Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Jahr 2026 (Hebesatzsatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2026. Die Vorlage dient gleichzeitig der Information über die Erfahrungen aus dem ersten Vollzugsjahr der reformierten Grundsteuer im Jahr 2025 sowie über die aktuelle rechtliche Lage.
Im Jahr 2025 kam es aufgrund von Änderungen der Grundlagenbescheide durch die Finanzämter zu einer Vielzahl an Anpassungen der städtischen Grundsteuerbescheide. Insgesamt wurden in Essen 18.424 Grundlagenbescheide geändert. Zudem gingen rund 7.300 Widersprüche gegen die Grundsteuerfestsetzung ein, wobei 90 Klagen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben wurden.
Finanziell ergab sich für das Jahr 2025 ein Minderertrag von 9,0 Millionen Euro gegenüber der Planung. Dem Haushaltsplanansatz von 137,8 Millionen Euro standen tatsächliche Erträge in Höhe von 128,8 Millionen Euro gegenüber. Dieser Rückgang betrifft primär die Grundsteuer B, insbesondere den Bereich der Nichtwohngrundstücke. Ein weiteres finanzielles Risiko besteht durch noch nicht bestandskräftige Grundlagenbescheide sowie durch 35 anhängige Klageverfahren zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
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Beratungsfolge
- 27.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 20.05.2026mehrheitlich empfohlen