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Vorlage

Quotierung der Mittel 2026 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt Essen

1748/2025/4 09.12.2025 Jugendamt

⏸ Zurückgestellt 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss berät über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2026 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. (AKJ). Der Beschlussvorschlag sieht eine Quotierung der Mittel für die antragsberechtigten Träger vor, wobei die Verteilung unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Höhe der Landesförderung steht.

Die Gesamtsumme beläuft sich auf 7.153.671,79 Euro. Dieser Betrag umfasst voraussichtlich 916.961,57 Euro aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Falls die Landesmittel höher ausfallen als erwartet, wird die Erhöhung prozentual auf die Träger verteilt. Die Planung berücksichtigt neben der Landesförderung auch die Kompensation steigender Personalkosten sowie die Finanzierung der AKJ-Geschäftsstelle.

Ein Betrag von 34.403,32 Euro, der zuvor für die Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden eingesetzt wurde, soll im Jahr 2026 als personelle Ressource in der Geschäftsstelle des AKJ genutzt werden. Diese Stelle soll die Beratung von Jugendverbänden und Einrichtungen zur Inklusion sowie die Vernetzung mit Akteuren der Behindertenhilfe und den Integrationslotsen des Jugendamtes übernehmen. Die vorgeschlagene Quotierung wurde vom AKJ erarbeitet, mit dem Jugendamt abgestimmt und von der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bereits befürwortet.

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