Bau und Baubeginn der Maßnahme „Gönterstraße Fahrbahnerneuerung"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Gönterstraße entscheiden. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 480.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2026 beantragt. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Ausbau Daniel-Eckhardt-Straße“ erfolgen, da dort aufgrund eines verschobenen Baubeginns noch Budget zur Verfügung steht.
Hintergrund der Maßnahme ist eine im Jahr 2016 durchgeführte Zustandsbefahrung durch den TÜV, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn in der Gönterstraße festgestellt hat. Die Umsetzung obliegt dem Amt für Straßen und Verkehr.
Finanzrechtlich unterliegt das Vorhaben den Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG). Für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, besteht ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern. Die dadurch der Stadt Essen entgehenden Einnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Entscheidung über die Mittelbereitstellung nach der Beratung in den entsprechenden Ausschüssen durch den Rat der Stadt erfolgt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 20.05.2026einstimmig empfohlen
- 30.04.2026kein Ergebnis hinterlegt