Verwendung von Stiftungsmitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Stadt Essen berät über die Verwendung von Mitteln der Frau-Otto-Knaudt-Stiftung. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen umfasst mehrere Entscheidungspunkte zur finanziellen Verwaltung der Stiftung.
Zunächst steht die förmliche Feststellung des Stiftungsabschlusses für das Jahr 2025 auf der Tagesordnung. Zudem wird vorgeschlagen, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung für das Jahr 2026 der Rücklage zur Kapitalverstärkung zuzuführen.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Gewährung von Zuschüssen aus den Stiftungsmitteln für das erste Halbjahr 2026. Hierfür liegen Anträge von drei Einrichtungen vor, denen ein Gesamtbetrag von 6.100 Euro zugesprochen werden soll. Die betreffenden Mittel sind dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 112 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 17.03.2026einstimmig beschlossen