Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Benennung stellvertretender sachkundiger Einwohnerinnen für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 0075/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat die Bestellung von stellvertretenden sachkundigen Einwohnerinnen für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlossen. Gemäß § 58 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen werden Daniela Flötgen, die als Vertreterin der Aidshilfe Essen e.V. für „Der Paritätische NRW“ fungiert, sowie Claudia Hartmann vom Diakoniewerk Essen als stellvertretende sachkundige Einwohnerinnen in den Ausschuss berufen.
Die Besetzung dieser Positionen erfolgt mit dem Ziel, die fachliche Beteiligung in sozialen und gesundheitlichen Aufgabenbereichen zu stärken. Durch die Einbindung der Vertreterinnen der Freien Wohlfahrtspflege soll deren Expertise dauerhaft in die Beratungen des Ausschusses einfließen. Zudem wird durch diese Maßnahme der Austausch zwischen der Verwaltung, der Politik und den Trägern der Wohlfahrtspflege gefördert. Die entsprechenden Stellvertretungen für die genannten Organisationen waren zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch vakant.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 27.01.2026
- 3.Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen
- 4.Vorstellung des Projektes "Sonne, Mond und Sterne" des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter NRW
- 5.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1898/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Entwicklung der Kinderschutzpraxis in Essen dient der Kenntnisnahme durch verschiedene Ausschüsse und Gremien im Zeitraum zwischen Februar und März 2026. Der Bericht dokumentiert die Gefährdungsmeldungen des Allgemeinen Sozialdienstes, die im Jahr 2024 auf 2797 Fälle anstiegen. Davon wurden in 1469 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Während die Meldungen durch Schulen, Kitas und Kindertagespflegepersonen sowie durch Verwandte zunahmen, sank die Zahl der Meldungen durch Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft. Als Hauptformen der Gefährdung wurden psychische Misshandlung, Vernachlässigung und körperliche Misshandlung ausgewiesen.
Bei den Inobhutnahmen nach dem SGB VIII ist für das Jahr 2024 ein Rückgang zu verzeichnen, wobei die Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen mit knapp 69 % den größten Anteil ausmachte. Als Hauptgründe für Inobhutnahmen wurden Überforderung, Vernachlässigung und körperliche Misshandlung angeführt. Der Kinder- und Jugendnotruf verzeichnete im Jahr 2024 insgesamt 1578 Anrufe sowie 167 Inobhutnahmen.
Die Fachgruppe „Qualität im Kinderschutz“ plant für 2025 die Auswertung von 70 anonymisierten Fällen sowie die Weiterentwicklung des inklusiven Kinderschutzes durch verstärkte Vernetzung. Für 2026 sind Schwerpunkte in der Digitalisierung sowie die Fortführung der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt vorgesehen. Zudem soll die Berichterstattung künftig in der September-Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen, um eine zeitnahe Bewertung der Vorjahreszahlen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sachbericht 2024 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1977/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachbericht 2024 der spezialisierten Beratung gegen sexualisierte Gewalt dokumentiert einen Anstieg der Fallzahlen seit dem Jahr 2021. Während im Jahr 2021 noch 23 Beratungen stattfanden, wurden im Jahr 2024 insgesamt 198 Beratungen durchgeführt. Die Beratung betraf Kinder, Jugendliche und Bezugspersonen im Alter zwischen einem und 27 Jahren sowie 116 Fachkräfte. Die Fachstelle wird durch drei Vollzeitkräfte im Rahmen einer Kooperation zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Jugendpsychologischen Institut besetzt.
Aufgrund steigender Bedarfe, insbesondere im Bereich digitaler Gewalt, sowie einer strukturellen Unterfinanzierung und eingefrorener Landesförderung werden zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen sowie eine Anpassung der Förderung an die Kostenentwicklungen gefordert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, der Inklusionsbeirat, der Ausschuss für Schule und Bildung sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit den Sachbericht zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich der finanziellen Bewertung sind keine spezifischen Beträge für Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen; es wird lediglich die Notwendigkeit einer Vorlagenvorprüfung aufgeführt. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz erfolgte auf Stufe 1 und bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII - Berichtszeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Oktober 2025Zur Vorlage · 2022/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Tätigkeit der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober 2025. In diesem Zeitraum wurden 308 Beratungsanfragen bearbeitet, wobei die Zeitspanne zwischen Erstkontakt und Beratungstermin maximal 14 Tage betrug. Von den Anfragen konnten 161 abgeschlossen werden, bei einer durchschnittlichen Falllaufzeit von 133,2 Tagen. Die Zielgruppe umfasst junge Menschen mit Behinderungen bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Sorge- und Erziehungsberechtigte. Die personelle Ausstattung des Teams umfasst drei Vollzeitäquivalente, wobei die vollständige Besetzung im vierten Quartal 2024 erreicht wurde.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beratungen liegen bei seelischen Beeinträchtigungen sowie körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Als Herausforderungen werden Engpässe bei der Diagnostik, Wartezeiten bei der Leistungsbewilligung durch den LVR sowie Versorgungslücken beim Übergang von der Kita zur Schule identifiziert. Zudem werden ein Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten und tagesstrukturierenden Angeboten sowie komplexe Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Institutionen wie dem Jugendamt, dem LVR und dem Amt für Soziales und Wohnen angeführt.
Zur Verbesserung der Situation werden eine inklusiv ausgerichtete Jugendhilfeplanung, die Einbindung der Verfahrenslotsen in Planungsprozesse sowie die Fortführung interdisziplinärer Clearingrunden empfohlen. Für die Umsetzung werden digitale Infrastrukturen und ein einheitliches Eingangsmanagement als erforderlich erachtet. Im Jahr 2026 wird die Projektgruppe Inklusion konstituiert. Die nächste halbjährliche Berichterstattung ist für September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sachstand Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 0135/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss sowie die Ausschüsse für Schule und Bildung, Sozielle, Arbeit und Gesundheit sowie Chancengerechtigkeit und Integration nehmen den jährlichen Sachbericht zum Stand der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) in Essen zur Kenntnis.
Im Jahr 2025 ist ein Rückgang der Zahlen auf Bundes-, Landes- und Stadtebene zu verzeichnen. In Essen sank die Zahl der zu versorgenden Jugendlichen von 395 zu Beginn des Jahres auf 353 am Jahresende. Auch die vorläufigen Inobhutnahmen gingen in Essen von 143 im Jahr 2024 auf 50 im Jahr 2025 zurück. Die Stadt fungierte dabei überwiegend als abgebendes Jugendamt, da ein Teil der Jugendlichen im Rahmen von Umverteilungsverfahren in andere Kommunen weiterverteilt wurde.
Der Bestand umfasst vorrangig Jugendliche aus Syrien und Afghanistan, gefolgt von Guinea und der Ukraine. Bei den Inobhutnahmen im Jahr 2025 stellten Jugendliche aus der Ukraine mit 26 Prozent die größte Gruppe dar. Die Versorgung erfolgt durch Verwandtenpflege, stationäre Angebote sowie ambulante Hilfen für junge Volljährige. Im Zuge einer strategischen Anpassung wurden die Brückenplatzkapazitäten von 92 auf 34 reduziert. Zur Unterstützung der Jugendlichen, die teilweise über geringe Schulbildung oder psychische Einschränkungen verfügen, wurden neue Förderinstrumente wie das „Sprachcafé“ und das „Produktionsjahr“ implementiert. Für das Jahr 2026 wird eine Fortsetzung der niedrigen Zugangsdynamik erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Anpassung der Satzung des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 0109/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates. Die Vorlage des Amtes für Soates und Wohnen sieht eine Anpassung an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung NRW sowie an die aktualisierte Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen vor.
Zusätzlich sollen die in der Praxis entwickelten Arbeitsabläufe in der Satzung verankert werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Konkretisierung des Verfahrens für Anregungen gemäß § 1 der Satzung, um die bestehende Praxis bei der Einreichung von Vorschlägen formal abzubilden und die Verfahrenswege klarer zu definieren.
Die Überarbeitung umfasst zudem redaktionelle und sprachliche Anpassungen. Dazu gehören die Einführung einer geschlechtergerechten Sprache sowie die Aktualisierung veralteter Formulierungen und die Beseitigung von Unklarheiten oder Doppelungen innerhalb des Textes. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Rates am 11. Februar 2026 vorgesehen; der Inklusionsbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit werden zur Kenntnisnahme einbezogen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2026 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sachstandsbericht Förderplan Essen Inklusiv 2025Zur Vorlage · 0081/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Förderplan Essen Inklusiv 2025 informiert über die Verwendung der Haushaltsmittel zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Für das Jahr 2025 standen im Budget 300.000 Euro zur Verfügung. Von den 21 eingegangenen Anträgen wurden 17 Projekte realisiert, wobei die Ausgaben für diese Maßnahmen 87.061,82 Euro betrugen. Zusammen mit den Kosten für Gebärdensprachdolmetschende in Unterprojektgruppen beliefen sich die Gesamtausgaben im Jahr 2025 auf 91.375,61 Euro.
Unter den geförderten Maßnahmen finden sich das „KulturTandem 2025“ des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben, welches die Finanzierung von Künstlern und Dolmetschenden ermöglichte, sowie der „Selbsterfahrungsparcours“ der Menschenstadt Essen zur Sensibilisierung für Barrierefreiheit. Der Bericht stellt fest, dass der Haushaltsansatz aufgrund restriktiver Haushaltsregelungen aus den Jahren 2024 und 2025 nicht vollständig ausgeschöpft werden konnte.
Für das laufende Jahr stehen erneut 300.000 Euro zur Verfügung. Bis zum Stand vom 13. Februar 2026 sind bereits vier Anträge eingegangen.
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- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Kommunale Konferenz Alter und Pflege Hier: Benennung der Vertretung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 0310/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sieht eine Neuregelung der Vertretung innerhalb der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vor. Das Gremium fungiert als Fachinstanz zur Klärung von Fragestellungen, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes sowie des Alten- und Pflegegesetzes in Essen ergeben. Ziel der Konferenz ist die Vernetzung verschiedener Bereiche der pflegerischen Infrastruktur und der Schnittstellen zum Gesundheitswesen, um eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur für die Essener Bevölkerung sicherzustellen.
Aufgrund der Neukonstituierung und Umbenennung des Ausschusses im Zuge der neuen Wahlperiode ist eine erneute Benennung der Mitglieder erforderlich. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege um die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie im Verhinderungsfall um deren Stellvertretungen zu erweitern.
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- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener BürgernZur Vorlage · 0319/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit berät über die Verwendung von Mitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern. Im Zentrum der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen steht die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 202<0xC2>5 sowie die Regelung der Kapitalrücklage für das Jahr 2026.
Für das Geschäftsjahr 2025 belaufen sich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen inklusive des Übertrags aus dem Vorjahr auf insgesamt 1.974,61 Euro. Die Ausgaben umfassten unter anderem Depotgebühren, Grabpflege sowie eine Zahlung in Höhe von 300 Euro an den Ortsverein der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft in Essen. Nach Abzug der Kosten und der Zuführung zur Kapitalrücklage ergibt sich ein Übertrag von 1.095,68 Euro für das Folgejahr.
Zudem wird vorgeschlagen, im Jahr 2026 ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zuzuführen. Dies dient der Verstärkung des Stiftungsvermögens gemäß den satzungsgemäßen Vorgaben und den steuerrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung. Die geplanten Erträge für das Jahr 2026 werden auf 1.700 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-StiftungZur Vorlage · 0320/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Essen berät über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen umfasst mehrere Entscheidungspunkte zur finanziellen Verwaltung der Stiftung.
Zunächst steht die förmliche Feststellung des Stiftungsabschlusses für das Jahr 2025 auf der Tagesordnung. Zudem wird vorgeschlagen, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung für das Jahr 2026 der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2026. Hierfür liegen Anträge von drei Einrichtungen vor, denen ein Gesamtbetrag von 6.100 Euro zugesprochen werden soll. Die betreffenden Mittel sind dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von WöchnerinnenZur Vorlage · 0321/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit berät über die Verwendung der Mittel der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen. Gegenstand der Vorlage ist die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie die Kenntnisnahme der Mittelverwendung im vergangenen Geschäftsjahr.
Im Jahr 2025 wurden verschiedene Projekte mit insgesamt 17.735 Euro gefördert. Zu den unterstützten Maßnahmen gehören die Fachstelle Else zur Verarbeitung belastender Geburtserfahrungen, das Lore Agnes Zentrum der AWO, die Übersetzung eines Scheckheftes für den Mutterpass im Bereich der Gesundheitsplanung sowie die Hebammenzentrale des ASB. Darüber hinaus wurden Einzelfallbeihilfen in Höhe von insgesamt 1.520 Euro an zwei Antragstellerinnen ausgezahlt. Die Gesamtausgaben der Stiftung beliefen sich unter Berücksichtigung der Depotkosten auf 19.265,72 Euro.
Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zuzuführen. Basierend auf den Erwartungen der zuständigen Fachabteilung belaufen sich die voraussichtlichen Erträge für 2026 auf etwa 11.650 Euro, was einem Höchstbetrag zur Kapitalverstärkung von circa 3.850 Euro entspricht.
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- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Beitritt der Stadt Essen zur Fast-Track-Cities-InitiativeZur Vorlage · 0324/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt den Beitritt der Stadt Essen zur internationalen Fast-Track-Cities-Initiative. Der Rat der Stadt Essen soll das entsprechende Konzept zur Kenntnis nehmen, den Beitritt beschließen und den Oberbürgermeister mit der Unterzeichnung der Pariser Deklaration beauftragen. Die Initiative ist Teil der Global AIDS Strategy der Vereinten Nationen und verfolgt das Ziel, HIV/Aids bis 2030 zu beenden sowie Hepatitis B und C, andere sexuell übertragbare Infektionen und Tuberkulose wirksam zu bekämpfen.
Das Vorhaben sieht vor, bestehende lokale Strukturen zur Weiterentwicklung von Prävention, Früherkennung und Versorgung zu nutzen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem verbesserten Zugang zu Angeboten für vulnerable und schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen sowie dem Abbau von Stigmatisierung und Diskriminierung im Gesundheitswesen und im städtischen Zusammenleben. Die Umsetzung soll durch einen strategischen Rahmen mit lokalen Zielen und die Einbindung verschiedener Akteure aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales erfolgen. Dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit Migrantinnen- und Migranten-Communities sowie LSBTIQ*-Vertreter*innen.
Der geplante Prozess beinhaltet eine Bestandsaufnahme der lokalen Lage, die Einrichtung eines Arbeitskreises sowie die Definition von Indikatoren zur Fortschrittsmessung. Durch systematische Datenerhebung und internationalen Wissensaustausch sollen die Effizienz und Reichweite der Essener Versorgungsstrukturen gesteigert werden.
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- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Neubenennung von Mitgliedern für den Fachbeirat des Fachbereiches 56 - JobCenterZur Vorlage · 2024/2025/5 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubenennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Fachbeirat des JobCenters (Fachbereich 56). Die Bildung örtlicher Fachbeiräte ist gemäß Paragraph 18d des Sozialgesetzbuches II vorgesehen, um über die Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten sowie Maßnahmen zu beraten.
Aufgrund der Kommunalwahl und personeller Veränderungen in den beteiligten Gremien ist eine Neubesetzung der Mitglieder erforderlich. Die Vorlage sieht die Berufung neuer Vertreter aus verschiedenen Institutionen und politischen Fraktionen vor. Betroffen sind unter anderem die Kreishandwerkerschaft, die Agentur für Arbeit, der DGB sowie die Fraktionen der SPD, der EBB/FDP, der Grünen, der Linke und der AfD.
In einer Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit wurde bereits angekündigt, dass die SPD-Fraktion eine Änderung in der personellen Besetzung vornimmt. Der Rat der Stadt Essen soll die vorgeschlagenen Mitglieder und deren Stellvertreter offiziell berufen, während der zuständige Ausschuss die Neubenennung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2025Zur Vorlage · 0007/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs 56 – JobCenter Essen für das dritte Quartal 2025 legt die strukturelle und fiskalische Entwicklung der SGB II-Leistungen dar. Im Bereich der ukrainischen Vertriebenen wurden durchschnittlich 6.462 Personen in 3.350 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Unterkunft, Heizung sowie Bildung und Teilhabe beliefen sich auf rund 17,5 Millionen Euro, wobei etwa 11,2 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt wurden. Bei den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern verzeichnete die Zahl der Personen einen Rückgang von 2,4 %. Die SGB II-Arbeitslosenquote lag im September 2025 bei 8,8 %. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurden sieben neue Arbeitsplätze nach § 16i SGB II besetzt, wodurch sich der Bestand auf 199 erhöhte, zudem wurden zehn Neufälle nach § 16e SGB II gefördert.
Der Bericht wird den Ausschüssen für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Chancengerechtigkeit und Integration zur Kenntnis vorgelegt. Eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz wurde in der Klimaschutz-Vor-Einschätzung als gegeben markiert. Spezifische Angaben zu Personalkosten, Sachkosten oder einer konkreten Finanzierung sind in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten.
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- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2025Zur Vorlage · 0073/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das vierte Quartal 2025 legt die strukturellen und fiskalischen Entwicklungen sowie die operative Zielerreichung dar. Im Jahr 2025 wurden durchschnittlich 6.450 Personen in 3.343 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft, Heizung, Bildung und Teilhabe beliefen sich auf rund 23,1 Millionen Euro, wobei etwa 14,9 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt wurden. Die SGB II-Arbeitslosenquote lag im Dezember 2025 bei 8,7 %. Während die Anzahl der Langzeitarbeitslosen um 8,2 % auf 1.071 Personen anstieg, lag die Integrationsquote um 4,8 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Im Bereich des Teilhabechancengesetzes verzeichnete die Verwaltung einen Bestand von 136 Arbeitsplätzen nach § 16i SGB II sowie 12 Neufälle nach § 16e SGB II.
Der Bericht enthält zudem Informationen zum Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete, die ab dem 1. April 2025 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen. Des Weiteren wird auf die Anpassung des Brutto-Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hingewiesen. Die Kostenstruktur umfasst Investitionen, Personalkosten sowie Sachkosten. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit und Gesundheit sowie der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.FB 38 Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0376/2026/3 · Vorlage
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Der Fachbereich 38, zuständig für die Zentrale Ausländerbehörde sowie Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage umfasst eine Darstellung der Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres. Ein Bestandteil des Berichts ist die Umsetzung des Umzugs in das neue Dienstgebäude in der Kruppstraße 16.
Des Weiteren befasst sich der Bericht mit der Optimierung der Servicequalität im Bereich der Einbürgerung sowie den Aufgaben im Welcome- und ServiceCenter, die aus der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes resultieren. Die Digitalisierung in verschiedenen Aufgabenbereichen wird ebenfalls als Teil der Behördenarbeit aufgeführt. Zudem gibt das Dokument Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus einem früheren Handlungskonzept.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie Chancengerechtigkeit und Integration den Jahresbericht 2025 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Vorstellung Integreat-AppZur Vorlage · 0254/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Essen hat am 23. Januar 2026 die „Integreat-App“ veröffentlicht. Die Anwendung richtet sich an Menschen mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte sowie an Beratungsfachkräfte. In 17 Sprachen bietet die App Informationen zu verschiedenen Themen, darunter Unterstützungsangebote in Essen, die Anmeldung in Kitas und Schulen, Hinweise zu Ausbildungsplätzen sowie zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse. Zudem können über die App integrationsbezogene Veranstaltungen stadtweit beworben werden. Die Anwendung ist kostenlos und kann auch ohne Internetverbindung genutzt werden.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM), wobei die Kosten durch Landesfinanzierung abgedeckt werden. Essen gehört zu den 140 Kommunen bundesweit, die dieses Projekt realisieren. Die Inhalte wurden von einem Projektteam aus dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Gesundheits- und Jugendamt sowie dem Fachbereich Schule erarbeitet. Die künftige Pflege und Aktualisierung der App wird durch die KIM-Koordination übernommen.
Die Einführung wurde durch Maßnahmen wie eine Pressekonferenz, Plakat- und Flyerverteilungen sowie Social-Media-Kampagnen begleitet. Eine Feedbackfunktion ermöglicht den Nutzern die direkte Rückmeldung an das Projektteam. Die entsprechenden Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Bildung, werden im Rahmen ihrer Sitzungen über die Bereitstellung der App in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“Zur Vorlage · 0174/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0174/2026/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 auf Grundlage des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Aufgrund der Haushaltsbewirtschaftung wird das Finanzvolumen für 2026 voraussichtlich auf 4.638.800 Euro sinken, verglichen mit 5.391.000 Euro im Jahr 2025. Der vorläufige Abschluss für das Jahr 2025 beläuft sich auf rund 4,73 Millionen Euro.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit soll den vorläufigen Jahresabschluss 2025 sowie die Übersicht der Maßnahmen des bezirklichen Integrationsbudgets 2025 zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die weitere Umsetzung der Handlungsansätze sowie die Bereitstellung bezirklicher Verfügungsmittel beschlossen. Für das Jahr 2026 werden 37 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, wobei 19 Maßnahmen aus dem Vorjahr nicht fortgeführt werden. Die Budgetplanung umfasst laufende Maßnahmen im Umfang von 1.085.619,51 Euro sowie 144.390,34 Euro für die bezirkliche Integrationsarbeit. Aufgrund der Budgetkürzungen sind keine neuen oder unterjährigen Maßnahmen vorgesehen.
Für die Beantragung unterjähriger Maßnahmen im Jahr 2026 wird die Frist zum 31. März ausgesetzt, während der Stichtag für ganzjährige Maßnahmen am 31. August 2027 bestehen bleibt. Verwendungsnachweise und Sachberichte sind bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Die Anträge müssen digital bei der zuständigen E-Mail-Adresse eingehen. Die Abwicklung der dezentralen Mittel erfolgt durch den Fachbereich 51. Unterjährige Anträge im zentralen Budget sind auf 5.000 Euro begrenzt.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.1Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ Hier: Weiterentwicklung der kommunalen Neuzugewandertenberatung und Prüfung von finanziellen SynergienZur Vorlage · 0568/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und SPD im Essener Rat haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0568/2026/CDU/SPD vorgelegt, der eine Überprüfung der Beratungsstrukturen für Neuzugewanderte im Rahmen des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“ vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Chancengerechtigkeit und Integration.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Basis früherer Erkenntnisse zu prüfen, ob die Anzahl der geförderten Stellen im sozialräumlichen Beratungsangebot weiterhin in vollem Umfang erforderlich ist. Dabei sollen mögliche Überschneidungen mit dem Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) sowie personelle und organisatorische Synergien untersucht werden. Zudem soll die Übereinstimmung der aktuellen Beratungsangebote mit den tatsächlichen Wohnorten und Bedarfen der Neuzugewanderten überprüft werden. Ein weiteres Ziel ist die Untersuchung, ob eine Neuordnung der Strukturen finanzielle Spielräume im Rahmen des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 schaffen kann.
Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen bei der Neuaufsetzung von Verträgen mit beteiligten Verbänden verbindlich berücksichtigt werden. Der Antrag sieht vor, Doppelstrukturen und Doppelberatungen zu vermeiden sowie die Nutzung neuer Räumlichkeiten im Kommunalen Integrationszentrum und in der Ausländerbehörde für die Erstberatung festzulegen. Zudem soll ein regelmäßiges Monitoring der bedarfsorientierten Ausrichtung der Angebote etabliert werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.Beschlusskontrolle
- 23.Anträge
- 23.1Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit FarbenfehlsichtigkeitZur Vorlage · 1037/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1037/2025/SPD einen Antrag eingebracht, um die Barrierefreiheit städtischer Dokumente für Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit zu verbessern. Das Anliegen richtet sich an den Inklusionsbeirat sowie den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Farbschemata in Verwaltungsvorlagen und städtischen Publikationen mit einem ausreichenden Kontrast ausstattet. Dabei sollen Farben nicht mehr als alleiniges Mittel zur Informationsvermittlung eingesetzt werden. Stattdessen sollen zusätzliche visuelle, grafische oder textliche Hinweise wie Symbole, Muster oder Texte ergänzt werden, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass für Menschen mit einer Rot-Grün-Sehschwäche Dokumente, die beispielsweise eine farbige Ampelmatrix als Bewertungsschema nutzen, nur eingeschränkt verständlich sind. Durch die Ergänzung von Farben um zusätzliche Informationen soll eine inklusive Gestaltung der Verwaltungsvorgänge sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 23.1.1 (DS 0572/2026/CDU/SPD) ersetzt den Antrag aus TOP 23.1
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen, mit 8 Enthaltungen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Der Antrag aus TOP 23.1.1 (DS 0572/2026/CDU/SPD) ersetzt den Antrag aus TOP 23.1 - 23.1.1TOP: Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit Hier: ErgänzungsantragZur Vorlage · 0572/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Unterstützung von Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Farbschemata in Verwaltungsvorlagen sowie in städtischen Publikationen schrittweise so gestaltet, dass ein ausreichender Kontrast gewährleistet ist. Ergänzend sollen visuelle, grafische oder textuelle Hinweise hinzugefügt werden, um die Lesbarkeit für Betroffene zu verbessern.
Die Stadtverwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, im dritten Quartal 2026 über die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Anpassungen zu berichten. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie der Inklusionsbeirat zunächst eine Empfehlung abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen im Mai 2026 über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 23.2TOP: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Bündelung in einer „Youcard“-LösungZur Vorlage · 0305/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0305/2026/LINKE einen Antrag gestellt, der eine Bündelung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in einer sogenannten „Youcard“-Lösung vorsieht. Das Modell soll sich an der Umsetzung in der Stadt Hamm orientieren, wobei die Erfahrungen aus Hamm sowie lokale Expertise einbezogen werden sollen.
Bis zur vollständigen Einführung dieser Lösung sieht der Antrag verschiedene Maßnahmen vor, um die Inanspruchnahme der Leistungen zu fördern. Dazu gehört eine verstärkte und zielgruppenorientierte Information über das BuT-Angebot. Zudem wird eine schnellere Bearbeitung der Anträge sowie die Einhaltung von Bearbeitungsfristen angestrebt. Ein Bestandteil des Antrags ist zudem die direkte Abrechnung zwischen den Leistungsträgern und den Anbietern, wie beispielsweise Vereinen, Musikschulen oder Nachhilfeinstituten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Vorleistung der Eltern zu vermeiden.
Der Antrag wurde zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss sowie an weitere zuständige Ausschüsse des Rates, darunter den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, den Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, gerichtet. Auch der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlagentext entscheiden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.3Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0411/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat mit der Vorlage 0411/2026/GRÜNE einen Antrag gestellt, wonach die Stadt Essen in den Gremien der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) eine Änderung der Praxis bei der Beförderungserschleichung bewirken soll. Die Vertretung der Stadt in diesen Gesellschaften sowie die Mitglieder der entsprechenden Aufsichtsräte sollen angewiesen werden, dass die Ruhrbahn GmbH ab sofort keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB mehr stellt, wenn im Essener Tarifgebiet ohne gültigen Fahrschein gefahren wird. Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts bleibt von dieser Regelung unberührt.
Zusätzlich fordert der Antrag, dass die Verwaltung aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung aus den vergangenen Jahren darstellt. Die Antragsteller begründen das Vorhaben damit, dass die strafrechtliche Verfolgung insbesondere für sozial benachteiligte Personengruppen zu Ersatzfreiheitsstrafen führen kann. Als Beispiel für eine bereits praktizierte Vorgehensweise werden Städte wie Düsseldorf oder Köln angeführt. Der Antrag betont zudem, dass durch den Verzicht auf Strafanzeigen keine wirtschaftlichen Einbußen für die Verkehrsunternehmen entstehen, da zivilrechtliche Ansprüche weiterhin bestehen bleiben.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 23.3.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 23.3
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 4.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 4
Ergebnis: Der Antrag aus TOP 23.3.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 23.3 - 23.3.1Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0507/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0507/2026/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der den Verzicht auf Strafanzeigen bei Beförderungserschleichung im öffentlichen Personennahverkehr vorsieht. Die Fraktionsvorsitzenden Sandra Schumacher und Stephan Neumann beantragen, dass die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Ruhrbahn GmbH sowie in den Aufsichtsräten der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) angewiesen wird, keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB im Essener Tarifgebiet mehr zu stellen.
Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts soll von dieser Regelung unberührt bleiben. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung der vergangenen Jahre darzustellen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass durch den Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung eine Entkriminalisierung erreicht werden könne, um insbesondere Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen vor Ersatzfreiheitsstrafen zu schützen. Der Antrag weist darauf hin, dass die zivilrechtlichen Ansprüche der Verkehrsunternehmen bestehen bleiben und ein wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen nicht entstehe. Zudem wird angeführt, dass vergleichbare Praktiken bereits in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Münster angewendet werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 23.3.2Ergänzungsantrag: Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0508/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat im Rahmen des Antrags 0508/2026/VOLT-PARTEI einen Ergänzungsantrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Erhebung von Daten bezüglich eines Verzichts auf Strafverfolgung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn GmbH eine systematische Datenerhebung durchzuführen.
Der Antrag sieht vor, für den Zeitraum von drei Jahren vor Einführung einer entsprechenden Regelung eine Vergleichsbasis zu schaffen. Hierzu sollen die Anzahl der Strafanzeigen gemäß § 265a StGB, die Anzahl der erhobenen erhöhten Beförderungsentgelte sowie die Quote der Fahrten ohne gültigen Fahrschein dokumentiert werden.
Zudem soll zwei Jahre nach Inkrafttreten einer solchen Regelung ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Dieser soll die Entwicklung der Quote der Fahrten ohne Fahrschein und der erhöhten Beförderungsentgelte sowie die finanziellen Auswirkungen des Verzichts auf Strafanzeigen für die Ruhrbahn GmbH aufzeigen. Ziel der Datenerhebung ist laut Antrag eine sachliche Bewertung der Maßnahme, um dem Rat bei Bedarf eine Grundlage für mögliche Nachsteuerungen zu bieten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil