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Vorlage

Wahl eines / einer Vorsitzenden des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen

1757/2025/OB 21.01.2026

🟢 Beschlossen 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen soll bei seiner Sitzung am 21. Januar 2026 eine neue Vorsitzkraft wählen. Die vorliegende Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen regelt hierzu das Verfahren gemäß der Gemeindeordnung NRW.

Gemäß § 27 Absatz 7 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW erfolgt die Wahl einer Vorsitzenden oder eines Vorsitzenden aus der Mitte des Ausschusses. Das Verfahren orientiert sich dabei an den Regelungen für den Integrationsrat der Stadt Essen, wobei in entsprechender Anwendung des § 50 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW vorgegangen wird.

Sofern kein Widerspruch gegen eine offene Abstimmung vorliegt, wird die Person durch Abgabe von Stimmzetteln bestimmt. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Erzielung einer absoluten Mehrheit der gültigen Stimmen erforderlich. Falls im ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, findet zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenanteilen eine Stichwahl statt. Bei einem Gleichstand der Stimmen am Ende des Verfahrens entscheidet das Los über die Wahl.

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