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Vorlage

Änderung der "Grundsätze für die Straßenbenennung"

0792/2026/6 27.05.2026 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 20.05.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung) · einstimmig empfohlen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen beabsichtigt, die „Grundsätze für die Straßenbenennung“ zu ändern, um eine einheitliche Regelung für Erläuterungsschilder an Straßennamen zu schaffen. Ziel ist es, Informationen über Namensgeber, Ereignisse oder Orte bereitzustellen, was insbesondere bei historisch belasteten Biografien zur Transparenz beitragen und kostspielige Umbenennungen vorbeugen kann.

Die Neuregelung sieht vor, dass Erläuterungsschilder den ordnungsbehördlichen Charakter der Straßenbeschilderung nicht beeinträchtigen dürfen. Daher werden die Abmessungen auf eine maximale Höhe von 100 mm und eine Breite von maximal 600 mm begrenzt, wobei die Breite stets geringer als die des eigentlichen Straßennamensschildes sein muss. Der Text ist auf drei Zeilen mit jeweils höchstens 50 Zeichen zu beschränken. Bei komplexeren oder kontroversen Themen werden alternativ Gedenktafeln oder touristische Informationstafeln bevorzugt, um eine detailliertere Darstellung zu ermöglichen.

Die Verwendung von QR-Codes auf den Schildern wird abgelehnt, da technische und rechtliche Risiken wie der Datenschutz, die notwendige Pflege der Webseiten sowie die Gefahr des Missbrauchs durch unbefugte Weiterleitungen bestehen. Der Vorschlag wurde bereits vom Ältestenrat befürwortet. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss wird am 20. Mai 2026 eine Empfehlung abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen am 27. Mai 2026 über die Änderung entscheidet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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