Wahl von stellvertretenden Schriftführungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration wird in der Sitzung am 25. Februar 2026 über die Wahl von stellvertretenden Schriftführungen entschieden. Die Grundlage hierfür bildet die Geschäftsordnung des Gremiums, welche eine Niederschrift über die wesentlichen Sitzungsabläufe vorschreibt. Um die Sitzungsbegleitung im Falle eines Ausfalls der hauptamtlichen Schriftführung sicherzustellen, ist die Bestellung von Stellvertretungen vorgesehen.
Die vorliegende Vorlage schlägt vor, drei Personen in einer festgelegten Reihenfolge zu den stellvertretenden Schriftführungen des Ausschusses zu benennen. Damit soll die lückenlose Dokumentation der Gremiumsarbeit gewährleistet werden. Für diesen Vorgang sind keine zusätzlichen Kosten oder Auswirkungen auf den Klimaschutz ersichtlich.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026einstimmig beschlossen
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