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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung des Kulturausschusses vom 03.12.2025
- 2.Anträge
- 2.1Kulturpass an Essener Schulen (DS 0414/2010/5) Hier: Optionen zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der RuhrbahnZur Vorlage · 0173/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Fortführung der kostenlosen Fahrten mit der Ruhrbahn im Rahmen des Kulturpasses an Essener Schulen eingebracht. Mit der Vorlage 0173/2026/CDU/SPD wird die Stadtverwaltung aufgefordert, zeitnah verschiedene Optionen für eine Weiterführung des Angebots zu präsentieren.
Im Fokus der Untersuchung sollen verlässliche Finanzierungsalternativen stehen. Hierbei werden unter anderem das Startchancen-Programm, das Bildungs- und Teilhabepaket sowie private Patenschaften oder Partnerschaften als mögliche Quellen angeführt. Zudem soll die Stadtverwaltung Möglichkeiten für unbürokratische Beantragungs- und Bewilligungsverfahren prüfen, wobei eine perspektivische digitale Umsetzung berücksichtigt werden soll.
Um eine reibungslose Fortführung sicherzustellen, können die vorgeschlagenen Optionen bei Bedarf schrittweise zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Der parlamentarische Prozess sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Vorlage berät und eine Empfehlung ausspricht, bevor der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Ausschüsse für Kultur sowie für Schule und Bildung sollen im Anschluss Kenntnis von den Ergebnissen erhalten.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · Kulturausschuss (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.Anerkennung des Viertelimpuls e.V. - Verein für Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für zunächst ein JahrZur Vorlage · 1667/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Viertelimpuls e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet und sieht eine Zuordnung in die Trägerkategorie 4 vor. Der im Jahr 2018 gegründete Verein mit Sitz in Essen verfolgt das Ziel, das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft zu stärken. Er finanziert sich durch Fördergelder, Spenden sowie Mitgliedsbeiträge und beschäftigt pädagogisch qualifizierte Fachkräfte.
Das Spektrum der Angebote umfasst unter anderem das Projekt „Mobilitea“, ein mobiles Tee-Café an acht verschiedenen Standorten im Essener Stadtgebiet, sowie die Musikangebote „Damaskino“ und „Ugarit“. Die Projekte richten sich primär an Kinder, Jugendliche und deren Familien. Die Prüfung der Anerkennung erfolgte im Rahmen der Jugendhilfeplanung, wobei auch die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes berücksichtigt wurde. Laut der vorliegenden Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Neben dem Jugendhilfeausschuss werden auch der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Kulturausschuss über diesen Vorgang zur Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1700/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII entscheiden. Der Verein ist bereits seit 2021 in dieser Funktion anerkannt, wobei die letzte Verlängerung im Oktober 2022 für zwei Jahre beschlossen wurde.
Das Angebot des Vereins umfasst musikalische und pädagogisch-kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche im Essener Stadtteil Kray. Dazu gehören Musik-AGs an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Kindertagesstätten, die im Jahr 2024 etwa 49 Wochenstunden umfassten und mehrere hundert Kinder erreichten. Ergänzt wird das Programm durch Ferien-Workshops und öffentliche Konzerte. In der Arbeit kooperiert der Verein mit verschiedenen lokalen Institutionen wie der Plan B Ruhr gGmbH sowie dem Kinder- und Jugendhaus „Buschhütte“.
Die Finanzierung der Projekte setzt sich aus Fördermitteln der Stadt Essen, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Stiftungen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen zusammen. Laut der Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung und wird der Trägerkategorie 4 zugeordnet. Die weiteren zuständigen Gremien sollen den Beschluss zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Verlagerung der Organisationseinheit Weststadthalle vom Fachbereich 51 -Jugendamt- zum Fachbereich 41 –Kulturamt- als vielfältiger Kultur- und Veranstaltungsort ab 01.01.2026Zur Vorlage · 0071/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Organisationseinheit Weststadthalle vom Fachbereich 51 (Jugendamt) in den Fachbereich 41 (Kulturamt) verlagert. Die Weststadthalle wird seit 2011 unter der Verantwortung des Jugendamtes als Zentrum für Kinder-, Jugend- und Schulkultur betrieben. Mit der organisatorischen Neuausrichtung soll die Einrichtung künftig verstärkt als vielschichtiger Kultur- und Veranstaltungsort fungieren.
Die Neukonzeption sieht vor, das Programm über bestehende Formate hinaus zu erweitern und neue Zielgruppen anzusprechen. Neben der Beibehaltung des Fokus auf die Altersgruppe der 16- bis 27-Jährigen sollen Angebote aus den Bereichen Jazz, Theater, Tanz und internationale Musik integriert werden. Durch die Überführung in das Kulturamt soll die Nutzung von Ressourcen im Veranstaltungsmanagement optimiert und die kulturelle Entwicklung durch die Einbindung in das städtische Gesamtkonzept gestärkt werden. Die Weststadthalle wird dabei als Sachgebiet in die Abteilung für Kulturzentren eingegliedert, die bereits das Schloss Borbeck umfasst.
Die Verlagerung erfolgt laut der Vorlage kostenneutral. Die Beteiligten sowie der Personalrat haben der Umstrukturierung am 18. November 2025 zugestimmt. Der Kulturausschuss sowie der Jugendhilfeausschuss werden im Rahmen ihrer Sitzungen über die Verlagerung in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026 · Jugendhilfeausschuss (3. Sitzung)
- 10.02.2026 · Jugendhilfeausschuss (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des LVR hier: Mittelbewilligung zu den Anträgen an den LVR für das Jahr 2026Zur Vorlage · 1935/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Kulturausschusses am 28. Januar 2026 wird über die Mittelbewilligungen im Bereich der regionalen Kulturförderung für das Jahr 2026 informiert. Gegenstand der Vorlage 1935/2025/4 ist die Mitteilung über die Ergebnisse der Anträge an den Landschaftsverband Rheinland (LVR) innerhalb der Mitgliedskörperschaft Essen.
Die von Beigeordnetem Al Ghusain vorgelegte Unterlage dient der Kenntnisnahme der Bewilligungen und Ablehnungen von Fördermitteln aus den Mitteln der Regionalen Kulturförderung des LVR. Die Vorlage enthält eine Auflistung der Anträge, die für das Jahr 2026 im Bereich der regionalen Kulturförderung gestellt wurden. Dabei wird dokumentiert, welche Projekte die Zusage für die entsprechenden Zuwendungen erhalten haben und welche Anträge nicht berücksichtigt werden konnten. Die Informationen basieren auf den Entscheidungen des LVR bezüglich der Mittelverwendung aus dem GFG-Fonds für das Jahr 2026.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Snowdance Film Festival 2026, Gewährung einer ZuwendungZur Vorlage · 1758/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen berät über die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro für das Snowdance Film Festival 2026. Das Festival, welches von der Berliner Indie Stars UG unter der Leitung von Tom Bohn organisiert wird, findet seit 2023 in Essen statt und nutzt hierfür Programmkinos sowie alternative Spielorte in der Innenstadt.
Das geplante Gesamtvolumen für die Veranstaltung im Jahr 2026 beläuft sich auf 87.500 Euro. Die Einnahmen setzen sich aus Sponsorenbeiträgen, Einreichgebühren, Eintrittsgeldern und weiteren Zuwendungen zusammen. Laut dem vorliegenden Kosten- und Finanzierungsplan ergibt sich bei der Umsetzung des Budgets ein Defizit von etwa 9.950 Euro. Die Stadt Essen hat das Projekt bereits in den Jahren 2023 bis 2025 mit jeweils 10.000 Euro finanziell unterstützt.
Das Kulturamt begründet den Antrag damit, dass die Zuwendung für den Projektträger eine notwendige Finanzierung darstellt, um das Festival in seiner geplanten Form durchzuführen. Eine Kürzung der Mittel könnte dazu führen, dass einzelne Programmpunkte oder Veranstaltungen entfallen müssten. Das Festival ist Teil des kulturellen Angebots der Stadt und arbeitet mit einem Netzwerk aus Partnern aus Medien, Stiftungen und der Stadtgesellschaft zusammen.
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- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Förderung von Kulturprojekten freier Träger (1. Halbjahr 2026), Teil 2Zur Vorlage · 0011/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen wird über die Förderung von 16 weiteren Projekten freier Träger für das erste Halbjahr 2026 entscheiden. Laut einer Vorlage des Kulturamtes ist die Bereitstellung von Zuwendungen in Höhe von insgesamt 95.343 Euro vorgesehen.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die Verfügbarkeit zusätzlicher Mittel in Höhe von 100.000 Euro. Nachdem der Ausschuss bereits im Dezember 2025 Förderungen für 22 Projekte in einer Gesamtsumme von 99.887 Euro beschlossen hatte, ermöglicht ein Nachrückverfahren nun die Unterstützung weiterer Vorhaben. Die Auswahl der entsprechenden Projekte erfolgte durch die Projektjury des Kulturbeirates in deren Sitzung vom 29. Oktober 2025, sodass keine erneute Sitzung der Jury notwendig war.
Der verbleibende Differenzbetrag von 4.657 Euro aus dem verfügbaren Budget soll dem sogenannten Verfügungsfonds zugeführt werden, um ebenfalls Projekte der freien Kulturszene zu unterstützen. Die Förderung umfasst verschiedene Bereiche wie Theater, Tanz, Bildende Kunst sowie Musik. Die Zuschüsse sind für die Projektträger als notwendiger Finanzierungsbeitrag vorgesehen, um die Durchführung der kulturellen Angebote in der Stadt sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei 4 Enthaltungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei 4 Enthaltungen - 9.Generalsanierung des Eisenhammerensembles im Deilbachtal (Deilbachhammer) hier: Kostenanpassung im Rahmen des ProjektabschlussesZur Vorlage · 1942/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projektabschlusses der Generalsanierung des Eisenhammerensembles im Deilbachtal wird eine Anpassung der Gesamtkosten beantragt. Die Kosten für das Projekt „Kulturlandschaft Deilbachtal“ sollen von bisher 4.548.000 Euro brutto um 485.000 Euro brutto auf insgesamt 5.033.000 Euro brutto steigen. Für das Haushaltsjahr 2026 ist zudem eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 235.000 Euro brutto vorgesehen, um die noch ausstehenden Restarbeiten zu finanzieren.
Die Sanierung steht kurz vor dem Abschluss, wobei die offizielle Wiedereröffnung für den 21. März 2026 geplant ist. Während Teile der Gebäude und des Hofes bereits weitgehend fertiggestellt sind, stehen Arbeiten an der Elektro- und Sanitärinstallation sowie Trockenbauarbeiten noch aus. Die Kostensteigerung begründet sich unter anderem durch einen erhöhten manuellen Arbeitsaufwand aufgrund des baulichen Zustands des Meistergebäudes sowie durch die Anforderungen des Denkmalschutzes, des Brandschutzes und der Bauphysik. Zudem führten zusätzliche Bedarfe bei der IT-Anbindung und dem Flutschutz zu einer Erhöhung der Planungsleistungen. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Wiederherstellung der Gartenflächen auf rund 4.800 Quadratmetern, die bisher nicht in der Kalkulation enthalten war. Die Finanzierung der außerplanmäßigen Mittel für 2026 soll durch eine Minderausgabe beim Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ erfolgen.
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- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.02.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Beschlusskontrollliste
- 11.Mitteilungen
- 12.Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Anfragen und Mitteilungen