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Vorlage

Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz): hier: Fortführung des Vergabeverfahrens der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil von Kindern mit Förderbedarf ge

0262/2026/4 18.03.2026 Jugendamt

🟢 Beschlossen 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, das Vergabeverfahren der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit Förderbedarf auch im Kita-Jahr 2026/2027 fortzuführen. Die Regelung basiert auf den Paragrafen 44 und 45 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Da eine Revision des Landesgesetzes sowie die Einführung neuer Instrumente wie der „Chancen-Kitas“ und eines neuen Sozialindexes durch das Land Nordrhein-Westfalen erwartet werden, bleibt das bestehende Verfahren vorerst bestehen.

Das Programm „plusKITA – der Essener Weg“ setzt auf armutssensibles Handeln in den Einrichtungen, unter anderem durch Teamfortbildungen und Sprachförderung. Für das Kita-Jahr 2026/2027 stehen der Stadt Essen Fördermittel in Höhe von rund 6,54 Millionen Euro zur Verfügung, die insgesamt 131 Kindertageseinrichtungen zugutekommen. Die Verteilung erfolgt nach einem Ranking, wobei die Schließung einer Einrichtung berücksichtigt wird und die Beträge entsprechend angepasst werden. Für den städtischen Träger sind ab dem 1. August 2026 Zuwendungen in Höhe von etwa 1,87 Millionen Euro für 36 Einrichtungen vorgesehen.

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