Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII - Berichtszeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Oktober 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober 2025 liegt zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien der Stadt Essen vor. Die Aufgabe dieser Koordinierungsstelle nach § 10b SGB VIII besteht darin, die Schnittstellen zwischen verschiedenen Leistungsträgern wie dem Jugendamt, dem Amt für Soziales und Wohnen sowie dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu moderieren. Ziel ist es, den Zugang zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen bei unterschiedlichen Zuständigkeiten zu unterstützen.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 308 Beratungsanfragen bearbeitet. Die Zeitspanne zwischen dem Erstkontakt und einem Beratungstermin betrug maximal 14 Tage. Das Team umfasst drei Vollzeitäquivalente, wobei die vollständige personelle Ausstattung im vierten Quartal 2024 erreicht wurde. Die Beratung richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie deren Sorgeberechtigte und Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen wie Schulen oder medizinischen Einrichtungen.
Die Verfahrenslotsen sind zudem in die strukturelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden, um die gesetzlich vorgesehene Zusammenführung der Leistungssysteme bis spätestens 2028 zu begleiten. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Rat der Stadt Essen sowie weiteren Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.04.2026Kenntnis genommen
- 17.03.2026Kenntnis genommen
- 11.03.2026verwiesen in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 11.03.2026Kenntnis genommen
- 25.02.2026Kenntnis genommen
- 11.02.2026Kenntnis genommen
- 10.02.2026Kenntnis genommen