Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Hebesatzsatzung II für die Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2026 zu beschließen. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Hebesätze aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen und zur Kompensation von Ertragsausfällen aus dem Vorjahr.
Im Jahr 2025 verzeichnete die Stadt einen Minderertrag von 9,0 Millionen Euro im Vergleich zum Plan. Zudem bestehen rechtliche Unsicherheiten durch Urteile der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf, welche die differenzierte Ausgestaltung der Hebesätze für Nichtwohngrundstücke beanstanden haben. Die Stadt hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt.
Um die Rechtsunsicherheit zu reduzieren, schlägt die Verwaltung für das Jahr 2026 die Festsetzung eines einheitlichen Hebesatzes für die Grundsteuer B vor. Der Planansatz für die Grundsteuer B wird dabei von 138,1 Millionen Euro auf 147,1 Millionen Euro angepasst, was einem Hebesatz von gerundet 925 v.H. entspricht. Für die Grundsteuer A wird der Hebesatz auf 510 v.H. angepasst, um einen Minderertrag aus dem Vorjahr auszugleichen.
Die Anpassung führt zu einer strukturellen Verschiebung der Steuerlast: Während bei Wohngrundstücken Median-Mehrbelastungen auftreten, ergeben sich bei Nichtwohngrundstücken Median-Entlastungen. Ein Beschluss zur rückwirkenden Kraftsetzung der Satzung zum 1. Januar 2026 muss bis spätestens 30. Juni 2026 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 27.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 20.05.2026mehrheitlich empfohlen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt
- Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2025 27.05.2026
- Cashpool-Quartalsbericht I/2026 20.05.2026
- Abgabetermine der Steuererklärung für die Beherbergungssteuer 10.03.2026
- Beschwerde über die Korrespondenz zur Grundsteuerbescheidung 2026 08.09.2026
- Cashpool-Quartalsbericht II/2026 09.09.2026
- Cashpool-Jahresbericht 2025 04.02.2026
Aus derselben Sitzung
- Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2026 zum Prognosestichtag 31. März 2026 Rat der Stadt Essen (6. Sitzung), 27.05.2026
- Nutzungs- und Entgeltordnungen für die Bürgerzentren und Einrichtungen der Stadteilarbeit in kommunaler Trägerschaft Rat der Stadt Essen (6. Sitzung), 27.05.2026
- Einführung des gebundenen Ganztags am Lise-Meitner-Gymnasium Borbeck zum Schuljahr 2026/2027 Rat der Stadt Essen (6. Sitzung), 27.05.2026
- Maria-Wächtler-Gymnasium, Abzweig Isenbergstraße 77, 45130 Essen hier: Erneuerung des naturwissenschaftlichen Bereiches / Schulentwicklungsplanung G9 Rat der Stadt Essen (6. Sitzung), 27.05.2026
- Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 4. Quartal 2025 und 1. Quartal 2026 Rat der Stadt Essen (6. Sitzung), 27.05.2026
- Leibniz-Gymnasium, Stankeitstraße 22,45326 Essen Errichtung eines Ersatzbaus am Abzweig Mallinckrodtstraße 11 als Interimslösung für den geplanten Erweiterungsbau am Hauptstandort hier: Kostenanpassung Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (6. Sitzung), 20.05.2026