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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines RatsmitgliedesZur Vorlage · 0723/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Sitzung am 27. Mai 2026 über die Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes informiert. Grundlage für diesen Vorgang ist das Ausscheiden eines Ratsmandats zum 30. April 2026.
Nach dem Ende des Mandats wurde durch den Wahlleiter gemäß § 45 des Kommunalwahlgesetzes ein Nachfolger aus der Reserveliste der Partei Alternative für Deutschland festgestellt. Das entsprechende Mitglied hat das Ratsmandat am 5. Mai 2026 angenommen und damit die Mitgliedschaft im Rat der Stadt erworben.
Der Oberbürgermeister soll die Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitglieds gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW vornehmen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch das Gremium.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 2.Aktuelle Stunde
- 3.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 4.Mitteilungen der Verwaltung
- 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 5.1Ersatzwahlen für den JugendhilfeausschussZur Vorlage · 0638/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0638/2026/4 des Jugendamtes befasst sich mit der Durchführung von Ersatzwahlen für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Essen. Auf Grundlage eines Vorschlags durch den Arbeitskreis Jugend Essen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes beratendes Mitglied für diesen Ausschuss zu wählen.
Die personelle Neubesetzung soll anstelle eines bisherigen Mitglieds erfolgen. Die rechtliche Grundlage für diese Wahl bildet der Paragraph 4 Absatz 3i der Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen. Der Rat der Stadt wird im Rahmen der Sitzung am 27. Mai 2026 über diesen Vorgang zur Kenntnisnahme aufgerufen. Durch die Neubesetzung soll die Besetzung des stellvertretenden beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss gemäß den geltenden Satzungsregeln aktualisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und GleichstellungZur Vorlage · 0949/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat dem Oberbürgermeister der Stadt Essen eine personelle Änderung in der Zusammensetzung des Ausschusses für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung mitgeteilt. Mit diesem Schreiben wird die Umbesetzung eines ordentlichen Mitglieds in diesem Gremium angezeigt.
Der Vorgang basiert auf den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach der Rat der Stadt Essen diese Änderung zur Kenntnis nimmt. In der vorliegenden Vorlage wird festgehalten, dass ein bisheriges ordentliches Mitglied durch ein neues ordentliches Mitglied ersetzt wird. Die entsprechende Mitteilung erfolgte über die Fraktionsgeschäftsstelle der AfD an das Rathaus.
Durch diese Neubesetzung ändert sich die personelle Struktur innerhalb des Ausschusses für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung. Der Rat der Stadt Essen setzt sich mit der Information über den Wechsel in der Ausschussbesetzung auseinander.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und BauenZur Vorlage · 0950/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgelegt. In dem Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Essen wird die Änderung der Zusammensetzung eines ordentlichen Mandats in diesem Gremium mitgeteilt.
Gemäß der vorliegenden Unterlagen wird ein bisheriges ordentliches Mitglied des Ausschusses durch ein neues ordentliches Mitglied ersetzt. Die entsprechende Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 27. Mai 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen. Der Vorgang erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Ratsfraktion die Umbesetzung bestimmt und dem Rat die Änderung zur Kenntnis bringt. Damit wird die personelle Neubesetzung innerhalb der Fraktionsbesetzung für den genannten Ausschuss formalisiert.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 5.4Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung Ausschuss für Umwelt, Klima- und VerbraucherschutzZur Vorlage · 0951/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gerichtet. Der vorliegend eingereichte Antrag regelt die personelle Veränderung innerhalb der ordentlichen Mitglieder des genannten Ausschusses.
Im Rahmen dieser Neubesetzung wird ein bisheriges ordentliches Mitglied durch ein neues ordentliches Mitglied ersetzt. Die entsprechende Information über diese Änderung der Ausschusszusammensetzung ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 27. Mai 2026 vorgesehen. Der Rat wird die Umbesetzung im Rahmen der geplanten Beratungsfolge zur Kenntnis nehmen. Das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation führt das Verfahren zu diesem Vorgang. Die Mitteilung über die Änderung der Mandatsverteilung erfolgt gemäß den geltenden Bestimmungen für die Ausschussbesetzung innerhalb des Rates.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 5.5Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung RechnungsprüfungsausschussZur Vorlage · 0952/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0952/2026/AFD eine Umbesetzung im Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Essen angezeigt. Der an den Oberbürgermeister gerichtete Antrag informiert über einen Wechsel in der stellvertretenden Besetzung des Ausschusses.
Im Rahmen dieser personellen Änderung wird ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues stellvertretendes Mitglied ersetzt. Die Mitteilung erfolgt unter Bezugnahme auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, damit der Rat der Stadt Essen diese Neubesetzung zur Kenntnis nehmen kann.
Die entsprechende Information wurde von der Fraktionsleitung bereitgestellt und ist für die Sitzung des Rates am 27. Mai 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 5.6Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen hier: Umbesetzung Ausschuss Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 0953/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität eingereicht. Mit diesem Vorgang informiert die Fraktion den Oberbürgermeister der Stadt Essen über eine personelle Veränderung in der Zusammensetzung des betreffenden Gremiums.
Die Änderung betrifft die Besetzung eines stellvertretenden Mandats. Gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gibt die Fraktion hiermit die Neubesetzung bekannt, wobei ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues stellvertretendes Mitglied ersetzt wird. Der Vorgang ist als Information für den Rat der Stadt Essen vorgesehen.
Die entsprechende Vorlage wird in der Sitzung des Rates am 27. Mai 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Damit wird die formale Änderung der Ausschusszusammensetzung im Rahmen der laufenden Beratungsfolge dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 6.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen und zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Genossenschaftsversammlung der EmschergenossenschaftZur Vorlage · 0683/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Neubesetzung eines Delegierten in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll der neue Leiter des Amtes für Bodenmanagement als Vertreter in das Gremium entsandt werden. Die Entsendung ist für den verbleibenden Zeitraum der Amtszeit von 2026 bis 2031 vorgesehen.
Die Neubesetzung erfolgt aufgrund einer personellen Veränderung in der Fachbereichsleitung des Amtes für Bodenmanagement, die zum 1. April 2026 neu besetzt wurde. Damit soll die Nachfolge des bisherigen kommissarischen Leiters des Amtes für Bodenmanagement angetreten werden, welcher bereits im November 2025 als direkter Delegierter in die Genossenschaftsversammlung gewählt worden war.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 6.2Mitgliedschaft der Stadt Essen im Kuratorium des AmerikaHaus NRW e.V.Zur Vorlage · 0795/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über den Beitritt zum Kuratorium des AmerikaHaus NRW e.V. zum 1. Juli 2026. Mit der Entscheidung ist die Bereitstellung jährlicher finanzieller Mittel in Höhe von 5.000 Euro verbunden. Für das Jahr 2026 ist ein anteiliger Beitrag von 2.500 Euro vorgesehen. Der Oberbürgermeister soll zudem ermächtigt werden, die Kuratoriumsmitgliedschaft für die Stadt Essen wahrzunehmen oder eine Vertretung zu benennen.
Der AmerikaHaus NRW e.V. mit Sitz in Köln verfolgt als gemeinnützige Organisation das Ziel, die deutsch-amerikanischen Beziehungen sowie die Völkerverständigung zu fördern. Der Verein ist in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Bildung tätig und dient als Plattform für den transatlantischen Dialog in Nordrhein-Westfalen. Das Kuratorium des Vereins berät und unterstützt die Vereinsarbeit in programmatischen und finanziellen Fragen.
Durch die Mitgliedschaft im Kuratorium soll der Zugang zu einem landesweiten Netzwerk aus Kommunen, Unternehmen und Institutionen mit transatlantischem Bezug ermöglicht werden. Dies dient laut Vorlage dazu, die internationale Positionierung sowie die Sichtbarkeit des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandorts Essen zu stärken und Anknüpfungspunkte für Austausch und Kooperation zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 6.3Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0954/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt, um personelle Veränderungen in verschiedenen Gremien und Unternehmen zu veranlassen. Mit dem vorliegendem Antrag werden Ersatzwahlen für Organe verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen sowie anderer Institutionen beantragt.
Im Bereich der Stadtwerke Essen AG sowie der Emschergenossenschaft soll Thorsten Paprotka als Mitglied nachrücken, um die bisherige Vertretung durch Ulrike Wilmshöver zu ersetzen.
Zudem sieht der Antrag Änderungen bei den stellvertretenden Mitgliedern vor. Für den Gemeinsamen Flächennutzungsplan wird beantragt, Andrea Schildan als stellvertretendes Mitglied anstelle von Ulrike Wilmshöver einzusetzen. Eine ähnliche Änderung wird für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) angestrebt, wobei Günter Weiß die bisherige stellvertretende Vertretung durch Ulrike Wilmshöver übernehmen soll. Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Dr. Hermann Postert eingereicht.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 7.Benennungen für den SeniorenratZur Vorlage · 0676/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung neuer Mitglieder für den Seniorenrat. Auf Grundlage einer Wahl durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vom 18. März 2026 wird vorgeschlagen, ein stimmberechtigtes Mitglied sowie eine stellvertretende Vertreterin für das Gremium zu bestellen.
Die Satzung des Seniorenrates schreibt vor, dass Mitglieder zum Zeitpunkt der Bestellung mindestens 60 Jahre alt sein müssen oder sich in besonderer Weise mit der Seniorenarbeit befassen. Für die vorgeschlagene Stellvertreterin wird eine Ausnahme beantragt, da sie die Altersgrenze noch nicht erreicht hat. Die Benennung wird damit begründet, dass sie sich durch ihr politisches und ehrenamtliches Engagement in der Bezirksvertretung sowie in gemeinnützigen Vereinen bereits intensiv mit den Belangen älterer Menschen befasst hat.
Der Seniorenrat wird im Rahmen seiner Sitzung am 3. Juni 2026 über diese Benennungen in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage wurde vom Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 8.Benennung für den SeniorenratZur Vorlage · 0672/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Seniorenrat entscheiden. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI, welche am 18. März 2026 einstimmig Ulrich Nawrath zum stellvertretenden Seniorenbeauftragten für den Stadtbezirk VI Zollverein gewählt hat.
Nach der Satzung des Seniorenrates sind die Seniorenbeauftragten der neun Stadtbezirke Mitglieder des Rates. Für den Stadtbezirk VI ist derzeit Klaus Peter Scholz als Seniorenbeauftragter tätig. Da die Satzung zudem vorschreibt, dass für jedes stimmberechtigte Mitglied eine Stellvertretung zu benennen ist, soll durch die Benennung von Ulrich Nawrath diese Anforderung erfüllt werden. Der Rat der Stadt Essen soll den Beschlussvorschlag zur Bestellung von Herrn Nawrath in der Sitzung am 27. Mai 2026 fassen. Der Seniorenrat wird die Information in seiner Sitzung am 3. Juni 2026 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.06.2026 · Seniorenrat (3. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 9.Benennungen für den Kulturbeirat der Stadt EssenZur Vorlage · 0441/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Benennung neuer beratender Mitglieder für den Kulturbeirat entscheiden. Im Zentrum des Antrags steht die Besetzung von zwei Positionen, die die Interessen der Kulturbeauftragten in dem Gremium vertreten sollen. Konkret wird vorgeschlagen, Tim Schäfer als beratendes Mitglied und Barbara Adolphs-Schröder als stellvertretendes, beratendes Mitglied für die Kulturbeauftragten der Stadt Essen zu benennen.
Die Grundlage für diese Benennungen bildet die Satzung des Kulturbeirats, nach der ein Vertreter der Kulturbeauftragten dem Gremium als beratendes Mitglied angehört. Die vorgeschlagenen Personen wurden bereits in der Konferenz der Kulturbeauftragten am 25. Februar 2026 einvernehmlich ausgewählt. Tim Schäfer ist der Kulturbeauftragte für den Bezirk I, während Barbara Adolphs-Schröder die Funktion der Kulturbeauftragten für den Bezirk VIII innehat.
Der Vorgang durchläuft eine festgelegte Beratungsfolge. Nach einer Empfehlung durch den Kulturausschuss am 6. Mai 2026 soll der Kulturbeirat die Benennungen zur Kenntnis nehmen. Die endgültige Entscheidung über die Besetzung wird im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 27. Mai 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 18.05.2026 · Kulturbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.Nachbesetzungen im InklusionsbeiratZur Vorlage · 0777/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 27. Mai 2026 über die personelle Neubesetzung im Inklusionsbeirat. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht im Rahmen eines Um- und Nachbesetzungsverfahrens die Bestellung von Andreas Opper als ordentliches Mitglied sowie Christina Schuster als Stellvertretung vor.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist der Paragraph 4 der Satzung des Inklusionsbeirats. Die Nominierung der Personen erfolgte auf einem gemeinsamen Vorschlag der im Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit vertretenen Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen. Durch die Neubesetzung verändert sich die Zusammensetzung des Gremiums dahingehend, dass Andreas Opper von seiner bisherigen Position als stellvertretendes Mitglied in die ordentliche Mitgliedschaft wechselt. Die Position der Stellvertretung wird neu mit Christina Schuster besetzt. Der Inklusionsbeirat wird im Rahmen einer Sitzung am 28. Mai 2026 über diese personellen Änderungen in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 11.Umbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 0812/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 27. Mai 2026 über eine personelle Umbesetzung im Inklusionsbeirat. Die vorliegende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht vor, die Besetzung der ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedschaft zu verändern.
Basierend auf einem gemeinsamen Vorschlag der im Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit vertretenen Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen sollen Katharina Koitka und Benjamin Jellen neu in den Beirat berufen werden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird vorgeschlagen, Katharina Koitka als ordentliches Mitglied zu bestellen. Benjamin Jellen, der bisher als ordentliches Mitglied im Inklusionsbeirat fungierte, soll im Zuge dieser Umbesetzung das Amt des stellvertretenden Mitglieds übernehmen. Damit findet ein Tausch der Rollen zwischen den beiden Personen statt, da Katharina Koitka zuvor die Position des stellvertretenden Mitglieds innehatte.
Nach der Entscheidung durch den Rat wird der Inklusionsbeirat in seiner Sitzung am 28. Mai 2026 über diese personellen Änderungen zur Kenntnis gesetzt. Die Grundlage für die Benennung bildet der entsprechende Paragraph der Satzung des Inklusionsbeirates.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026 · Inklusionsbeirat (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 12.Anpassung der Zusammensetzung der Kommission Kunst im öffentlichen Raum und Benennung deren MitgliederZur Vorlage · 0636/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Anpassung der Zusammensetzung der Kommission Kunst im öffentlichen Raum sowie die Benennung ihrer Mitglieder entscheiden. Auf Empfehlung des Kulturausschusses wird vorgeschlagen, das Gremium neu zu strukturieren. Die Kommission wurde im Dezember 2021 zur fachlichen Beratung in Fragen der Kunst im öffentlichen Raum eingesetzt.
Die Neuregelung sieht vor, dass das Kulturamt künftig als stimmberechtigtes Mitglied teilnimmt, da die fachliche Verantwortung und die Geschäftsführung dort liegen. Zudem sollen Vertreter der vier größten Ratsfraktionen in die Kommission einbezogen werden. Die künftige Besetzung umfasst verschiedene Geschäftsbereichsvorstände aus den Bereichen Jugend, Bildung und Kultur sowie Umwelt, Verkehr und Sport sowie Stadtplanung und Bauen. Ergänzt wird das Gremium durch Experten für Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur, Vertreter der Kunstszene sowie Mitglieder des Museum Folkwang, der Folkwang Universität der Künste und der Hochschule der bildenden Künste Essen.
Die Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Fachbereichs Grün und Gruga soll künftig auf sachbezogene Einzelfälle beschränkt werden. Der Sitzungsturnus der Kommission soll auf zwei Termine pro Jahr reduziert werden. Die Arbeitsgruppe „Handlungsempfehlung/Masterplan“ soll dauerhaft etabliert werden, wobei die Bildung weiterer themenspezifischer Arbeitsgruppen möglich bleibt. Die Benennung der Mitglieder erfolgt durch die Verwaltung zu Beginn einer Wahlperiode.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.Änderung der Geschäftsverteilung hier: Zuordnung des Fachbereiches 01-09 / Kommunales Integrationszentrum vom Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zum Geschäftsbereich 5 Information über organisatorische VeränderungenZur Vorlage · 0778/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 0778/2026/OB wird eine Änderung der Geschäftsverteilung innerhalb der Essener Stadtverwaltung beantragt. Kernstück der Umstrukturierung ist die Verlagerung des Fachbereichs 01-09 (Kommunales Integrationszentrum Essen) aus dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters in den Geschäftsbereich 5. Dieser erhält durch die Maßnahme die neue Bezeichnung „Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration“ und der betroffene Fachbereich die neue Nummer 05-01. Die Umsetzung soll zum 1. Juni 2026 erfolgen.
Zusätzlich sind weitere organisatorische Anpassungen vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Gebäudereinigung sowie das Personal der Reinigungskräfte sollen vom Fachbereich 11 in den Fachbereich 60 überführt werden. Im Bereich der Vergabe ist eine Zentralisierung der Vergabestellen der Fachbereiche 67, 66 und 60 im Fachbereich 60 geplant. Zudem wird die Aufteilung der Baufeldfreimachung aus dem Fachbereich 66 auf die Bereiche Hochbau und Tiefbau angestrebt. Eine Prüfung zur zukünftigen Zuordnung der Schulhausmeister ist ebenfalls vorgesehen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Verwaltung mittels Organisationsverfügungen unter Einbeziehung der Verwaltungsgremien und des Personalrates. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2026 vorgesehen. Die personellen Auswirkungen betreffen verschiedene Ebenen der Sachbearbeitung und Sachgebietsleitung in den Geschäftsbereichen des Oberbürgermeisters, der Fachbereiche 11, 40, 60 sowie des Amtes für Straßen und Verkehr sowie Grün und Pflege. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz der Vorlage fiel positiv aus.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 16.06.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (3. Sitzung)
- 11.06.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2024Zur Vorlage · 0748/2026/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird sich mit dem Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt zum 31. Dezember 2024 befassen. Im Rahmen dieser Vorlage wird vorgeschlagen, den Gesamtabschluss für das Jahr 2024 zu bestätigen und den Oberbürgermeister gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu entlasten.
Die Prüfung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgesamtlage der Stadt Essen sowie der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche vermittelt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten. Zudem wurde festgestellt, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, ergänzende Satzungen und weitere ortsrechtliche Bestimmungen beachtet wurden. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Abschluss und stellt die absehbaren Chancen sowie Risiken der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24. März 2026 dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes angeschlossen. Die Prüfung ergab keine Tatsachen, die einem Bestätigungsbeschluss oder der Entlastung des Oberbürgermeisters durch den Rat entgegenstehen.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 15.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 sowie Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 0374/2026/2 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung hat einen Vorschlag zur Regelung über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie der Rat der Stadt sollen die im Haushaltesjahr 2025 durch den Stadtkämmerer genehmigten Mittel zur Kenntnis nehmen. Diese umfassen rund 15,6 Millionen Euro an konsumtiven Mitteln sowie etwa 18,1 Millionen Euro an investiven Verpflichtungsermächtigungen. Teilweise erfolgte die Deckung dieser Mittel aus Erträgen aus dem Verkauf von STEAG-Anteilen.
Zudem wird der Rat um die Beschlussfassung für notwendige Mittelbereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 gebeten. Hierbei handelt es sich um etwa 17,5 Millionen Euro für konsumtive und rund 2,07 Millionen Euro für investive Zwecke, wobei die Deckung durch Mehrerträge und Minderaufwendungen erfolgt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026. Dazu gehören konsumtive Ermächtigungen für die neun Bezirksvertretungen in Höhe von rund 531.000 Euro, was den Planüberschuss 2026 auf etwa 1,48 Millionen Euro reduziert. Für das Jahr 2026 wird zudem eine Gesamtauszahlungsermächtigung im konsumtiven Bereich von circa 25,4 Millionen Euro sowie investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 325,3 Millionen Euro übertragen. Die Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von etwa 586,9 Millionen Euro wird vollständig in das Jahr 2026 übernommen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.Globaler Minderaufwand Umsetzungsbericht 2025 und Konsolidierungsmaßnahmen 2026Zur Vorlage · 0618/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Umsetzung des Globalen Minderaufwands für das Haushaltsjahr 2025 sowie zu den Konsolidierungsmaßnahmen für 2026 liegt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme vor. Durch die Anwendung des Instruments des Globalen Minderaufwands konnte im Doppelhaushalt 2025/2026 ein Haushaltsausgleich erzielt und die Haushaltssicherungspflicht abgewendet werden.
Im Haushaltsjahr 2025 wurde ein Minderaufwand von 10,0 Millionen Euro veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahmen erwirtschaftete letztlich rund 10,8 Millionen Euro, womit das Ziel erreicht wurde. Diese Einsparungen resultierten überwiegend aus Ertragssteigerungen sowie Reduzierungen beim Sachaufwand, während Einsparungen beim Personal- und Büroflächenaufwand eine untergeordnete Rolle spielten. In einem Geschäftsbereich konnte die Vorgabe jedoch um rund 1,2 Millionen Euro unterschritten werden.
Für das Haushaltsjahr 2026 ist ein Globaler Minderaufwand von 37,7 Millionen Euro vorgesehen. Davon sollen 20,0 Millionen Euro durch Maßnahmen der Geschäftsbereiche und 17,7 Millionen Euro aus dem Deckungsbudget erbracht werden. Die Geschäftsbereiche haben hierfür 88 Konsolidierungsvorschläge mit einem Volumen von rund 18,0 Millionen Euro dokumentiert. Auch in diesem Zeitraum verzeichnet ein Geschäftsbereich eine Differenz von etwa 2,1 Millionen Euro zur Vorgabe. Der Fortschritt der Umsetzung wird im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings berichtet.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2025Zur Vorlage · 0681/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2025 liegt vor. Der Abschluss weist einen Jahresüberschuss von 1,1 Millionen Euro aus. Im Vergleich zum Plan von 0,6 Millionen Euro sowie zum Vorjahr, das einen Unterschied von 72,7 Millionen Euro aufweist, zeigt sich eine Veränderung des Ergebnisses. Das Ergebnis der Produktbereiche 1 bis 16 beläuft sich auf 0,2 Millionen Euro. Bei den ordentlichen Aufwendungen sind Mehraufwendungen in den Bereichen Personal (56,2 Millionen Euro), Versorgungsaufwendungen (33,0 Millionen Euro) sowie Sach- und Dienstleistungen (43,9 Millionen Euro) verzeichnet. Das Finanzergebnis weist einen Überschuss von 74,9 Millionen Euro auf.
Die Bilanzsumme der Stadt Essen beträgt zum Stichtag 7.442,3 Millionen Euro. Die Passivseite setzt sich aus Verbindlichkeiten in Höhe von 3.796,0 Millionen Euro und Pensionsrückstellungen von 1.965,2 Millionen Euro zusammen. Während die Liquiditätskredite um 40,853 Millionen Euro auf 1.530.567 Tausend Euro sanken, stiegen die Investitionskredite um 265.172 Tausend Euro auf 1.864.722 Tausend Euro an, wodurch sich der Gesamtbestand der Kredite um rund 224,3 Millionen Euro erhöhte. Das Eigenkapital stieg von 15,9 Millionen Euro auf 184,3 Millionen Euro, bedingt durch eine Erhöhung der allgemeinen Rücklage auf 97,2 Millionen Euro und der Ausgleichsrücklage auf 86,3 Millionen Euro.
Es wird vorgeschlagen, den Entwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Rat als Bestätigungsvermerk zur Feststellung vorgelegt werden. Die Beratung ist für den 20. Mai 2026 im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie für den 27. Mai 2026 im Rat der Stadt Essen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 18.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2026 zum Prognosestichtag 31. März 2026Zur Vorlage · 0014/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Finanzcontrolling-Bericht I/2026 der Stadt Essen legt die Prognose zur Haushaltsentwicklung für das Jahr 2026 auf Basis des Buchungsstandes zum 31. März 2026 vor. Für das laufende Haushaltsjahr wird ein Defizit von rund 163,0 Millionen Euro prognostiziert.
Die Vorlage verweist auf strukturelle Herausforderungen im Bereich der Ausgaben. Infolgedessen soll die restriktive und sparsame Haushaltsbewirtschaftung auf Grundlage des § 25 Abs. 2 KomHVO NRW fortgesetzt werden. Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 treten zudem zusätzliche restriktive Bewirtschaftungsregeln in Kraft. Der Bericht sowie die ergänzende Bewirtschaftungsverfügung werden dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den Mai 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 0273/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Hebesatzsatzung II für die Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2026 zu beschließen. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Hebesätze aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und zur Kompensation von Ertragsausfällen aus dem Vorjahr.
Im Jahr 2025 verzeichnete die Stadt einen Minderertrag von 9,0 Millionen Euro im Vergleich zum Plan. Zudem bestehen rechtliche Unsicherheiten durch Urteile der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf, welche die differenzierte Ausgestaltung der Hebesätze für Nichtwohngrundstücke beanstanden haben. Die Stadt hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt.
Um die Rechtsunsicherheit zu reduzieren, schlägt die Verwaltung für das Jahr 2026 die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B vor. Der Planansatz für die Grundsteuer B wird dabei von 138,1 Millionen Euro auf 147,1 Millionen Euro angepasst, was einem Hebesatz von gerundet 925 v.H. entspricht. Für die Grundsteuer A wird der Hebesatz auf 510 v.H. angepasst, um einen Minderertrag aus dem Vorjahr auszugleichen.
Die Anpassung führt zu einer strukturellen Verschiebung der Steuerlast: Während bei Wohngrundstücken Median-Mehrbelastungen auftreten, ergeben sich bei Nichtwohngrundstücken Median-Entlastungen. Ein Beschluss zur rückwirkenden Kraftsetzung der Satzung zum 1. Januar 2026 muss bis spätestens 30. Juni 2026 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 19.1Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung), hier: Evaluation, soziale Sicherung und Prüfung Grundsteuer CZur Vorlage · 0920/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf den Wohnungsmarkt und die Stadtentwicklung zu untersuchen. Beantragt wird ein Quartiers-Monitoring, das die sozialen und wohnungsmarktlichen Folgen des einheitlichen Hebesatzes fortlaufend beobachtet. Die Ergebnisse sollen erstmals im vierten Quartal 2026 sowie danach halbjährlich in den Gremien vorgelegt werden. Der Fokus der Analyse soll auf der Entwicklung von Warmmieten, der Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, der sozialen Mischung in den Stadtteilen sowie auf Segregationstendenzen und Verdrängungsdruck liegen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Auswertung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu differenzierten Hebesätzen, um mögliche kommunale Handlungsspielräume zu ermitteln. Der Antrag sieht zudem die Prüfung einer Einrichtung eines Härtefall-Fonds „Wohnen“ für existenzbedrohende Einzelfälle vor. Ergänzend soll die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke untersucht werden, um Anreize zur Flächenmobilisierung zu schaffen und spekulativem Leerstand entgegenzuwirken.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.2Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung), hier: Grundsteuer gerecht gestaltenZur Vorlage · 0931/2026/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag zur Hebesatzsatzung der Grundsteuer für das Jahr 2026 eingebracht. Die Vorlage fordert, dass die Verwaltung die geplante Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahr 2026 nicht weiterverfolgt. Stattdessen soll dem Rat bis zum 30. Juni 2026 eine überarbeitete Satzung mit differenzierten Hebesätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorgelegt werden. Dabei soll unter Berücksichtigung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung verdeutlicht werden, dass die Differenzierung der Korrektur einer durch die Grundsteuerreform entstandenen Entlastung von Nichtwohngrundstücken dient.
Zusätzlich wird eine gesonderte Prüfung der Behandlung gemischter Nutzung von Grundstücken beantragt. Falls eine rechtzeitige Neuregelung nicht realisierbar ist, soll die Verwaltung die rechtlichen und haushalterischen Folgen darlegen und bis zum vierten Quartal 2026 ein Konzept für eine Grundsteuererhebung ab 2027 vorlegen. Dieses soll unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke sowie weitere Instrumente zur Aktivierung von Bauland prüfen. In der Begründung führt die Fraktion an, dass der geplante einheitliche Hebesatz zu einer Verschiebung der Steuerlast von gewerblichen Flächen hin zu Wohnimmobilien führen würde.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.3Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung) hier: Steuererhöhungsfreie HebesätzeZur Vorlage · 0955/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Essener Rat einen Antrag zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2026 vorgelegt. Mit dem Antrag Nr. 0955/2026/AFD wird eine Neufestsetzung der Steuersätze beantragt, die von den Entwürfen der Stadtverwaltung abweicht.
Der Antrag sieht vor, den Hebesatz für die Grundsteuer A, welche die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft umfasst, auf 390 Prozent festzusetzen. Für die Grundsteuer B1, die bebauten Grundstücke im Ertragswertverfahren betrifft, sowie für die Grundsteuer B2, die unbebaute Grundstücke und Grundstücke im Sachwertverfahren einschließt, werden Hebesätze von jeweils 839 Prozent gefordert.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Sätze das Ziel der Aufkommensneutralität nicht erfüllen würden und zu Mehreinnahmen führen könnten. Die beantragten Werte orientieren sich laut dem Antrag an den durch das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätzen. Ziel sei es, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nach dem neuen Recht dem vorherigen Aufkommen nach altem Recht entspricht.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.Ruhr:HUB GmbH hier: Übertragung der Gesellschaftsanteile der EWG - Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH an der Ruhr:HUB GmbH auf den Gesellschafter WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbHZur Vorlage · 0656/2026/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0656/2026/2) behandelt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen der Ruhr:HUB GmbH sowie deren geplante Verschmelzung auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Beteiligung der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH in Höhe von 18,69 % unentgeltlich auf die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH zu übertragen. Die Verschmelzung der Ruhr:HUB GmbH auf die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH soll zum 1. Januar 2026 erfolgen, woraufhin die Ruhr:HUB GmbH gemäß gesetzlichen Vorschriften aufgelöst wird.
Im Rahmen dieser Umstrukturierung soll eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des ruhrSUMMIT 2026 als Ersatz für den bisherigen Dienstleistungsvertrag dienen. Die Durchführung des Projekts erfolgt unter finanzieller Beteiligung der bisherigen Gesellschafter. Die Verwaltung befürwortet die unentgeltliche Übertragung der Anteile unter Bezugnahme auf die Einschätzung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, da eine Übertragung zum Nennwert das Verfahren gefährdet hätte.
Die finanziellen Mittel für die Kooperationsvereinbarung sind für das Jahr 2026 in der EWG vorhanden; für die Folgejahre ist die Bereitstellung im Wirtschaftsplan vorzusehen. Die Gesellschafter werden anteilig von Steuern, Rückforderungen und Rechtskosten freigestellt, sofern diese einen Betrag von 85.000 Euro überschreiten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde, der die Veräußerung der Beteiligung anzuzeigen ist. Die Vertreter der Stadt in den Gremien der beteiligten Gesellschaften werden ermächtigt, notwendige Umsetzungsbeschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 21.Sachstand RettungsdienstgebührenZur Vorlage · 0919/2026/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen nimmt den Bericht zum Sachstand der Rettungsdienstgebühren zur Kenntnis. Seit Beginn des Jahres 2026 fanden Verhandlungen zwischen Kommunalverbänden, den Landesverbänden der Krankenkassen sowie den zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Im Fokus stand die Finanzierung von Fehleinsätzen und die Klärung von Kostenunterschieden aus vergangenen Jahren, um eine Beteiligung der Bürger an diesen Kosten zu vermeiden.
Ein Entwurf für einen Musterbeschluss regelt die künftige Kostenverteilung bei sogenannten Fehlfahrten. Diese werden in drei Kategorien unterteilt: Einsätze ohne Patientenkontakt, Einsätze mit Patientenkontakt ohne Transport sowie Einsätze der Gefahrenabwehr. Die Landesverbände der Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten der zweiten Kategorie bis zu einem Anteil von 7,5 % der Gesamteinsatzzahlen zur Hälfte. Die restlichen Kosten dieser Kategorie sowie die Kosten der Kategorien A und C sind durch die kommunalen Haushalte zu tragen. Im Gegenzug erfolgt eine Strukturüberprüfung der Rettungsdienstträger unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Diese Regelung gilt vorerst nur für das Jahr 2026. Die finale Bewertung des Musterbeschlusses durch die beteiligten Verbände steht noch aus; bei einer positiven Entscheidung wird der Beschluss in den Rat eingebracht. Die Feuerwehr berechnet aktuell die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Rettungsdienstgebühren und die finanzielle Belastung für das Stadtbudget.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 22.Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Umsetzungsentscheidungen und MarkterkundungsgesprächeZur Vorlage · 0467/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Sicherung des Schulraumbedarfs in den Stadtbezirken I, II, VI, VIII und IX gestellt. Die Vorlage enthält konkrete Forderungen an die Stadtverwaltung zur künftigen Schulentwicklung in diesen Gebieten.
Ein zentraler Punkt ist die Realisierung eines Berufskollegs am künftigen Schulstandort Essen-Kupferdreh in der Prinz-Friedrich-Straße. Zudem soll die Grundständigkeit der UNESCO-Schule sowie weitere Schulplatzbedarfe abgesichert werden, indem eine Verlagerung nach Essen-Katernberg oder Essen-Stoppenberg forciert wird.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, innerhalb der Stadtbezirke II, VIII und IX mindestens eine Fläche für die Errichtung einer Gesamtschule aufzuzeigen. Hierfür sollen die erforderlichen Markterkundungsgespräche durchgeführt werden. Der Vorgang durchläuft nach den geplanten Beratungsfolgen die Anhörung in den betroffenen Bezirksvertretungen sowie die Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule und Bildung, bevor der Rat der Stadt Essen eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — ersetzt durch Antrag 0467/2026/CDU/SPD 1. Ergänzung
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — ersetzt durch DS 0467/2026/CDU/SPD 1.Ergänzung
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (4. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (4. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.03.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (4. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.1Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Umsetzungsentscheidungen und MarkterkundungsgesprächeZur Vorlage · 0467/2026/CDU/SPD 1. Ergänzung · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Sicherung des Schulraumbedarfs gestellt. Die Stadtverwaltung wird darin aufgefordert, am Standort Essen-Kupferdreh in der Prinz-Friedrich-Straße die Voraussetzungen für die Errichtung einer Gesamtschule zu schaffen. Die Planung soll dabei so flexibel gestaltet sein, dass bei Bedarf auch eine Nutzung als Gymnasium möglich bleibt. Nach Abstimmungen mit der Schulaufsichtsbehörde soll ein Beschlussvorschlag inklusive Zeit-, Kosten- und Beteiligungskonzept vorgelegt werden.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die langfristige Sicherung der Kapazitäten an der UNESCO-Schule als Gymnasium, um Regelklassenstärken zu gewährleisten und Mehrklassigkeit zu vermeiden. Parallel dazu soll die Entwicklungsplanung für Berufskollegs, insbesondere für das Erich-Brost-, das Robert-Schuman- und das Berufskolleg Mitte, vorangetrieben werden. Hierbei sollen Standort- und Bauperspektiven sowie mögliche Campuslösungen mit gemeinsamer Nutzung von Fachräumen geprüft werden. Die Ergebnisse hierzu sollen spätestens im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden.
Zudem wird die Erarbeitung eines Konzepts zur strategischen Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Kooperation mit der IHK und der Handwerkskammer gefordert, wobei auch die Gründung eines regionalen Bildungszentrums geprüft werden soll. Abschließend soll die Verwaltung Markterkundungsgespräche führen, um weitere Flächen für den Schulentwicklungsbedarf im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.2Antrag Nr. 0467/2026/CDU/SPD Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Dringend benötigte Gesamtschulplätze jetzt schaffen!Zur Vorlage · 0609/2026/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 0609/2026/GRÜNE einen Antrag eingereicht, der verschiedene Maßnahmen zur Schulentwicklung in der Stadt vorsieht. Die Fraktion beantragt, das städtische Grundstück in der Prinz-Friedrich-Straße im Essener Stadtteil Kupferdreh als Standort für eine neue fünfzügige Gesamtschule festzulegen. Im Zuge der Planung soll geprüft werden, inwieweit die Voraussetzungen für eine NRW-Sportschule berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus fordert der Antrag, die Suche nach einem weiteren geeigneten Grundstück für eine Gesamtschule im Essener Süden mit hoher Priorität fortzusetzen. Die Verwaltung soll zudem auf Basis von Schülerprognosen und der Einschätzung der Schulaufsicht darlegen, inwieweit im Stadtgebiet und insbesondere im Raum Stoppenberg/Katernberg perspektivisch Bedarf an zusätzlichen Gymnasialplätzen besteht.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Berichterstattung über den aktuellen Stand der Schulentwicklungsplanung im Bereich der Berufskollegs sowie über den Fortschritt bei der Suche nach geeigneten Flächen oder Bestandsgebäuden für berufsbildende Schulen an zentraler Stelle im Stadtgebiet. Die Begründung der Vorlage verweist auf einen wachsenden Bedarf an Schulplätzen im Essener Süden und eine ungleichmäßige Verteilung der Schulformen innerhalb des Stadtgebiets.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.3Schulraumbedarfe für die Stadtbezirke II, VI, VIII und IX hier: Gymnasium Essen-KupferdrehZur Vorlage · 0798/2026/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0798/2026/AFD die Stadtverwaltung dazu aufgefordert, am künftigen Schulstandort Essen-Kupferdreh die Voraussetzungen für eine weiterführende Schule mit der Zielrichtung Gymnasium zu schaffen. Nach Abschluss der erforderlichen Abstimmungen mit der oberen Schulaufsichtsbehörde soll dem Rat der Stadt Essen ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt werden.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf eine hohe Nachfrage nach Übergängen auf das Gymnasium im Essener Süden, welche durch die dort vorhandenen Gymnasien nicht vollständig gedeckt werden könne. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Nachfragedruck auch in Zukunft anhalten wird. Die Fraktion spricht sich dabei für die Schulform Gymnasium aus und sieht eine Gesamtschule als weniger erfolgversprechende Lösung an, wobei auf die Schließung der ehemaligen Gesamtschule Süd verwiesen wird.
Der Antrag ist zur Beratung in der Bezirksvertretung VIII sowie in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und für Schule und Bildung vorgesehen, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgen soll.
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- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — abgesetzt
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
- 23.Neustrukturierung der Einzugsgebiete im Bereich der Essener Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zum Schuljahr 2026/2027 (DS 0633/2026/4) hier: Standort für eine Förderschule Geistige EntwicklungZur Vorlage · 0863/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD im Rat der Stadt Essen haben mit der Vorlage 0863/2026/CDU/SPD einen gemeinsamen Antrag zur Neustrukturierung der Einzugsgebiete von Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung für das Schuljahr 2026/2027 vorgelegt.
Im Rahmen dieses Antrags wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 einen geeigneten Standort für eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zu benennen. Im Anschluss an diese Benennung sollen den zuständigen Ratsgremien spätestens im dritten Quartal 2026 die weiteren Planungsschritte zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung abgibt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die entsprechenden Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.Beschleunigung von BaugenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0785/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und SPD im Rat der Stadt Essen beantragen eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren. Die Stadtverwaltung soll die Bearbeitungszeiten in diesem Bereich organisatorisch und rechtlich so weit wie möglich reduzieren. Dabei sollen kurzfristig verfügbare digitale Optimierungspotenziale genutzt werden, wobei zügig umsetzbare Maßnahmen gegenüber langwierigen Entwicklungsprozessen Vorrang haben sollen.
Im Rahmen des Antrags soll die Einführung KI-gestützter Verfahren geprüft und umgesetzt werden, insbesondere zur automatisierten Vollständigkeitsprüfung von Bauanträgen. Zudem wird eine konsequente Anwendung der Landesbauordnung NRW sowie die verstärkte Nutzung qualifizierter Nachweise durch Vorhabenträger gefordert. Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung eines gut erreichbaren und verbindlichen Angebots für eine persönliche Bauberatung. Die Maßnahmen sollen sowohl zur Verfahrensbeschleunigung als auch zur Entlastung der Mitarbeitenden beitragen, indem vorhandene personelle und organisatorische Kapazitäten gezielt eingesetzt werden. Zur Überwachung des Fortschritts soll die Verwaltung den zuständigen Ausschüssen halbjährlich über den Umsetzungsstand sowie über erzielte Effekte und weitere Optimierungspotenziale berichten.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 24.1Änderungsantrag zum Antrag Nr. 0785/2026/CDU/SPD - Beschleunigung von BaugenehmigungsverfahrenZur Vorlage · 0904/2026/VOLT-PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Volt & Die PARTEI hat einen Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Fraktionen CDU und SPD zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren eingebracht. Der Antrag mit der Nummer 0904/2026/VOLT-PARTEI sieht Anpassungen an den bestehenden Plänen vor.
Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, die Einführung automatisierter Verfahren zur Prüfung der Vollständigkeit von Bauanträgen technologieoffen zu gestalten. Die Umsetzung soll verschiedene Systeme umfassen, darunter regelbasierte Workflow- und Automatisierungssysteme wie RPA sowie etablierte Methoden der Dokumentenverarbeitung wie OCR oder IDP und weitergehende KI-gestützte Verfahren. Als Kriterien für die Auswahl der Technologien sollen die Eignung für die jeweiligen Prozessschritte, die Wirtschaftlichkeit sowie die Dauer der Umsetzung maßgeblich sein.
Zudem beantragt die Ratsgruppe eine Ergänzung des Beschlussvorschlags um die Vorgabe, bei der Auswahl von Lösungen Open-Source-Software sowie Anbieter mit Sitz und Datenverarbeitung in der Europäischen Union bevorzugt zu prüfen. Damit sollen die digitale Souveränität der Kommune gestärkt und Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern reduziert werden.
Der Antrag wird zur Beratung in den Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgelegt. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für Ende Mai 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 25.TOP: Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit Hier: ErgänzungsantragZur Vorlage · 0572/2026/CDU/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und SPD haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Unterstützung von Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung Farbschemata in Verwaltungsvorlagen sowie in städtischen Publikationen schrittweise so gestaltet, dass ein ausreichender Kontrast gewährleistet ist. Ergänzend sollen visuelle, grafische oder textuelle Hinweise hinzugefügt werden, um die Lesbarkeit für Betroffene zu verbessern.
Die Stadtverwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, im dritten Quartal 2026 über die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Umsetzung dieser Anpassungen zu berichten. Das Verfahren sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie der Inklusionsbeirat zunächst eine Empfehlung abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen im Mai 2026 über den Antrag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 23.04.2026 · Inklusionsbeirat (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6 hier: Sachstand der baulichen Umsetzung der Entwurfsplanung und Vorstellung der Konzepte für den Umzug sowie den Betrieb am neuen StandortZur Vorlage · 0506/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtbibliothek informiert über den Sachstand zur baulichen Umsetzung sowie die Konzepte für den Umzug und den Betrieb der neuen Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6. Die geschätzten Gesamtprojektkosten wurden von rund 13,8 Millionen Euro auf etwa 24,6 Millionen Euro angepasst. Die Eröffnung der neuen Räumlichkeiten ist für den 24. Oktober 2026 vorgesehen, während der bisherige Standort Gildehof am 27. Juli 2026 geschlossen wird. Der Umzug der rund 280.000 Medien und 85 Arbeitsplätze soll ab der 26. Kalenderwoche in drei Phasen erfolgen. Zudem ist eine Reinigung der Sammlung Krupp’sche Bücherhalle mit etwa 47.600 Bänden notwendig, da dort Schimmelbefall vorliegt.
Die neuen Öffnungszeiten sehen eine tägliche Nutzung von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 16:00 Uhr vor. Ergänzt werden diese durch Open-Library-Zeiten bis 22:00 Uhr an etwa 25 Terminen pro Jahr sowie sechs „Lange Samstage“. Die Kosten für die Standortverlagerung belaufen sich im Jahr 2026 auf 562.800 Euro, zuzüglich 19.100 Euro für die Übergabe des Standorts Hollestraße. Für das Jahr 2027 sind 440.000 Euro für den Rückbau sowie 410.800 Euro für den Betriebsaufwand veranschlagt. Die Rückgabe des Standorts Hollestraße ist für April 2027 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Konzeption zur Kenntnis nimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.05.2026 · Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung (3. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.Nutzungs- und Entgeltordnungen für die Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadteilarbeit in kommunaler TrägerschaftZur Vorlage · 0043/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über angepasste sowie neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für verschiedene Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadtteilarbeit in kommunaler Trägerschaft entscheiden. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht eine Aktualisierung der bestehenden Regelungen für das Bürgerhaus Oststadt, das Bürgerzentrum Villa Rü sowie das Jugend- und Bürgerzentrum Werden vor. Dabei wird insbesondere zwischen einer stundenweisen und einer ganztägigen Nutzung von Räumlichkeiten unterschieden. Während die Höhe der Entgelte im Vergleich zu 2019 weitgehend unverändert bleibt, wurde für das Bürgerhaus Oststadt eine Regelung zur Raumvermietung an Privatpersonen nach 22 Uhr angepasst, um soziale und gemeinwohlorientierte Angebote zu stärken.
Zudem werden die Regelungen für fünf weitere Einrichtungen synchronisiert, wobei die Bedingungen für eine kostenfreie Raumnutzung präzisiert wurden. Diese gilt nun ausdrücklich sowohl für Einzelveranstaltungen als auch für die Umsetzung von Projekten innerhalb der Einrichtungen. Parallel dazu werden erstmals neue Nutzungs- und Entgeltordnungen für das Begegnungszentrum Kraysel sowie die Stadtteilbüros KaBüZe und M.56 vorgeschlagen. Für das Kooperationsprojekt Haus für Bildung und Kultur Storp 9, bei dem die Raumvergabe über den Verein Storp 9 e.V. erfolgt, ist keine eigene kommunale Ordnung vorgesehen, jedoch sollen Fremdnutzungen bestmöglich an die bestehenden Vorgaben der anderen Einrichtungen angeglichen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
- 28.Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule der Stadt EssenZur Vorlage · 0557/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Ergänzung der Entgeltregelung der Volkshochschule (VHS) entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen bei den Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen sowie Änderungen bei den Regelungen zum Rücktritt von Anmeldungen vor.
Im Bereich der Ermäßigungen sollen künftig auch die Gebühren für Teilnahmebescheinigungen in die Befreiungsregelung einbezogen werden. Zudem ist vorgesehen, dass Inhaber der Ehrenamtskarte sowie Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung (Kennzeichnung B oder H) bestimmte Einzelveranstaltungen kostenfrei besuchen können. Die Regelungen zu Kostenumlagen für Unterrichtsmaterialien werden ebenfalls erweitert.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Rücktrittsfrist. Während eine Abmeldung bisher bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen muss, soll die Regelung um eine Kulanzmöglichkeit ergänzt werden. In Ausnahmefällen, wenn eine Teilnahme aufgrund unvorhersehbarer, nachweisbarer Gründe – wie etwa einer durch ein Attest belegten Erkrankung – nicht möglich ist, soll eine Befreiung von der Zahlung ermöglicht werden.
Die Anpassungen der seit April 2024 gültigen Entgeltregelung führen laut dem Dokument zu keinen erwarteten Auswirkungen auf den Haushalt. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Kulturausschuss sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.05.2026 · Kulturausschuss (4. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.Fortführung der landesgeförderten SchulsozialarbeitZur Vorlage · 0419/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Fortführung und Verstetigung der landesgeförderten Schulsozialarbeit, um die Finanzierung von 29,6 Stellen bei freien Trägern ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Hierfür ist eine Erhöhung des kommunalen Eigenanteils um 414.400 Euro vorgesehen, wodurch sich die Gesamtsumme des Eigenanteils auf 1.125.627 Euro erhöht. Diese Maßnahme dient dazu, die Differenz zwischen der Landesförderung und den tatsächlichen Personalkosten zu decken. Für das Haushaltsjahr 2026 fallen anteilig 172.667 Euro an, die durch den Fachbereich 40 sowie den Geschäftsbereich 4 kompensiert werden sollen.
Die Beantragung der Förderung ist an die Frist zum 30. April 2026 gebunden. Laut Vorlage ist eine Fortführung des bestehenden Modells mit den vorhandenen Mitteln nicht möglich, und eine Neuausschreibung der Leistungen kann innerhalb der vorgegebenen Antragsfrist nicht durchgeführt werden. Die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit wird mit den gesetzlichen Vorgaben der Paragraphen 13 und 13a des Sozialgesetzbuches VIII begründet. Im Rahmen der Klimaschutz-Vor-Einschätzung wurde die Klimarelevanz als positiv eingestuft, wobei eine detaillierte Prüfung der Treibhausgas-Emissionen entfällt.
Der Beratungsablauf sieht die Kenntnisnahme im Jugendhilfeausschuss am 28. April 2026 sowie eine Empfehlung durch den Ausschuss für Schule und Bildung am 13. Mai 2026 vor. Die abschließende Entscheidung über den Beschlussvorschlag soll durch den Rat der Stadt Essen am 27. Mai 2026 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Jugendhilfeausschuss (4. Sitzung)
- 30.Offene Ganztagsschule hier: Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0547/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0547/2026/4 befasst sich mit der Fortführung und Erweiterung der Gruppen der Offenen Ganztagsschule (OGS) für das Schuljahr 2026/2027. Geplant ist die Beibehaltung von 572 Gruppen sowie die Erweiterung um 77,5 Gruppen an insgesamt 84 Grundschulen und fünf Förderschulen. Dies führt zu einem Mehrbedarf von etwa 1.884 zusätzlichen Plätzen. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf soll der Rat der Stadt Essen der Erhöhung des städtischen Eigenanteils von circa 16,16 Millionen Euro auf rund 20,32 Millionen Euro zustimmen.
Die geplante Qualitätsoffensive umfasst die Einrichtung von 25 weiteren Koordinierungsstellen und die Integration von 35 Ergänzungskräften. Zudem sind Kosten für die Höhergruppierung von Erziehern und Springerstellen sowie für Küchenhilfen und Sportangebote des Essener Sportbundes e.V. vorgesehen. Für die Ausstattung der neuen Gruppen sind 1,55 Millionen Euro, für bestehende Gruppen 2,22 Millionen Euro veranschlagt.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden Gesamtaufwendungen von 58,9 Millionen Euro prognostiziert, woraus ein ungedeckter Fehlbetrag von 11,6 Millionen Euro resultiert. Die Bereitstellung dieses Mehrbedarfs soll im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung erfolgen, wobei eine Kompensation aus dem Bereich FB 40/GB 4 angestrebt wird. Die rechtliche Grundlage bildet die Verpflichtung zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen nach dem SGB VIII sowie der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung nach dem Ganztagsförderungsgesetz ab dem Schuljahr 2026/2027.
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Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (6. Sitzung)
- 23.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (6. Sitzung)
- 17.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (6. Sitzung)
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (7. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.Einführung des gebundenen Ganztags am Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck zum Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 0145/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Umwandlung des Städtischen Mädchengymnasiums Essen-Borbeck in das Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck zum 1. August 2026. Ziel dieser Maßnahme ist die Überführung der Sekundarstufe I in eine gebundene Ganztagsschule. Der Ausbau soll schrittweise erfolgen, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2026/2027. Während die Schule derzeit 515 Schülerinnen und Schüler verzeichnet, wird für das Schuljahr 2026/2027 ein Anstieg auf insgesamt 609 Schüler prognostiziert.
Mit der Umstellung ergeben sich zusätzliche Kosten für die Mittagsverpflegung und die Essensausgabe. Die Sachkosten für die Verpflegung werden für das Jahr 2026 auf 5.040,00 € geschätzt und sollen ab 2028 auf 34.256,25 € ansteigen. Die Kosten für die Essensausgabe werden für 2026 mit 7.272,96 € angesetzt und steigen ab 2028 auf 32.956,00 € an. Der städtische Zuschuss pro Portion ist mit 1,25 € festgesetzt.
Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben ergibt sich aus der Verpflichtung der Stadt als Schulträger, gemäß dem Schulgesetz NRW ausreichende Schulplätze, angemessene Klassengrößen und die erforderliche Sachausstattung bereitzustellen. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Umwandlung beschließt, während der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung ausspricht und die Bezirksvertretung IV den Vorgang zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 32.Einrichtung eines Teilstandorts für die städtische Förderschule Comenius-Schule bei gleichzeitiger Auflösung des Teilstandorts der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Burgaltendorf rückwirkend zum Schuljahr 2025/2026Zur Vorlage · 0641/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0641/2026/4 sieht eine organisatorische Änderung der Schulstandorte in Essen zum Schuljahr 2025/2026 vor. Geplant ist die rückwirkende Einrichtung eines neuen Teilstandorts der städtischen Förderschule Comenius-Schule sowie die gleichzeitige Auflösung des Teilstandorts der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Burgaltendorf. Konkret soll der Teilstandort der Grundschule in der Holteyer Straße 25 zum 31. Juli 2025 aufgegeben werden, damit das Gebäude ab dem 1. August 2025 dauerhaft als Teilstandort der Comenius-Schule genutzt werden kann.
Grund für diese Maßnahme ist der Anstieg der Schülerzahlen an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung. Die Verwaltung gibt an, dass die Schülerzahl der Comenius-Schule von 125 im Jahr 2015 auf 247 im Jahr 2025 gestiegen ist. Am neuen Teilstandort sollen im Schuljahr 2025/2026 vier Klassen mit insgesamt 58 Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII die Maßnahme zur Kenntnis nimmt, der Ausschuss für Schule und Bildung eine Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen die Entscheidung endgültig beschließt. Angaben zu konkreten Sachkosten oder deren Finanzierung sind in der Vorlage nicht enthalten. Die Vorprüfung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 eingestuft, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 33.Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2026 in den Projekten 5.402204 „Erstausstattung Realschulen“ und 5.402304 „Erstausstattung Gymnasien“Zur Vorlage · 0690/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2026 wird in der Stadt Essen die Bereitstellung von Mitteln für die Erstausstattung verschiedener Schulen beantragt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von rund 2.658.000 Euro vor, um die Ausstattung mit Mobiliar und IT-Infrastruktur in vier Realschulen und acht Gymnasien sicherzustellen. Dabei wird für das Projekt „Erstausstattung Realschulen“ eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 850.000 Euro sowie für das Projekt „Erstausstattung Gymnasien“ eine außerplanmäßige Bereitstellung von 1.450.000 Euro beantragt.
Die zusätzlichen Bedarfe resultieren aus laufenden Schulbaumaßnahmen, Sanierungen und Erweiterungen. Betroffen sind unter anderem die Abendrealschule Eiberg, die Realschule am Schloss Borbeck sowie das Carl-Humann-Gymnasium und das Gymnasium Essen-Überruhr. Die Bereitstellung der Mittel dient dazu, den ordnungsgemäßen Schulbetrieb zum Schuljahresbeginn 2026/2027 zu gewährleisten. Zur Deckung der Kosten sollen Mittel aus dem Projekt „Erstausstattung Gesamtschulen“ genutzt werden, da es bei dortigen Maßnahmen zu Verzögerungen im Baufortschritt gekommen ist. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 34.Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 1.06.08.01 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)Zur Vorlage · 0813/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von bis zu 6.800.000 Euro für die Produktgruppe der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche beantragt. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss soll dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung über diese zusätzlichen Mittel empfehlen.
Der Mehrbedarf resultiert aus steigenden Fallzahlen und Kosten, die bei der Haushaltsplanung im Jahr 2024 nicht vorhersehbar waren. Insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen, etwa bei Schulbegleitungen und Integrationshilfen, ist eine Entwicklung zu verzeichnen, welche die ursprünglichen Annahmen übersteigt. Als Gründe für diese Entwicklung werden unter anderem eine verbesserte Diagnostik, eine gestiegene Sensibilisierung sowie die Anforderungen aus der inklusiven Beschulung angeführt.
Da die Haushaltsmittel für das Jahr 2026 voraussichtlich nicht bis zum Jahresende zur Deckung der gesetzlichen Verpflichtungen ausreichen werden, ist die Bereitstellung der Mittel vorgesehen. Die Finanzierung des Mehrbedarfs soll nach derzeitigen Erkenntnissen über das Jahresergebnis erfolgen. Um die Zahlungsfähigkeit für die Zahlläufe im Mai und Juni 2026 zu gewährleisten, ist die beantragte Maßnahme notwendig. Der Rat der Stadt Essen wird voraussichtlich am 27. Mai 2026 über den Beschlussvorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.06.2026 · Jugendhilfeausschuss (5. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 35.Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die von der Stadt Essen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis (Taxitarif)Zur Vorlage · 0671/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für in Essen zugelassene Taxis zu ändern. Der Änderungsantrag von Taxi Essen e.G. bezieht sich auf die Berechnung des Basispreises innerhalb des seit Januar 2026 bestehenden Tarifkorridors. Dieser Korridor ermöglicht es Taxiunternehmen, Kunden einen Festpreis anzubieten, der bis zu 20 Prozent über dem Basispreis liegen kann.
Die vorgeschlagene Änderung sieht vor, die Berechnungsgrundlage für diesen Preis von einer Kombination aus Wegetarif und Zeittarif auf eine Summe aus Grundpreis und Wegetarif umzustellen. Damit entfällt bei Festpreisfahrten die Berücksichtigung des Zeittarifs. Die Verwaltung begründet den Vorschlag mit einer höheren Praktikabilität, da die neuen Parameter auf feststehenden Daten basieren. Zudem soll durch die Anpassung eine Angleichung an die Berechnungsgrundlage der Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen erreicht werden, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Personenverkehr zu gewährleisten. Der Vorschlag wird von Vertretern der IHK sowie dem Taxiverband unterstützt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 36.Änderung der "Grundsätze für die Straßenbenennung"Zur Vorlage · 0792/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0792/2026/6 aus dem Geschäftsbereich 6 sieht eine Änderung der „Grundsätze für die Straßenbenennung“ der Stadt Essen vor. Ziel der Anpassung ist die Standardisierung von Erläuterungsschildern an Straßennamen. Diese Schilder sollen Informationen über Namensgeber oder historische Ereignisse vermitteln, ohne die Orientierungsfunktion der Straßenschilder zu beeinträchtigen oder Umbenennungen aufgrund biografischer Hintergründe zu erzwingen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die einheitliche Gestaltung der Erläuterungsbeschilderung als neuen Punkt 10 in die bestehenden Grundsätze zu integrieren, wodurch die bisherigen Punkte 10 und 11 nach hinten verschoben werden. Für die technische Umsetzung der Schilder werden feste Vorgaben festgelegt: Die Abmessungen sind auf eine maximale Höhe von 100 mm und eine Breite von 600 mm begrenzt, wobei die Breite stets geringer als die des jeweiligen Straßennamensschildes sein muss. Die Beschriftung darf maximal drei Zeilen mit jeweils 50 Zeichen, einschließlich Leerzeichen und Sonderzeichen, umfassen.
Die Nutzung von QR-Codes ist aufgrund von Datenschutz- und Missbrauchsrisiken nicht zulässig. Als alternative Informationsmöglichkeiten werden Gedenk- oder touristische Tafeln empfohlen. Die Kostenfrage für die Erläuterungsschilder ist vorab zu klären, wobei Angaben zu konkreten Sach- oder Personalkosten in der Vorlage nicht enthalten sind. Die Vorprüfung der Klimarelevanz ergab keine negativen Auswirkungen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss soll die Änderung empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen den Beschluss final fassen kann.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 37.Großer Fahrplanwechsel zum 14. Juni 2026Zur Vorlage · 0578/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Am 14. Juni 2026 findet in Essen ein umfassender Fahrplanwechsel im öffentlichen Personennahverkehr statt. Ziel der Neugestaltung ist es, die zukünftigen Veränderungen durch die Inbetriebnahme der Citybahn (Linie 108) vorzubereiten und damit weitere Einzelanpassungen des Netzes zu vermeiden. Die Anpassungen orientieren sich an den Beschlüssen zum Nahverkehrsplan und der Entwicklung der Citybahn.
Im Straßenbahnnetz werden mehrere Linien neu geordnet. Die neue Linie 108 wird zwischen dem Abzweig Katernberg und der Haltestelle Hindenburgstraße verkehren und dabei den neuen Abschnitt der Citybahn nutzen. Die Linie 107 wird in ihrer ursprünglichen Linienführung bis nach Bredeney wiederhergestellt, wobei die Linie 108 die bisherigen Verstärkerfahrten übernimmt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Haus-Berge-Straße werden die Linien 101 und 106 vorübergehend über alternative Strecken geführt. Die Linie 105 wird bis zur Haltestelle Hollestraße verlängert, während die Linie 103 in der Hauptverkehrszeit die Strecke bis Bredeney übernimmt.
Auch im Busnetz ergeben sich Änderungen: Die Linien 154 und 155 werden auf neuen Linienwegen verkehren, während die Linie E93 (EVONIK-Shuttle) eingestellt wird. Mit dem Abschluss der Baumaßnahmen am Hauptbahnhof wird zudem die bisherige Anordnung der Bussteige wiederhergestellt. Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Bezirksvertretungen und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sollen die vorliegende Planung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (5. Sitzung)
- 12.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (5. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 38.Erneuerung der Lichtsignalanlage 171 Donnerstraße/Prosperstraße/ReuenbergZur Vorlage · 0576/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Erneuerung der Lichtsignalanlage 171 an der Kreuzung Donnerstraße, Prosperstraße und Reuenberg beschließen. Die Maßnahme erfordert eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 474.000 Euro für das Jahr 2026, da die Kosten im Haushalt 2025/2026 nicht vorgesehen waren.
Die Erneuerung der Anlage erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Ein wesentlicher Grund für den Austausch des Steuergeräts ist die Abkündigung der GSM-Mobilfunkanbindung an den Verkehrsrechner. Im Rahmen der Maßnahme soll zudem eine Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs für die Straßenbahn durch ein Schutzsignal an der Haltestelle Reuenberg Steig 1 realisiert werden, um die Sicherheit beim Ein- und Aussteigen zu erhöhen.
Zusätzlich sind bauliche Anpassungen zur Barrierefreiheit vorgesehen, wie etwa eine taktile Pflasterung und das Absenken von Bordsteinen. Der technische Umfang umfasst den Austausch von Masten, Kabeln und der gesamten Signaltechnik sowie die Installation neuer Kontakt- und Stauschleifen auf der Prosperstraße und dem Reuenberg. Die Kosten gliedern sich in 370.000 Euro für die Lichtsignalanlage, 86.000 Euro für den behindertengerechten Umbau sowie 18.000 Euro für die Anpassung der Straßenbeleuchtung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 39.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Gönterstraße Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 0520/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Gönterstraße entscheiden. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 480.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Ausbau Daniel-Eckhardt-Straße“ erfolgen, da dort aufgrund eines verschobenen Baubeginns noch Budget zur Verfügung steht.
Hintergrund der Maßnahme ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Zustandsbefahrung durch den TÜV, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn in der Gönterstraße festgestellt hat. Die Umsetzung obliegt dem Amt für Straßen und Verkehr.
Finanzrechtlich unterliegt das Vorhaben den Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG). Für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, besteht ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern. Die dadurch der Stadt Essen entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Entscheidung über die Mittelbereitstellung nach der Beratung in den entsprechenden Ausschüssen durch den Rat der Stadt erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 40.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Wolfskuhle Fahrbahnerneuerung"Zur Vorlage · 0590/2026/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Wolfskuhle Fahrbahnerneuerung“ beschließen. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 600.000 Euro vorgesehen. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme eingeplant war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen.
Hintergrund der Maßnahme ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Straße „Wolfskuhle“. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016 hatte ergeben, dass die Fahrbahn erneuerungsbedürftig ist. Die Durchführung der Arbeiten dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit.
Das Bauvorhaben ist gemäß dem Kommunalabgabengesetz beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des §8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die dadurch entgehenden Einnahmen der Stadt Essen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht aktuell noch nicht fest, wird jedoch den städtischen Eigenanteil an den Kosten reduzieren.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 41.Neuer Verwaltungscampus - Vorstellung des Ergebnisses der Entwurfswerkstatt und Beauftragung des prämierten Entwurfs zur Erstellung einer vertiefenden KonzeptplanungZur Vorlage · 0549/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Ergebnisse der Entwurfswerkstatt für den neuen Verwaltungscampus zur Kenntnis nehmen und die vertiefende Konzeptplanung des prämierten Entwurfs beauftragen. Die Vorlage sieht vor, die Planungsmittel für das Projekt Neubau Verwaltungscampus von bisher 300.000 Euro brutto um 600.000 Euro brutto auf insgesamt 900.000 Euro brutto zu erhöhen. Damit verbunden ist die Beauftragung des Architekturbüros Peter Bastian Architekten durch die IME zur Erstellung der vertiefenden Planung sowie die Beauftragung der IME mit der Vorbereitung weiterer Realisierungsschritte.
Die vertiefende Planung basiert auf dem vorliegenden Entwurf und umfasst die Weiterentwicklung des Raumprogramms für die Polizei sowie städtische Einheiten. Zudem soll eine Vergabestrategie für ein Totalunternehmermodell vorbereitet werden. Die Jury hat für die weitere Planung Anpassungen bei der Hofgestaltung, der Bodenversiegelung, der Barrierefreiheit sowie eine Reduzierung der Gebäudehöhe gefordert, um die Hochhausrichtlinie zu vermeiden.
Für die Planungsphase ist ein Kostenrahmen von 700.000 Euro brutto kalkuliert. Durch vorhandene Budgets ergibt sich für das Haushaltsjahr 2026 ein zusätzlicher Mittelbedarf von 600.000 Euro brutto, der über das Projekt 5.600373 finanziert werden soll. Die zuständigen Ausschüsse empfehlen die Beschlüsse, während die Bezirksvertretung I das Ergebnis zur Kenntnis nimmt. Eine Beschlussfassung zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen und der Bauausführung wird für das erste Quartal 2027 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 42.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt" – Aufnahme des Leitprojekts „Lichtkonzept Innenstadt"Zur Vorlage · 0346/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Leitprojekt „Lichtkonzept Innenstadt“ in das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ aufnehmen. Damit wird ein Vorhaben zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum in den städtebaulichen Rahmenplan integriert.
Das Projekt ist in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erfolgt eine Analyse der bestehenden Beleuchtungssituation sowie die Identifikation von Handlungsbedarf an bestimmten Plätzen und Achsen. Dabei sollen auch partizipative Formate genutzt werden, um die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Sicherheitsbehörden zu ermitteln. In einer zweiten Phase wird durch einen externen Fachplaner ein Rahmenkonzept erstellt, das den Fokus auf wichtige Wegebeziehungen und Verknüpfungspunkte zum öffentlichen Personennahverkehr sowie zu Bring- und Holzonen legt. Die Ergebnisse sollen in bestehende Projekte wie das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder das „Marktkirchenumfeld“ einfließen. Zudem ist eine Visualisierung der Wegeverbindungen in Form eines digitalen Kartenwerks vorgesehen.
Für die Erarbeitung des Rahmenkonzeptes wurden Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro beantragt, wobei 105.000 Euro aus Städtebauförderung und ein Eigenanteil von 45.000 Euro vorgesehen sind. Die entsprechenden Finanzmittel für die Vorbereitung und Umsetzung sollen in die Haushaltsplanberatungen ab dem Jahr 2027 aufgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 42.1Ergänzungsantrag zur Vorlage 0346/2026/7 (Integriertes Entwicklungskonzept „Zukunft.Essen.Innenstadt“ – Aufnahme des Leitprojekts „Lichtkonzept Innenstadt“)Zur Vorlage · 0930/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat einen Antrag zur Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ vorgelegt. Ziel ist die Aufnahme eines verbindlichen Umsetzungsziels für eine „sichere, saubere Innenstadt“. Die Verwaltung soll hierzu ein integriertes Programm für Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit entwickeln, das unter Einbeziehung der Polizei, des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Stadtreinigung sowie sozialer Akteure arbeitet.
Der Antrag sieht konkrete Maßnahmen vor, darunter verstärkte Präsenz- und Bestreifungskonzepte, optimierte Beleuchtung sowie angepasste Reinigungsintervalle. Zudem sollen die Ahndung von Vermüllung, Vandalismus und illegalen Graffiti sowie die Kontrolle von E-Bikes und E-Scootern in Fußgängerzonen intensiviert werden. Für Schwerpunkte wie die Kettwiger Straße, die Limbecker Straße, die Viehofer Straße und das Marktkirchenumfeld wird ein Maßnahmenpaket mit einer Laufzeit von zwölf Monaten gefordert. Die Umsetzung städtebaulicher Projekte soll dabei an messbare Fortschritte in diesen Bereichen gekoppelt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Erarbeitung einer rechtssicheren „Null-Konsum-Zone“ im gesamten Innenstadtgebiet, um den öffentlichen Konsum berauschender Mittel einzudämmen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2026 eine entsprechende rechtliche Konzeption vorzulegen. Zudem soll ein halbjährliches Berichtswesen etabliert werden, das dem Rat Informationen über Kontrollen, Bußgeldvergehen und die Entwicklung von Hotspots zur Verfügung stellt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (4. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (7. Sitzung)
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 43.Beteiligung der Stadt Essen an der Auslobung zur Ausrichtung der e-REGIONALE 2033Zur Vorlage · 0804/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme an der Bewerbung um die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“. Bei diesem Wettbewerb der Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht es darum, Regionen als Experimentierräume für die zukünftige Entwicklung zu etablieren. Die geplante Bewerbung erfolgt im Rahmen eines interkommunalen Zusammenschlusses mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Herne und Oberhausen sowie dem Kreis Recklinghausen. Innerhalb Essens sollen dabei insbesondere die Stadtbezirke V und VI berücksichtigt werden.
Das Leitmotiv der Ausschreibung lautet „Weniger wird Zukunft“. Ziel ist es, strukturelle Veränderungen wie Bevölkerungsrückgang oder Infrastrukturwandel als Chance für eine Neuausrichtung zu nutzen. Durch die Nutzung von Experimentierklauseln im Landes- oder Bundesrecht sollen geschützte Räume geschaffen werden, in denen neue Lösungsansätze in den Bereichen Stadtentwicklung, Mobilität, Energie und Innovation getestet werden können. Die Verwaltung soll die gemeinsame Bewerbung so vorbereiten, dass sie bis zum 20. Juli 2026 über das Online-Beteiligungsportal des Landes eingereicht werden kann.
Die Erarbeitung der Unterlagen erfolgt durch ein Kernteam der beteiligten Kommunen unter Einbindung relevanter Akteure wie Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Hochschulen. Im Falle eines Zuschlags sollen die teilnehmenden Gebiete bis zum Jahr 2033 von einem priorisierten Zugang zu Fördermitteln profitieren, um Projekte zur Gestaltung des strukturellen Wandels umzusetzen. Ein Zwischenpräsentationsjahr ist für 2029 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 44.Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das 2. Halbjahr 2025Zur Vorlage · 0606/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht des Fördermittelmanagements der Immobilienwirtschaft für das zweite Halbjahr 2025 dokumentiert den Abschluss von Maßnahmen im Rahmen des KInvFG 2. Insgesamt wurden 25 Projekte, darunter Sanierungen von Schulturnhallen, Schultoiletten und eine Schulsanierung, mit einem Fördervolumen von rund 56,73 Millionen Euro abgeschlossen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen beliefen sich auf etwa 81,51 Millionen Euro, wobei die Stadt einen Eigenanteil von rund 24,78 Millionen Euro leistete. Für den Zeitraum von 2025 bis 2036 wurde der Stadt Essen ein Budget aus dem NRW-Infrastrukturgesetz in Höhe von rund 335,02 Millionen Euro bewilligt. Im Bereich der OGS-Förderung wurden bisher über 7 Millionen Euro abgerufen, wobei die Programmlaufzeit bis Ende 2029 verlängert wurde. Zudem liegt ein Förderantrag für den Erweiterungsneubau des Theo-Dorff-Gymnasiums über rund 200.100 Euro vor.
Weitere Fördermaßnahmen umfassen die NRW-Sportschule am Helmholtz-Gymnasium, für die bereits Mittel für einen Trainingsraum sowie eine Zweifachsporthalle vereinnahmt wurden. Für das Museum Folkwang wurden Landes- und Bundeszuwendungen in Höhe von jeweils 2,5 Millionen Euro bewilligt, deren Mittelabruf ab dem vierten Quartal 2026 geplant ist. Für Schloss Borbeck wurde ein Antrag im INK-Auswahlverfahren vorbereitet. Bezüglich der Sanierung historischer Fenster am Rathaus Werden ist die Beauftragung eines Sachverständigen für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse und der Rat die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 45.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 4. Quartal 2025 und 1. Quartal 2026Zur Vorlage · 0323/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse werden über den Sachstand der Sanierung von Schultoiletten im Zeitraum des vierten Quartals 2025 und des ersten Quartals 2026 informiert. Im Berichtszeitraum wurden fünf Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 3,85 Millionen Euro brutto abgeschlossen. Damit verringert sich die Anzahl der noch sanierungsbedürftigen Anlagen von zuvor 52 auf aktuell 47 Standorte.
Die Umsetzung der verbleibenden Projekte verteilt sich auf drei Bereiche: Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) führt 25 Sanierungen in der Bauausführung durch. Die EABG betreut 13 Maßnahmen, wovon acht in der Bauphase sind; zudem übernimmt die EABG aus Kapazitätsgründen drei Neubau- und Abbruchmaßnahmen der GVE, unter anderem an der Schule am Krausen Bäumchen sowie der Theodor-Fliedner-Schule. Der Fachbereich Immobilienwirtschaft bearbeitet neun Projekte, wobei sich vier in der Bauausführung und fünf in der Grundlagenermittlung befinden.
Die Kostenentwicklung wird durch detailliertere Planungen, neue Anforderungen wie die Installation von Lüftungsanlagen sowie allgemeine Preissteigerungen und Schadstoffsanierungen beeinflusst. Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahmen erfolgt aus bestehenden Instandhaltungsrückstellungen, während die investiven Einzelprojekte nach aktuellem Stand ausfinanziert sind.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 46.Maria-Wächtler-Gymnasium, Abzweig Isenbergstraße 77, 45130 Essen hier: Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereiches / Schulentwicklungsplanung G9Zur Vorlage · 0160/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn zur Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereichs am Maria-Wächtler-Gymnasium in Rüttenscheid beschließen. Die Maßnahme an der Isenbergstraße 77 umfasst die Modernisierung der Chemie- und Biologieräume, um den Anforderungen der Schulentwicklungsplanung G9 gerecht zu werden.
Die geplanten Arbeiten sollen sicherstellen, dass im Chemieraum ein Unterrichtsbetrieb für bis zu 32 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist. Hierfür ist unter anderem der Einbau eines Stahlträgers zum Ersatz einer tragenden Wand sowie die Erneuerung des Deckenversorgungssystems vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bauabschnitten, um den laufenden Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Der erste Abschnitt umfasst die Biologieräume und soll im Sommer 2026 beginnen, mit einem voraussichtlichen Abschluss im April 2027. Im zweiten Schritt werden die Chemieräume umgebaut, wobei der Baubeginn für April oder Mai 2027 geplant ist. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme wird für April 2028 erwartet. Neben baulichen Veränderungen an Wänden und Decken sind auch Arbeiten an der Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation sowie eine mögliche Schadstoffsanierung Teil des Vorhabens.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.200.000 Euro brutto. Davon entfallen 884.000 Euro auf die Baugewerke, die aus Instandhaltungsrücklagen finanziert werden sollen. Die Kosten für die neue Ausstattung in Höhe von 316.000 Euro werden durch eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm für Schulerweiterungen gedeckt.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (5. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 47.Neubau Tiegelschule, Tiegelstraße 29, 45141 Essen hier: Kostenanpassung im laufenden Projekt TiegelschuleZur Vorlage · 0479/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Kostenanpassung beim Neubau der Tiegelschule beraten. Die Vorlage sieht vor, die veranschlagten Gesamtkosten des Bauvorhabens von bisher rund 29,4 Millionen Euro brutto um etwa 2,9 Millionen Euro auf insgesamt 32,3 Millionen Euro brutto zu erhöhen.
Die Kostensteigerungen sind laut der Sachverhaltsdarstellung auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Ein Wasserschaden im Zuge der Inbetriebnahme der Heizungsanlage machte zusätzliche Trocknungsmaßnahmen und Nacharbeiten an den Bodenbelägen erforderlich. Zudem führten unzureichende Leistungen einzelner Gewerke, insbesondere bei Putz- und Fassadenarbeiten, zu Mehraufwendungen für Nachbesserungen sowie für die Zwischenlagerung von Materialien und zusätzliche Anfahrten. Weitere kostentreibende Faktoren sind Lieferengpässe, Planungsanpassungen bei der Möbelausstattung sowie gestiegene Materialpreise.
Der Rohbau wurde Mitte 2024 fertiggestellt, derzeit finden Arbeiten am Innenausbau statt. Die Fertigstellung des Projekts ist für den Sommer 2026 geplant. Zur Deckung der Mehrkosten ist eine Mittelumschichtung vorgesehen. Dabei sollen Mittel aus dem Projekt zum Anbau der Alfred-Krupp-Schule genutzt werden, da dort im Haushaltsjahr 2026 ein geringerer Mittelabfluss prognostiziert wird.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.05.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (6. Sitzung)
- 48.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 59 E Holteyer Straße / Im HeimbergeZur Vorlage · 0514/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über einen Feststellungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) entscheiden. Konkret geht es um die Änderung 59 E im Bereich Holteyer Straße / Im Heimberge im Stadtteil Burgaltendorf. Der Beschlussvorschlag des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung folgt auf eine Anhörung in der Bezirksvertretung VIII, die keine Bedenken äußerte, sowie auf die Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen.
Die Änderung betrifft ein 1,5 Hektar großes Areal, das die brachliegenden Flächen des ehemaligen Tennisclubs TC Burg sowie angrenzende Wohngebäude umfasst. Im aktuellen GFNP ist das Gebiet als landwirtschaftliche Fläche mit dem Hinweis auf ein geplantes Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Durch die Änderung soll die Fläche stattdessen als Wohnbaufläche mit dem entsprechenden Hinweis auf das Wasserschutzgebiet dargestellt werden. Ziel der Umwidmung ist es, die Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Wohnbebauung zu schaffen, da die Lage in direkter Nähe zum Versorgungszentrum von Burgaltendorf als sinnvoll erachtet wird.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden die Begründung und der Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen redaktionell angepasst, wobei keine inhaltlichen Änderungen an der Planung selbst erforderlich waren. Nach dem Beschluss durch die Räte der beteiligten sechs Städte der Planungsgemeinschaft wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Änderung wird nach der Veröffentlichung der Genehmigung wirksam.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.05.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (6. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 49.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 30 BO An der Papenburg / Berliner Straße in BochumZur Vorlage · 0513/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung 30 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) für das Gebiet An der Papenburg / Berliner Straße. Die Planung sieht vor, Teile der derzeit als Grünfläche oder Sportanlage genutzten Flächen in Wohnbau- bzw. Mischbauflächen umzuwandeln.
Im Bereich des ehemaligen Sportplatzes wurde die ursprüngliche Absicht einer Wohnbaulandentwicklung zugunsten einer neuen Nutzung aufgegeben. Nach einem Beschluss des Rates der Stadt Bochum vom 10. Oktober 2024 soll das Areal als Standort für eine Gesamtschule sowie zur Integration der Bezirksmusikschule Wattenscheid dienen. Damit wird die Fläche als Gemeinbedarfsfläche für Bildung ausgewiesen. Ökologisch wertvolle Freiraumbereiche sollen dabei erhalten und aufgewertet werden.
Das Verfahren erfordert einen gleichlautenden Beschluss der Räte aller sechs beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft, zu der Essen, Bochum, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen gehören. Nach der Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen wird die Änderung dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung des GFNP wirksam.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 50.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 62 BO VfL-Talentwerk in BochumZur Vorlage · 0515/2026/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung eines Feststellungsbeschlusses zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP). Konkret geht es um das Verfahren 62 BO VfL-Talentwerk, welches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Nachwuchsarbeit des VfL Bochum 1848 schaffen soll.
Die Änderung umfasst Planungen, Texte sowie einen Umweltbericht. Ziel ist es, parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes die Flächennutzung im Bereich des Talentwerks anzupassen. Ursprünglich war vorgesehen, eine Fläche von 13,8 Hektar als Sonderbaufläche auszuweisen. Nach Stellungnahmen unter anderem des Regionalverbandes Ruhr und der Autobahn GmbH wurde dieser Anteil auf 9,4 Hektar reduziert. Der nördliche Teil des Änderungsbereichs soll weiterhin als Grünfläche mit der Zweckbestimmung für Sportanlagen, insbesondere Naturrasenplätze, dargestellt werden. Damit sollen die Funktion des regionalen Grünzugs sowie der kommunalen Grünverbindung und der Schutz von Waldflächen gewahrt bleiben.
Der Beschluss erfordert eine gleichlautende Entscheidung der Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft. Nach der Verabschiedung im Rat der Stadt Essen am 27. Mai 2026 wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung des GFNP wirksam.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026 · Rat der Stadt Essen (6. Sitzung)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (5. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 51.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 25.03.2026
- 52.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 53.Mitteilungen der Verwaltung
- 54.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 55.Zukunft der Abfallwirtschaft hier: Leistungsverträge zwischen Stadt Essen und EBE
- 56.Werkstätten der Theater und Philharmonie Essen GmbH
- 56 a.Beteiligungsangelegenheit
- 57.Beschaffung von 21 Krankentransportwagen - Beauftragung und Kostenerhöhung
- 58.Philharmonie Essen / Saalbau hier: Vertragsangelegenheiten zur Betriebsführung
- 59.Museum Folkwang hier: Bauunterhaltungsmaßnahmen
- 60.Grundstücksangelegenheiten
- 61.Grundstücksangelegenheiten
- 62.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 60 -Immobilienwirtschaft-
- 63.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 10 -Organisation und Personalwirtschaft-
- 64.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil