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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2025
- 2.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“Zur Vorlage · 0174/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0174/2026/OB umfasst die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2026 auf Basis des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Aufgrund der restriktiven Haushaltsbewirtschaftung durch den Stadtkämmerer wird das verfügbare Finanzvolumen für 2026 voraussichtlich 4.638.800 Euro betragen. Damit sinkt das Budget im Vergleich zum Jahr 2025, in dem 5.391.000 Euro zur Verfügung standen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit (ASAGI) wird gebeten, den vorläufigen Jahresabschluss sowie die Übersicht der Maßnahmen des bezirklichen Integrationsbudgets für das Jahr 2025 zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll der Ausschuss über die weitere Umsetzung der Handlungsansätze in den Teilen A und B sowie über die Bereitstellung bezirklicher Verfügungsmittel im Teil C für das Jahr 2026 entscheiden.
Die finanzielle Situation führt dazu, dass für 2026 keine neuen Initial- oder Erprobungsprojekte aufgenommen werden können. Zudem ist eine Verlängerung von Maßnahmen, die im Jahr 2025 erstmals gefördert wurden, nicht möglich. In der Planung sind 19 Maßnahmen aus dem Vorjahr als nicht weitergeführt oder in den Regelhaushalt übernommen aufgeführt. Bei vier weiteren Einzelmaßnahmen werden die Fördersummen für das Jahr 2026 reduziert.
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Beratungsfolge
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 3.Vorstellung Integreat-AppZur Vorlage · 0254/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Essen hat am 23. Januar 2026 die „Integreat-App“ veröffentlicht. Die Anwendung richtet sich an Menschen mit Flucht- oder Einwanderungsgeschichte sowie an Beratungsfachkräfte. In 17 Sprachen bietet die App Informationen zu verschiedenen Themen, darunter Unterstützungsangebote in Essen, die Anmeldung in Kitas und Schulen, Hinweise zu Ausbildungsplätzen sowie zur Anerkennung ausländischer Zeugnisse. Zudem können über die App integrationsbezogene Veranstaltungen stadtweit beworben werden. Die Anwendung ist kostenlos und kann auch ohne Internetverbindung genutzt werden.
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Kommunales Integrationsmanagement (KIM), wobei die Kosten durch Landesfinanzierung abgedeckt werden. Essen gehört zu den 140 Kommunen bundesweit, die dieses Projekt realisieren. Die Inhalte wurden von einem Projektteam aus dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Gesundheits- und Jugendamt sowie dem Fachbereich Schule erarbeitet. Die künftige Pflege und Aktualisierung der App wird durch die KIM-Koordination übernommen.
Die Einführung wurde durch Maßnahmen wie eine Pressekonferenz, Plakat- und Flyerverteilungen sowie Social-Media-Kampagnen begleitet. Eine Feedbackfunktion ermöglicht den Nutzern die direkte Rückmeldung an das Projektteam. Die entsprechenden Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Bildung, werden im Rahmen ihrer Sitzungen über die Bereitstellung der App in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 4.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2025Zur Vorlage · 0008/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der JobCenter Essen hat dem Jugendhilfeausschuss den Controllingbericht für das dritte Quartal 2025 vorgelegt, der die Situation von Personen unter 25 Jahren aus neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern beschreibt. Der Bericht umfasst sowohl strukturelle als auch finanzielle Aspekte der Leistungsbezüge nach dem SGB II sowie die Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf die Sozialleistungen.
Im betrachteten Zeitraum befanden sich durchschnittlich 10.814 junge Menschen unter 25 Jahren im Leistungsbezug. Während die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 0,3 % sank, stieg der Bestand an arbeitslosen Jugendlichen U25 auf durchschnittlich 2.573 Personen an, was einem Zuwachs von 11,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Die Arbeitslosenquote in dieser Gruppe lag im September 2025 bei 8,2 %. Ein wesentlicher Teil der arbeitslosen Jugendlichen weist keinen Schulabschluss auf (43,3 %), und 93,1 % verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Hinsichtlich der Kosten für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Bildung und Teilhabe für ukrainische Geflüchtete belaufen sich die kommunalen Aufwendungen auf rund 17,5 Millionen Euro, wovon etwa 11,2 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden. Bei den Integrationszahlen zeigt der Bericht eine Steigerung der Gesamtzahl der Integrationen um 14,8 % auf 707 Personen im Vergleich zum Vorjahr. Die spezifische Integrationsquote der U25-Gruppe stieg um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr, blieb jedoch leicht unter dem festgelegten Zielwert für September 2025.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 5.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das IV. Quartal 2025Zur Vorlage · 0074/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der JobCenter Essen hat für das vierte Quartal 2025 einen Controllingbericht über die Situation von Jugendlichen unter 25 Jahren aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern vorgelegt. Der Bericht, der dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorliegt, thematisiert die Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf die Leistungsverwaltung. Seit Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Im Jahr 2025 wurden im Durchschnitt 6.450 Personen in 3.343 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Unterkunft, Heizung sowie Bildung und Teilhabe beliefen sich auf rund 23,1 Millionen Euro, wovon etwa 14,9 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt wurden.
Bei der Gruppe der unter 25-Jährigen sank die Anzahl der Personen aus den neun Nicht-EU-Ländern im Vergleich zum Vorjahr um 3,6 %, während die Zahl der ukrainischen Jugendlichen um 104 Personen anstieg. Die Arbeitslosenquote der U25-Jährigen lag im Dezember 2025 bei 8,7 %. Unter den arbeitslosen Jugendlichen verfügen 45 % über keinen Schulabschluss und 94,4 % über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Zuschussbedarf für Leistungen zur Unterkunft und Heizung lag zum Jahresende um 8,5 % über dem Planwert.
Die Jugendberufsagentur setzt weiterhin auf Beratung zur Förderung der beruflichen Integration. Für das Jahr 2026 werden mögliche Gesetzesänderungen wie die Umbenennung des Bürgergeldes in Grundsicherungsgeld sowie ein Rechtskreiswechsel für ab April 2025 einreisende ukrainische Geflüchtete angeführt. Zudem wird auf die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 5.AKita Helen-Keller-Straße 10 hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 0141/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Generalsanierung der Kindertagesstätte Helen-Keller-Straße 10 beschließen. Die Planung umfasst die Leistungsphase 4 der HOAI bei Kosten von 300.000 Euro brutto. Für das Vorhaben ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 in Höhe von 300.000 Euro vorgesehen, wobei die Deckung durch Minderausgaben beim Projekt Kita Von-Ossietzky-Ring erfolgt.
Das Gebäude wurde im Sommer 2022 aufgrund von Mängeln im Arbeits- und Brandschutz sowie Sanierungsstau freigegeben; der Betrieb wird derzeit an den Standorten Flözstraße und Welkerhude fortgeführt. Die geplante Sanierung sieht eine Reduzierung der Gruppenanzahl von sechs auf vier vor, um die Anforderungen für U3-Kinder und die Vorgaben des Landschaftsverbandes Rheinland zu erfüllen. Eine Untersuchung ergab, dass die Generalsanierung gegenüber einem Neubau kostengünstiger ist und durch den Erhalt der Bausubstanz Vorteile beim Klimaschutz bietet.
Zusätzlich zur Kindertagesstätte soll eine Werkstatt und ein Lagerraum für die Schreinerei des Jugendamtes in das Gebäude integriert werden, wofür ein Anbau vorgesehen ist. Diese Fläche dient als Arbeitsplatz für Reparaturen an städtischen Einrichtungen. Durch bauliche Maßnahmen soll die Trennung zwischen dem Kita-Betrieb und der Werkstatt sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 18.03.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 05.03.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (3. Sitzung) — Beauftragung einstimmig beschlossen
- 6.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0511/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Abschlussbericht zur Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP) vorgelegt. Das Projekt wurde auf Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 22. September 2021 initiiert, um die sportliche Situation der Stadt zu analysieren und an moderne urbane Bewegungskulturen anzupassen. Ein externes Fachbüro unter der Leitung von Prof. Kähler führte die Planung über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren durch. Im Rahmen des Prozesses wurden verschiedene Akteure aus der Verwaltung, Sportvereinen sowie sozialen Einrichtungen in Workshops und Arbeitsgruppen einbezogen, um Bedarfe und Entwicklungen im Bereich Sport und Bewegung zu ermitteln.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Abschlussbericht zur Kenntnis nehmen. Zudem sollen verschiedene Fachausschüsse sowie der Integrationsrat und der Seniorenrat den Bericht zur Kenntnis nehmen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung der Planung aussprechen. Für den Rat der Stadt Essen ist vorgesehen, den Abschlussbericht ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen und die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Prüfung der im Bericht enthaltenen Maßnahmenvorschläge zu beauftragen. Die Betriebsleitung soll die Empfehlungen gegebenenfalls konkretisieren, die zuständigen Ausschüsse regelmäßig über den Fortschritt informieren und die notwendigen Beschlussfassungen für die Umsetzung von Projekten vorbereiten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.03.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.09.2025 · Inklusionsbeirat (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (62. Sitzung) — abgesetzt; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 16.09.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (41. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — verwiesen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.09.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (61. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkungen
- 02.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.08.2025 · Inklusionsbeirat (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — eingebracht
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — eingebracht
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — beraten und Beschluss in die 37. Sitzung geschoben.
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — eingebracht
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 6.1TOP:Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: Abschlussbericht - Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt EssenZur Vorlage · 0197/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Integrierten Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf den Abschlussbericht der genannten Planung.
Mit dem Antrag wird die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe ersucht, die Empfehlungen sowie Maßnahmenvorschläge aus dem Abschlussbericht zu prüfen und aufzubereiten. Voraussetzung für diese Prüfung ist eine Priorisierung bzw. Auswahl der Maßnahmen durch Beschlüsse der zuständigen Ausschüsse. Der Antrag präzisiert zudem, dass eine Umsetzung der Inhalte nicht automatisch erfolgt. Eine Realisierung der Maßnahmen bedarf einer gesonderten politischen Beratung sowie einer entsprechenden Beschlussfassung in den jeweils zuständigen Fachausschüssen und im Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2026 · Rat der Stadt Essen (5. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 04.03.2026 · Seniorenrat (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 7.Verlagerung der Organisationseinheit Weststadthalle vom Fachbereich 51 -Jugendamt- zum Fachbereich 41 –Kulturamt- als vielfältiger Kultur- und Veranstaltungsort ab 01.01.2026Zur Vorlage · 0071/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Organisationseinheit Weststadthalle vom Fachbereich 51 (Jugendamt) in den Fachbereich 41 (Kulturamt) verlagert. Die Weststadthalle wird seit 2011 unter der Verantwortung des Jugendamtes als Zentrum für Kinder-, Jugend- und Schulkultur betrieben. Mit der organisatorischen Neuausrichtung soll die Einrichtung künftig verstärkt als vielschichtiger Kultur- und Veranstaltungsort fungieren.
Die Neukonzeption sieht vor, das Programm über bestehende Formate hinaus zu erweitern und neue Zielgruppen anzusprechen. Neben der Beibehaltung des Fokus auf die Altersgruppe der 16- bis 27-Jährigen sollen Angebote aus den Bereichen Jazz, Theater, Tanz und internationale Musik integriert werden. Durch die Überführung in das Kulturamt soll die Nutzung von Ressourcen im Veranstaltungsmanagement optimiert und die kulturelle Entwicklung durch die Einbindung in das städtische Gesamtkonzept gestärkt werden. Die Weststadthalle wird dabei als Sachgebiet in die Abteilung für Kulturzentren eingegliedert, die bereits das Schloss Borbeck umfasst.
Die Verlagerung erfolgt laut der Vorlage kostenneutral. Die Beteiligten sowie der Personalrat haben der Umstrukturierung am 18. November 2025 zugestimmt. Der Kulturausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss werden im Rahmen ihrer Sitzungen über die Verlagerung in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 7.1Verlagerung der Organisationseinheit Weststadthalle vom Fachbereich 51 - Jugendamt- zum Fachbereich 41 -Kulturamt- ab 01.01.2026 Hier: Prüfauftrag zur VO 0071/2026/4
- 7.AControllingbericht des Jugendamtes III. Quartal 2025Zur Vorlage · 0348/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen befasst sich in seiner Sitzung am 10. März 2026 mit dem Controllingbericht des Jugendamtes für das dritte Quartal 2025. Die Vorlage mit der Nummer 0348/2026/4 wurde von Beigeordnetem Al Ghusain vorgelegt und dient der Information des Gremiums.
Der Bericht dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung des Jugendamtes bis zum Stichtag 30. September 2025. Inhaltlich umfasst die Vorlage eine Übersicht über die Kostenstruktur, einschließlich Personalkosten, Sachkosten sowie etwaiger Investitionen und kalkulatorischer Kosten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Die detaillierten Ausführungen zu den Finanzierungen und Veranschlagungen sind in den entsprechenden Anlagen der Vorlage enthalten.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 7.BControllingbericht des Jugendamtes IV. Quartal 2025Zur Vorlage · 0349/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss wird in der Sitzung am 10. März 2026 die Vorlage 0349/2026/4 behandelt. Gegenstand des Gremiums ist der Controllingbericht des Jugendamtes für das vierte Quartal des Jahres 2025. Die von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnete Vorlage dient der Information über die betrieblichen Entwicklungen des Jugendamtes zum Stichtag 31. Dezember 2025.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Controllingbericht umfasst die Auswertung der Kennzahlen des vierten Quartals 2025 und stellt die Ergebnisse der internen Überwachung des Jugendamtes dar. In der Vorlage wird zudem eine positive Einschätzung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz vorgenommen. Die Unterlagen dienen somit der regelmäßigen Berichterstattung über die Verwaltungstätigkeit des Amtes im genannten Zeitraum.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 8.Umsetzung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz): hier: Fortführung des Vergabeverfahrens der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil von Kindern mit Förderbedarf geZur Vorlage · 0262/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat beschlossen, das Vergabeverfahren der Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit Förderbedarf auch im Kita-Jahr 2026/2027 fortzuführen. Die Regelung basiert auf den Paragrafen 44 und 45 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Da eine Revision des Landesgesetzes sowie die Einführung neuer Instrumente wie der „Chancen-Kitas“ und eines neuen Sozialindexes durch das Land Nordrhein-Westfalen erwartet werden, bleibt das bestehende Verfahren vorerst bestehen.
Das Programm „plusKITA – der Essener Weg“ setzt auf armutssensibles Handeln in den Einrichtungen, unter anderem durch Teamfortbildungen und Sprachförderung. Für das Kita-Jahr 2026/2027 stehen der Stadt Essen Fördermittel in Höhe von rund 6,54 Millionen Euro zur Verfügung, die insgesamt 131 Kindertageseinrichtungen zugutekommen. Die Verteilung erfolgt nach einem Ranking, wobei die Schließung einer Einrichtung berücksichtigt wird und die Beträge entsprechend angepasst werden. Für den städtischen Träger sind ab dem 1. August 2026 Zuwendungen in Höhe von etwa 1,87 Millionen Euro für 36 Einrichtungen vorgesehen.
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- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 8.BKorrekturen zur Vorlage 1933/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kita-Jahr 2026/2027Zur Vorlage · 1933/2025/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über Korrekturen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kita-Jahr 2026/2027. Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 1933/2025/4 betrifft die Belegungszahlen der Einrichtungen in der Girardetstraße 21 sowie auf der Kapitelwiese 31.
Für die Kindertageseinrichtung in der Girardetstraße 21 ist ein Umzug an die Sylviastraße 6 vorgesehen, da das Gebäude der „Villa Rü“ umfassend saniert wird. Im Zuge dieses dauerhaften Umzugs wurde zwischen der Jugendhilfeplanung und dem Träger eine Änderung der Gruppenform sowie eine Anpassung der Gruppenzahl von bisher einer auf zukünftig eineinhalb Gruppen vereinbart. Die korrigierten Planungsdaten sehen für diesen Standort nun sechs Kinder unter drei Jahren und 24 Kinder über drei Jahren vor.
Hinsichtlich der Einrichtung auf der Kapitelwiese 31 wurde ebenfalls eine Änderung der Gruppenform zwischen der Jugendhilfeplanung und dem Träger abgestimmt. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die 20 Kinder unter drei Jahren und 76 Kinder über drei Jahren vorsah, umfasst die korrigierte Planung nun zehn Kinder unter drei Jahren sowie 96 Kinder über drei Jahren. Die entsprechenden Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX sollen diese Korrekturen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 9.Konzepte zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege gem. § 37b SGB VIII und § 10 LandeskinderschutzgesetzZur Vorlage · 0004/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss in Essen setzt sich mit neuen Konzepten zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Familienpflege auseinander. Die Vorlage des Jugendamtes, unterzeichnet von Beigeordnetem Al Ghusain, orientiert sich an rechtlichen Grundlagen wie dem SGB VIII und dem Landeskinderschutzgesetz NRW. Im Zentrum stehen dabei die Prinzipien der Partizipation, Transparenz sowie der Schutz und Prävention.
Das Konzept sieht einen Rahmen vor, der für alle Pflegeverhältnisse gilt, aber durch die Einbindung von Pflegekindern, Pflegefamilien und Herkunftsfamilien individuell angepasst wird. Die Ergebnisse aus Fragebögen oder Gesprächen sollen verbindlich im Hilfeplan festgehalten werden. Um die Umsetzung zu unterstützen, erhalten Pflegestellen eine Mappe mit Materialien zu Kinderrechten und Fortbildungsangeboten. Zudem werden Pflegekinder bei jedem Hilfeplangespräch über aktualisierte Kontaktlisten ihrer Ansprechpersonen informiert.
Das Beschwerdewesen wird durch eine neue E-Mail-Adresse sowie ein Online-Kontaktformular auf der Website der Stadt Essen erweitert. Ergänzt wird dies um eine interne Struktur zum Umgang mit Beschwerden sowie die externe Möglichkeit, die Ombudschaft Jugendhilfe NRW zu kontaktieren. Alle bestehenden und künftigen Angebote der Pflegekinderhilfe sollen auf ihre Übereinstimmung mit diesen Prinzipien überprüft werden. Die Information der betroffenen Familien und Kinder erfolgt durch Anschreiben, persönliche Gespräche sowie eine Veranstaltung im Mai 2026.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 9.AJugendbeteiligung in der Stadt EssenZur Vorlage · 1831/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Jugendbeteiligung in der Stadt Essen sieht eine Weiterentwicklung bestehender Beteiligungsformate vor. Das seit 20 Jahren bestehende Angebot „MITWIRKUNG!“ soll durch ein neues Konzept ergänzt werden, das auf den Erfahrungen des Arbeitskreises Jugend (AKJ) und der Jugendhilfeplanung basiert. Ziel ist es, die Beteiligung junger Menschen an stadtweiten Themen wie Mobilität, Sicherheit oder Sauberkeit sowie an lokalen Sozialräumen zu ermöglichen.
Ein zentrales Element des neuen Konzepts ist die Einrichtung einer Servicestelle in der Essener Innenstadt. Diese wird von öffentlichen und freien Trägern gemeinsam betrieben und dient als Schnittstelle, um Anliegen Jugendlicher an die zuständigen Stellen in den Bezirken und auf zentraler Ebene weiterzuleiten. Zur Unterstützung dezentraler Projekte soll ein Pool aus qualifizierten Begleitpersonen aufgebaut werden. Das Angebot richtet sich primär an junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die eigene Mikroprojekte planen und umsetzen können.
Als neues zentrales Veranstaltungsformat wird zudem ein stadtweiter Jugendgipfel eingeführt, der bisherige Formate ablöst. Die Umsetzung soll unter Einbeziehung verschiedener Partner wie der Jugendhilfe Essen gGmbH oder des Paritätischen Jugendwerks erfolgen. Die Finanzierung erfolgt durch die Umschichtung bereits vorhandener Mittel für die Partizipation junger Menschen, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen wird der Bericht zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung)
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 9.BHybride Offene Kinder- und Jugendarbeit in Essen-KaternbergZur Vorlage · 0347/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die evangelische Kirchengemeinde Essen-Katernberg plant eine Neuausrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtbezirk VI. Aufgrund von Veränderungsprozessen innerhalb der Kirchengemeinde sollen die bisherigen Angebote der Jugendhäuser NORD und Neuhof zusammengeführt werden, wobei ein Standort aufgegeben wird. Welcher der beiden Standorte künftig geschlossen bleibt, ist derzeit noch nicht abschließend entschieden.
Mit dieser Anpassung soll ein hybrides Konzept umgesetzt werden, das stationäre Arbeit mit mobilen Angeboten verknüpft. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung einer mobilen Jugendarbeit, die mithilfe eines umgebauten Wohnmobils verschiedene Aufenthaltsorte im Stadtteil ansteuern soll. Ziel ist es, insbesondere junge Menschen im Alter von 13 bis 27 Jahren zu erreichen, die bisher nicht durch die Angebote der Jugendhäuser angesprochen werden. Die Auswahl der Einsatzorte erfolgt dabei unter Einbeziehung der Jugendlichen und lokaler Akteure. Das verbleibende Jugendhaus dient als infrastrukturelle Basis für diese mobile Arbeit.
Für die Umsetzung sind 1,25 Vollzeitäquivalente für die mobile Arbeit sowie 2 Vollzeitäquivalente für den Betrieb des verbleibenden Jugendhauses vorgesehen. Die Personalkosten sind mit der Jugendhilfeplanung abgestimmt und entsprechen dem geltenden Kinder- und Jugendförderplan. Der Bericht wird dem Jugendhilfeausschuss, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI sowie dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Be Strong For Kids e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um zwei JahreZur Vorlage · 0296/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Verlängerung der Anerkennung des Vereins „Be Strong For Kids e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei Jahre. Der Antrag auf Verlängerung wurde im Dezember 2025 gestellt, nachdem die bisherige Anerkennung im März 20
Der Verein ist im Ruhrgebiet tätig und bietet wöchentlich rund 81 Kurse aus den Bereichen Sport, Bewegung und Kreativität an. Das Angebot richtet sich an erkrankte, sozial benachteiligte sowie beeinträchtigte Kinder und Jugendliche und erreicht regelmäßig über 680 Teilnehmende. Zu den Kursen zählen unter anderem Schwimmkurse, therapeutisches Reiten und Yoga. Ein Schwerpunkt liegt auf integrativen Projekten, wie etwa Judokursen für ukrainische und deutsche Kinder. Über das Projekt „BSFK Goes School“ sind zudem 13 Schulen in die Vereinsarbeit eingebunden, wodurch wöchentlich mehr als 170 Kinder erreicht werden.
Die Finanzierung der Angebote erfolgt durch Fördermittel, Spenden, Mitgliedsbeiträge sowie projektbezogene Kooperationen. Der Verein arbeitet mit verschiedenen Partnern aus der Jugendhilfe, Kliniken und Schulen zusammen. Zudem verfügt der Träger über ein Schutzkonzept zur Prävention, das Schulungen und Verhaltensregeln umfasst. Nach Prüfung durch das Jugendamt erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in Essen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.BVerlängerung der Anerkennung des Vereins Carl Stipendium e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) um zwei JahreZur Vorlage · 0298/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Carl Stipendium e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei Jahre verlängern. Der Verein hatte am 12. Februar 2026 einen entsprechenden Antrag gestellt. Eine erste Anerkennungsphase war im März 2025 für die Dauer eines Jahres beschlossen worden.
Der in Essen-Altenessen ansässige Verein ist Teil des Maschinenhaus Essen und konzentriert sich seit 2022 verstärkt auf Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Zu den Angeboten gehören unter anderem das Sommerprojekt „FUTURE CITY“ sowie das Projekt „Zukunft.Zusammen.Bauen“, das eine Zusammenarbeit mit acht weiterführenden Schulen vorsieht. Ziel ist es, durch Formate wie Workshops oder partizipative Nachgespräche jährlich mindestens 7.500 Jugendliche zu erreichen und die kulturelle Bildung sowie demokratische Teilhabe zu fördern.
Im Berichtszeitraum hat der Verein zudem ein institutionelles Schutzkonzept im Bereich Kinderschutz entwickelt, dessen vollständige Implementierung durch Schulungen und Evaluation geplant ist. Die Vorlage bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung weiterhin erfüllt sind. Neben der Verlängerung wird die Zuordnung zur Trägerkategorie 6 vorgeschlagen. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Kulturausschuss werden über den Vorgang informiert.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 11.Sachstand Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 0135/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss sowie die Ausschüsse für Schule und Bildung, Sozielle, Arbeit und Gesundheit sowie Chancengerechtigkeit und Integration nehmen den jährlichen Sachbericht zum Stand der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) in Essen zur Kenntnis.
Im Jahr 2025 ist ein Rückgang der Zahlen auf Bundes-, Landes- und Stadtebene zu verzeichnen. In Essen sank die Zahl der zu versorgenden Jugendlichen von 395 zu Beginn des Jahres auf 353 am Jahresende. Auch die vorläufigen Inobhutnahmen gingen in Essen von 143 im Jahr 2024 auf 50 im Jahr 2025 zurück. Die Stadt fungierte dabei überwiegend als abgebendes Jugendamt, da ein Teil der Jugendlichen im Rahmen von Umverteilungsverfahren in andere Kommunen weiterverteilt wurde.
Der Bestand umfasst vorrangig Jugendliche aus Syrien und Afghanistan, gefolgt von Guinea und der Ukraine. Bei den Inobhutnahmen im Jahr 2025 stellten Jugendliche aus der Ukraine mit 26 Prozent die größte Gruppe dar. Die Versorgung erfolgt durch Verwandtenpflege, stationäre Angebote sowie ambulante Hilfen für junge Volljährige. Im Zuge einer strategischen Anpassung wurden die Brückenplatzkapazitäten von 92 auf 34 reduziert. Zur Unterstützung der Jugendlichen, die teilweise über geringe Schulbildung oder psychische Einschränkungen verfügen, wurden neue Förderinstrumente wie das „Sprachcafé“ und das „Produktionsjahr“ implementiert. Für das Jahr 2026 wird eine Fortsetzung der niedrigen Zugangsdynamik erwartet.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 12.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 13.Beschlusskontrolle
- 14.Anträge
- 15.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Gewaltbereite Online Communities