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Antrag Rat / Ausschüsse / BVen

TOP 4:Wahl von fünf stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Essen Hier:Änderungsantrag zu den Geschäftsordnungen des IR und des ACI (TOP 12, DS 1755/2025/OB)

0138/2026/CDU/SPD 21.01.2026

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0138/2026 eingereicht, der eine Änderung der Geschäftsordnungen des Integrationsrates sowie des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration und befasst sich mit der Regelung der personellen Besetzung von Leitungspositionen in diesen Gremien.

Für die Geschäftsordnung des Integrationsrates wird vorgeschlagen, dass das Gremium zu Beginn jeder Wahlperiode einen Vorsitzenden sowie eine festzulegende Anzahl an Stellvertretern wählt. Der Entwurf sieht zudem vor, dass bei einem Mandatsverlust, einem Rücktritt oder einer Abwahl die vakanten Positionen durch Neuwahlen neu zu besetzen sind. Eine Wahl von Ersatzmitgliedern für diese Funktionen soll nach den neuen Regelungen nicht möglich sein.

Parallel dazu soll die Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration dahingehend angepasst werden, dass das Gremium aus seiner Mitte eine Anzahl an Stellvertretungen für den Vorsitzenden wählt. Die genaue Anzahl dieser Stellvertretungen soll jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode festgelegt werden. Der Antrag wurde von Dirk Kalweit und Alae Eddine Sanaa unterzeichnet.

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