misst etwa drei Meter in der Höhe und wiegt rund 700 Kilogramm. Sie gilt als Symbol für Kommunikation, Meinungsfreiheit und Frieden. Durch die Platzierung am Burgplatz soll das Kunstwerk einen Bezug zu bestehenden Skulpturen im Umfeld herstellen. Zur Sicherung der Skulptur sind ein Graffitischutz sowie eine Verankerung an der Bodenplatte vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Zügigkeitserhöhung an der Realschule im Bezirk Zollverein zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0144/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
An der Realschule im Bezirk Zollverein soll zum Schuljahr 2026/2027 die Zügigigkeit von zwei auf drei Züge erhöht werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag sieht vor, dass diese Änderung zum 1. August 2026 in Kraft tritt. Eine bereits im Jahr 2020 getroffene Entscheidung zur Erhöhung konnte zuvor aufgrund fehlender Fachräume und der Ablehnung durch die Bezirksregierung Düsseldorf nicht umgesetzt werden.
Durch einen am Schulstandort entstehenden Erweiterungsbau, der unter anderem einen Mehrzweckraum sowie vier Fachräume umfasst, wird nun der notwendige Raumbedarf gedeckt. Damit werden die Vorgaben der zuständigen Schulaufsicht erfüllt. Die Maßnahme ist auf anhaltend hohe Anmeldezahlen zurückzuführen. Prognosen für die kommenden Jahre zeigen einen steigenden Trend bei den Schülerzahlen, wobei bis zum Schuljahr 2030/2031 eine Gesamtzahl von etwa 522 Schülerinnen und Schülern erwartet wird.
Die Erweiterung der Realschule im Bezirk Zollverein hat keine Auswirkungen auf die Kapazitäten benachbarter Schulen in anderen Stadtbezirken. Für den Schulbetrieb ergibt sich ein geringer zusätzlicher Personalbedarf im Schulsekretariat. Die Kosten für die Ausstattung der neuen Räume sind im Budget des Fachbereichs Schule berücksichtigt, während die Personalkosten in die künftige Haushaltsplanung aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Generalsanierung Gesamtbetriebshof Elisenstraße 70-78Zur Vorlage · 1932/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Vorlagennummer 1932/2025/7 befasst sich mit der Generalsanierung des Gesamtbetriebshofs in der Elisenstraße 70–78. Das Projekt umfasst Abbruch- und Neubauleistungen, darunter den Abriss der Fahrzeughalle, des Sozialgebäudes sowie der Gasübergabestation. Geplant ist stattdessen der Neubau einer Westhalle, einer Osthalle mit Schulungs-, Sozial- und Diensträumen sowie eines Betriebsgebäudes für die Werkstatt und das Schilderlager. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 23.570.000 Euro brutto beziffert.
Der Beschlussvorschlag sieht den Baubeginn sowie die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 3.500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026 vor. Zudem wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2026 in Höhe von 18.138.400 Euro beantragt. Die Finanzierung der weiteren Kosten für den Zeitraum von 2026 bis 2029 ist mit Beträgen von 8.000.000 Euro im Jahr 2027, 6.100.000 Euro im Jahr 2028 und 4.038.400 Euro im Jahr 2029 vorgesehen. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Rat der Stadt Essen, wobei die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss erfolgt.
Hinsichtlich der Klimarelevanz wird das Vorhaben als positiv eingestuft. Durch die geplante Dachbegrünung der neuen Fahrzeughalle und die Installation einer Photovoltaikanlage wird eine Reduktion von Treiblaggas-Emissionen erwartet. Eine präzise Quantifizierung dieser Reduktion ist erst nach der Inbetriebnahme möglich.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Kita Helen-Keller-Straße 10 hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 0141/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Generalsanierung der Kindertagesstätte Helen-Keller-Straße 10 beschließen. Die Planung umfasst die Leistungsphase 4 der HOAI bei Kosten von 300.000 Euro brutto. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen, wobei die Deckung durch Minderausgaben beim Projekt Kita Von-Ossietzky-Ring erfolgt.
Das Gebäude wurde im Sommer 2022 aufgrund von Mängeln im Arbeits- und Brandschutz sowie Sanierungsstau freigegeben; der Betrieb wird derzeit an den Standorten Flözstraße und Welkerhude fortgeführt. Die geplante Sanierung sieht eine Reduzierung der Gruppenanzahl von sechs auf vier vor, um die Anforderungen für U3-Kinder und die Vorgaben des Landschaftsverbandes Rheinland zu erfüllen. Eine Untersuchung ergab, dass die Generalsanierung gegenüber einem Neubau kostengünstiger ist und durch den Erhalt der Bausubstanz Vorteile beim Klimaschutz bietet.
Zusätzlich zur Kindertagesstätte soll eine Werkstatt und ein Lagerraum für die Schreinerei des Jugendamtes in das Gebäude integriert werden, wofür ein Anbau vorgesehen ist. Diese Fläche dient als Arbeitsplatz für Reparaturen an städtischen Einrichtungen. Durch bauliche Maßnahmen soll die Trennung zwischen dem Kita-Betrieb und der Werkstatt sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — Beauftragung einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Kostenanpassung bei der Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-RealschuleZur Vorlage · 0006/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-Realschule in Essen wird eine Kostenanpassung beantragt. Die Gesamtkosten des Bauvorhabens sollen sich von bisher 8.732.000 Euro brutto um 1.500.000 Euro brutto auf insgesamt 10.23ermillionen Euro brutto erhöhen.
Die Grundlage für diese Anpassung sind Planungsänderungen im Bauabschnitt 4, die aus veränderten Anforderungen der Schule resultieren. So ist beispielsweise die Einrichtung eines Werkraums anstelle eines Computerraums sowie eines Biologieraums statt eines Chemieraums vorgesehen. Zudem wird das Lehrerzimmer vergrößert und ein zusätzlicher Putzmittelraum im Verwaltungsbereich ergänzt.
Neben diesen Anpassungen werden unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten im Bestand, Preissteigerungen bei den ausführenden Unternehmen sowie erhöhte zeitabhängige Kosten durch die Bauzeitverlängerung als Gründe für die Kostensteigerung angeführt. Die Maßnahme wird in fünf Bauabschnitten umgesetzt, wobei die ersten drei bereits weitgehend abgeschlossen sind oder kurz vor der Übergabe stehen. Der Rückbau des Bauteils D und die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme sind für Ende 2027 geplant.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt aus städtischen Haushaltsmitteln, da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bereits abgeschlossen ist. Hierfür sollen im Jahr 2026 Mittel durch Umschichtungen aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung bereitgestellt und für das Jahr 2027 weitere Mittel beantragt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Bebauungsplan Nummer 01/16 "Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher (Gladbecker Straße/ Daniel-Eckhardt-Straße)" Stadtbezirk: V, Stadtteil: Vogelheim Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0062/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0062/2026/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit dem Bebauungsplan Nummer 01/16 „Freiheit Emscher: Gewerbegebiet Emil Emscher“ im Essener Stadtteil Vogelheim. Das Vorhaben sieht die Entwicklung einer etwa 40,9 Hektar großen ehemaligen Bergbaufläche zu einem Gewerbestandort vor. Der Prozess umfasst die Information über das bisherige Verfahren sowie die Abwägung und den geplanten Satzungsbeschluss.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll diesen Bericht anschließend zur Empfehlung an den Rat der Stadt weiterleiten. Nach der Abwägung aller Belange soll der Rat den Bebauungsplan einschließlich der Änderungen gemäß § 10 BauGB als Satzung beschließen.
Durch die Zweckbestimmung einer Grünfläche als Habitat für Kröten entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von schätzungsweise 12.000 bis 15.000 Euro. Diese Kosten werden durch die Grün und Gruga Essen getragen und sind aus regulären Haushaltmitteln zu decken. Die Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz wird in der Vorlage als positiv eingestuft.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Niederschrift Nr. 4 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 11.02.2026
- 47.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 48.Mitteilungen der Verwaltung
- 49.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 50.Bestellung von Prüferinnen und PrüfernErgebnis: einstimmig beschlossen
- 51.Beschaffung von acht Hilfeleistungslöschfahrzeugen 20 - Beauftragung und KostenerhöhungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 52.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung 68 Amt für BodenmanagementErgebnis: einstimmig beschlossen
- 53.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil