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Vorlage

Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern

0319/2026/5 17.03.2026 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit berät über die Verwendung von Mitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern. Im Zentrum der vorliegenden Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen steht die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 202<0xC2>5 sowie die Regelung der Kapitalrücklage für das Jahr 2026.

Für das Geschäftsjahr 2025 belaufen sich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen inklusive des Übertrags aus dem Vorjahr auf insgesamt 1.974,61 Euro. Die Ausgaben umfassten unter anderem Depotgebühren, Grabpflege sowie eine Zahlung in Höhe von 300 Euro an den Ortsverein der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft in Essen. Nach Abzug der Kosten und der Zuführung zur Kapitalrücklage ergibt sich ein Übertrag von 1.095,68 Euro für das Folgejahr.

Zudem wird vorgeschlagen, im Jahr 2026 ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Kapitalrücklage zuzuführen. Dies dient der Verstärkung des Stiftungsvermögens gemäß den satzungsgemäßen Vorgaben und den steuerrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung. Die geplanten Erträge für das Jahr 2026 werden auf 1.700 Euro geschätzt.

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