Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Erlass der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Essen (Hundesteuersatzung)

1722/2025/2 28.01.2026 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟢 Beschlossen 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Essen schlägt eine Neufassung der Hundesteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Im Zentrum der Überarbeitung steht die Digitalisierung des Nachweisverfahrens. Anstelle der bisherigen physischen Hundemarke aus Metall soll künftig ein QR-Code auf dem Steuerbescheid dienen. Dieser digitale Nachweis kann per Smartphone vorgezeigt werden, wobei die Mitführung des Steuerbescheids in Papierform weiterhin möglich bleibt.

Mit der Neufassung entfällt zudem die sogenannte Zwingersteuer. Eine weitere Änderung betrifft die Steuerermäßigung für neu angeschaffte oder übernommene Hunde: Für Tiere, die ab dem 1. Januar 2026 in den Haushalt aufgenommen werden, wird die bisherige Ermäßigung aufgehoben. Für Hunde, die bereits vor diesem Datum gehalten werden, gilt ein Bestandsschutz, sodass bestehende Vergünstigungen fortbestehen.

Die Satzung wird zudem sprachlich auf eine geschlechtergerechte Form umgestellt und an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst. Administrative Prozesse wie die An- und Abmeldung von Hunden sollen künftig primär elektronisch über das Serviceportal der Stadt Essen abgewickelt werden, wobei für Personen, denen eine digitale Antragstellung nicht zumutbar ist, Härtefallregelungen vorgesehen sind. Die Neufassung umfasst darüber hinaus Anpassungen bei den Ordnungswidrigkeiten sowie die Regelung zur datenschutzkonformen Verarbeitung von Hundehalterdaten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge