Vorschlag eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für den Jugendhilfeausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befasst sich mit der Entsendung von Vertretern in den Jugendhilfeausschuss. Auf Grundlage von § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung können sachkundige Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in andere Gremien entsandt werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse miteinander zu verzahnen und eine Mitwirkung bei integrationsrelevanten Fragestellungen im Jugendhilfeausschuss zu ermöglichen.
Mit der vorliegenden Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen wird vorgeschlagen, ein beratendes Mitglied sowie eine stellvertretende beratende Mitgliedschaft für den Jugendhilfeausschuss zu wählen. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Positionen ist für die Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Zeitraum zwischen dem 21. Januar und dem 18. März 2026 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.03.2026einstimmig beschlossen
- 25.02.2026abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026abgesetzt/vertagt