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Vorlage

Wahl von Verbindungsmitgliedern sowie deren Stellvertretungen zu den Bezirksvertretungen

1768/2025/OB 18.03.2026

🟢 Beschlossen 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt die Wahl neuer Verbindungsmitglieder sowie deren Stellvertretungen zu den Essener Bezirksvertretungen vor. Diese Funktion dient als Schnittstelle zwischen dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen, um bei Integrationsfragen im jeweiligen Stadtbezirk beratend zu unterstützen und beispielsweise Kontakte zu Migrantenorganisationen herzustellen.

Die Entsendung dieser Mitglieder basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen den Gremien, da eine solche Regelung in der Gemeindeordnung NRW nicht vorgesehen ist. Gemäß den seit 2015 geltenden Regelungen soll pro Bezirk ein Verbindungsmitglied und eine Stellvertretung gewählt werden. Es wird empfohlen, dass die Mitglieder im jeweiligen Bezirk wohnhaft sind, was jedoch keine Voraussetzung darstellt.

Die Verbindungsmitglieder verfügen in den Bezirksvertretungen nicht über ein Antrags-, Stimm- oder allgemeines Rederecht. Ein Redebeitrag mit Integrationsbezug kann jedoch nach vorheriger Anmeldung bei der Sitzungsleitung beantragt werden. Zu den Aufgaben gehört zudem der regelmäßige Informationsaustausch zwischen dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen, wobei die Berichterstattung über relevante Themen in den jeweiligen Gremien vorgesehen ist. Der Ausschuss schlägt für die Besetzung die in der Vorlage genannten Personen vor.

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