Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 25.02.2026
- 2.Vorschläge des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration von sachkundigen Einwohnern und Einwohnerinnen für die Ausschüsse des Rates der Stadt EssenZur Vorlage · 1759/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat Vorschläge zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Essen mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Personen als sachkundige Mitglieder für die verschiedenen städtischen Gremien vorzuschlagen.
Die rechtliche Grundlage für diese Benennungen bildet die Gemeindeordnung NRW, die es ermöglicht, dass Personen ab 16 Jahren den Ausschüssen angehören können, sofern sie grundsätzlich auch dem Rat der Stadt angehören könnten. Nach der Hauptsatzung der Stadt Essen ist der Integrationsrat befugt, Vorschläge für sachkundige Mitglieder und deren Stellvertreter aus der Mitte seiner gewählten Migrantenvertretung einzureichen. Dies umfasst auch die Möglichkeit, Ersatzmitglieder zu benennen.
Hinsichtlich des Wahlprüfungsausschusses wird in der Vorlage festgehalten, dass eine Beteiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration durch die Entsendung sachkundiger Mitglieder nicht erforderlich ist. Grund hierfür ist, dass dieser Ausschuss lediglich zu Anlässen politischer Wahlen zusammenkommt und keine beratenden Mitglieder vorsieht. Die endgültige Entscheidung über die personellen Vorschläge wird im Rat der Stadt Essen für den 25. März 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Vorschlag eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für den SeniorenratZur Vorlage · 1765/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat dem Rat der Stadt Essen einen Vorschlag zur Besetzung des Seniorenbeirats vorgelegt. In dieser Vorlage werden eine Person als ordentliches Mitglied sowie eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied für das Gremium vorgeschlagen.
Der Seniorenbeirat fungiert als Interessenvertretung der älteren Generation und berät den Rat sowie die Verwaltung der Stadt Essen und weitere Institutionen in Fragen der Seniorenarbeit. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Rat bestellt. Gemäß der Satzung des Seniorenbeirates soll dem Gremium auch ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration als stimmberechtigtes Mitglied angehören. Für diese Funktion wird eine Person angestrebt, die nach Möglichkeit der älteren Generation angehört oder in besonderer Weise mit Seniorenarbeit befasst ist und am Wahltag mindestens 60 Jahre alt ist. Über etwaige Ausnahmen von dieser Altersregelung entscheidet der Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Vorschlag eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 1766/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration befasst sich mit der Entsendung von Vertretern in den Jugendhilfeausschuss. Auf Grundlage von § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung können sachkundige Mitglieder aus dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration in andere Gremien entsandt werden. Ziel dieser Regelung ist es, die Arbeit der verschiedenen Ausschüsse miteinander zu verzahnen und eine Mitwirkung bei integrationsrelevanten Fragestellungen im Jugendhilfeausschuss zu ermöglichen.
Mit der vorliegenden Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen wird vorgeschlagen, ein beratendes Mitglied sowie eine stellvertretende beratende Mitgliedschaft für den Jugendhilfeausschuss zu wählen. Die Entscheidung über die Besetzung dieser Positionen ist für die Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Zeitraum zwischen dem 21. Januar und dem 18. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahl eines Vertreters / einer Vertreterin des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration und dessen / deren Stellvertretung für die Essener GesundheitskonferenzZur Vorlage · 1767/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration soll seine Vertretung innerhalb der Essener Gesundheitskonferenz bestimmen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl eines Mitglieds sowie einer stellvertretenden Person für das Gremium vor.
Die Essener Gesundheitskonferenz dient als Forum, in dem Akteure des lokalen Gesundheitssystems – darunter Anbieter, Kostenträger und Nutzer gesundheitlicher Leistungen sowie die kommunale Gesundheitspolitik – zu zentralen Themen der Gesundheitsversorgung konsensorientiert beraten. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst. Eine Beteiligung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration ist vorgesehen, um eine umfassende Beratung sicherzustellen und die Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus den Arbeitsgruppen zu unterstützen.
Die Sitzungen der Gesundheitskonferenz finden dreimal jährlich im Rathaus statt. Die gewählten Vertreter des Ausschusses können zudem an den Sitzungen der Arbeitsgruppe der Gesundheitskonferenz teilnehmen, die in einem Turnus von drei Monaten zusammenkommen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Wahl von Verbindungsmitgliedern sowie deren Stellvertretungen zu den BezirksvertretungenZur Vorlage · 1768/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt die Wahl neuer Verbindungsmitglieder sowie deren Stellvertretungen zu den Essener Bezirksvertretungen vor. Diese Funktion dient als Schnittstelle zwischen dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen, um bei Integrationsfragen im jeweiligen Stadtbezirk beratend zu unterstützen und beispielsweise Kontakte zu Migrantenorganisationen herzustellen.
Die Entsendung dieser Mitglieder basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Gremien, da eine solche Regelung in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgesehen ist. Gemäß den seit 2015 geltenden Regelungen soll pro Bezirk ein Verbindungsmitglied und eine Stellvertretung gewählt werden. Es wird empfohlen, dass die Mitglieder im jeweiligen Bezirk wohnhaft sind, was jedoch keine Voraussetzung darstellt.
Die Verbindungsmitglieder verfügen in den Bezirksvertretungen nicht über ein Antrags-, Stimm- oder allgemeines Rederecht. Ein Redebeitrag mit Integrationsbezug kann jedoch nach vorheriger Anmeldung bei der Sitzungsleitung beantragt werden. Zu den Aufgaben gehört zudem der regelmäßige Informationsaustausch zwischen dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen, wobei die Berichterstattung über relevante Themen in den jeweiligen Gremien vorgesehen ist. Der Ausschuss schlägt für die Besetzung die in der Vorlage genannten Personen vor.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Wahl von Delegierten für die Gremien des LandesintegrationsratesZur Vorlage · 1762/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen soll über die Besetzung von Vertretungen im Landesintegrationsrat entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht die Wahl von Delegierten sowie stellvertretenden Delegierten für zwei Gremien des Landesintegrationsrates vor.
Gemäß der Satzung des Landesintegrationsrates ist der Ausschuss berechtigt, bis zu fünf Delegierte für die Mitgliederversammlung zu entsenden. Diese Versammlung übernimmt wesentliche Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft, darunter die Wahl des Vorstandes und der Revisoren sowie die Beschlussfassung über vorgelegte Anträge.
Darüber hinaus sieht die Regelung vor, dass ein Delegierter sowie eine stellvertretende Person in den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates entsandt werden können. Der Ausschuss soll hierfür die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Personen wählen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Einrichtung von Arbeitskreisen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und IntegrationZur Vorlage · 1769/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat einen Beschlussvorschlag zur Einrichtung von Arbeitskreisen im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vorgelegt. Ziel dieser Arbeitskreise ist die Vertiefung bedeutender Themenschwerpunkte innerhalb des Gremiums.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit Erfahrungen aus dem Integrationsrat. Dort wurde in der Vergangenheit die Bildung beratender Arbeitskreise als zweckmäßig erachtet, um Themen detaillierter zu betrachten und Projekte zu planen. Diese Arbeitskreise sollen sich gemäß der Geschäftsordnung des Integrationsrates aus Mitgliedern des Ausschusses sowie aus externen Beratern zusammensetzen.
Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag ist für die Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration im Zeitraum von Januar bis März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Vorschlag von Fraktionen, Institutionen, Vereinen und Verbänden als externe Beraterinnen und BeraterZur Vorlage · 1860/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beabsichtigt, externe Expertise in seine Beratungsarbeit einzubinden. Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen ist es dem im Jahr 2026 konstituierten Ausschuss gestattet, externe Beraterinnen und Berater zur Unterstützung heranzuziehen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag werden die in der Anlage aufgeführten Fraktionen, Institutionen, Vereine und Verbände dazu aufgerufen, jeweils eine Person als Beraterin oder Berater sowie eine Stellvertretung für den Ausschuss zu benennen. Das Verfahren ist dabei zweistufig strukturiert: Zunächst wird festgelegt, von welchen Gruppen Anfragen zur Entsendung von Fachkräften gestellt werden sollen. In einem nachfolgenden Schritt erfolgt die Abstimmung über die tatsächliche Teilnahme der jeweiligen externen Personen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Fachkenntnisse und Erfahrungen der genannten Akteure in die Ausschussarbeit zu integrieren.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Vorstellung des Fachbereiches 01-09 "Kommunales Integrationszentrum"
- 11.Vorstellung Integreat-AppZur Vorlage · 0254/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Essen hat am 23. Januar 2026 die „Integreat-App“ veröffentlicht. Die Anwendung richtet sich an Menschen mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte sowie an Beratungsfachkräfte. In 17 Sprachen bietet die App Informationen zu verschiedenen Themen, darunter Unterstützungsangebote in Essen, die Anmeldung in Kitas und Schulen, Hinweise zu Ausbildungsplätzen sowie zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse. Zudem können über die App integrationsbezogene Veranstaltungen stadtweit beworben werden. Die Anwendung ist kostenlos und kann auch ohne Internetverbindung genutzt werden.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM), wobei die Kosten durch Landesfinanzierung abgedeckt werden. Essen gehört zu den 140 Kommunen bundesweit, die dieses Projekt realisieren. Die Inhalte wurden von einem Projektteam aus dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Gesundheits- und Jugendamt sowie dem Fachbereich Schule erarbeitet. Die künftige Pflege und Aktualisierung der App wird durch die KIM-Koordination übernommen.
Die Einführung wurde durch Maßnahmen wie eine Pressekonferenz, Plakat- und Flyerverteilungen sowie Social-Media-Kampagnen begleitet. Eine Feedbackfunktion ermöglicht den Nutzern die direkte Rückmeldung an das Projektteam. Die entsprechenden Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Bildung, werden im Rahmen ihrer Sitzungen über die Bereitstellung der App in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“Zur Vorlage · 0174/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0174/2026/OB umfasst die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 auf Basis des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Aufgrund der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung durch den Stadtkämmerer wird das verfügbare Finanzvolumen für 2026 voraussichtlich 4.638.800 Euro betragen. Damit sinkt das Budget im Vergleich zum Jahr 2025, in dem 5.391.000 Euro zur Verfügung standen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASAGI) wird gebeten, den vorläufigen Jahresabschluss sowie die Übersicht der Maßnahmen des bezirklichen Integrationsbudgets für das Jahr 2025 zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll der Ausschuss über die weitere Umsetzung der Handlungsansätze in den Teilen A und B sowie über die Bereitstellung bezirklicher Verfügungsmittel im Teil C für das Jahr 2026 entscheiden.
Die finanzielle Situation führt dazu, dass für 2026 keine neuen Initial- oder Erprobungsprojekte aufgenommen werden können. Zudem ist eine Verlängerung von Maßnahmen, die im Jahr 2025 erstmals gefördert wurden, nicht möglich. In der Planung sind 19 Maßnahmen aus dem Vorjahr als nicht weitergeführt oder in den Regelhaushalt übernommen aufgeführt. Bei vier weiteren Einzelmaßnahmen werden die Fördersummen für das Jahr 2026 reduziert.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.1Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ Hier: Weiterentwicklung der kommunalen Neuzugewandertenberatung und Prüfung von finanziellen SynergienZur Vorlage · 0568/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und SPD im Essener Rat haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0568/2026/CDU/SPD vorgelegt, der eine Überprüfung der Beratungsstrukturen für Neuzugewanderte im Rahmen des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“ vorsieht. Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Chancengerechtigkeit und Integration.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf Basis früherer Erkenntnisse zu prüfen, ob die Anzahl der geförderten Stellen im sozialräumlichen Beratungsangebot weiterhin in vollem Umfang erforderlich ist. Dabei sollen mögliche Überschneidungen mit dem Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) sowie personelle und organisatorische Synergien untersucht werden. Zudem soll die Übereinstimmung der aktuellen Beratungsangebote mit den tatsächlichen Wohnorten und Bedarfen der Neuzugewanderten überprüft werden. Ein weiteres Ziel ist die Untersuchung, ob eine Neuordnung der Strukturen finanzielle Spielräume im Rahmen des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 schaffen kann.
Die Ergebnisse dieser Evaluation sollen bei der Neuaufsetzung von Verträgen mit beteiligten Verbänden verbindlich berücksichtigt werden. Der Antrag sieht vor, Doppelstrukturen und Doppelberatungen zu vermeiden sowie die Nutzung neuer Räumlichkeiten im Kommunalen Integrationszentrum und in der Ausländerbehörde für die Erstberatung festzulegen. Zudem soll ein regelmäßiges Monitoring der bedarfsorientierten Ausrichtung der Angebote etabliert werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.FB 38 Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 0376/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38, zuständig für die Zentrale Ausländerbehörde sowie Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage umfasst eine Darstellung der Arbeitsschwerpunkte des vergangenen Jahres. Ein Bestandteil des Berichts ist die Umsetzung des Umzugs in das neue Dienstgebäude in der Kruppstraße 16.
Des Weiteren befasst sich der Bericht mit der Optimierung der Servicequalität im Bereich der Einbürgerung sowie den Aufgaben im Welcome- und ServiceCenter, die aus der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes resultieren. Die Digitalisierung in verschiedenen Aufgabenbereichen wird ebenfalls als Teil der Behördenarbeit aufgeführt. Zudem gibt das Dokument Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung von Maßnahmen aus einem früheren Handlungskonzept.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie Chancengerechtigkeit und Integration den Jahresbericht 2025 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Sachstand Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 0135/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss sowie die Ausschüsse für Schule und Bildung, Sozielle, Arbeit und Gesundheit sowie Chancengerechtigkeit und Integration nehmen den jährlichen Sachbericht zum Stand der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) in Essen zur Kenntnis.
Im Jahr 2025 ist ein Rückgang der Zahlen auf Bundes-, Landes- und Stadtebene zu verzeichnen. In Essen sank die Zahl der zu versorgenden Jugendlichen von 395 zu Beginn des Jahres auf 353 am Jahresende. Auch die vorläufigen Inobhutnahmen gingen in Essen von 143 im Jahr 2024 auf 50 im Jahr 2025 zurück. Die Stadt fungierte dabei überwiegend als abgebendes Jugendamt, da ein Teil der Jugendlichen im Rahmen von Umverteilungsverfahren in andere Kommunen weiterverteilt wurde.
Der Bestand umfasst vorrangig Jugendliche aus Syrien und Afghanistan, gefolgt von Guinea und der Ukraine. Bei den Inobhutnahmen im Jahr 2025 stellten Jugendliche aus der Ukraine mit 26 Prozent die größte Gruppe dar. Die Versorgung erfolgt durch Verwandtenpflege, stationäre Angebote sowie ambulante Hilfen für junge Volljährige. Im Zuge einer strategischen Anpassung wurden die Brückenplatzkapazitäten von 92 auf 34 reduziert. Zur Unterstützung der Jugendlichen, die teilweise über geringe Schulbildung oder psychische Einschränkungen verfügen, wurden neue Förderinstrumente wie das „Sprachcafé“ und das „Produktionsjahr“ implementiert. Für das Jahr 2026 wird eine Fortsetzung der niedrigen Zugangsdynamik erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz): hier: Fortführung des Vergabeverfahrens der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil von Kindern mit Förderbedarf geZur Vorlage · 0262/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, das Vergabeverfahren der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit Förderbedarf auch im Kita-Jahr 2026/2027 fortzuführen. Die Regelung basiert auf den Paragrafen 44 und 45 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Da eine Revision des Landesgesetzes sowie die Einführung neuer Instrumente wie der „Chancen-Kitas“ und eines neuen Sozialindexes durch das Land Nordrhein-Westfalen erwartet werden, bleibt das bestehende Verfahren vorerst bestehen.
Das Programm „plusKITA – der Essener Weg“ setzt auf armutssensibles Handeln in den Einrichtungen, unter anderem durch Teamfortbildungen und Sprachförderung. Für das Kita-Jahr 2026/2027 stehen der Stadt Essen Fördermittel in Höhe von rund 6,54 Millionen Euro zur Verfügung, die insgesamt 131 Kindertageseinrichtungen zugutekommen. Die Verteilung erfolgt nach einem Ranking, wobei die Schließung einer Einrichtung berücksichtigt wird und die Beträge entsprechend angepasst werden. Für den städtischen Träger sind ab dem 1. August 2026 Zuwendungen in Höhe von etwa 1,87 Millionen Euro für 36 Einrichtungen vorgesehen.
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- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Hybride Offene Kinder- und Jugendarbeit in Essen-KaternbergZur Vorlage · 0347/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die evangelische Kirchengemeinde Essen-Katernberg plant eine Neuausrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk VI. Aufgrund von Veränderungsprozessen innerhalb der Kirchengemeinde sollen die bisherigen Angebote der Jugendhäuser NORD und Neuhof zusammengeführt werden, wobei ein Standort aufgegeben wird. Welcher der beiden Standorte künftig geschlossen bleibt, ist derzeit noch nicht abschließend entschieden.
Mit dieser Anpassung soll ein hybrides Konzept umgesetzt werden, das stationäre Arbeit mit mobilen Angeboten verknüpft. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung einer mobilen Jugendarbeit, die mithilfe eines umgebauten Wohnmobils verschiedene Aufenthaltsorte im Stadtteil ansteuern soll. Ziel ist es, insbesondere junge Menschen im Alter von 13 bis 27 Jahren zu erreichen, die bisher nicht durch die Angebote der Jugendhäuser angesprochen werden. Die Auswahl der Einsatzorte erfolgt dabei unter Einbeziehung der Jugendlichen und lokaler Akteure. Das verbleibende Jugendhaus dient als infrastrukturelle Basis für diese mobile Arbeit.
Für die Umsetzung sind 1,25 Vollzeitäquivalente für die mobile Arbeit sowie 2 Vollzeitäquivalente für den Betrieb des verbleibenden Jugendhauses vorgesehen. Die Personalkosten sind mit der Jugendhilfeplanung abgestimmt und entsprechen dem geltenden Kinder- und Jugendförderplan. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI sowie dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Jugendbeteiligung in der Stadt EssenZur Vorlage · 1831/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Jugendbeteiligung in der Stadt Essen sieht eine Weiterentwicklung bestehender Beteiligungsformate vor. Das seit 20 Jahren bestehende Angebot „MITWIRKUNG!“ soll durch ein neues Konzept ergänzt werden, das auf den Erfahrungen des Arbeitskreises Jugend (AKJ) und der Jugendhilfeplanung basiert. Ziel ist es, die Beteiligung junger Menschen an stadtweiten Themen wie Mobilität, Sicherheit oder Sauberkeit sowie an lokalen Sozialräumen zu ermöglichen.
Ein zentrales Element des neuen Konzepts ist die Einrichtung einer Servicestelle in der Essener Innenstadt. Diese wird von öffentlichen und freien Trägern gemeinsam betrieben und dient als Schnittstelle, um Anliegen Jugendlicher an die zuständigen Stellen in den Bezirken und auf zentraler Ebene weiterzuleiten. Zur Unterstützung dezentraler Projekte soll ein Pool aus qualifizierten Begleitpersonen aufgebaut werden. Das Angebot richtet sich primär an junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die eigene Mikroprojekte planen und umsetzen können.
Als neues zentrales Veranstaltungsformat wird zudem ein stadtweiter Jugendgipfel eingeführt, der bisherige Formate ablöst. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung verschiedener Partner wie der Jugendhilfe Essen gGmbH oder des Paritätischen Jugendwerks erfolgen. Die Finanzierung erfolgt durch die Umschichtung bereits vorhandener Mittel für die Partizipation junger Menschen, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen wird der Bericht zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Be Strong For Kids e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um zwei JahreZur Vorlage · 0296/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Be Strong For Kids e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei Jahre. Der Antrag auf Verlängerung wurde im Dezember 2025 gestellt, nachdem die bisherige Anerkennung im März 20
Der Verein ist im Ruhrgebiet tätig und bietet wöchentlich rund 81 Kurse aus den Bereichen Sport, Bewegung und Kreativität an. Das Angebot richtet sich an erkrankte, sozial benachteiligte sowie beeinträchtigte Kinder und Jugendliche und erreicht regelmäßig über 680 Teilnehmende. Zu den Kursen zählen unter anderem Schwimmkurse, therapeutisches Reiten und Yoga. Ein Schwerpunkt liegt auf integrativen Projekten, wie etwa Judokursen für ukrainische und deutsche Kinder. Über das Projekt „BSFK Goes School“ sind zudem 13 Schulen in die Vereinsarbeit eingebunden, wodurch wöchentlich mehr als 170 Kinder erreicht werden.
Die Finanzierung der Angebote erfolgt durch Fördermittel, Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie projektbezogene Kooperationen. Der Verein arbeitet mit verschiedenen Partnern aus der Jugendhilfe, Kliniken und Schulen zusammen. Zudem verfügt der Träger über ein Schutzkonzept zur Prävention, das Schulungen und Verhaltensregeln umfasst. Nach Prüfung durch das Jugendamt erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in Essen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Verlängerung der Anerkennung des Vereins Carl Stipendium e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um zwei JahreZur Vorlage · 0298/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Carl Stipendium e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei Jahre verlängern. Der Verein hatte am 12. Februar 2026 einen entsprechenden Antrag gestellt. Eine erste Anerkennungsphase war im März 2025 für die Dauer eines Jahres beschlossen worden.
Der in Essen-Altenessen ansässige Verein ist Teil des Maschinenhaus Essen und konzentriert sich seit 2022 verstärkt auf Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zu den Angeboten gehören unter anderem das Sommerprojekt „FUTURE CITY“ sowie das Projekt „Zukunft.Zusammen.Bauen“, das eine Zusammenarbeit mit acht weiterführenden Schulen vorsieht. Ziel ist es, durch Formate wie Workshops oder partizipative Nachgespräche jährlich mindestens 7.500 Jugendliche zu erreichen und die kulturelle Bildung sowie demokratische Teilhabe zu fördern.
Im Berichtszeitraum hat der Verein zudem ein institutionelles Schutzkonzept im Bereich Kinderschutz entwickelt, dessen vollständige Implementierung durch Schulungen und Evaluation geplant ist. Die Vorlage bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung weiterhin erfüllt sind. Neben der Verlängerung wird die Zuordnung zur Trägerkategorie 6 vorgeschlagen. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Kulturausschuss werden über den Vorgang informiert.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Korrekturen zur Vorlage 1933/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 1933/2025/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über Korrekturen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kita-Jahr 2026/2027. Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 1933/2025/4 betrifft die Belegungszahlen der Einrichtungen in der Girardetstraße 21 sowie auf der Kapitelwiese 31.
Für die Kindertageseinrichtung in der Girardetstraße 21 ist ein Umzug an die Sylviastraße 6 vorgesehen, da das Gebäude der „Villa Rü“ umfassend saniert wird. Im Zuge dieses dauerhaften Umzugs wurde zwischen der Jugendhilfeplanung und dem Träger eine Änderung der Gruppenform sowie eine Anpassung der Gruppenzahl von bisher einer auf zukünftig eineinhalb Gruppen vereinbart. Die korrigierten Planungsdaten sehen für diesen Standort nun sechs Kinder unter drei Jahren und 24 Kinder über drei Jahren vor.
Hinsichtlich der Einrichtung auf der Kapitelwiese 31 wurde ebenfalls eine Änderung der Gruppenform zwischen der Jugendhilfeplanung und dem Träger abgestimmt. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die 20 Kinder unter drei Jahren und 76 Kinder über drei Jahren vorsah, umfasst die korrigierte Planung nun zehn Kinder unter drei Jahren sowie 96 Kinder über drei Jahren. Die entsprechenden Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sollen diese Korrekturen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2025Zur Vorlage · 0007/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2025 legt die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende dar. Im Kontext des Ukraine-Krieges wurden bis zum Ende des Berichtszeitraums durchschnittlich 6.462 Personen aus der Ukraine in 3.350 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft, Heizung sowie Bildung und Teilhabe beliefen sich auf rund 17,5 Millionen Euro, wovon etwa 11,2 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt wurden.
Bei den Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist ein Rückgang der Anzahl um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen, wobei insbesondere die Zahlen aus dem Irak und Syrien sanken. Die Essener SGB II-Arbeitslosenquote lag im September 2025 bei 8,8 Prozent, verglichen mit 8,4 Prozent im Vorjahresmonat. Während die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 7,5 Prozent anstieg, liegt deren Anteil mit 51,6 Prozent unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen.
Im Bereich der Arbeitsmarktintegration zeigt der Bericht Entwicklungen über dem Vorjahreswert: Die Integrationsquote liegt um 3,7 Prozent über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Zudem stieg die Anzahl der Integrationen bei Personen über 50 Jahren um 3,7 Prozent an. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes werden aktuell 199 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II besetzt gehalten. Die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Chancengerechtigkeit und Integration nehmen den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2025Zur Vorlage · 0073/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das vierte Quartal 2025 weist einen Rückgang der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften um 0,4 Prozent und der Personen um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum aus. Die SGB II-Arbeitslosenquote in Essen lag im Dezember 2025 bei 8,7 Prozent, verglichen mit 8,4 Prozent im Vorjahresmonat. Die Zahl der langzeitarbeitslosen Personen stieg um 8,2 Prozent bzw. um 1.071 Personen an, wobei der Anteil der SGB II-Langzeitarbeitslosen mit 52,0 Prozent unter dem NRW-Durchschnitt von 54,8 Prozent liegt.
Bei den Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist ein Rückgang um insgesamt 2,5 Prozent zu verzeichnen, insbesondere bei Menschen aus dem Irak und Syrien. Im Bereich der ukrainischen Geflüchteten wurden im Jahr 2025 durchschnittlich 6.450 Personen in 3.343 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Bildung und Teilhabe beliefen sich auf rund 23,1 Millionen Euro, wobei etwa 14,9 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden.
Die Integrationsquote bei Alleinerziehenden und Personen über 50 Jahren liegt über den Zielwerten, während die Integrationsquote für unter 25-Jährige leicht unter dem Zielwert von 2025 blieb. Für das Jahr 2026 plant das JobCenter eine weitere Umsetzung des Teilhabechancengesetzes sowie eine verstärkte Verknüpfung der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung. Zudem sollen Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit durch eine Ausweitung der Präsenz in Sozialräumen wie Bürgerzentren optimiert werden.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Anträge und Anfragen
- 25.Mitteilungen und Aktuelles
- 26.Verschiedenes
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