Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung einer Schriftführung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 1763/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage 1763/2025/OB wird die Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beantragt. Gemäß der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Essen ist vorgesehen, dass über die wesentlichen Inhalte der Sitzungen des Gremiums eine Niederschrift angefertigt wird. Diese Niederschrift muss von einem durch den Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, Damian Kütemann-Busch zum Schriftführer des Ausschusses zu bestellen. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ergibt sich aus § 12 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat in analoger Anwendung der Gemeindeordnung NRW sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen und seiner Ausschüsse. Bei dem vorgeschlagenen Schriftführer handelt es sich um einen Mitarbeiter der Verwaltung. Die Entscheidung über die Bestellung ist für die Sitzung des Ausschusses am 21. Januar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Einführung und Verpflichtung der nach §27 GO NRW gewählten Mitglieder
- 3.Wahl eines / einer Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt EssenZur Vorlage · 1757/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen soll bei seiner Sitzung am 21. Januar 2026 eine neue Vorsitzkraft wählen. Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen regelt hierzu das Verfahren gemäß der Gemeindeordnung NRW.
Gemäß § 27 Absatz 7 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW erfolgt die Wahl einer Vorsitzenden oder eines Vorsitzenden aus der Mitte des Ausschusses. Das Verfahren orientiert sich dabei an den Regelungen für den Integrationsrat der Stadt Essen, wobei in entsprechender Anwendung des § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW vorgegangen wird.
Sofern kein Widerspruch gegen eine offene Abstimmung vorliegt, wird die Person durch Abgabe von Stimmzetteln bestimmt. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Erzielung einer absoluten Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich. Falls im ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenanteilen eine Stichwahl statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen am Ende des Verfahrens entscheidet das Los über die Wahl.
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- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.1TOP 4:Wahl von fünf stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen Hier:Änderungsantrag zu den Geschäftsordnungen des IR und des ACI (TOP 12, DS 1755/2025/OB)Zur Vorlage · 0138/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0138/2026 eingereicht, der eine Änderung der Geschäftsordnungen des Integrationsrates sowie des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration und befasst sich mit der Regelung der personellen Besetzung von Leitungspositionen in diesen Gremien.
Für die Geschäftsordnung des Integrationsrates wird vorgeschlagen, dass das Gremium zu Beginn jeder Wahlperiode einen Vorsitzenden sowie eine festzulegende Anzahl an Stellvertretern wählt. Der Entwurf sieht zudem vor, dass bei einem Mandatsverlust, einem Rücktritt oder einer Abwahl die vakanten Positionen durch Neuwahlen neu zu besetzen sind. Eine Wahl von Ersatzmitgliedern für diese Funktionen soll nach den neuen Regelungen nicht möglich sein.
Parallel dazu soll die Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration dahingehend angepasst werden, dass das Gremium aus seiner Mitte eine Anzahl an Stellvertretungen für den Vorsitzenden wählt. Die genaue Anzahl dieser Stellvertretungen soll jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode festgelegt werden. Der Antrag wurde von Dirk Kalweit und Alae Eddine Sanaa unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung)
- 4.Wahl von fünf stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt EssenZur Vorlage · 1760/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen soll im Rahmen seiner Sitzungen im Januar und Februar 2026 über die Wahl von fünf stellvertretenden Vorsitzenden entscheiden. Die Vorlage 1760/2025/OB legt hierfür das Verfahren fest, welches auf der Geschäftsordnung des Integrationsrates basiert.
Gemäß den Bestimmungen wählt der Ausschuss aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz sowie fünf Stellvertreterinnen oder Stellvertreter in einer festgelegten Reihenfolge. Der Prozess sieht vor, dass sich der Ausschuss zur Besetzung der Stellvertreterstellen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen kann. Die Annahme eines solchen Vorschlags erfordert einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses in offener Abstimmung.
Falls kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, wird über die verschiedenen zur Auswahl stehenden Vorschläge nach den Grundsätzen der Verhältniswahl im Höchstzahlverfahren abgestimmt. In diesem Fall findet die Abstimmung in einem Wahlgang geheim statt. Die entsprechenden Termine für die Entscheidungen im Ausschuss sind für den 21. Januar und den 25. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Sitzungstermine des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Jahr 2026Zur Vorlage · 1761/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1761/2025/OB wird die Festlegung der Sitzungstermine für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration für das Jahr 2026 beantragt. Der Vorschlag des Oberbürgermeisters sieht eine Reihe von Terminen vor, die jeweils mittwochs um 17:30 Uhr im Ratssaal stattfinden sollen.
Die geplanten Sitzungstage sind der 21. Januar, der 18. März, der 20. Mai, der 17. Juni, der 23. September sowie der 11. November 2026. Dabei wurden bestimmte Monate aufgrund von Ferienzeiten aus dem Plan ausgeschlossen. So entfällt die Sitzung im April wegen der Osterferien, während im Juli und August aufgrund der Sommerferien keine Termine vorgesehen sind. Auch für den Monat Oktober ist aufgrund der Herbstferien keine Sitzung angesetzt.
Bei der Erstellung des Terminkalenders wurden die Sitzungsdaten des Rates sowie seiner Ausschüsse, die Schulferien und die gesetzlichen Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen berücksichtigt. Damit soll eine Abstimmung mit anderen städtischen Gremien sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Vorschlag eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 1766/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befasst sich mit der Entsendung von Vertretern in den Jugendhilfeausschuss. Auf Grundlage von § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung können sachkundige Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in andere Gremien entsandt werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse miteinander zu verzahnen und eine Mitwirkung bei integrationsrelevanten Fragestellungen im Jugendhilfeausschuss zu ermöglichen.
Mit der vorliegenden Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen wird vorgeschlagen, ein beratendes Mitglied sowie eine stellvertretende beratende Mitgliedschaft für den Jugendhilfeausschuss zu wählen. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Positionen ist für die Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Zeitraum zwischen dem 21. Januar und dem 18. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Vorschlag eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für den SeniorenratZur Vorlage · 1765/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat dem Rat der Stadt Essen einen Vorschlag zur Besetzung des Seniorenbeirats vorgelegt. In dieser Vorlage werden eine Person als ordentliches Mitglied sowie eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied für das Gremium vorgeschlagen.
Der Seniorenbeirat fungiert als Interessenvertretung der älteren Generation und berät den Rat sowie die Verwaltung der Stadt Essen und weitere Institutionen in Fragen der Seniorenarbeit. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Rat bestellt. Gemäß der Satzung des Seniorenbeirates soll dem Gremium auch ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als stimmberechtigtes Mitglied angehören. Für diese Funktion wird eine Person angestrebt, die nach Möglichkeit der älteren Generation angehört oder in besonderer Weise mit Seniorenarbeit befasst ist und am Wahltag mindestens 60 Jahre alt ist. Über etwaige Ausnahmen von dieser Altersregelung entscheidet der Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für die Essener GesundheitskonferenzZur Vorlage · 1767/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll seine Vertretung innerhalb der Essener Gesundheitskonferenz bestimmen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl eines Mitglieds sowie einer stellvertretenden Person für das Gremium vor.
Die Essener Gesundheitskonferenz dient als Forum, in dem Akteure des lokalen Gesundheitssystems – darunter Anbieter, Kostenträger und Nutzer gesundheitlicher Leistungen sowie die kommunale Gesundheitspolitik – zu zentralen Themen der Gesundheitsversorgung konsensorientiert beraten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Eine Beteiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist vorgesehen, um eine umfassende Beratung sicherzustellen und die Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus den Arbeitsgruppen zu unterstützen.
Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz finden dreimal jährlich im Rathaus statt. Die gewählten Vertreter des Ausschusses können zudem an den Sitzungen der Arbeitsgruppe der Gesundheitskonferenz teilnehmen, die in einem Turnus von drei Monaten zusammenkommen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Wahl von Verbindungsmitgliedern sowie deren Stellvertretungen zu den BezirksvertretungenZur Vorlage · 1768/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt die Wahl neuer Verbindungsmitglieder sowie deren Stellvertretungen zu den Essener Bezirksvertretungen vor. Diese Funktion dient als Schnittstelle zwischen dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen, um bei Integrationsfragen im jeweiligen Stadtbezirk beratend zu unterstützen und beispielsweise Kontakte zu Migrantenorganisationen herzustellen.
Die Entsendung dieser Mitglieder basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Gremien, da eine solche Regelung in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgesehen ist. Gemäß den seit 2015 geltenden Regelungen soll pro Bezirk ein Verbindungsmitglied und eine Stellvertretung gewählt werden. Es wird empfohlen, dass die Mitglieder im jeweiligen Bezirk wohnhaft sind, was jedoch keine Voraussetzung darstellt.
Die Verbindungsmitglieder verfügen in den Bezirksvertretungen nicht über ein Antrags-, Stimm- oder allgemeines Rederecht. Ein Redebeitrag mit Integrationsbezug kann jedoch nach vorheriger Anmeldung bei der Sitzungsleitung beantragt werden. Zu den Aufgaben gehört zudem der regelmäßige Informationsaustausch zwischen dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen, wobei die Berichterstattung über relevante Themen in den jeweiligen Gremien vorgesehen ist. Der Ausschuss schlägt für die Besetzung die in der Vorlage genannten Personen vor.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Vorschläge des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen für die Ausschüsse des Rates der Stadt EssenZur Vorlage · 1759/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat Vorschläge zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Essen mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Personen als sachkundige Mitglieder für die verschiedenen städtischen Gremien vorzuschlagen.
Die rechtliche Grundlage für diese Benennungen bildet die Gemeindeordnung NRW, die es ermöglicht, dass Personen ab 16 Jahren den Ausschüssen angehören können, sofern sie grundsätzlich auch dem Rat der Stadt angehören könnten. Nach der Hauptsatzung der Stadt Essen ist der Integrationsrat befugt, Vorschläge für sachkundige Mitglieder und deren Stellvertreter aus der Mitte seiner gewählten Migrantenvertretung einzureichen. Dies umfasst auch die Möglichkeit, Ersatzmitglieder zu benennen.
Hinsichtlich des Wahlprüfungsausschusses wird in der Vorlage festgehalten, dass eine Beteiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration durch die Entsendung sachkundiger Mitglieder nicht erforderlich ist. Grund hierfür ist, dass dieser Ausschuss lediglich zu Anlässen politischer Wahlen zusammenkommt und keine beratenden Mitglieder vorsieht. Die endgültige Entscheidung über die personellen Vorschläge wird im Rat der Stadt Essen für den 25. März 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Wahl von Delegierten für die Gremien des LandesintegrationsratesZur Vorlage · 1762/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen soll über die Besetzung von Vertretungen im Landesintegrationsrat entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht die Wahl von Delegierten sowie stellvertretenden Delegierten für zwei Gremien des Landesintegrationsrates vor.
Gemäß der Satzung des Landesintegrationsrates ist der Ausschuss berechtigt, bis zu fünf Delegierte für die Mitgliederversammlung zu entsenden. Diese Versammlung übernimmt wesentliche Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft, darunter die Wahl des Vorstandes und der Revisoren sowie die Beschlussfassung über vorgelegte Anträge.
Darüber hinaus sieht die Regelung vor, dass ein Delegierter sowie eine stellvertretende Person in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates entsandt werden können. Der Ausschuss soll hierfür die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen wählen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Einrichtung von Arbeitskreisen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 1769/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat einen Beschlussvorschlag zur Einrichtung von Arbeitskreisen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vorgelegt. Ziel dieser Arbeitskreise ist die Vertiefung bedeutender Themenschwerpunkte innerhalb des Gremiums.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit Erfahrungen aus dem Integrationsrat. Dort wurde in der Vergangenheit die Bildung beratender Arbeitskreise als zweckmäßig erachtet, um Themen detaillierter zu betrachten und Projekte zu planen. Diese Arbeitskreise sollen sich gemäß der Geschäftsordnung des Integrationsrates aus Mitgliedern des Ausschusses sowie aus externen Beratern zusammensetzen.
Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Zeitraum von Januar bis März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - Vorschlag von Fraktionen, Institutionen, Vereinen und Verbänden als externe Beraterinnen und BeraterZur Vorlage · 1860/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beabsichtigt, externe Expertise in seine Beratungsarbeit einzubinden. Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen ist es dem im Jahr 2026 konstituierten Ausschuss gestattet, externe Beraterinnen und Berater zur Unterstützung heranzuziehen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag werden die in der Anlage aufgeführten Fraktionen, Institutionen, Vereine und Verbände dazu aufgerufen, jeweils eine Person als Beraterin oder Berater sowie eine Stellvertretung für den Ausschuss zu benennen. Das Verfahren ist dabei zweistufig strukturiert: Zunächst wird festgelegt, von welchen Gruppen Anfragen zur Entsendung von Fachkräften gestellt werden sollen. In einem nachfolgenden Schritt erfolgt die Abstimmung über die tatsächliche Teilnahme der jeweiligen externen Personen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Fachkenntnisse und Erfahrungen der genannten Akteure in die Ausschussarbeit zu integrieren.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - Beschluss einer Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt EssenZur Vorlage · 1755/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 21. Januar 2026 über die Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung beraten. Die vorliegende Vorlage sieht den Beschluss dieser Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Januar 2026 vor. Ziel der Regelung ist es, eine rechtssichere und transparente Arbeitsgrundlage für die Wahlperiode 2025 bis 2030 zu etablieren.
Die rechtliche Basis für die Selbstverwaltung des Ausschusses ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen. Diese Bestimmungen ermöglichen es dem Gremium, eine eigene Geschäftsordnung festzulegen. Die Vorlage hält zudem fest, dass Änderungen an dieser Geschäftsordnung jederzeit durch einen Beschluss möglich sind, wobei hierfür eine Zwei-Drittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses erforderlich ist.
Die entsprechende Vorlage wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und dient der organisatorischen Festlegung der Arbeitsweise des Ausschusses für den Zeitraum der aktuellen Wahlperiode.
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Beratungsfolge
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.BFlächendeckende Alphabetisierung neuzugewanderter Schülerinnen und SchülerZur Vorlage · 0703/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0703/2025 einen Antrag eingebracht, der die Erarbeitung eines Konzepts zur flächendeckenden Einrichtung zentralisierter Alphabetisierungsklassen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept für zugewanderte Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die über keine grundlegenden Lese- und Schreibkenntnisse verfügen.
Nach Begründung der Fraktion ist der Unterricht in regulären Deutschklassen für diese Zielgruppe nicht zielführend, da dort zu unterschiedliche Lernniveaus aufeinandertreffen. Zentralisierte Klassen an ausgewählten Schulen mit entsprechender Infrastruktur und qualifiziertem Personal sollen stattdessen spezielle Methoden und intensive phonetische Übungen ermöglichen. Durch diese individuelle Förderung soll der Übergang in reguläre Klassen nach erfolgreicher Alphabetisierung strukturiert begleitet werden.
Die Maßnahme zielt darauf ab, Bildungsbenachteiligung sowie Schulverweigerung vorzubeugen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu sichern. Der Antrag durchläuft die Beratung in den Ausschüssen für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Integrationsrat, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.BEssener Quartiermanagement: Strategische Planung und systematische Ausweitung von integrierten StadtteilentwicklungsprozessenZur Vorlage · 1132/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur strategischen Planung des Essener Quartiermanagements befasst sich mit der systematischen Ausweitung von Stadtteilentwicklungsprozessen. Das Modell, welches seit 1997 in Essen etabliert ist, wurde im Jahr 2024 um den Stadtteil Borbeck erweitert. Damit umfasst die Quartiersarbeit nun neben Kray, Frohnhausen, Horst/Freisenbruch und Karnap auch einen weiteren Bereich mit professioneller Stadtteilarbeit und Moderation.
Die Vorlage gibt einen Rückblick auf die Arbeitsschwerpunkte in den genannten Quartieren und prüft die Umsetzung eines Ratsauftrages zur möglichen Übertragung des Konzepts auf weitere Stadtteile. In Kray liegt der Schwerpunkt auf der Netzwerkarbeit zwischen Institutionen, Vereinen und der Bewohnerschaft sowie der Koordination von Veranstaltungen durch die Stadtteilmoderation. Im Bereich Horst/Freisenbruch steht die Kriminalprävention im Fokus. Durch das Gremium „Perspektive Oststadt“, in dem unter anderem Vertreter der Polizei, des Ordnungsamtes und sozialer Dienste zusammenkommen, werden Themen wie Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit bearbeitet.
Zudem enthält der Bericht einen Vorschlag zur Ausweitung des Modells in den nächsten Jahren. Den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen wird die Kenntnisnahme des Berichts vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.10.2025 · Seniorenrat (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.BUmsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1222/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1222/2025/CDU einen Antrag gestellt, die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Essen organisatorisch und inhaltlich weiterzuentwickeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, Empfehlungen für eine Verfahrensoptimierung auszuarbeiten, die insbesondere schnellere und einfachere Antrags- und Bewilligungsprozesse vorsieht.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Verbesserung der fachlichen Verknüpfung zwischen den BuT-Leistungen und außerschulischen Fördermöglichkeiten sowie Bildungspartnern. Zudem sollen verbindliche und fortlaufende Prüfungen zur weiteren Optimierung des Verfahrens etabliert werden. In die Erarbeitung dieser Empfehlungen sollen neben der internen Expertise auch aktuelle praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. Die Verwaltung soll die Umsetzungsempfehlungen spätestens bis zum kommenden Frühjahr vorlegen.
Laut Begründung der Fraktion sollen die Verfahren stärker auf die Alltagsprobleme der anspruchsberechtigten Eltern sowie auf die Lebensrealität der Familien ausgerichtet werden. Ziel ist es, durch den Ausbau von Kooperationen – etwa mit der Schulsozialarbeit oder der kulturellen Bildung – die Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten zu stärken.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.BAusweitung des Open Sunday-ProjektesZur Vorlage · 1300/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausweitung des Projektes „Open Sunday“ eingebracht. Mit der Vorlage 1300/2025 wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine Erweiterung des Programms auf weitere Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf zu prüfen. Dabei sollen mindestens vier zusätzliche Standorte identifiziert werden.
Der Antrag umfasst zudem die Entwicklung eines Konzepts zur Anwerbung und Qualifizierung von zusätzlichen sportpädagogischen Coaches. Hierbei sollen Kooperationen mit lokalen Sportvereinen, der Universität Duisburg-Essen sowie Berufskollegen mit sportpädagogischen Ausbildungsgängen angestrebt werden. Des Weiteren sollen die Öffnungszeiten des Angebots bedarfsgerecht erweitert werden, um eine Teilnahme von mehr Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Der Entscheidungsprozess sieht Beratungen in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Jugendhilfe sowie Schule, Bildung und Wissenschaft und Sport- und Bäderbetriebe vor. Der Integrationsrat und der Inklusionsbeirat sollen das Vorhaben zur Kenntnis nehmen, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Keine Abstimmung vorgenommen, da Ergebnis aus dem Rat bereits vorliegt.
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 09.12.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.BUmsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 1410/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1410/2025/GRÜNE einen Antrag zur Weiterentwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, Verfahrensoptimierungen zu prüfen, um die Inanspruchnahme von Leistungen für Kinder und Jugendliche sozial gerechter, digitaler und inklusiver zu gestalten.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Prüfung eines digitalen Teilhabegutschein-Systems für soziale und kulturelle Angebote, das sich an Best-Practice-Modellen orientiert. Zudem sollen Informationen zu BuT-Leistungen barrierefrei und mehrsprachig direkt mit dem Versand von Leistungsbescheiden, wie etwa zum Wohngeld oder Bürgergeld, erfolgen. Die Verknüpfung der Informationen mit der Arbeit der Schulsozialarbeit sowie von Familienzentren soll die aktive Ansprache der Familien unterstützen.
Der Antrag umfasst zudem die Einrichtung eines Erinnerungsservice für die Einreichung von Schulbescheinigungen bei Jugendlichen ab 14 Jahren und die Integration eines BuT-Rechners auf den Internetseiten der Stadt Essen. Zur statistischen Erfassung soll die jährliche Berichterstattung um die Anzahl der Leistungsempfänger bis zum Alter von 25 Jahren in verschiedenen Rechtskreisen ergänzt werden, um eine Vergleichbarkeit der Teilhabequoten zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung soll die entsprechenden Vorschläge inklusive Angaben zur Finanzierung bis zum ersten Quartal 2026 zur Entscheidung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.BErziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.BAnerkennung des Viertelimpuls e.V. - Verein für Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für zunächst ein JahrZur Vorlage · 1667/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Viertelimpuls e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet und sieht eine Zuordnung in die Trägerkategorie 4 vor. Der im Jahr 2018 gegründete Verein mit Sitz in Essen verfolgt das Ziel, das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft zu stärken. Er finanziert sich durch Fördergelder, Spenden sowie Mitgliedsbeiträge und beschäftigt pädagogisch qualifizierte Fachkräfte.
Das Spektrum der Angebote umfasst unter anderem das Projekt „Mobilitea“, ein mobiles Tee-Café an acht verschiedenen Standorten im Essener Stadtgebiet, sowie die Musikangebote „Damaskino“ und „Ugarit“. Die Projekte richten sich primär an Kinder, Jugendliche und deren Familien. Die Prüfung der Anerkennung erfolgte im Rahmen der Jugendhilfeplanung, wobei auch die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes berücksichtigt wurde. Laut der vorliegenden Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Neben dem Jugendhilfeausschuss werden auch der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Kulturausschuss über diesen Vorgang zur Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.BUnbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1700/2025/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII entscheiden. Der Verein ist bereits seit 2021 in dieser Funktion anerkannt, wobei die letzte Verlängerung im Oktober 2022 für zwei Jahre beschlossen wurde.
Das Angebot des Vereins umfasst musikalische und pädagogisch-kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche im Essener Stadtteil Kray. Dazu gehören Musik-AGs an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Kindertagesstätten, die im Jahr 2024 etwa 49 Wochenstunden umfassten und mehrere hundert Kinder erreichten. Ergänzt wird das Programm durch Ferien-Workshops und öffentliche Konzerte. In der Arbeit kooperiert der Verein mit verschiedenen lokalen Institutionen wie der Plan B Ruhr gGmbH sowie dem Kinder- und Jugendhaus „Buschhütte“.
Die Finanzierung der Projekte setzt sich aus Fördermitteln der Stadt Essen, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Stiftungen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen zusammen. Laut der Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung und wird der Trägerkategorie 4 zugeordnet. Die weiteren zuständigen Gremien sollen den Beschluss zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 23.CUmsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in der Stadt Essen Hier: Verfahrensoptimierungen beim Antrags- und Bewilligungsverfahren und in der inhaltlich-fachlichen VerknüpfungZur Vorlage · 0086/2026/EBB/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 0086/2026/EBB/FDP zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die bestehenden Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren in Essen durch Digitalisierung zu optimieren. Ein zentraler Bestandteil der Anfrage ist die Prüfung einer digitalen Chipkartenlösung für Leistungen des BuT.
Im Rahmen dieser Lösung sollen berechtigte Kinder und Jugendliche eine personalisierte Chipkarte erhalten. Damit einhergehend soll die Ausstattung relevanter Leistungserbringer, wie etwa Schulen, Kindertagesstätten und Vereine, mit geeigneten Lesegeräten geprüft werden. Als Referenzmodelle werden dabei die MyCardOberhausen sowie die UpdateCard im Kreis Unna angeführt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum Ende des ersten Quartals 2026 eine Beschlussvorlage vorzulegen. Diese soll eine fachliche Bewertung der Umsetzbarkeit, die technischen und organisatorischen Anforderungen sowie eine Übersicht über Kosten und Finanzierung enthalten. Zudem ist ein Zeitplan für die Umsetzung vorzusehen. Auf Basis dieser Vorlage sollen bis zum Frühjahr 2026 konkrete Umsetzungsempfehlungen erarbeitet werden.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Zurückgezogen zugunsten von Antrag 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.01.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Von Antragsteller zurückgezogen zugunsten des Antrags 0191/2026/GRÜNE/FDP-EBB
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - B.Nicht öffentlicher Teil