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Vorlage

Unbefristete Anerkennung der Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

1829/2025/4 09.12.2025 Jugendamt

🟢 Beschlossen 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll die unbefristete Anerkennung der Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe beschließen. Die entsprechende Vorlage des Jugendamtes sieht vor, dass die Universität gemäß § 75 SGB VIII dauerhaft als Träger anerkannt und der Kategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger zugeordnet wird. Eine vorherige Anerkennung war befristet auf zwei Jahre festgesetzt.

Im Rahmen des Angebots DU-E-KIDS bietet die Universität seit 2009 Betreuungsmöglichkeiten für ihre Beschäftigten an und tritt seit 2015 als Anstellungsträgerin für Kindertagespflegepersonen auf. Das Angebot umfasst Standorte in Essen und Duisburg mit der Betreuung von insgesamt 23 Kindern. Die pädagogische Durchführung basiert auf einer Konzeption, die Bildungsförderung, Qualitätssicherung und Erziehungspartnerschaft umfasst. Um die Kontinuität der Betreuung bei Ausfällen zu gewährleisten, sieht das Modell den Einsatz von Vertretungskräften sowie eine von der Universität finanzierte Backup-Betreuung vor.

Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit als Anstellungsträger gemäß Kinderbildungsgesetz erfordert die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sowie einen Kooperationsvertrag mit den zuständigen Jugendämtern. Die Fachstelle Kindertagespflege der AWO-Kita gGmbH berät und begleitet die Universität dabei in pädagogischen und organisatorischen Fragen. Es besteht ein etablierter Austausch zwischen der Fachstelle, dem Jugendamt und der Universität.

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