Vorschlag von Fraktionen, Institutionen, Vereinen und Verbänden als externe Beraterinnen und Berater
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beabsichtigt, externe Expertise in seine Beratungsarbeit einzubinden. Auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Essen ist es dem im Jahr 2026 konstituierten Ausschuss gestattet, externe Beraterinnen und Berater zur Unterstützung heranzuziehen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag werden die in der Anlage aufgeführten Fraktionen, Institutionen, Vereine und Verbände dazu aufgerufen, jeweils eine Person als Beraterin oder Berater sowie eine Stellvertretung für den Ausschuss zu benennen. Das Verfahren ist dabei zweistufig strukturiert: Zunächst wird festgelegt, von welchen Gruppen Anfragen zur Entsendung von Fachkräften gestellt werden sollen. In einem nachfolgenden Schritt erfolgt die Abstimmung über die tatsächliche Teilnahme der jeweiligen externen Personen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Fachkenntnisse und Erfahrungen der genannten Akteure in die Ausschussarbeit zu integrieren.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026einstimmig beschlossen
- 25.02.2026abgesetzt/vertagt
- 21.01.2026abgesetzt/vertagt