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Vorlage

Anerkennung des Viertelimpuls e.V. - Verein für Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für zunächst ein Jahr

1667/2025/4 25.02.2026 Jugendamt

🟢 Beschlossen 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Viertelimpuls e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet und sieht eine Zuordnung in die Trägerkategorie 4 vor. Der im Jahr 2018 gegründete Verein mit Sitz in Essen verfolgt das Ziel, das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft zu stärken. Er finanziert sich durch Fördergelder, Spenden sowie Mitgliedsbeiträge und beschäftigt pädagogisch qualifizierte Fachkräfte.

Das Spektrum der Angebote umfasst unter anderem das Projekt „Mobilitea“, ein mobiles Tee-Café an acht verschiedenen Standorten im Essener Stadtgebiet, sowie die Musikangebote „Damaskino“ und „Ugarit“. Die Projekte richten sich primär an Kinder, Jugendliche und deren Familien. Die Prüfung der Anerkennung erfolgte im Rahmen der Jugendhilfeplanung, wobei auch die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes berücksichtigt wurde. Laut der vorliegenden Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Neben dem Jugendhilfeausschuss werden auch der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Kulturausschuss über diesen Vorgang zur Kenntnis gesetzt.

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