Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Benennung stellvertretender sachkundiger Einwohnerinnen für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 0075/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat die Bestellung von stellvertretenden sachkundigen Einwohnerinnen für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlossen. Gemäß § 58 Absatz 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen werden Daniela Flötgen, die als Vertreterin der Aidshilfe Essen e.V. für „Der Paritätische NRW“ fungiert, sowie Claudia Hartmann vom Diakoniewerk Essen als stellvertretende sachkundige Einwohnerinnen in den Ausschuss berufen.
Die Besetzung dieser Positionen erfolgt mit dem Ziel, die fachliche Beteiligung in sozialen und gesundheitlichen Aufgabenbereichen zu stärken. Durch die Einbindung der Vertreterinnen der Freien Wohlfahrtspflege soll deren Expertise dauerhaft in die Beratungen des Ausschusses einfließen. Zudem wird durch diese Maßnahme der Austausch zwischen der Verwaltung, der Politik und den Trägern der Wohlfahrtspflege gefördert. Die entsprechenden Stellvertretungen für die genannten Organisationen waren zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch vakant.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 2.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 27.01.2026
- 3.Vorstellung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen
- 4.Vorstellung des Projektes "Sonne, Mond und Sterne" des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter NRW
- 5.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1898/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Jugendamtes Essen über die Entwicklungen der Kinderschutzpraxis in der Stadt liegt zur Kenntnisnahme in verschiedenen Ausschüssen vor. Die Vorlage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die statistische Entwicklung von Gefährdungsmeldungen im Zeitraum von 2020 bis 2024.
Im Jahr 2024 prüfte der Allgemeine Soziale Dienst insgesamt 2.797 Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen. Dies entspricht einem Anstieg von 190 Meldungen im Vergleich zum Vorjahr. Von den geprüften Fällen wurde in 1.469 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, während sich in 416 Fällen kein konkreter Gefährdungshinweis bestätigte, jedoch ein Hilfebedarf ergab. Seit dem Jahr 2022 ist ein Trend erkennbar, bei dem die Zahl der festgestellten Gefährdungen mehr als 50 Prozent der Gesamtmeldungen ausmacht.
Hinsichtlich der Meldegruppen zeigt sich ein Rückgang bei Meldungen durch Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften von 892 auf 745 Fälle. Im Gegensatz dazu stiegen die Meldungen aus Schulen sowie aus Kindertagespflege- und Kindertageseinrichtungen von 444 auf 531 an. Auch Meldungen durch Verwandte und Bekannte nahmen zu. Als mögliche Ursachen für diese Entwicklungen werden eine gesteigerte Sensibilisierung der Fachkräfte sowie verschiedene psychosoziale Belastungsfaktoren in Familien angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sachbericht 2024 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1977/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachbericht 2024 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte Gewalt belegt einen Anstieg der Beratungszahlen im Vergleich zu den Vorjahren. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 198 Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen sowie 116 Fachkräfte beraten. Die Leistungen umfassen Krisenintervention, therapeutische Unterstützung sowie die Begleitung bei Ermittlungsverfahren. Seit 2021 ist ein kontinuierlicher Zuwachs der Fallzahlen zu verzeichnen, wobei eine Zunahme im Bereich digitaler sexualisierter Gewalt festgestellt wurde.
Die Fachstelle wird durch drei Vollzeitkräfte in Kooperation zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Jugendpsychologischen Institut betrieben. Neben der Beratung von Betroffenen findet die fachliche Unterstützung von Kräften aus Schulen, Kitas sowie dem Allgemeinen Sozialen Dienst statt. Der Bericht weist darauf hin, dass aufgrund der steigenden Nachfrage und einer seit 2023 unveränderten Landesförderung zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Sicherstellung des Angebots benötigt werden. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Sachbericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII - Berichtszeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Oktober 2025Zur Vorlage · 2022/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober 2025 liegt zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien der Stadt Essen vor. Die Aufgabe dieser Koordinierungsstelle nach § 10b SGB VIII besteht darin, die Schnittstellen zwischen verschiedenen Leistungsträgern wie dem Jugendamt, dem Amt für Soziales und Wohnen sowie dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu moderieren. Ziel ist es, den Zugang zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen bei unterschiedlichen Zuständigkeiten zu unterstützen.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 308 Beratungsanfragen bearbeitet. Die Zeitspanne zwischen dem Erstkontakt und einem Beratungstermin betrug maximal 14 Tage. Das Team umfasst drei Vollzeitäquivalente, wobei die vollständige personelle Ausstattung im vierten Quartal 2024 erreicht wurde. Die Beratung richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie deren Sorgeberechtigte und Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen wie Schulen oder medizinischen Einrichtungen.
Die Verfahrenslotsen sind zudem in die strukturelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden, um die gesetzlich vorgesehene Zusammenführung der Leistungssysteme bis spätestens 2028 zu begleiten. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Rat der Stadt Essen sowie weiteren Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sachstand Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 0135/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss sowie die Ausschüsse für Schule und Bildung, Sozielle, Arbeit und Gesundheit sowie Chancengerechtigkeit und Integration nehmen den jährlichen Sachbericht zum Stand der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) in Essen zur Kenntnis.
Im Jahr 2025 ist ein Rückgang der Zahlen auf Bundes-, Landes- und Stadtebene zu verzeichnen. In Essen sank die Zahl der zu versorgenden Jugendlichen von 395 zu Beginn des Jahres auf 353 am Jahresende. Auch die vorläufigen Inobhutnahmen gingen in Essen von 143 im Jahr 2024 auf 50 im Jahr 2025 zurück. Die Stadt fungierte dabei überwiegend als abgebendes Jugendamt, da ein Teil der Jugendlichen im Rahmen von Umverteilungsverfahren in andere Kommunen weiterverteilt wurde.
Der Bestand umfasst vorrangig Jugendliche aus Syrien und Afghanistan, gefolgt von Guinea und der Ukraine. Bei den Inobhutnahmen im Jahr 2025 stellten Jugendliche aus der Ukraine mit 26 Prozent die größte Gruppe dar. Die Versorgung erfolgt durch Verwandtenpflege, stationäre Angebote sowie ambulante Hilfen für junge Volljährige. Im Zuge einer strategischen Anpassung wurden die Brückenplatzkapazitäten von 92 auf 34 reduziert. Zur Unterstützung der Jugendlichen, die teilweise über geringe Schulbildung oder psychische Einschränkungen verfügen, wurden neue Förderinstrumente wie das „Sprachcafé“ und das „Produktionsjahr“ implementiert. Für das Jahr 2026 wird eine Fortsetzung der niedrigen Zugangsdynamik erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Anpassung der Satzung des InklusionsbeiratesZur Vorlage · 0109/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Änderung der Satzung des Inklusionsbeirates. Die Vorlage des Amtes für Soates und Wohnen sieht eine Anpassung an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeindeordnung NRW sowie an die aktualisierte Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen vor.
Zusätzlich sollen die in der Praxis entwickelten Arbeitsabläufe in der Satzung verankert werden. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Konkretisierung des Verfahrens für Anregungen gemäß § 1 der Satzung, um die bestehende Praxis bei der Einreichung von Vorschlägen formal abzubilden und die Verfahrenswege klarer zu definieren.
Die Überarbeitung umfasst zudem redaktionelle und sprachliche Anpassungen. Dazu gehören die Einführung einer geschlechtergerechten Sprache sowie die Aktualisierung veralteter Formulierungen und die Beseitigung von Unklarheiten oder Doppelungen innerhalb des Textes. Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzung des Rates am 11. Februar 2026 vorgesehen; der Inklusionsbeirat sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit werden zur Kenntnisnahme einbezogen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.02.2026 · Inklusionsbeirat (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sachstandsbericht Förderplan Essen Inklusiv 2025Zur Vorlage · 0081/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Förderplan Essen Inklusiv 2025 informiert über die Verwendung der Haushaltsmittel zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Für das Jahr 2025 standen im Budget 300.000 Euro zur Verfügung. Von den 21 eingegangenen Anträgen wurden 17 Projekte realisiert, wobei die Ausgaben für diese Maßnahmen 87.061,82 Euro betrugen. Zusammen mit den Kosten für Gebärdensprachdolmetschende in Unterprojektgruppen beliefen sich die Gesamtausgaben im Jahr 2025 auf 91.375,61 Euro.
Unter den geförderten Maßnahmen finden sich das „KulturTandem 2025“ des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben, welches die Finanzierung von Künstlern und Dolmetschenden ermöglichte, sowie der „Selbsterfahrungsparcours“ der Menschenstadt Essen zur Sensibilisierung für Barrierefreiheit. Der Bericht stellt fest, dass der Haushaltsansatz aufgrund restriktiver Haushaltsregelungen aus den Jahren 2024 und 2025 nicht vollständig ausgeschöpft werden konnte.
Für das laufende Jahr stehen erneut 300.000 Euro zur Verfügung. Bis zum Stand vom 13. Februar 2026 sind bereits vier Anträge eingegangen.
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- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Kommunale Konferenz Alter und Pflege Hier: Benennung der Vertretung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und GesundheitZur Vorlage · 0310/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sieht eine Neuregelung der Vertretung innerhalb der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege vor. Das Gremium fungiert als Fachinstanz zur Klärung von Fragestellungen, die sich aus der Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes sowie des Alten- und Pflegegesetzes in Essen ergeben. Ziel der Konferenz ist die Vernetzung verschiedener Bereiche der pflegerischen Infrastruktur und der Schnittstellen zum Gesundheitswesen, um eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur für die Essener Bevölkerung sicherzustellen.
Aufgrund der Neukonstituierung und Umbenennung des Ausschusses im Zuge der neuen Wahlperiode ist eine erneute Benennung der Mitglieder erforderlich. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Besetzung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege um die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie im Verhinderungsfall um deren Stellvertretungen zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener BürgernZur Vorlage · 0319/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit berät über die Verwendung von Mitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern. Im Zentrum der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen steht die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 202<0xC2>5 sowie die Regelung der Kapitalrücklage für das Jahr 2026.
Für das Geschäftsjahr 2025 belaufen sich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen inklusive des Übertrags aus dem Vorjahr auf insgesamt 1.974,61 Euro. Die Ausgaben umfassten unter anderem Depotgebühren, Grabpflege sowie eine Zahlung in Höhe von 300 Euro an den Ortsverein der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft in Essen. Nach Abzug der Kosten und der Zuführung zur Kapitalrücklage ergibt sich ein Übertrag von 1.095,68 Euro für das Folgejahr.
Zudem wird vorgeschlagen, im Jahr 2026 ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zuzuführen. Dies dient der Verstärkung des Stiftungsvermögens gemäß den satzungsgemäßen Vorgaben und den steuerrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung. Die geplanten Erträge für das Jahr 2026 werden auf 1.700 Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-StiftungZur Vorlage · 0320/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Essen berät über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen umfasst mehrere Entscheidungspunkte zur finanziellen Verwaltung der Stiftung.
Zunächst steht die förmliche Feststellung des Stiftungsabschlusses für das Jahr 2025 auf der Tagesordnung. Zudem wird vorgeschlagen, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung für das Jahr 2026 der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2026. Hierfür liegen Anträge von drei Einrichtungen vor, denen ein Gesamtbetrag von 6.100 Euro zugesprochen werden soll. Die betreffenden Mittel sind dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von WöchnerinnenZur Vorlage · 0321/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit berät über die Verwendung der Mittel der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen. Gegenstand der Vorlage ist die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses 2025 sowie die Kenntnisnahme der Mittelverwendung im vergangenen Geschäftsjahr.
Im Jahr 2025 wurden verschiedene Projekte mit insgesamt 17.735 Euro gefördert. Zu den unterstützten Maßnahmen gehören die Fachstelle Else zur Verarbeitung belastender Geburtserfahrungen, das Lore Agnes Zentrum der AWO, die Übersetzung eines Scheckheftes für den Mutterpass im Bereich der Gesundheitsplanung sowie die Hebammenzentrale des ASB. Darüber hinaus wurden Einzelfallbeihilfen in Höhe von insgesamt 1.520 Euro an zwei Antragstellerinnen ausgezahlt. Die Gesamtausgaben der Stiftung beliefen sich unter Berücksichtigung der Depotkosten auf 19.265,72 Euro.
Für das Jahr 2026 wird vorgeschlagen, ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zuzuführen. Basierend auf den Erwartungen der zuständigen Fachabteilung belaufen sich die voraussichtlichen Erträge für 2026 auf etwa 11.650 Euro, was einem Höchstbetrag zur Kapitalverstärkung von circa 3.850 Euro entspricht.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Beitritt der Stadt Essen zur Fast-Track-Cities-InitiativeZur Vorlage · 0324/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt den Beitritt der Stadt Essen zur internationalen Fast-Track-Cities-Initiative. Der Rat der Stadt Essen soll das entsprechende Konzept zur Kenntnis nehmen, den Beitritt beschließen und den Oberbürgermeister mit der Unterzeichnung der Pariser Deklaration beauftragen. Die Initiative ist Teil der Global AIDS Strategy der Vereinten Nationen und verfolgt das Ziel, HIV/Aids bis 2030 zu beenden sowie Hepatitis B und C, andere sexuell übertragbare Infektionen und Tuberkulose wirksam zu bekämpfen.
Das Vorhaben sieht vor, bestehende lokale Strukturen zur Weiterentwicklung von Prävention, Früherkennung und Versorgung zu nutzen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem verbesserten Zugang zu Angeboten für vulnerable und schwer erreichbare Bevölkerungsgruppen sowie dem Abbau von Stigmatisierung und Diskriminierung im Gesundheitswesen und im städtischen Zusammenleben. Die Umsetzung soll durch einen strategischen Rahmen mit lokalen Zielen und die Einbindung verschiedener Akteure aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales erfolgen. Dies umfasst auch die Zusammenarbeit mit Migrantinnen- und Migranten-Communities sowie LSBTIQ*-Vertreter*innen.
Der geplante Prozess beinhaltet eine Bestandsaufnahme der lokalen Lage, die Einrichtung eines Arbeitskreises sowie die Definition von Indikatoren zur Fortschrittsmessung. Durch systematische Datenerhebung und internationalen Wissensaustausch sollen die Effizienz und Reichweite der Essener Versorgungsstrukturen gesteigert werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Neubenennung von Mitgliedern für den Fachbeirat des Fachbereiches 56 - JobCenterZur Vorlage · 2024/2025/5 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubenennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Fachbeirat des JobCenters (Fachbereich 56). Die Bildung örtlicher Fachbeiräte ist gemäß Paragraph 18d des Sozialgesetzbuches II vorgesehen, um über die Auswahl und Gestaltung von Eingliederungsinstrumenten sowie Maßnahmen zu beraten.
Aufgrund der Kommunalwahl und personeller Veränderungen in den beteiligten Gremien ist eine Neubesetzung der Mitglieder erforderlich. Die Vorlage sieht die Berufung neuer Vertreter aus verschiedenen Institutionen und politischen Fraktionen vor. Betroffen sind unter anderem die Kreishandwerkerschaft, die Agentur für Arbeit, der DGB sowie die Fraktionen der SPD, der EBB/FDP, der Grünen, der Linke und der AfD.
In einer Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit wurde bereits angekündigt, dass die SPD-Fraktion eine Änderung in der personellen Besetzung vornimmt. Der Rat der Stadt Essen soll die vorgeschlagenen Mitglieder und deren Stellvertreter offiziell berufen, während der zuständige Ausschuss die Neubenennung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2025Zur Vorlage · 0007/2026/5 · Vorlage
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Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2025 legt die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Im Kontext des Ukraine-Krieges wurden bis zum Ende des Berichtszeitraums durchschnittlich 6.462 Personen aus der Ukraine in 3.350 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft, Heizung sowie Bildung und Teilhabe beliefen sich auf rund 17,5 Millionen Euro, wovon etwa 11,2 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt wurden.
Bei den Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist ein Rückgang der Anzahl um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen, wobei insbesondere die Zahlen aus dem Irak und Syrien sanken. Die Essener SGB II-Arbeitslosenquote lag im September 2025 bei 8,8 Prozent, verglichen mit 8,4 Prozent im Vorjahresmonat. Während die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 7,5 Prozent anstieg, liegt deren Anteil mit 51,6 Prozent unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.
Im Bereich der Arbeitsmarktintegration zeigt der Bericht Entwicklungen über dem Vorjahreswert: Die Integrationsquote liegt um 3,7 Prozent über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Zudem stieg die Anzahl der Integrationen bei Personen über 50 Jahren um 3,7 Prozent an. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes werden aktuell 199 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II besetzt gehalten. Die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Chancengerechtigkeit und Integration nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2025Zur Vorlage · 0073/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das vierte Quartal 2025 weist einen Rückgang der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften um 0,4 Prozent und der Personen um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum aus. Die SGB II-Arbeitslosenquote in Essen lag im Dezember 2025 bei 8,7 Prozent, verglichen mit 8,4 Prozent im Vorjahresmonat. Die Zahl der langzeitarbeitslosen Personen stieg um 8,2 Prozent bzw. um 1.071 Personen an, wobei der Anteil der SGB II-Langzeitarbeitslosen mit 52,0 Prozent unter dem NRW-Durchschnitt von 54,8 Prozent liegt.
Bei den Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist ein Rückgang um insgesamt 2,5 Prozent zu verzeichnen, insbesondere bei Menschen aus dem Irak und Syrien. Im Bereich der ukrainischen Geflüchteten wurden im Jahr 2025 durchschnittlich 6.450 Personen in 3.343 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Bildung und Teilhabe beliefen sich auf rund 23,1 Millionen Euro, wobei etwa 14,9 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden.
Die Integrationsquote bei Alleinerziehenden und Personen über 50 Jahren liegt über den Zielwerten, während die Integrationsquote für unter 25-Jährige leicht unter dem Zielwert von 2025 blieb. Für das Jahr 2026 plant das JobCenter eine weitere Umsetzung des Teilhabechancengesetzes sowie eine verstärkte Verknüpfung der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung. Zudem sollen Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch eine Ausweitung der Präsenz in Sozialräumen wie Bürgerzentren optimiert werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.FB 38 Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0376/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38, zuständig für die Zentrale Ausländerbehörde sowie Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage umfasst eine Darstellung der Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres. Ein Bestandteil des Berichts ist die Umsetzung des Umzugs in das neue Dienstgebäude in der Kruppstraße 16.
Des Weiteren befasst sich der Bericht mit der Optimierung der Servicequalität im Bereich der Einbürgerung sowie den Aufgaben im Welcome- und ServiceCenter, die aus der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes resultieren. Die Digitalisierung in verschiedenen Aufgabenbereichen wird ebenfalls als Teil der Behördenarbeit aufgeführt. Zudem gibt das Dokument Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus einem früheren Handlungskonzept.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie Chancengerechtigkeit und Integration den Jahresbericht 2025 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Vorstellung Integreat-AppZur Vorlage · 0254/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Essen hat am 23. Januar 2026 die „Integreat-App“ veröffentlicht. Die Anwendung richtet sich an Menschen mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte sowie an Beratungsfachkräfte. In 17 Sprachen bietet die App Informationen zu verschiedenen Themen, darunter Unterstützungsangebote in Essen, die Anmeldung in Kitas und Schulen, Hinweise zu Ausbildungsplätzen sowie zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse. Zudem können über die App integrationsbezogene Veranstaltungen stadtweit beworben werden. Die Anwendung ist kostenlos und kann auch ohne Internetverbindung genutzt werden.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM), wobei die Kosten durch Landesfinanzierung abgedeckt werden. Essen gehört zu den 140 Kommunen bundesweit, die dieses Projekt realisieren. Die Inhalte wurden von einem Projektteam aus dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Gesundheits- und Jugendamt sowie dem Fachbereich Schule erarbeitet. Die künftige Pflege und Aktualisierung der App wird durch die KIM-Koordination übernommen.
Die Einführung wurde durch Maßnahmen wie eine Pressekonferenz, Plakat- und Flyerverteilungen sowie Social-Media-Kampagnen begleitet. Eine Feedbackfunktion ermöglicht den Nutzern die direkte Rückmeldung an das Projektteam. Die entsprechenden Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Bildung, werden im Rahmen ihrer Sitzungen über die Bereitstellung der App in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“Zur Vorlage · 0174/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0174/2026/OB umfasst die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 auf Basis des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Aufgrund der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung durch den Stadtkämmerer wird das verfügbare Finanzvolumen für 2026 voraussichtlich 4.638.800 Euro betragen. Damit sinkt das Budget im Vergleich zum Jahr 2025, in dem 5.391.000 Euro zur Verfügung standen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASAGI) wird gebeten, den vorläufigen Jahresabschluss sowie die Übersicht der Maßnahmen des bezirklichen Integrationsbudgets für das Jahr 2025 zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll der Ausschuss über die weitere Umsetzung der Handlungsansätze in den Teilen A und B sowie über die Bereitstellung bezirklicher Verfügungsmittel im Teil C für das Jahr 2026 entscheiden.
Die finanzielle Situation führt dazu, dass für 2026 keine neuen Initial- oder Erprobungsprojekte aufgenommen werden können. Zudem ist eine Verlängerung von Maßnahmen, die im Jahr 2025 erstmals gefördert wurden, nicht möglich. In der Planung sind 19 Maßnahmen aus dem Vorjahr als nicht weitergeführt oder in den Regelhaushalt übernommen aufgeführt. Bei vier weiteren Einzelmaßnahmen werden die Fördersummen für das Jahr 2026 reduziert.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.1Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ Hier: Weiterentwicklung der kommunalen Neuzugewandertenberatung und Prüfung von finanziellen SynergienZur Vorlage · 0568/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und SPD im Essener Rat haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0568/2026/CDU/SPD vorgelegt, der eine Überprüfung der Beratungsstrukturen für Neuzugewanderte im Rahmen des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“ vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Chancengerechtigkeit und Integration.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Basis früherer Erkenntnisse zu prüfen, ob die Anzahl der geförderten Stellen im sozialräumlichen Beratungsangebot weiterhin in vollem Umfang erforderlich ist. Dabei sollen mögliche Überschneidungen mit dem Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) sowie personelle und organisatorische Synergien untersucht werden. Zudem soll die Übereinstimmung der aktuellen Beratungsangebote mit den tatsächlichen Wohnorten und Bedarfen der Neuzugewanderten überprüft werden. Ein weiteres Ziel ist die Untersuchung, ob eine Neuordnung der Strukturen finanzielle Spielräume im Rahmen des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 schaffen kann.
Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen bei der Neuaufsetzung von Verträgen mit beteiligten Verbänden verbindlich berücksichtigt werden. Der Antrag sieht vor, Doppelstrukturen und Doppelberatungen zu vermeiden sowie die Nutzung neuer Räumlichkeiten im Kommunalen Integrationszentrum und in der Ausländerbehörde für die Erstberatung festzulegen. Zudem soll ein regelmäßiges Monitoring der bedarfsorientierten Ausrichtung der Angebote etabliert werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.Beschlusskontrolle
- 23.Anträge
- 23.1Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit FarbenfehlsichtigkeitZur Vorlage · 1037/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1037/2025/SPD einen Antrag eingebracht, um die Barrierefreiheit städtischer Dokumente für Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit zu verbessern. Das Anliegen richtet sich an den Inklusionsbeirat sowie den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Farbschemata in Verwaltungsvorlagen und städtischen Publikationen mit einem ausreichenden Kontrast ausstattet. Dabei sollen Farben nicht mehr als alleiniges Mittel zur Informationsvermittlung eingesetzt werden. Stattdessen sollen zusätzliche visuelle, grafische oder textliche Hinweise wie Symbole, Muster oder Texte ergänzt werden, um die Lesbarkeit zu gewährleisten.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass für Menschen mit einer Rot-Grün-Sehschwäche Dokumente, die beispielsweise eine farbige Ampelmatrix als Bewertungsschema nutzen, nur eingeschränkt verständlich sind. Durch die Ergänzung von Farben um zusätzliche Informationen soll eine inklusive Gestaltung der Verwaltungsvorgänge sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 23.1.1 (DS 0572/2026/CDU/SPD) ersetzt den Antrag aus TOP 23.1
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen, mit 8 Enthaltungen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Der Antrag aus TOP 23.1.1 (DS 0572/2026/CDU/SPD) ersetzt den Antrag aus TOP 23.1 - 23.1.1TOP: Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit Hier: ErgänzungsantragZur Vorlage · 0572/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Unterstützung von Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Farbschemata in Verwaltungsvorlagen sowie in städtischen Publikationen schrittweise so gestaltet, dass ein ausreichender Kontrast gewährleistet ist. Ergänzend sollen visuelle, grafische oder textuelle Hinweise hinzugefügt werden, um die Lesbarkeit für Betroffene zu verbessern.
Die Stadtverwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, im dritten Quartal 2026 über die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Anpassungen zu berichten. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie der Inklusionsbeirat zunächst eine Empfehlung abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen im Mai 2026 über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 23.2TOP: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Bündelung in einer „Youcard“-LösungZur Vorlage · 0305/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0305/2026/LINKE einen Antrag gestellt, der eine Bündelung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in einer sogenannten „Youcard“-Lösung vorsieht. Das Modell soll sich an der Umsetzung in der Stadt Hamm orientieren, wobei die Erfahrungen aus Hamm sowie lokale Expertise einbezogen werden sollen.
Bis zur vollständigen Einführung dieser Lösung sieht der Antrag verschiedene Maßnahmen vor, um die Inanspruchnahme der Leistungen zu fördern. Dazu gehört eine verstärkte und zielgruppenorientierte Information über das BuT-Angebot. Zudem wird eine schnellere Bearbeitung der Anträge sowie die Einhaltung von Bearbeitungsfristen angestrebt. Ein Bestandteil des Antrags ist zudem die direkte Abrechnung zwischen den Leistungsträgern und den Anbietern, wie beispielsweise Vereinen, Musikschulen oder Nachhilfeinstituten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Vorleistung der Eltern zu vermeiden.
Der Antrag wurde zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss sowie an weitere zuständige Ausschüsse des Rates, darunter den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, den Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, gerichtet. Auch der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlagentext entscheiden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.3Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0411/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Essener Rat hat mit der Vorlage 0411/2026/GRÜNE einen Antrag gestellt, wonach die Stadt Essen in den Gremien der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) eine Änderung der Praxis bei der Beförderungserschleichung bewirken soll. Die Vertretung der Stadt in diesen Gesellschaften sowie die Mitglieder der entsprechenden Aufsichtsräte sollen angewiesen werden, dass die Ruhrbahn GmbH ab sofort keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB mehr stellt, wenn im Essener Tarifgebiet ohne gültigen Fahrschein gefahren wird. Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts bleibt von dieser Regelung unberührt.
Zusätzlich fordert der Antrag, dass die Verwaltung aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung aus den vergangenen Jahren darstellt. Die Antragsteller begründen das Vorhaben damit, dass die strafrechtliche Verfolgung insbesondere für sozial benachteiligte Personengruppen zu Ersatzfreiheitsstrafen führen kann. Als Beispiel für eine bereits praktizierte Vorgehensweise werden Städte wie Düsseldorf oder Köln angeführt. Der Antrag betont zudem, dass durch den Verzicht auf Strafanzeigen keine wirtschaftlichen Einbußen für die Verkehrsunternehmen entstehen, da zivilrechtliche Ansprüche weiterhin bestehen bleiben.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 23.3.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 23.3
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Der Antrag aus TOP 4.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 4
Ergebnis: Der Antrag aus TOP 23.3.1 (DS 0507/2026/GRÜNE) ersetzt den Antrag aus TOP 23.3 - 23.3.1Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0507/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Grüne Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0507/2026/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der den Verzicht auf Strafanzeigen bei Beförderungserschleichung im öffentlichen Personennahverkehr vorsieht. Die Fraktionsvorsitzenden Sandra Schumacher und Stephan Neumann beantragen, dass die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der Ruhrbahn GmbH sowie in den Aufsichtsräten der Ruhrbahn GmbH und der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) angewiesen wird, keine Strafanzeigen oder Strafanträge nach § 265a StGB im Essener Tarifgebiet mehr zu stellen.
Die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgelts soll von dieser Regelung unberührt bleiben. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, aktuelle Daten zu den Strafanträgen wegen Beförderungserschleichung der vergangenen Jahre darzustellen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass durch den Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung eine Entkriminalisierung erreicht werden könne, um insbesondere Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen vor Ersatzfreiheitsstrafen zu schützen. Der Antrag weist darauf hin, dass die zivilrechtlichen Ansprüche der Verkehrsunternehmen bestehen bleiben und ein wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen nicht entstehe. Zudem wird angeführt, dass vergleichbare Praktiken bereits in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Münster angewendet werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 23.3.2Ergänzungsantrag: Verzicht auf Strafverfolgung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen FahrscheinZur Vorlage · 0508/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die Partei hat im Rahmen des Antrags 0508/2026/VOLT-PARTEI einen Ergänzungsantrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Erhebung von Daten bezüglich eines Verzichts auf Strafverfolgung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn GmbH eine systematische Datenerhebung durchzuführen.
Der Antrag sieht vor, für den Zeitraum von drei Jahren vor Einführung einer entsprechenden Regelung eine Vergleichsbasis zu schaffen. Hierzu sollen die Anzahl der Strafanzeigen gemäß § 265a StGB, die Anzahl der erhobenen erhöhten Beförderungsentgelte sowie die Quote der Fahrten ohne gültigen Fahrschein dokumentiert werden.
Zudem soll zwei Jahre nach Inkrafttreten einer solchen Regelung ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Dieser soll die Entwicklung der Quote der Fahrten ohne Fahrschein und der erhöhten Beförderungsentgelte sowie die finanziellen Auswirkungen des Verzichts auf Strafanzeigen für die Ruhrbahn GmbH aufzeigen. Ziel der Datenerhebung ist laut Antrag eine sachliche Bewertung der Maßnahme, um dem Rat bei Bedarf eine Grundlage für mögliche Nachsteuerungen zu bieten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil