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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Bestellung der Schriftführung für den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 1833/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen soll eine neue Schriftführerin bestellen. Laut einer Vorlage des Jugendamtes wird vorgeschlagen, Yvonne Leyk-Hettchen für diese Funktion zu bestimmen. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen sowie dessen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
Nach den geltenden Regelungen ist über die im Jugendhilfeausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen, welche von einer bestellten Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Im Rahmen dieser Tätigkeit soll auch weiterhin die Nutzung von Tonaufnahmen zur Erstellung der Protokolle gestattet sein. Diese Aufnahmen werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Niederschriftenerstellung nicht mehr benötigt werden. Der entsprechende Vorschlag wurde von Beigeordnetem Al Ghusain vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 2.Wahl der beziehungsweise des Ausschussvorsitzenden
- 3.Wahl der beziehungsweise des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
- 4.Einführung und Verpflichtung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder (außer Ratsmitglieder) des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 1832/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9. Dezember 2025 ist die Einführung und Verpflichtung der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder vorgesehen. Dies umfasst neben den Ratsmitgliedern auch die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Verpflichtung erfolgt in feierlicher Form. Die betreffenden Ausschussmitglieder bekunden ihr Einverständnis durch das Aufstehen an ihrem Platz und das Aussprechen einer festgelegten Formel. In dieser versprechen sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, die Einhaltung des Grundgesetzes, der Landesverfassung sowie der Gesetze zu gewährleisten und ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Essen und ihrer Bevölkerung zu erfüllen.
Der Vorgang sieht vor, dass der Handschlag durch eine abschließende Feststellung des Vorsitzenden ersetzt wird. Dieser bestätigt damit, dass das Versprechen zur gewissenhaften Pflichterfüllung durch das Erheben aller Mitglieder als geleistet gilt. Mit dem Abschluss dieses Verfahrens ist der neue Jugendhilfeausschuss offiziell konstituiert. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain erstellt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.03.2025
- 6.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.06.2025
- 7.Niederschrift Nr. 29 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.09.2025
- 8.Bildung von Unterausschüssen des JugendhilfeausschussesZur Vorlage · 1834/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen befasst sich mit der Bildung von Unterausschüssen zur Vorbereitung von Entscheidungen. Laut der vorliegenden Vorlage des Jugendamtes hat es sich in der Vergangenheit als zweckmäßig erwiesen, für einzelne Aufgabenbereiche der Kinder- und Jugendhilfe beratende Unterausschüsse aus dem Kreis der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses einzusetzen. Diese Maßnahme stützt sich auf die Bestimmungen gemäß § 6 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen.
In der Begründung wird angeführt, dass sich in den vergangenen Jahren bereits bestimmte Strukturen bewährt haben, namentlich der Unterausschuss Kinder sowie der Unterausschuss Jugend. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Bildung der Unterausschüsse gemäß den Vorschlägen der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzunehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet und dient der organisatorischen Unterstützung bei der Bearbeitung spezifischer Aufgaben innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden für die neu gebildeten Unterausschüsse
- 10.Unbefristete Anerkennung der Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)Zur Vorlage · 1829/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die unbefristete Anerkennung der Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe beschließen. Die entsprechende Vorlage des Jugendamtes sieht vor, dass die Universität gemäß § 75 SGB VIII dauerhaft als Träger anerkannt und der Kategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger zugeordnet wird. Eine vorherige Anerkennung war befristet auf zwei Jahre festgesetzt.
Im Rahmen des Angebots DU-E-KIDS bietet die Universität seit 2009 Betreuungsmöglichkeiten für ihre Beschäftigten an und tritt seit 2015 als Anstellungsträgerin für Kindertagespflegepersonen auf. Das Angebot umfasst Standorte in Essen und Duisburg mit der Betreuung von insgesamt 23 Kindern. Die pädagogische Durchführung basiert auf einer Konzeption, die Bildungsförderung, Qualitätssicherung und Erziehungspartnerschaft umfasst. Um die Kontinuität der Betreuung bei Ausfällen zu gewährleisten, sieht das Modell den Einsatz von Vertretungskräften sowie eine von der Universität finanzierte Backup-Betreuung vor.
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit als Anstellungsträger gemäß Kinderbildungsgesetz erfordert die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sowie einen Kooperationsvertrag mit den zuständigen Jugendämtern. Die Fachstelle Kindertagespflege der AWO-Kita gGmbH berät und begleitet die Universität dabei in pädagogischen und organisatorischen Fragen. Es besteht ein etablierter Austausch zwischen der Fachstelle, dem Jugendamt und der Universität.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.AUnbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1700/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die unbefristete Anerkennung des Vereins Übehaus Kray e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII entscheiden. Der Verein ist bereits seit 2021 in dieser Funktion anerkannt, wobei die letzte Verlängerung im Oktober 2022 für zwei Jahre beschlossen wurde.
Das Angebot des Vereins umfasst musikalische und pädagogisch-kulturelle Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche im Essener Stadtteil Kray. Dazu gehören Musik-AGs an Grundschulen, Gesamtschulen sowie Kindertagesstätten, die im Jahr 2024 etwa 49 Wochenstunden umfassten und mehrere hundert Kinder erreichten. Ergänzt wird das Programm durch Ferien-Workshops und öffentliche Konzerte. In der Arbeit kooperiert der Verein mit verschiedenen lokalen Institutionen wie der Plan B Ruhr gGmbH sowie dem Kinder- und Jugendhaus „Buschhütte“.
Die Finanzierung der Projekte setzt sich aus Fördermitteln der Stadt Essen, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus Stiftungen, Spenden und Mitgliedsbeiträgen zusammen. Laut der Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung und wird der Trägerkategorie 4 zugeordnet. Die weiteren zuständigen Gremien sollen den Beschluss zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.BAnerkennung des Viertelimpuls e.V. - Verein für Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für zunächst ein JahrZur Vorlage · 1667/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung des Vereins Viertelimpuls e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zunächst auf ein Jahr befristet und sieht eine Zuordnung in die Trägerkategorie 4 vor. Der im Jahr 2018 gegründete Verein mit Sitz in Essen verfolgt das Ziel, das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft zu stärken. Er finanziert sich durch Fördergelder, Spenden sowie Mitgliedsbeiträge und beschäftigt pädagogisch qualifizierte Fachkräfte.
Das Spektrum der Angebote umfasst unter anderem das Projekt „Mobilitea“, ein mobiles Tee-Café an acht verschiedenen Standorten im Essener Stadtgebiet, sowie die Musikangebote „Damaskino“ und „Ugarit“. Die Projekte richten sich primär an Kinder, Jugendliche und deren Familien. Die Prüfung der Anerkennung erfolgte im Rahmen der Jugendhilfeplanung, wobei auch die Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes berücksichtigt wurde. Laut der vorliegenden Vorlage erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Neben dem Jugendhilfeausschuss werden auch der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie der Kulturausschuss über diesen Vorgang zur Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Kulturausschuss (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Umgestaltung Spielplatz Prosperstraße/Kraienbruch in Essen-DellwigZur Vorlage · 0985/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 270.000 Euro für die Umgestaltung des Spielplatzes an der Prosperstraße/Kraienbruch im Essener Stadtteil Dellwig entscheiden. Die Maßnahme ist Teil der städtischen Spielraumleitplanung und dient der Umsetzung der Maßnahmenplanung für den Stadtbezirk IV. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bau sowie den Baubeginn der Umgestaltung beschließen.
Die Planung, die durch das Landschaftsarchitekturbüro Dirk Glacer erstellt wurde, sieht verschiedene Funktionsbereiche vor. Für Kleinkinder sind eine Sandspielfläche mit einer Kletter-Rutsch-Kombination sowie eine Federwippe vorgesehen. Ein Bereich für ältere Kinder und Jugendliche umfasst unter anderem eine inklusive Doppelschaukel, ein Kletternetz, ein Karussell sowie einen Teqball-Tisch. Zudem soll ein zehnteiliger Ninja-Parcours entlang des Fuß- und Radwegs errichtet werden. Die Neugestaltung beinhaltet auch neue Sitzmöglichkeiten und vier Fahrradabstellplätze. Bei der Planung wurden die Anforderungen einer durchlaufenden Ferngasleitung sowie Sicherheitsaspekte berücksichtigt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für den Spätsommer 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Generalsanierung Spielplatz Gerscheder Weiden in Essen-GerschedeZur Vorlage · 1184/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz plant die Generalsanierung des Spielplatzes Gerscheder Weiden im Essener Stadtteil Gerschede. Die vorliegende Vorlage sieht den Bau sowie den Baubeginn der Umgestaltung mit Gesamtkosten in Höhe von 265.000 Euro vor. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt erforderlich. Das Vorhaben basiert auf der Spielraumleitplanung der Stadt Essen und zielt darauf ab, die Unterversorgung mit Spielplätzen der Kategorie A im Stadtbezirk IV zu beheben.
Die geplante Maßnahme umfasst die Erweiterung des Spielangebots für Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren. Zu den geplanten Neuerungen gehören eine Rutsch-Kletterkombination, eine Seilbahn, ein Trampolinschwinger sowie Federwippen. Für die Altersgruppe der 13- bis 17-Jährigen sind unter anderem ein Rasenspielfeld mit Minitoren und eine Tischtennisplatte vorgesehen. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, soll zudem die wassergebundene Wegedecke erneuert werden. Die Planung sieht vor, das bestehende Gelände und den Baumbestand weitgehend zu erhalten, während durch neue Bepflanzungen eine ökologische Aufwertung zur Förderung der Biodiversität angestrebt wird. Der Abschluss der Arbeiten ist für das Ende des Frühjahrs 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (43. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Evaluation des Pilotprojektes zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 0513/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat die Evaluation des Pilotprojekts zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen Gebäuden abgeschlossen. Im Rahmen eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2022 wurden verschiedene Standorte in unterschiedlichen Stadtbezirken ausgewählt, darunter weiterführende Schulen, Jugendzentren sowie das Bürgeramt Borbeck. Zwischen Frühjahr und Herbst 2024 wurden insgesamt 36 Spender an den teilnehmenden Einrichtungen angebracht.
Die Auswertung der Erfahrungen zeigt, dass die Bereitstellung der Produkte an den meisten Standorten als positiv wahrgenommen wird und die Nachfrage bei Lehrkräften oder im Sekretariat zurückgegangen ist. Dennoch wurde an einigen Standorten Vandalismus verzeichnet, was in zwei Fällen dazu führte, dass die Spender nicht mehr nachgefüllt wurden oder die Ausgabe wieder über das Personal erfolgte.
Für eine mögliche Ausweitung des Vorhabens auf alle Schulstandorte der Sekundarstufe I und II in Essen werden einmalige Anschaffungskosten von etwa 18.628 Euro sowie jährliche Folgekosten für Nachfüllmaterial von rund 17.800 Euro veranschlagt. Als Verbesserungsvorschläge wurden die Bereitstellung dickerer Binden sowie ein klar definierter Prozess zur regelmäßigen Befüllung der Spender angeführt.
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Beratungsfolge
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (42. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.AErziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Quotierung der Mittel 2026 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 1748/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2026 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. (AKJ). Der Beschlussvorschlag sieht eine Quotierung der Mittel für die antragsberechtigten Träger vor, wobei die Verteilung unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Höhe der Landesförderung steht.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 7.153.671,79 Euro. Dieser Betrag umfasst voraussichtlich 916.961,57 Euro aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Falls die Landesmittel höher ausfallen als erwartet, wird die Erhöhung prozentual auf die Träger verteilt. Die Planung berücksichtigt neben der Landesförderung auch die Kompensation steigender Personalkosten sowie die Finanzierung der AKJ-Geschäftsstelle.
Ein Betrag von 34.403,32 Euro, der zuvor für die Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden eingesetzt wurde, soll im Jahr 2026 als personelle Ressource in der Geschäftsstelle des AKJ genutzt werden. Diese Stelle soll die Beratung von Jugendverbänden und Einrichtungen zur Inklusion sowie die Vernetzung mit Akteuren der Behindertenhilfe und den Integrationslotsen des Jugendamtes übernehmen. Die vorgeschlagene Quotierung wurde vom AKJ erarbeitet, mit dem Jugendamt abgestimmt und von der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bereits befürwortet.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 14.1Quotierung der Mittel 2026 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 1748/2025/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen berät über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2026 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. Die vorliegende Ergänzungsvorlage dient der Korrektur von Fehlern in den Berechnungen sowie der Berücksichtigung der Erhöhung der Landesmittel.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verteilung der Mittel an die antragsberechtigten Träger gemäß einer vorgeschlagenen Quotierung vor. Dabei werden die Kompensation steigender Personalkosten, die Finanzierung der AKJ-Geschäftsstelle sowie die voraussichtliche Landesförderung berücksichtigt. Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 7,15 Millionen Euro, wobei etwa 917.000 Euro aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen stammen. Bei einer Erhöhung dieser Landesmittel wird die Verteilung der Mittel prozentual angepasst.
Ein Teil der Mittel wird für personelle Ressourcen umgewidmet: Die Summe von rund 34.400 Euro, die im Vorjahr für die Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden eingesetzt wurde, soll im Jahr 2026 zur Finanzierung einer Stelle in der Geschäftsstelle des AKJ genutzt werden. Diese Ressource soll die Beratung von Jugendverbänden und Einrichtungen zum Thema Inklusion sowie die Vernetzung mit Akteuren der Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen unterstützen. Der Quotierungsvorschlag wurde vom AKJ erarbeitet und von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII befürwortet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Korrekturen und Ergänzungen zur Vorlage 0056/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 1275/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes umfasst Korrekturen und Ergänzungen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2025/2026. Dabei beziehen sich die Anpassungen auf die bereits bestehende Vorlage 0056/2025/4.
Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die Ergänzung einer Tabelle zur temporären Befreiung von Zweckbindungen gemäß § 55 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes NRW. Durch diese Anpassung soll in begründeten Einzelfällen eine Abweichung ermöglicht werden, wobei die Erfüllung der Zweckbindung weiterhin als gegeben gilt. Darüber hinaus enthält das Dokument eine Korrektur der geplanten Belegung für die Einrichtung am Bonhoefferweg im Stadtteil Horst. Die aktualisierten Zahlen sehen eine Gesamtbelegung von 94 Kindern vor, wovon 24 Kinder unter drei Jahren und 70 Kinder über drei Jahren sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Bildung und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX diese Änderungen zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Benennung der Mitglieder für den InklusionsbeiratZur Vorlage · 1596/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen berät über die Benennung eines neuen Mitglieds für den Inklusionsbeirat. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Justin Lech als stimmberechtigtes Mitglied zu ernennen. Der Inklusionsbeirat fungiert als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen sowie chronischen Erkrankungen und berät den Rat der Stadt Essen sowie die Verwaltung in Fragen der Behinderten- und Inklusionsarbeit.
Die Satzung des Beirats schreibt vor, dass zwei Vertreter der Altersgruppe zwischen 18 und 25 Jahren durch den Jugendhilfeausschuss bestimmt werden sollen, jeweils mit einer Stellvertretung. Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII haben Justin Lech für die Position vorgeschlagen. Da weitere potenzielle Kandidaten derzeit keine Zusage für eine Mitarbeit geben konnten, wird die Suche nach den entsprechenden Stellvertretungen durch die Arbeitsgemeinschaften fortgesetzt. Eine Nachbesetzung der vakanten Stellvertretungsfunktionen wird angestrebt.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2026Zur Vorlage · 1747/2025/4 · Vorlage
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Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen soll die Sitzungstermine für das Jahr 2026 zur Kenntnis nehmen. Die entsprechende Vorlage des Jugendamtes, unterzeichnet von Beigeordnetem Al Ghusain, legt einen Plan für die kommenden Sitzungen vor.
Bei der Festlegung der Termine wurden verschiedene Kriterien berücksichtigt. Dazu gehören der turnusmäßige Sitzungstag am zweiten Dienstag im Monat sowie die Ferienzeiten im Frühjahr, Sommer und Herbst. Zudem wurden die Sitzungstermine des Rates der Stadt sowie des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses in die Planung einbezogen, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.
Die vorgeschlagenen Termine für das Jahr 2026 sind der 10. Februar, der 10. März, der 28. April als optionale Sitzung, der 9. Juni, der 8. September, der 10. November sowie der 8. Dezember als optionale Sitzung. Der Ausschuss soll die vorgeschlagenen Daten zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 19.Beschlusskontrolle
- 20.Anträge
- 20.1Jugendzentren in der Stadt Essen Hier: Möglichkeiten zur Mitnutzung durch die SeniorennetzwerkeZur Vorlage · 1226/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 1226/2025/CDU einen Antrag eingebracht, die Möglichkeiten einer Mitnutzung von Essener Jugendzentren durch Seniorennetzwerke zu prüfen. Das Schreiben richtet sich an den Ausschuss für Soziables, Arbeit, Gesundheit und Integration unter dem Vorsitz von Julia Jankovic, den Seniorenrat sowie den Jugendhilfeausschuss.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Voraussetzungen für eine solche Nutzung zu untersuchen. Dabei liegt der Fokus auf bisher nicht genutzten Raumkapazitäten in den Jugendzentren, insbesondere im Vormittagsbereich für eine Dauer von mindestens zwei Stunden. Hintergrund des Antrags ist das Ziel, die Entwicklung von Seniorennetzwerken in den Stadtteilen zu fördern und wohnortnahe Treffpunkte für Aktivitäten wie Diskussionskreise oder Vorträge bereitzustellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bis spätestens Ende 2025 eine entsprechende Vorlage erstellt, welche die konkreten Rahmenbedingungen für eine solche Nutzung aufzeigt. Dabei sollen auch notwendige organisatorische Aspekte sowie etwaige Vor- und Nacharbeiten bei der Raumnutzung berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Seniorenrat (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.09.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (34. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Jugendhilfeausschuss geschoben.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 20.2Künstlerische Gestaltung von öffentlichen AbfallbehältnissenZur Vorlage · 1267/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur künstlerischen Gestaltung öffentlicher Abfallbehältnisse eingebracht. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadtverwaltung eine Übersicht über die im Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Abfallbehältnisse erstellt, wobei beispielsweise Bestände der Essener Entsorgungsbetriebe (EBE) und der Ruhrbahn berücksichtigt werden sollen.
Parallel dazu soll ein Konzept entwickelt werden, das die Koordination künstlerischer Gestaltungen mit den jeweiligen Eigentümern der Behältnisse regelt. In diesen Prozess sollen bürgerschaftliches Engagement sowie die Beteiligung von Kindertagesstätten und Grundschulen integriert werden.
Der Antrag durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge in verschiedenen Gremien. Die Beratung und Empfehlung durch den Kulturausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss ist für September 2025 vorgesehen. Eine Entscheidung im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll bis zum Ende der Sitzungsperiode 10/2025 erfolgen. Weitere Gremien wie der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss werden im weiteren Verlauf zur Kenntnisnahme der Vorlage einbezogen.
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Beratungsfolge
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 03.12.2025 · Kulturausschuss (1. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 03.12.2025 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.09.2025 · Jugendhilfeausschuss (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.09.2025 · Kulturausschuss (38. Sitzung) — in die nächste Ratsperiode geschoben
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 21.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil