Nutzungs- und Entgeltordnungen für die Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadteilarbeit in kommunaler Trägerschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über angepasste sowie neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für verschiedene Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadtteilarbeit in kommunaler Trägerschaft entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Aktualisierung der bestehenden Regelungen für das Bürgerhaus Oststadt, das Bürgerzentrum Villa Rü sowie das Jugend- und Bürgerzentrum Werden vor. Dabei wird insbesondere zwischen einer stundenweisen und einer ganztägigen Nutzung von Räumlichkeiten unterschieden. Während die Höhe der Entgelte im Vergleich zu 2019 weitgehend unverändert bleibt, wurde für das Bürgerhaus Oststadt eine Regelung zur Raumvermietung an Privatpersonen nach 22 Uhr angepasst, um soziale und gemeinwohlorientierte Angebote zu stärken.
Zudem werden die Regelungen für fünf weitere Einrichtungen synchronisiert, wobei die Bedingungen für eine kostenfreie Raumnutzung präzisiert wurden. Diese gilt nun ausdrücklich sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für die Umsetzung von Projekten innerhalb der Einrichtungen. Parallel dazu werden erstmals neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für das Begegnungszentrum Kraysel sowie die Stadtteilbüros KaBüZe und M.56 vorgeschlagen. Für das Kooperationsprojekt Haus für Bildung und Kultur Storp 9, bei dem die Raumvergabe über den Verein Storp 9 e.V. erfolgt, ist keine eigene kommunale Ordnung vorgesehen, jedoch sollen Fremdnutzungen bestmöglich an die bestehenden Vorgaben der anderen Einrichtungen angeglichen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 20.05.2026einstimmig empfohlen
- 28.04.2026kein Ergebnis hinterlegt