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Vorlage

Quotierung der Mittel 2026 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt Essen

1748/2025/4 1. Ergänzung 09.12.2025 Jugendamt

🟢 Beschlossen 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen berät über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2026 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. Die vorliegende Ergänzungsvorlage dient der Korrektur von Fehlern in den Berechnungen sowie der Berücksichtigung der Erhöhung der Landesmittel.

Der Beschlussvorschlag sieht die Verteilung der Mittel an die antragsberechtigten Träger gemäß einer vorgeschlagenen Quotierung vor. Dabei werden die Kompensation steigender Personalkosten, die Finanzierung der AKJ-Geschäftsstelle sowie die voraussichtliche Landesförderung berücksichtigt. Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 7,15 Millionen Euro, wobei etwa 917.000 Euro aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen stammen. Bei einer Erhöhung dieser Landesmittel wird die Verteilung der Mittel prozentual angepasst.

Ein Teil der Mittel wird für personelle Ressourcen umgewidmet: Die Summe von rund 34.400 Euro, die im Vorjahr für die Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden eingesetzt wurde, soll im Jahr 2026 zur Finanzierung einer Stelle in der Geschäftsstelle des AKJ genutzt werden. Diese Ressource soll die Beratung von Jugendverbänden und Einrichtungen zum Thema Inklusion sowie die Vernetzung mit Akteuren der Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen unterstützen. Der Quotierungsvorschlag wurde vom AKJ erarbeitet und von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII befürwortet.

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