Vorschläge des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen für die Ausschüsse des Rates der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 25. März 202<0xE2><0x80><0xAF>026 über die Wahl von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern für die Fachausschüsse des Rates. Grundlage hierfür ist ein Beschlussvorschlag, der auf den Empfehlungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration basiert.
In seiner Sitzung vom 18. März 2026 hat dieser Ausschuss Personen vorgeschlagen, die als sachkundige Mitglieder in die jeweiligen Fachausschüsse berufen werden sollen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Gemeindeordnung NRW, wonach Ratsausschüssen Einwohner angehören können, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und dem Rat der Stadt angehören könnten. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen ist der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befugt, Vorschläge aus der Mitte seiner gewählten Migrantenvertretenden für die Ausschüsse des Rates zu unterbreiten.
Von dieser Regelung ausgenommen ist der Hauptausschuss. Für den Wahlprüfungsausschuss sieht die Vorlage keine Beteiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vor, da dieser lediglich zu Anlässen politischer Wahlen zusammenkommt und keine beratenden Mitglieder vorsieht. Die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen sollen durch den Rat als sachkundige Mitglieder gewählt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026einstimmig beschlossen