Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 21.01.2026
- 2.Wahl von stellvertretenden Schriftführungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 0177/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird in der Sitzung am 25. Februar 2026 über die Wahl von stellvertretenden Schriftführungen entschieden. Die Grundlage hierfür bildet die Geschäftsordnung des Gremiums, welche eine Niederschrift über die wesentlichen Sitzungsabläufe vorschreibt. Um die Sitzungsbegleitung im Falle eines Ausfalls der hauptamtlichen Schriftführung sicherzustellen, ist die Bestellung von Stellvertretungen vorgesehen.
Die vorliegende Vorlage schlägt vor, drei Personen in einer festgelegten Reihenfolge zu den stellvertretenden Schriftführungen des Ausschusses zu benennen. Damit soll die lückenlose Dokumentation der Gremiumsarbeit gewährleistet werden. Für diesen Vorgang sind keine zusätzlichen Kosten oder Auswirkungen auf den Klimaschutz ersichtlich.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Wahl von fünf stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt EssenZur Vorlage · 1760/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen soll im Rahmen seiner Sitzungen im Januar und Februar 2026 über die Wahl von fünf stellvertretenden Vorsitzenden entscheiden. Die Vorlage 1760/2025/OB legt hierfür das Verfahren fest, welches auf der Geschäftsordnung des Integrationsrates basiert.
Gemäß den Bestimmungen wählt der Ausschuss aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz sowie fünf Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einer festgelegten Reihenfolge. Der Prozess sieht vor, dass sich der Ausschuss zur Besetzung der Stellvertreterstellen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen kann. Die Annahme eines solchen Vorschlags erfordert einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses in offener Abstimmung.
Falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, wird über die verschiedenen zur Auswahl stehenden Vorschläge nach den Grundsätzen der Verhältniswahl im Höchstzahlverfahren abgestimmt. In diesem Fall findet die Abstimmung in einem Wahlgang geheim statt. Die entsprechenden Termine für die Entscheidungen im Ausschuss sind für den 21. Januar und den 25. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - Wahl von fünf stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen. Hier: Berücksichtigung der neuen Geschäftsordnung bei der Wahl der stellvertretenden VorsitzendenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 4.Vorschläge des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen für die Ausschüsse des Rates der Stadt EssenZur Vorlage · 1759/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat Vorschläge zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Essen mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Personen als sachkundige Mitglieder für die verschiedenen städtischen Gremien vorzuschlagen.
Die rechtliche Grundlage für diese Benennungen bildet die Gemeindeordnung NRW, die es ermöglicht, dass Personen ab 16 Jahren den Ausschüssen angehören können, sofern sie grundsätzlich auch dem Rat der Stadt angehören könnten. Nach der Hauptsatzung der Stadt Essen ist der Integrationsrat befugt, Vorschläge für sachkundige Mitglieder und deren Stellvertreter aus der Mitte seiner gewählten Migrantenvertretung einzureichen. Dies umfasst auch die Möglichkeit, Ersatzmitglieder zu benennen.
Hinsichtlich des Wahlprüfungsausschusses wird in der Vorlage festgehalten, dass eine Beteiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration durch die Entsendung sachkundiger Mitglieder nicht erforderlich ist. Grund hierfür ist, dass dieser Ausschuss lediglich zu Anlässen politischer Wahlen zusammenkommt und keine beratenden Mitglieder vorsieht. Die endgültige Entscheidung über die personellen Vorschläge wird im Rat der Stadt Essen für den 25. März 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Vorschlag eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für den SeniorenratZur Vorlage · 1765/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat dem Rat der Stadt Essen einen Vorschlag zur Besetzung des Seniorenbeirats vorgelegt. In dieser Vorlage werden eine Person als ordentliches Mitglied sowie eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied für das Gremium vorgeschlagen.
Der Seniorenbeirat fungiert als Interessenvertretung der älteren Generation und berät den Rat sowie die Verwaltung der Stadt Essen und weitere Institutionen in Fragen der Seniorenarbeit. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Rat bestellt. Gemäß der Satzung des Seniorenbeirates soll dem Gremium auch ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als stimmberechtigtes Mitglied angehören. Für diese Funktion wird eine Person angestrebt, die nach Möglichkeit der älteren Generation angehört oder in besonderer Weise mit Seniorenarbeit befasst ist und am Wahltag mindestens 60 Jahre alt ist. Über etwaige Ausnahmen von dieser Altersregelung entscheidet der Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Vorschlag eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 1766/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befasst sich mit der Entsendung von Vertretern in den Jugendhilfeausschuss. Auf Grundlage von § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung können sachkundige Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in andere Gremien entsandt werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse miteinander zu verzahnen und eine Mitwirkung bei integrationsrelevanten Fragestellungen im Jugendhilfeausschuss zu ermöglichen.
Mit der vorliegenden Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen wird vorgeschlagen, ein beratendes Mitglied sowie eine stellvertretende beratende Mitgliedschaft für den Jugendhilfeausschuss zu wählen. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Positionen ist für die Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Zeitraum zwischen dem 21. Januar und dem 18. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für die Essener GesundheitskonferenzZur Vorlage · 1767/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll seine Vertretung innerhalb der Essener Gesundheitskonferenz bestimmen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl eines Mitglieds sowie einer stellvertretenden Person für das Gremium vor.
Die Essener Gesundheitskonferenz dient als Forum, in dem Akteure des lokalen Gesundheitssystems – darunter Anbieter, Kostenträger und Nutzer gesundheitlicher Leistungen sowie die kommunale Gesundheitspolitik – zu zentralen Themen der Gesundheitsversorgung konsensorientiert beraten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Eine Beteiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist vorgesehen, um eine umfassende Beratung sicherzustellen und die Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus den Arbeitsgruppen zu unterstützen.
Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz finden dreimal jährlich im Rathaus statt. Die gewählten Vertreter des Ausschusses können zudem an den Sitzungen der Arbeitsgruppe der Gesundheitskonferenz teilnehmen, die in einem Turnus von drei Monaten zusammenkommen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Wahl von Verbindungsmitgliedern sowie deren Stellvertretungen zu den BezirksvertretungenZur Vorlage · 1768/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt die Wahl neuer Verbindungsmitglieder sowie deren Stellvertretungen zu den Essener Bezirksvertretungen vor. Diese Funktion dient als Schnittstelle zwischen dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen, um bei Integrationsfragen im jeweiligen Stadtbezirk beratend zu unterstützen und beispielsweise Kontakte zu Migrantenorganisationen herzustellen.
Die Entsendung dieser Mitglieder basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Gremien, da eine solche Regelung in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgesehen ist. Gemäß den seit 2015 geltenden Regelungen soll pro Bezirk ein Verbindungsmitglied und eine Stellvertretung gewählt werden. Es wird empfohlen, dass die Mitglieder im jeweiligen Bezirk wohnhaft sind, was jedoch keine Voraussetzung darstellt.
Die Verbindungsmitglieder verfügen in den Bezirksvertretungen nicht über ein Antrags-, Stimm- oder allgemeines Rederecht. Ein Redebeitrag mit Integrationsbezug kann jedoch nach vorheriger Anmeldung bei der Sitzungsleitung beantragt werden. Zu den Aufgaben gehört zudem der regelmäßige Informationsaustausch zwischen dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen, wobei die Berichterstattung über relevante Themen in den jeweiligen Gremien vorgesehen ist. Der Ausschuss schlägt für die Besetzung die in der Vorlage genannten Personen vor.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Wahl von Delegierten für die Gremien des LandesintegrationsratesZur Vorlage · 1762/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen soll über die Besetzung von Vertretungen im Landesintegrationsrat entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht die Wahl von Delegierten sowie stellvertretenden Delegierten für zwei Gremien des Landesintegrationsrates vor.
Gemäß der Satzung des Landesintegrationsrates ist der Ausschuss berechtigt, bis zu fünf Delegierte für die Mitgliederversammlung zu entsenden. Diese Versammlung übernimmt wesentliche Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft, darunter die Wahl des Vorstandes und der Revisoren sowie die Beschlussfassung über vorgelegte Anträge.
Darüber hinaus sieht die Regelung vor, dass ein Delegierter sowie eine stellvertretende Person in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates entsandt werden können. Der Ausschuss soll hierfür die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen wählen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Vorschlag von Fraktionen, Institutionen, Vereinen und Verbänden als externe Beraterinnen und BeraterZur Vorlage · 1860/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beabsichtigt, externe Expertise in seine Beratungsarbeit einzubinden. Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen ist es dem im Jahr 2026 konstituierten Ausschuss gestattet, externe Beraterinnen und Berater zur Unterstützung heranzuziehen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag werden die in der Anlage aufgeführten Fraktionen, Institutionen, Vereine und Verbände dazu aufgerufen, jeweils eine Person als Beraterin oder Berater sowie eine Stellvertretung für den Ausschuss zu benennen. Das Verfahren ist dabei zweistufig strukturiert: Zunächst wird festgelegt, von welchen Gruppen Anfragen zur Entsendung von Fachkräften gestellt werden sollen. In einem nachfolgenden Schritt erfolgt die Abstimmung über die tatsächliche Teilnahme der jeweiligen externen Personen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Fachkenntnisse und Erfahrungen der genannten Akteure in die Ausschussarbeit zu integrieren.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Einrichtung von Arbeitskreisen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 1769/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat einen Beschlussvorschlag zur Einrichtung von Arbeitskreisen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vorgelegt. Ziel dieser Arbeitskreise ist die Vertiefung bedeutender Themenschwerpunkte innerhalb des Gremiums.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit Erfahrungen aus dem Integrationsrat. Dort wurde in der Vergangenheit die Bildung beratender Arbeitskreise als zweckmäßig erachtet, um Themen detaillierter zu betrachten und Projekte zu planen. Diese Arbeitskreise sollen sich gemäß der Geschäftsordnung des Integrationsrates aus Mitgliedern des Ausschusses sowie aus externen Beratern zusammensetzen.
Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Zeitraum von Januar bis März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1898/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Jugendamtes Essen über die Entwicklungen der Kinderschutzpraxis in der Stadt liegt zur Kenntnisnahme in verschiedenen Ausschüssen vor. Die Vorlage thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die statistische Entwicklung von Gefährdungsmeldungen im Zeitraum von 2020 bis 2024.
Im Jahr 2024 prüfte der Allgemeine Soziale Dienst insgesamt 2.797 Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen. Dies entspricht einem Anstieg von 190 Meldungen im Vergleich zum Vorjahr. Von den geprüften Fällen wurde in 1.469 Fällen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, während sich in 416 Fällen kein konkreter Gefährdungshinweis bestätigte, jedoch ein Hilfebedarf ergab. Seit dem Jahr 2022 ist ein Trend erkennbar, bei dem die Zahl der festgestellten Gefährdungen mehr als 50 Prozent der Gesamtmeldungen ausmacht.
Hinsichtlich der Meldegruppen zeigt sich ein Rückgang bei Meldungen durch Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften von 892 auf 745 Fälle. Im Gegensatz dazu stiegen die Meldungen aus Schulen sowie aus Kindertagespflege- und Kindertageseinrichtungen von 444 auf 531 an. Auch Meldungen durch Verwandte und Bekannte nahmen zu. Als mögliche Ursachen für diese Entwicklungen werden eine gesteigerte Sensibilisierung der Fachkräfte sowie verschiedene psychosoziale Belastungsfaktoren in Familien angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Sachbericht 2024 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1977/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachbericht 2024 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte Gewalt belegt einen Anstieg der Beratungszahlen im Vergleich zu den Vorjahren. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 198 Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen sowie 116 Fachkräfte beraten. Die Leistungen umfassen Krisenintervention, therapeutische Unterstützung sowie die Begleitung bei Ermittlungsverfahren. Seit 2021 ist ein kontinuierlicher Zuwachs der Fallzahlen zu verzeichnen, wobei eine Zunahme im Bereich digitaler sexualisierter Gewalt festgestellt wurde.
Die Fachstelle wird durch drei Vollzeitkräfte in Kooperation zwischen dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Jugendpsychologischen Institut betrieben. Neben der Beratung von Betroffenen findet die fachliche Unterstützung von Kräften aus Schulen, Kitas sowie dem Allgemeinen Sozialen Dienst statt. Der Bericht weist darauf hin, dass aufgrund der steigenden Nachfrage und einer seit 2023 unveränderten Landesförderung zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen zur Sicherstellung des Angebots benötigt werden. Die zuständigen Ausschüsse sollen den Sachbericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2025Zur Vorlage · 1989/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften im Jahr 2025 liegt vor. Die Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V., die seit 32 Jahren besteht, umfasst zum Stichtag 30. September 2025 insgesamt 259 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Davon entfallen 233 Patenschaften auf öffentliche Spielplätze ohne Schulhöfe und 26 auf Spielplätze auf Schulhöfen.
Im Berichtszeitraum wurden durch das Spielmobil des Kinderschutzbundes insgesamt 210 Einsätze durchgeführt, darunter Veranstaltungen auf bepateten Spielplätzen sowie Angebote in Schulen. Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften durch die Bezirksvertretungen belief sich im Jahr 2025 auf eine Gesamtsumme von 19.817,50 Euro. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden zudem 14 Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von rund 40.753 Euro gefördert.
Der Bericht dokumentiert zudem die Bearbeitung von Bürgeranfragen zu Themen wie Spielplatzpflege und Reparaturen sowie die Durchführung von Beteiligungsverfahren bei der Gestaltung von Spielplätzen. Die Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen I bis IX den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (4. Sitzung)
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII - Berichtszeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Oktober 2025Zur Vorlage · 2022/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Oktober 2025 liegt zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien der Stadt Essen vor. Die Aufgabe dieser Koordinierungsstelle nach § 10b SGB VIII besteht darin, die Schnittstellen zwischen verschiedenen Leistungsträgern wie dem Jugendamt, dem Amt für Soziales und Wohnen sowie dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu moderieren. Ziel ist es, den Zugang zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu erleichtern und die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen bei unterschiedlichen Zuständigkeiten zu unterstützen.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 308 Beratungsanfragen bearbeitet. Die Zeitspanne zwischen dem Erstkontakt und einem Beratungstermin betrug maximal 14 Tage. Das Team umfasst drei Vollzeitäquivalente, wobei die vollständige personelle Ausstattung im vierten Quartal 2024 erreicht wurde. Die Beratung richtet sich an junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen sowie deren Sorgeberechtigte und Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen wie Schulen oder medizinischen Einrichtungen.
Die Verfahrenslotsen sind zudem in die strukturelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eingebunden, um die gesetzlich vorgesehene Zusammenführung der Leistungssysteme bis spätestens 2028 zu begleiten. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, dem Rat der Stadt Essen sowie weiteren Ausschüssen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — verwiesen in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Essener Quartiermanagement: Strategische Planung und systematische Ausweitung von integrierten StadtteilentwicklungsprozessenZur Vorlage · 1132/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur strategischen Planung des Essener Quartiermanagements befasst sich mit der systematischen Ausweitung von Stadtteilentwicklungsprozessen. Das Modell, welches seit 1997 in Essen etabliert ist, wurde im Jahr 2024 um den Stadtteil Borbeck erweitert. Damit umfasst die Quartiersarbeit nun neben Kray, Frohnhausen, Horst/Freisenbruch und Karnap auch einen weiteren Bereich mit professioneller Stadtteilarbeit und Moderation.
Die Vorlage gibt einen Rückblick auf die Arbeitsschwerpunkte in den genannten Quartieren und prüft die Umsetzung eines Ratsauftrages zur möglichen Übertragung des Konzepts auf weitere Stadtteile. In Kray liegt der Schwerpunkt auf der Netzwerkarbeit zwischen Institutionen, Vereinen und der Bewohnerschaft sowie der Koordination von Veranstaltungen durch die Stadtteilmoderation. Im Bereich Horst/Freisenbruch steht die Kriminalprävention im Fokus. Durch das Gremium „Perspektive Oststadt“, in dem unter anderem Vertreter der Polizei, des Ordnungsamtes und sozialer Dienste zusammenkommen, werden Themen wie Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit bearbeitet.
Zudem enthält der Bericht einen Vorschlag zur Ausweitung des Modells in den nächsten Jahren. Den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen wird die Kenntnisnahme des Berichts vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.10.2025 · Seniorenrat (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Anerkennung des Viertelimpuls e.V. - Verein für Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für zunächst ein JahrZur Vorlage · 1667/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Viertelimpuls e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet und sieht eine Zuordnung in die Trägerkategorie 4 vor. Der im Jahr 2018 gegründete Verein mit Sitz in Essen verfolgt das Ziel, das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft zu stärken. Er finanziert sich durch Fördergelder, Spenden sowie Mitgliedsbeiträge und beschäftigt pädagogisch qualifizierte Fachkräfte.
Das Spektrum der Angebote umfasst unter anderem das Projekt „Mobilitea“, ein mobiles Tee-Café an acht verschiedenen Standorten im Essener Stadtgebiet, sowie die Musikangebote „Damaskino“ und „Ugarit“. Die Projekte richten sich primär an Kinder, Jugendliche und deren Familien. Die Prüfung der Anerkennung erfolgte im Rahmen der Jugendhilfeplanung, wobei auch die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes berücksichtigt wurde. Laut der vorliegenden Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Neben dem Jugendhilfeausschuss werden auch der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Kulturausschuss über diesen Vorgang zur Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1700/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII entscheiden. Der Verein ist bereits seit 2021 in dieser Funktion anerkannt, wobei die letzte Verlängerung im Oktober 2022 für zwei Jahre beschlossen wurde.
Das Angebot des Vereins umfasst musikalische und pädagogisch-kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche im Essener Stadtteil Kray. Dazu gehören Musik-AGs an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Kindertagesstätten, die im Jahr 2024 etwa 49 Wochenstunden umfassten und mehrere hundert Kinder erreichten. Ergänzt wird das Programm durch Ferien-Workshops und öffentliche Konzerte. In der Arbeit kooperiert der Verein mit verschiedenen lokalen Institutionen wie der Plan B Ruhr gGmbH sowie dem Kinder- und Jugendhaus „Buschhütte“.
Die Finanzierung der Projekte setzt sich aus Fördermitteln der Stadt Essen, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Stiftungen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen zusammen. Laut der Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung und wird der Trägerkategorie 4 zugeordnet. Die weiteren zuständigen Gremien sollen den Beschluss zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 1933/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss wird ersucht, die Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kita-Jahr 2026/2027 zu beschließen. Die Vorlage sieht vor, der Verwaltung die Befugnis zu erteilen, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern geringfügige Änderungen an der vorgelegten Planung vorzunehmen. Zudem soll die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie der Antrag auf Landesmittel für eine qualifizierte Fachberatung von 660 Kindertagespflegepersonen beschlossen werden.
Die Planung basiert auf einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung bei Kindern unter sechs Jahren im Essener Stadtgebiet. Schätzungen zufolge sinkt die Zahl der Kinder in dieser Altersgruppe von etwa 34.403 im September 2024 auf voraussichtlich 33.336 im September 2025. Im laufenden Kita-Jahr 2025/2026 wurden zwar 294 neue Plätze in Kindertageseinrichtungen geschaffen, jedoch führen Verzögerungen bei verschiedenen Bauprojekten sowie die Schließung einiger Einrichtungen zu einem Verlust von 156 Plätzen. Zum Ende des Kita-Jahres 2025/2026 wird die Verfügbarkeit von insgesamt etwa 21.220 Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen erwartet, wobei davon 4.385 Plätze für Kinder unter drei Jahren und 16.835 Plätze für Kinder über drei Jahren vorgesehen sind. Auch im Bereich der Kindertagespflege wird ein Rückgang der Betreuungsplätze prognostiziert.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Abschlussbericht zur Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) vorgelegt. Das Projekt wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 22. September 2021 initiiert, um die sportliche Situation der Stadt zu analysieren und an moderne urbane Bewegungskulturen anzupassen. Ein externes Fachbüro unter der Leitung von Prof. Kähler führte die Planung über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren durch. Im Rahmen des Prozesses wurden verschiedene Akteure aus der Verwaltung, Sportvereinen sowie sozialen Einrichtungen in Workshops und Arbeitsgruppen einbezogen, um Bedarfe und Entwicklungen im Bereich Sport und Bewegung zu ermitteln.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Abschlussbericht zur Kenntnis nehmen. Zudem sollen verschiedene Fachausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat den Bericht zur Kenntnis nehmen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung der Planung aussprechen. Für den Rat der Stadt Essen ist vorgesehen, den Abschlussbericht ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Prüfung der im Bericht enthaltenen Maßnahmenvorschläge zu beauftragen. Die Betriebsleitung soll die Empfehlungen gegebenenfalls konkretisieren, die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über den Fortschritt informieren und die notwendigen Beschlussfassungen für die Umsetzung von Projekten vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 20.1TOP:Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0197/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Integrierten Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf den Abschlussbericht der genannten Planung.
Mit dem Antrag wird die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe ersucht, die Empfehlungen sowie Maßnahmenvorschläge aus dem Abschlussbericht zu prüfen und aufzubereiten. Voraussetzung für diese Prüfung ist eine Priorisierung bzw. Auswahl der Maßnahmen durch Beschlüsse der zuständigen Ausschüsse. Der Antrag präzisiert zudem, dass eine Umsetzung der Inhalte nicht automatisch erfolgt. Eine Realisierung der Maßnahmen bedarf einer gesonderten politischen Beratung sowie einer entsprechenden Beschlussfassung in den jeweils zuständigen Fachausschüssen und im Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Seniorenrat (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Anträge und Anfragen
- 21.1Ausweitung des Open Sunday-ProjektesZur Vorlage · 1300/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausweitung des Projektes „Open Sunday“ eingebracht. Mit der Vorlage 1300/2025 wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Erweiterung des Programms auf weitere Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf zu prüfen. Dabei sollen mindestens vier zusätzliche Standorte identifiziert werden.
Der Antrag umfasst zudem die Entwicklung eines Konzepts zur Anwerbung und Qualifizierung von zusätzlichen sportpädagogischen Coaches. Hierbei sollen Kooperationen mit lokalen Sportvereinen, der Universität Duisburg-Essen sowie Berufskollegen mit sportpädagogischen Ausbildungsgängen angestrebt werden. Des Weiteren sollen die Öffnungszeiten des Angebots bedarfsgerecht erweitert werden, um eine Teilnahme von mehr Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Der Entscheidungsprozess sieht Beratungen in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Jugendhilfe sowie Schule, Bildung und Wissenschaft und Sport- und Bäderbetriebe vor. Der Integrationsrat und der Inklusionsbeirat sollen das Vorhaben zur Kenntnis nehmen, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Keine Abstimmung vorgenommen, da Ergebnis aus dem Rat bereits vorliegt.
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: Keine Abstimmung vorgenommen, da Ergebnis aus dem Rat bereits vorliegt. - 21.2Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 0086/2026/EBB/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0086/2026/EBB/FDP zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die bestehenden Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren in Essen durch Digitalisierung zu optimieren. Ein zentraler Bestandteil der Anfrage ist die Prüfung einer digitalen Chipkartenlösung für Leistungen des BuT.
Im Rahmen dieser Lösung sollen berechtigte Kinder und Jugendliche eine personalisierte Chipkarte erhalten. Damit einhergehend soll die Ausstattung relevanter Leistungserbringer, wie etwa Schulen, Kindertagesstätten und Vereine, mit geeigneten Lesegeräten geprüft werden. Als Referenzmodelle werden dabei die MyCardOberhausen sowie die UpdateCard im Kreis Unna angeführt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum Ende des ersten Quartals 2026 eine Beschlussvorlage vorzulegen. Diese soll eine fachliche Bewertung der Umsetzbarkeit, die technischen und organisatorischen Anforderungen sowie eine Übersicht über Kosten und Finanzierung enthalten. Zudem ist ein Zeitplan für die Umsetzung vorzusehen. Auf Basis dieser Vorlage sollen bis zum Frühjahr 2026 konkrete Umsetzungsempfehlungen erarbeitet werden.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB - 21.3Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1410/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1410/2025/GRÜNE einen Antrag zur Weiterentwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, Verfahrensoptimierungen zu prüfen, um die Inanspruchnahme von Leistungen für Kinder und Jugendliche sozial gerechter, digitaler und inklusiver zu gestalten.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung eines digitalen Teilhabegutschein-Systems für soziale und kulturelle Angebote, das sich an Best-Practice-Modellen orientiert. Zudem sollen Informationen zu BuT-Leistungen barrierefrei und mehrsprachig direkt mit dem Versand von Leistungsbescheiden, wie etwa zum Wohngeld oder Bürgergeld, erfolgen. Die Verknüpfung der Informationen mit der Arbeit der Schulsozialarbeit sowie von Familienzentren soll die aktive Ansprache der Familien unterstützen.
Der Antrag umfasst zudem die Einrichtung eines Erinnerungsservice für die Einreichung von Schulbescheinigungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren und die Integration eines BuT-Rechners auf den Internetseiten der Stadt Essen. Zur statistischen Erfassung soll die jährliche Berichterstattung um die Anzahl der Leistungsempfänger bis zum Alter von 25 Jahren in verschiedenen Rechtskreisen ergänzt werden, um eine Vergleichbarkeit der Teilhabequoten zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung soll die entsprechenden Vorschläge inklusive Angaben zur Finanzierung bis zum ersten Quartal 2026 zur Entscheidung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB - 21.4Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1222/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1222/2025/CDU einen Antrag gestellt, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen organisatorisch und inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, Empfehlungen für eine Verfahrensoptimierung auszuarbeiten, die insbesondere schnellere und einfachere Antrags- und Bewilligungsprozesse vorsieht.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Verbesserung der fachlichen Verknüpfung zwischen den BuT-Leistungen und außerschulischen Fördermöglichkeiten sowie Bildungspartnern. Zudem sollen verbindliche und fortlaufende Prüfungen zur weiteren Optimierung des Verfahrens etabliert werden. In die Erarbeitung dieser Empfehlungen sollen neben der internen Expertise auch aktuelle praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. Die Verwaltung soll die Umsetzungsempfehlungen spätestens bis zum kommenden Frühjahr vorlegen.
Laut Begründung der Fraktion sollen die Verfahren stärker auf die Alltagsprobleme der anspruchsberechtigten Eltern sowie auf die Lebensrealität der Familien ausgerichtet werden. Ziel ist es, durch den Ausbau von Kooperationen – etwa mit der Schulsozialarbeit oder der kulturellen Bildung – die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten zu stärken.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.5Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Ganzheitliche, digitale und sozial gerechte Weiterentwicklung der Antrags-, Bewilligungs- und TeilhabeverfahrenZur Vorlage · 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und EBB/FDP haben einen Antrag zur Weiterentwicklung der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung die Antrags-, Bewilligungs- und Teilhabeverfahren so gestaltet, dass sie niedrigschwelliger, transparenter und verwaltungsökonomischer werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung digitaler Zugangs- und Abrechnungssysteme. Dies umfasst Konzepte für personalisierte Chipkarten, digitale Gutschein- oder Wallet-Systeme sowie App-basierte Lösungen. Dabei sollen auch die technische Ausstattung von Leistungserbringern wie Schulen, Kitas und Vereinen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen untersucht werden.
Zudem sieht der Antrag eine verbesserte Information der betroffenen Familien vor. Bei der Erteilung von Leistungsbescheiden, beispielsweise zum Bürgergeld oder Wohngeld, soll eine mehrsprachige und barrierefreie Information über BuT-Leistungen erfolgen. Ergänzend sollen digitale Serviceportale und der BuT-Rechner der Stadt Essen stärker miteinander verknüpft werden.
Darüber hinaus soll geprüft werden, wie BuT-Leistungen stärker mit bestehenden Angeboten im Sozialraum, etwa in den Bereichen Sport, Musik oder Kultur, verknüpft werden können. Ziel des Antrags ist es, durch die Reduzierung von Zugangshürden die Inanspruchnahme der Leistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien zu fördern und gleichzeitig die Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.6 ATOP: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Bündelung in einer „Youcard“-LösungZur Vorlage · 0305/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0305/2026/LINKE einen Antrag gestellt, der eine Bündelung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in einer sogenannten „Youcard“-Lösung vorsieht. Das Modell soll sich an der Umsetzung in der Stadt Hamm orientieren, wobei die Erfahrungen aus Hamm sowie lokale Expertise einbezogen werden sollen.
Bis zur vollständigen Einführung dieser Lösung sieht der Antrag verschiedene Maßnahmen vor, um die Inanspruchnahme der Leistungen zu fördern. Dazu gehört eine verstärkte und zielgruppenorientierte Information über das BuT-Angebot. Zudem wird eine schnellere Bearbeitung der Anträge sowie die Einhaltung von Bearbeitungsfristen angestrebt. Ein Bestandteil des Antrags ist zudem die direkte Abrechnung zwischen den Leistungsträgern und den Anbietern, wie beispielsweise Vereinen, Musikschulen oder Nachhilfeinstituten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Vorleistung der Eltern zu vermeiden.
Der Antrag wurde zur Beratung an den Jugendhilfeausschuss sowie an weitere zuständige Ausschüsse des Rates, darunter den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration, den Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, den Ausschuss für Schule und Bildung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, gerichtet. Auch der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlagentext entscheiden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 23.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 24.Mitteilungen und Aktuelles
- 25.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil