Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein
✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0507/2026/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der den Verzicht auf Strafanzeigen bei Beförderungserschleichung im öffentlichen Personennahverkehr vorsieht. Die Fraktionsvorsitzenden Sandra Schumacher und Stephan Neumann beantragen, dass die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Ruhrbahn GmbH sowie in den Aufsichtsräten der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) angewiesen wird, keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB im Essener Tarifgebiet mehr zu stellen.
Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts soll von dieser Regelung unberührt bleiben. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung der vergangenen Jahre darzustellen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass durch den Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung eine Entkriminalisierung erreicht werden könne, um insbesondere Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen vor Ersatzfreiheitsstrafen zu schützen. Der Antrag weist darauf hin, dass die zivilrechtlichen Ansprüche der Verkehrsunternehmen bestehen bleiben und ein wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen nicht entstehe. Zudem wird angeführt, dass vergleichbare Praktiken bereits in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Münster angewendet werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.03.2026mehrheitlich abgelehnt
- 17.03.2026mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 11.03.2026mehrheitlich nicht empfohlen