Unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII entscheiden. Der Verein ist bereits seit 2021 in dieser Funktion anerkannt, wobei die letzte Verlängerung im Oktober 2022 für zwei Jahre beschlossen wurde.
Das Angebot des Vereins umfasst musikalische und pädagogisch-kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche im Essener Stadtteil Kray. Dazu gehören Musik-AGs an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Kindertagesstätten, die im Jahr 2024 etwa 49 Wochenstunden umfassten und mehrere hundert Kinder erreichten. Ergänzt wird das Programm durch Ferien-Workshops und öffentliche Konzerte. In der Arbeit kooperiert der Verein mit verschiedenen lokalen Institutionen wie der Plan B Ruhr gGmbH sowie dem Kinder- und Jugendhaus „Buschhütte“.
Die Finanzierung der Projekte setzt sich aus Fördermitteln der Stadt Essen, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Stiftungen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen zusammen. Laut der Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung und wird der Trägerkategorie 4 zugeordnet. Die weiteren zuständigen Gremien sollen den Beschluss zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.02.2026Kenntnis genommen
- 10.02.2026Kenntnis genommen
- 28.01.2026Kenntnis genommen
- 27.01.2026Kenntnis genommen
- 21.01.2026abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025einstimmig beschlossen