Abgabetermine der Steuererklärung für die Beherbergungssteuer
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden der Stadt Essen wurde die aktuelle Regelung zu den Abgabeterminen der Beherbergungssteuer behandelt. Ein Antragsteller regte an, die quartalsweise Abgabe der Steuererklärungen für bestimmte Anbietergruppen zu ändern, da der Verwaltungsaufwand insbesondere für kleinere oder gelegentlich tätige Betriebe als unverhältnismäßig hoch empfunden wird. Vorgeschlagen wurde die Einführung einer jährlichen Erklärungspflicht sowie von Umsatz- oder Wertgrenzen.
Gemäß der vorliegenden Erläuterungen des Stadtkämmerers Grabenkamp sind die Abgabefristen in der Beherbergungssteuersatzung der Stadt Essen verbindlich festgelegt. Die Steuererklärungen müssen derzeit zum Ablauf des auf das jeweilige Kalendervierteljahr folgenden Monats eingereicht werden. Diese Regelung gilt einheitlich für alle Beherbergungsbetriebe, unabhängig von deren Größe oder dem Umfang ihrer Tätigkeit. Eine Differenzierung nach Anbietergruppen ist satzungsrechtlich aktuell nicht vorgesehen.
Da sich die Beherbergungssteuer noch in der Einführungsphase befindet, liegen derzeit keine ausreichenden Erfahrungswerte vor, um über mögliche verfahrensrechtliche Vereinfachungen entscheiden zu können. Eine Bewertung der Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand sowie die Rechtssicherheit ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Nach einer Stabilisierung der Abläufe und dem Vorliegen entsprechender Erkenntnisse ist eine Evaluation der bestehenden Regelungen vorgesehen, in die auch die Anregung des Antragstellers einbezogen wird.
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Beratungsfolge
- 10.03.2026kein Ergebnis hinterlegt
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